Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. (EbM-Netzwerk)
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Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. (EbM-Netzwerk)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Wir setzen uns für eine Gesundheitsversorgung ein, die auf der besten verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz beruht. Evidenzbasierte Medizin verbindet wissenschaftliche Forschungsergebnisse, klinische Expertise sowie die Perspektiven von Patientinnen und Patienten bzw. Bürgerinnen und Bürgern – unter Berücksichtigung relevanter Kontextfaktoren. Im EbM-Netzwerk haben sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus medizinischen, pflege- und gesundheitswissenschaftlichen Fakultäten, praktizierende Ärztinnen und Ärzte sowie Vertreterinnen und Vertreter anderer Gesundheitsberufe zusammengeschlossen. Mithilfe von Positionspapieren und Stellungnahmen informieren wir über Herausforderungen und Potenziale einer evidenzbasierten Gesundheitsversorgung und machen Vorschläge für die Umsetzung unserer Ziele in gesetzlichen Regelungen. Zu unseren Jahrestagungen laden wir Politikerinnen und Politiker zum Austausch in Form von Podiumsdiskussionen oder für Vorträge ein.
Interessenbereiche: Pflege; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Aufgaben eines neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM): Das EbM-Netzwerk fordert, dass die von der Politik angedachten Maßnahmen auf Basis der bestverfügbaren Evidenz getroffen werden und eine stärkere Berücksichtigung verhältnispräventiver Ansätze sowie eine begleitende Evaluation erfolgen. Unverzichtbar ist, dass das neue Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) unabhängig und wissenschaftlich arbeitet.
- Berufung STIKO-Mitglieder: Wichtige Voraussetzungen für den Erfolg des Gremiums sind Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme, methodische Expertise und ausreichende personelle Ausstattung. In der Stellungnahme mahnt das EbM-Netzwerk auch eine nutzergerechte evidenzbasierte Kommunikation von Impfempfehlungen an. Politik und Medien werden aufgefordert, die Empfehlungen der STIKO respektvoll zu kommentieren und die Standards einer evidenzbasierten Risikokommunikation zu befolgen.
- Verpflichtende Registrierung von Studien und Veröffentlichung der Studienergebnisse: Das Gesetz soll um einen wichtigen Aspekt für eine gute medizinische Forschung erweitert werden: eine verpflichtende Registrierung von Studien und eine uneingeschränkte Veröffentlichung der Studienergebnisse. Ein weiterer Kritikpunkt ist die vorgesehene Vertraulichkeit der Arzneimittel-Preise.
- Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG): Eine zeitnahe Etablierung verbindlicher methodischer Standards für die Entwicklung der Qualitätskriterien wird als wichtig erachtet. Auf den erheblichen Ressourcenbedarf für eine evidenzbasierte Entwicklung dieser Kriterien wird hingewiesen.
Das EbM-Netzwerk und die DGP fordern eine umfassende Begleitevaluationen. Sie schlagen vor, robuste quasi-experimentelle Evaluationen durch unabhängige Institutionen und unter Berücksichtigung der empirischen Evidenz aus anderen Ländern durchzuführen, um die Effekte der Reform besser zu verstehen und zu kontrollieren.
- Stellungnahme zum Statement des Patientenbeauftragten Stefan Schwartze zu IGeL: Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung plädiert in einem Statement zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) dafür, dass bestimmte IGeL nicht an Patient:innen verkauft werden sollten. Das EbM-Netzwerk begrüßt die Initiative des Patientenbeauftragten ausdrücklich und fordert die Bundesregierung auf, dem Verkauf von IGeL Einhalt zu gebieten, wenn der mögliche Schaden den Nutzen überwiegt.
- Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz): An die Stelle einer politisch unabhängigen, öffentlich transparenten und den Kriterien und Prinzipien der evidenzbasierten Medizin verpflichteten Bewertung von Nutzen, Schadensrisiken und Kosten ermöglicht das Gesetz politisch begründete Einführung von Gesundheitsleistungen, deren zu erwartende Effekte auf die individuelle Gesundheit und die gesellschaftlichen Kosten weder robust geprüft noch für die Bürgerinnen und Bürger transparent sind. Mittel der Solidargemeinschaft werden damit für Zwecke eingesetzt, die Partikularinteressen und nicht die Interessen der Versicherten und der Gesellschaft dienen. Die Regelungen verletzen damit fundamentale Maximen demokratischer Teilhabe und Gestaltung des öffentlichen Gesundheitswesens.
- Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz: Während die Ausweitung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen grundsätzlich begrüßt werden, sieht das EbM-Netzwerk deutliche Defizite bei der Berücksichtigung internationaler Standards und der Qualitätssicherung. Es fordert eine stärkere Einbindung pflegewissenschaftlicher Expertise sowie Maßnahmen zum kontinuierlichen Kompetenzerhalt.
- Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit: Das EbM-Netzwerk sieht erheblichen Handlungsbedarf bezüglich des geplanten Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Ohne klare Regelungen zur Unabhängigkeit des Instituts, eindeutige Zielsetzungen und eine fundierte wissenschaftliche Evaluation besteht die Gefahr, dass das BIPAM seinen Aufgaben nicht gerecht wird.
- Bedarfsgerechte Pflegeversorgung: Unterstützung für das Ziel einer bedarfsgerechteren Pflegeversorgung mit Forderung einer stärkeren Evidenzbasierung, transparente Evaluationen und die bessere Einbindung von Menschen mit Pflegebedarf
Relationen
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