Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
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Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere, Stellungnahmen und Pressemitteilungen wird unmittelbar der Kontakt mit Politiker*innen, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht.
Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um angesichts der immer restriktiver werdenden Asyl- und Migrationspolitik gesetzliche und administrative Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene so mitzugestalten, dass sie den Schutzbedürfnissen Geflüchteter entsprechen und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig fördern.
Die Interessenvertretung umfasst insbesondere auch den unmittelbaren Austausch mit Bundestagsabgeordneten, Bundesministerien, EU-Abgeordneten sowie relevanten Institutionen der Europäischen Union. Zudem werden Informations- und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden,
um diese von unseren Positionen zu überzeugen.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Migration; Rente/Alterssicherung; Krankenversicherung; Integration; Unfallversicherung; Pflegeversicherung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Asyl und Flüchtlingsschutz; Grundsicherung; Arbeitslosenversicherung
Regelungsvorhaben:
- Abschiebungsstopp Afghanistan: Es soll eine Regelung erlassen werden, die es verbietet, afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan abzuschieben
- Abschiebungsstopp Syrien: Es soll eine Regelung erlassen werden, die es verbietet, syrische Staatsangehörige nach Syrien abzuschieben
- Abschiebungsstopp für irakische Jesid:innen: Es soll eine Regelung erlassen werden, die die Abschiebung von Irakischer Staatsangehörige mit jesidischer Volkszugehörigkeit in den Irak verbietet
- Abschaffung bzw. Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes: Das Asylbewerberleistungsgesetz soll abgeschafft werden. Auch Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung sollen im Bedarfsfall Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch und nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Das Asylbewerberleistungsgesetz soll zumindest reformiert werden. Die Bezahlkarte soll abgeschafft bzw. diskrminierungsfrei ausgestaltet werden. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollten maximal 15 Monate gezahlt werden.
- Aufhebung von Beschäftigungsverboten für Menschen mit Duldung und Aufenthaltsgestattung: Die Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung und Aufenthaltsgestattung sollen ausnahmslos aufgehoben werden.
- Erleichterung und Ausweitung des Familiennachzugs: Personen, die den subsidiären Schutz erhalten haben, sollen im Hinblick auf den Familiennachzug gleichgestellt werden mit Personen, die eine Asylanerkennung nach dem Grundgesetz bzw. eine Flüchtlingsanerkennung nach der GFK haben.
Auch minderjährige Geschwister von Personen, die in Deutschland eine Asyl- bzw. GFK-Anerkennung erhalten haben oder als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt sind, sollen gemeinsam mit ihren Eltern zu ihren minderjährigen Geschwistern nachziehen dürfen.
- Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts: Das Staatsangehörigkeitsrecht soll weiter modernisiert werden. Einbürgerungshürden sollen abgesenkt und das Geburtsortsprinzip ausgeweitet werden.
- Menschenrechtskonforme Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Nach Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat die Bundesregierung zwei Jahr Zeit, diese in Deutschland umzusetzen. Hierbei muss eine menschenrechtskonforme Umsetzung gewährleistet werden. Dabei setzen wir uns insbesondere gegen Zurückweisungen bzw. Pushbacks, gegen die Inhaftierung von Kindern und Familien, gegen menschenrechtswidrige Grenzverfahren sowie für einen effektiven Zugang zum Asylverfahren ein.
- Beendigung des EU-Türkei-Abkommens: Im Gegenzug für die Zahlung von Milliarden durch die EU verpflichtet sich die Türkei, Fluchtrouten abzuriegeln und Flüchtlinge, die es dennoch nach Griechenland schaffen, wieder aufzunehmen. Dieses Abkommen soll beendet werden.
- Evakuierung verletzter Kriegsopfer aus dem Gaza-Streifen.: Menschen aus dem Gazastreifen, die körperlich oder seelisch im Rahmen der Kampfhandlungen verletzt wurden, sollen in Deutschland Aufnahme finden.
- Asyl für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure insbesondere aus Russland, Belarus und der Ukraine: Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine sollen ausnahmslos Asyl in Deutschland erhalten.
- Kindergrundsicherung auch für Asylsuchende und Menschen mit Duldung: Die Kindergrundsicherung soll auch auf Kinder erstreckt werden, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
- Einführung einer Adressermittlungspflicht des BAMF / Adressmitteilungspflicht von Landes - und Kommunalbehörden: Das BAMF soll verpflichtet werden, vor Anwendung einer Zustellungsfiktion eine Adressermittlung vorzunehmen, wenn Bescheide nicht unter der hinterlegten Adresse zugestellt werden können. Landes- und Kommunalbehörden sollen verpflichtet werden, relevante Adressänderungen von Amts wegen mitzuteilen.
- Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll grundlegend reformiert werden. Folgende elf Punkte sollen dabei erreicht werden
Anwendungsbereich auf öffentliche Stellen ausweiten
Rechtsdurchsetzung stärken u.a. durch Einführung einer Verbandsklage
Diskriminierungsschutzes für alle Diskriminierungskategorien vereinheitlichen
Diskriminierungskategorien erweitern
Diskriminierungsformen erweitern
Geltendmachungsfrist anheben
Beweislasterleichterung erweitern
Entschädigungen abschreckend gestalten
Arbeitgebende stärker in die Pflicht nehmen
Kirchenprivileg an europäische Vorgaben anpassen
Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken
- Abschiebungsstopp Iran: Es soll eine Regelung erlassen werden, die es verbietet, Menschen in den Iran abzuschieben
- Forderungen nach Schutz vor Diskriminierung für behinderte Menschen in der Migrationspolitik: Migrations-, sozial- und staatsangehörigkeitsrechtliche Regelungen sollen so geändert werden, dass nichtdeutsche Menschen mit Behinderung diskriminierungsfreien Zugang zu bedarfsgerechter Versorgung, Teilhabe und Einbürgerung erhalten.
- Aufhebung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten: Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutberechtigten Personen soll verhindert bzw. aufgehoben werden.
- Kein Leistungssausschluss für Menschen im Dublin-Verfahren: Der Leistungsausschluss für Menschen im Dublin-Verfahren nach Unzulässigkeitsentscheidung soll aufgehoben werden. Existenzsichernde Leistungen müssen auch während Dublin-Verfahren gewährleistet bleiben.
- Fortsetzung und Umsetzung der Aufnahmeprogramme Afghanistan: Die deutschen Aufnahmeprogramme für gefährdete Menschen aus Afghanistan sollen fortgesetzt und bereits erteilte Aufnahmezusagen unverzüglich umgesetzt werden. Ziel ist die Wiederaufnahme ausgesetzter Verfahren, die Beschleunigung von Sicherheitsüberprüfungen, Visaverfahren und Ausreisen sowie die sichere Aufnahme in Deutschland, insbesondere für gefährdete Afghan:innen in Drittstaaten wie Pakistan. Erfasst sind insbesondere Bundesaufnahmeprogramm, Ortskräfteverfahren, Menschenrechtsliste und Überbrückungsprogramm.
- Asylsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsländern sollen keine Arbeitsverbote erhalten.: Wir setzen uns gegen die Ausweitung bzw. Verfestigung von Beschäftigungsverboten für Asylsuchende und Geduldete aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten ein.
- Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG beibehalten: Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG soll dauerhaft fortgeführt und auskömmlich finanziert werden. Die vom BMI angekündigte Einstellung ab 2027 soll verhindert werden.
- Rücknahme des Zulassungsstopps bei Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG: Wir setzen uns gegen die Aussetzung bzw. Einschränkung der Zulassung zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG ein. Ziel ist die Wiederherstellung eines verlässlichen Zugangs zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG i. V. m. § 5 IntV insbesondere auch für Asylsuchende und Geduldete sowie eine auskömmliche Finanzierung der Integrationskurse zu erreichen.
- Ablehnung des Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft: Wir setzen uns gegen den Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft ein. Ziel ist der Verzicht auf das Gesetz bzw. die Streichung unverhältnismäßiger Prüf-, Nachweis- und Zustimmungspflichten, insbesondere bei sogenannten aufenthaltsrechtlichen Gefällen.
- Ablehnung von Arbeitspflichten und des Rechtskreiswechsels für Geflüchtete aus der Ukraine: Wir setzen uns gegen das Leistungsrechtsanpassungsgesetz ein, soweit Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz nach § 24 AufenthG aus dem SGB-II-/SGB-XII-System in das Asylbewerberleistungsgesetz überführt und zusätzliche Arbeitspflichten bzw. Arbeitsgelegenheiten eingeführt werden sollen. Ziel ist die frühzeitige Herstellung der sozialrechtlichen Gleichstellung Geflüchteter, insbesondere durch Zugang zu Leistungen der regulären Arbeitsförderung, Jobcenter-Strukturen, Sprach- und Qualifizierungsangeboten.
- Schutz und Aufnahme für Geflüchtete aus dem Sudan: Wir setzen uns für sichere Fluchtwege, humanitäre Aufnahme und verlässliche Aufenthaltsperspektiven für schutzsuchende Menschen aus dem Sudan ein. Ziel ist der Schutz vor Abschiebungen und Dublin-Überstellungen in Staaten, in denen keine menschenwürdigen Aufnahmebedingungen oder kein effektiver Schutz gewährleistet sind, sowie die Stärkung humanitärer Aufnahme- und Resettlementmöglichkeiten.
- Ausbau sicherer Fluchtwege und humanitärer Aufnahmeprogramme: Wir setzen uns für den Ausbau sicherer und legaler Fluchtwege, die Wiederaufnahme und Stärkung von Resettlement sowie humanitäre Aufnahmeprogramme ein. Ziel ist ein verlässlicher Zugang zu Schutz und Aufnahme in Deutschland, insbesondere für besonders gefährdete Schutzsuchende, sowie die Vermeidung lebensgefährlicher Fluchtwege.
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