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WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.

lobbyregister / register_entry 28.03.2022 · Original ↗

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WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der WEISSE RING setzt sich für die Verbesserung der Rechte von Opfern von Straftaten ein. Dies betrifft insbesondere die Interessenvertretung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts und des Sozialrechts mit allen relevanten angrenzenden Rechtsgebieten. Auch im Bereich der Betreuung Betroffener setzen wir uns für eine verbesserte medizinische Versorgung und einen schnelle Zugang zu Unterstützungsdiensten ein. Um diese Ziele zu erreichen, nehmen wir Kontakt zu Organen und Mitgliedern des deutschen Bundestages oder der Bundesregierung auf, um auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen. In allen genannten Rechtsgebieten gibt der WEISSE RING auf Bundes- und Landeseben Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen ab. Beispielhaft sei hier der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Drucksache 19/13824) oder der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften genannt. Interessenbereiche: Strafrecht; EU-Gesetzgebung; Opferschutz; Gesundheitsversorgung; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" Regelungsvorhaben: - Änderung des Strafgesetzbuches: Schaffung einer Rechtsgrundlage, um den strafrechtlichen Schutz vor so genannten K.O.-Tropfen zu stärken. - Änderung des Strafgesetzbuches: Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens durch Einbeziehung weiterer Personengruppen in den Schutzbereich sowie die Anpassung der Strafrahmen bzw. Sanktionsarten. - Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt: Zivilrechtliche und strafrechtliche Verankerung des Rechtsschutzes bei Rechtsgutsverletzungen, die mit digitalen Mitteln begangen werden.

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