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Motion Picture Association EMEA

lobbyregister / register_entry 07.03.2022 · Original ↗

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Motion Picture Association EMEA Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die Motion Picture Association (MPA) ist ein weltweiter Verband, der die Interessen von internationalen Unternehmen aus den Bereichen Film, Fernsehen und Streaming vertritt, die als Teil der Kultur- und Kreativbranche in Deutschland und Europa investieren. Mitglieder der MPA sind Walt Disney Studios Motion Pictures, Netflix Studios, LLC, Paramount Pictures Corporation, Prime Video/Amazon MGM Studios, Sony Pictures Entertainment Inc., Universal City Studios LLC, und Warner Bros. Entertainment Inc., die nicht nur deutschsprachige und internationale Inhalte in Deutschland über alle Kanäle vertreiben und vermarkten, sondern auch internationale und deutschsprachige Filme und Serien in Deutschland produzieren. Die MPA verfolgt die Entwicklung der Politik und Gesetzgebung in Deutschland und der EU, vor allem in den Bereichen geistiges Eigentum, Kultur, audiovisuelle Politik, Binnenmarkt, Wettbewerb und Informationsgesellschaft. In diesem Zusammenhang trifft die MPA regelmäßig mit Vertretern von nationalen Regierungen und Parlamenten, Beamten, Mitgliedern des Europäischen Parlaments sowie mit Partnern aus der Industrie zusammen und versucht, einen konstruktiven Beitrag zu den öffentlichen Konsultationen im Zusammenhang mit dem politischen Entwicklungsprozess in Deutschland und der EU zu leisten. Dazu gehören schriftliche Stellungnahmen, die Teilnahme an Anhörungen, Konferenzen und Seminaren sowie einige Reisen (z. B. nach Straßburg zu den Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments und in die Mitgliedstaaten, die den Vorsitz im Rat innehaben). Interessenbereiche: EU-Binnenmarkt; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Internetpolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Gesetzgebung; Zivilrecht; Meinungs- und Pressefreiheit; Außenpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Kommunikations- und Informationstechnik; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Kriminalitätsbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Urheberrecht; Massenmedien; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Digitalisierung; Kultur; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Wettbewerbsrecht; E-Commerce; Internationale Beziehungen; Datenschutz und Informationssicherheit; Öffentliches Recht; Geschlechterpolitik; Diversitätspolitik; Außenwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Werbung; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Cybersicherheit Regelungsvorhaben: - Reform der Filmförderung: Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ist ein Gesetzgebungsvorhaben im Rahmen einer möglichen umfassende Reform der Filmförderung in Deutschland. Angedacht ist daneben die Einführung eines Steueranreizmodells für die Produktion von Film- und Fernsehwerken sowie die Einführung einer Investitionsverpflichtung für audiovisuelle Mediendienste. Die Aktivitäten der MPA beziehen sich auf die Schaffung und Sicherstellung der auch internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandortes Deutschland sowie die Schaffung eines positiven Investitionsklimas durch die Vermeidung von Investitionshemmnissen für die Mitgliedsunternehmen, bei gleichzeitiger größtmöglicher Flexibilität der wirtschaftlichen Aktivität von Mitgliedsunternehmen und ihrer Partner in Deutschland. - Umsetzung der NIS-2 Richtlinie in Deutsches Recht: Teil des Gesetzgebungsvorhabens ist die Regelung der Datenerhebung und der Zugang zu den sog. "WHOIS"-Daten, wie sie in den Bestimmungen über Domänennamen- und Registrierungsdienste in Artikel 28 und den Erwägungsgründen 109 bis 112 der Richtlinie geregelt sind. Die Aktivitäten der MPA beziehen sich auf eine Ausgestaltung der Umsetzung, um die Zugänglichkeit und Genauigkeit der WHOIS-Daten zu verbessern, Missbrauch zu vermeiden und so Voraussetzungen für ein effektiveres Vorgehen gegen Rechtsverletzungen zu ermöglichen.

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