M-net Telekommunikations GmbH
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M-net Telekommunikations GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
M-net steht als regionaler Telekommunikationsnetzbetreiber und Anbieter von Telekommunikationsdiensten im Rahmen eines offenen Dialogs zu digital-, infrastruktur- und wirtschaftspolitischen Themen für Verbände, Zivilgesellschaft, Funktions- und Entscheidungsträger als kompetenter Gesprächspartner bereit, um durch einen engagierten Glasfaserausbau nachhaltige, zukunftsfähige und zuverlässige Telekommunikationsdienste zur Entfaltung digitaler und wirtschaftlicher Teilhabe gewährleisten zu können. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Dies kann auch im Rahmen von Diskussionsveranstaltungen geschehen, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Werbung; Urheberrecht; Öffentliches Recht; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Cybersicherheit; Internetpolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Erneuerbare Energien; Immissionsschutz; EU-Binnenmarkt; Außenwirtschaft; Rechtspolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Datenschutz und Informationssicherheit; E-Commerce; Verbraucherschutz; EU-Gesetzgebung; Handel und Dienstleistungen; Meinungs- und Pressefreiheit; Zivilrecht; Wettbewerbsrecht; Klimaschutz; Terrorismusbekämpfung
Regelungsvorhaben:
- Investitions- und wettbewerbsförderndes Telekommunikationsgesetz: Ein flächendeckender Glasfaser-Ausbau bis in die Wohnungen (FTTH) ist nur auf Grundlage eines investitions- und wettbewerbsfördernden Telekommunikationsrechts erreichbar. Hierzu bedarf es langfristig verlässlicher Rahmenbedingungen für Investitionen in Glasfaserinfrastrukturen und - anders als derzeit auf EU-Ebene forciert - einen starken Wettbewerb (insbesondere durch verantwortungsvolle regionale Partner), welcher weder durch Marktmachtzementierung der Incumbents noch durch die Ausweitung symmetrischer (marktmachtunabhängiger) Regulierung beeinträchtigt werden darf.
Relationen
Keine Relationen.