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TÜV SÜD AG

lobbyregister / register_entry 08.03.2022 · Original ↗

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TÜV SÜD AG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen TÜV SÜD schützt als technischer Dienstleister seit mehr als 150 Jahren Mensch, Umwelt und Sachgüter vor technischen Risiken und ermöglicht so technischen Fortschritt. In rund 50 Ländern der Welt sorgen mehr als 30.000 Mitarbeiter an über 1.000 Standorten für Sicherheit und wirtschaftlichen Mehrwert für unsere Kunden. Das Leistungsspektrum von TÜV SÜD umfasst die Bereiche Prüfung und Zertifizierung, Inspektion, Auditierung und Systemzertifizierung, Knowledge Services und Training. Als engagierte und verantwortungsvolle Spezialisten mit umfangreichen Branchenkenntnissen erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen (für private Kunden ebenso wie für Industrie, Handel oder Behörden). Unsere Experten begleiten und gestalten den technologischen Wandel. Dafür optimieren sie Technik, Systeme und vermitteln Wissen (immer mit dem Ziel, optimale Sicherheit und effizientes sowie nachhaltiges Wirtschaften entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu gewährleisten). Interessenbereiche: Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Schifffahrt; Verkehrsinfrastruktur; Immissionsschutz; Lebensmittelsicherheit; Urheberrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verkehrspolitik; Personenverkehr; Erneuerbare Energien; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Straßenverkehr; Luft- und Raumfahrt; Datenschutz und Informationssicherheit; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; Schienenverkehr; Allgemeine Energiepolitik; Werbung; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Berufliche Bildung; Internetpolitik; Atomenergie; Energienetze; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Außenwirtschaft; Bauwesen und Bauwirtschaft; Güterverkehr; Kommunikations- und Informationstechnik Regelungsvorhaben: - Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen, Betriebssicherheitsverordnung: Dieses Gesetz gilt für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Es dient dazu, beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und anderer Personen zu gewährleisten, die sich im Gefahrenbereich einer solchen Anlage befinden. - Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in deutsches Recht: Marktöffnung und Zulassung von IASP (unabhängige Bestätigungsdienstleister) im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie - Vorbereitung der Überarbeitung der Medizinprodukteverordnung auf EU-Ebene: Praktikable Ausgestaltung der Zulassung von Medizinprodukten

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