Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
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Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich für eine Welt ein, in der kein Tier mehr für die Herstellung von Lebensmitteln leidet. Dabei strebt sie schrittweise Verbesserungen an, so dass zwei Effekte entstehen: Es werden weniger Tiere gehalten und die Lebensbedingungen der gehaltenen Tiere sind deutlich verbessert. Die Stiftung engagiert sich dafür, Tierschutzstandards in der landwirtschaftlichen Tierhaltung mit Partnern aus der Wirtschaft anzuheben sowie den Verbrauch von Tierprodukten zu reduzieren. Darüber hinaus nutzt die Stiftung juristische Mittel, um die Bedingungen für die Tiere zu verbessern. Interessierten Verbraucher:innen bietet sie fundierte Informationen zu Ernährung und Tierhaltung. Im politischen Bereich sucht die Albert Schweitzer Stiftung das Gespräch mit Entscheidungsträger:innen auf Bundes- und EU-Ebene.
Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; Tierschutz; Parlamentarisches Verfahren; Fischerei/Aquakultur; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"
Regelungsvorhaben:
- Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung: Durch die geplante Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) sollen die
Vorgaben für Direktzahlungen und insbesondere Öko-Regelungen (ÖR) vereinfacht und so die
Attraktivität der ÖR gesteigert werden.
- Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes: Das Policy Paper beschreibt die Notwendigkeit, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz kurz-, mittel- und langfristig weiterzuentwickeln. Beispielsweise auf alle Tierarten, die ganze Lebensspanne des Tieres oder die Außer-Haus-Verpflegung. Das Papier ist hier zu finden: https://albert-schweitzer-stiftung.de/track/uploads/251006_policy_paper_ass_tierhaltungskennzeichnung.pdf
- Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes: Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt begrüßt die Einführung einer verbindlichen Videoüberwachung tierschutzsensibler Vorgänge in Schlachteinrichtungen im neu zu schaffenden § 4d des Tierschutzgesetzes. In einer Stellungnahme vom 25.03.2026 werden folgende Änderungen vorgeschlagen: 1. Die verpflichtende Videoaufzeichnung tierschutzsensibler Vorgänge muss für alle Schlachteinrichtungen unabhängig ihrer Betriebsgröße gelten. 2. Insbesondere kleinere Schlachteinrichtungen könnten bei der Umsetzung finanziell unterstützt werden. 3. Die Speicherfrist für Videoaufzeichnungen ist von 30 auf 90 Tage zu verlängern. 4. Den Kontrollbehörden muss die Möglichkeit einer KI-gestützten Auswertung der Videodaten eröffnet werden.
- Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Aufnahme von Puten (und weiteren Nutztieren) in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
- Entwurf eines Gesetzes für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie weiterer Bereiche[: Innerhalb des Gesetzentwurfs wird im Artikel 5 eine Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vorgeschlagen. Ziel dieser Änderung ist die Streichung dieses Satzes: "Die Mittel nach § 19 Absatz 1 Satz 2 sind vorrangig für weitere Öko-Regelungen für Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und zur innerbetrieblichen Verteilung von landwirtschaftlichen Flächen, die zur Verbesserung der Biodiversität bereitgestellt werden, zu verwenden."
Relationen
Keine Relationen.