polradar

Außenhandelsvereinigung des deutschen Einzelhandels e.V. (AVE)

lobbyregister / register_entry 10.03.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Außenhandelsvereinigung des deutschen Einzelhandels e.V. (AVE) Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V. (AVE) ist die Spitzenorganisation der importierenden Einzelhändler in Deutschland. Sie vertritt die außenwirtschaftlichen Interessen des deutschen Einzelhandels, der im Rahmen seiner weltweiten Einkaufspolitik auf eine reibungslose Einfuhr von Konsumgütern aller Art angewiesen ist. Darüber hinaus engagiert sich die AVE für eine strikte Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards in den Lieferländern. Für diese Ziele setzen wir uns in Gesprächen mit politischen Vertretern und zuständigen Behörden auf europäischer und nationaler Ebene anlassbezogen ein. Dazu gehören beispielsweise zollrechtliche Abwicklungen von Freihandelsabkommen, eine einheitliche Auslegung von Zollprozessen auf nationaler und europäischer Ebene gemäß des Unionszollkodex oder die Durchführbarkeit von sogenannten Green Deal-Maßnahmen auf nationaler Ebene wie z.B. CBAM, EUDR oder FLE. Interessenbereiche: Digitalisierung; EU-Gesetzgebung; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; Kleine und mittlere Unternehmen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Lebens- und Genussmittelindustrie; Fischerei/Aquakultur; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Klimaschutz; E-Commerce; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wettbewerbsrecht; Handel und Dienstleistungen; Entwicklungspolitik; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Institutionelle Fragen der EU; Internetpolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Parlamentarisches Verfahren; Internationale Beziehungen; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Menschenrechte; Lebensmittelsicherheit Regelungsvorhaben: - Wir setzen uns für eine praxisorientierte Umsetzung des LkSG ein, ohne redundante Berichtspflichten aufgrund weiterer Regelungen zu erzeugen.: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stärkt in globalen Lieferketten Menschenrechte und den Umweltschutz. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Die AVE setzt sich bezüglich des LkSG für eine praxisorientierte Umsetzung und Auslegung auf nationaler Ebene ein, ohne vor dem Hintergrund europäischer Gesetzgebungen redundante Berichtspflichten zu erzeugen. Ebenfalls setzen wir uns für eine Konkretisierung von unbestimmten Rechtsbegriffen innerhalb des Gesetzes oder die Konkretisierung der Verantwortlichkeiten und damit einhergehend für Haftungstatbestände für Einzelhändler hinsichtlich Original-, Handels und Zweitmarken ein.

Relationen

Keine Relationen.