RTL Deutschland
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RTL Deutschland
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
RTL Deutschland ist das führende Entertainmentunternehmen in Deutschland über alle Mediengattungen hinweg. Es vereint die stärksten Medienmarken wie RTL Television, VOX und ntv und betreibt mit RTL+ die größte deutsche Streamingplattform. Zu RTL Deutschland gehören TV-Sender, Premium-Magazine, zahlreiche Digitalangebote und mit RTL Radio Deutschland eine der größten Privatradiogruppen mit Beteiligungen an 17 Radiosendern. Mit der Ad Alliance verfügt das Unternehmen über den größten deutschen Vermarkter. RTL Deutschland mit Hauptsitz in Köln und 16 weiteren Standorten, v.a. Hamburg und Berlin, hat 7.500 Beschäftigte und ist ein Tochterunternehmen der RTL Group.
Die politische Interessenvertretung erfolgt über die RTL Deutschland GmbH. Wir verstehen uns als Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft mit inhaltlichen Schwerpunkten auf kultureller und publizistischer Vielfalt, der Freiheit und Unabhängigkeit der Medien, des Schutzes geistigen Eigentums und der Begleitung der technologischen und regulatorischen Entwicklungen in den Bereichen Tech und Data.
Interessenbereiche: Kultur; Kinder- und Jugendpolitik; Öffentliches Recht; Rechte von Menschen mit Behinderung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Meinungs- und Pressefreiheit; Internetpolitik; Werbung; Rechtspolitik; Wettbewerbsrecht; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Datenschutz und Informationssicherheit; E-Commerce; EU-Gesetzgebung; Diversitätspolitik; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Parlamentarisches Verfahren; Massenmedien; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Kommunikations- und Informationstechnik; Verbraucherschutz; Urheberrecht; Politisches Leben, Parteien; Industriepolitik; EU-Binnenmarkt
Regelungsvorhaben:
- AI Act: Angemessene Berücksichtigung der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft in der Sekundärgesetzgebung und im AI Omnibus: Angemessene Berücksichtigung der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft in der Sekundärgesetzgebung zum AI Act und dem AI Omnibus, u.a. durch die Begrenzung von Hochrisiko-Systemen auf faktisch riskante Anwendungen, längere Übergangsfristen für Hochrisiko-Systeme, angemessene Auslegung der Kennzeichnungspflichten (u.a. Deepfake) sowie einen praktikablen Code of Practice zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.
- Effektive Umsetzung und gezielte Nachschärfung des Digital Services Act: Effektive Umsetzung und gezielte Nachschärfung des Digital Services Act, u.a. durch geeignete Aufsichtsstrukturen, komplementäre EU-implementing regulation und zeitnahe Überprüfung.
- Effektive Umsetzung und gezielte Nachschärfung des Digital Markets Act: Effektive Umsetzung und gezielte Nachschärfung des Digital Markets Act, bspw. durch geeignete implementing regulation zum scope der Verordnung (u.a. Smart TVs), den verbotenen Praktiken (keine Selbstbevorzugung, Zugang zu Daten usw.) und den Transparenzauflagen.
- AVMD-Richtlinie: Sicherung des Handlungsspielraums privater Medienanbieter: Im Fall einer Revision der AVMD-Richtlinie Sicherung des Handlungsspielraums von privaten Medienanbietern durch Erreichung eines Level Playing Fields mit internationalen Plattformen, effektive Auffindbarkeitsregelungen, deutlich liberalisierte Werbebestimmungen und weniger restriktive Quotenvorgaben.
- 12. GWB-Novelle: Erweiterung des Handlungsspielraums für private Medienanbieter: Erweiterung des Handlungsspielraums von privaten Inhalte-Anbietern durch die Erleichterung von Kooperationen im Sinne einer Medienbereichsausnahme, Absenkung von Schwellenwerten sowie Verfahrensvereinfachungen.
- European Media Freedom Act: Sicherung des Handlungsspielraums privater Medienanbieter: Sicherung des Handlungsspielraums von privaten Medienanbietern durch Wirksamkeitsprüfung/Nachschärfung in Bezug auf das Verhältnis zum nationalen Recht (Doppelstrukturen, Medienaufsicht, Konzentrationskontrolle), eine stärkere Sicherung journalistisch-redaktioneller Inhalte sowie die konsequente Kontrolle des Compliance-Verhaltens von Plattformbetreibern.
- Sicherung des Handlungsspielraums privater Medienanbieter im FFG: Sicherung des Handlungsspielraums von privaten Medienanbietern durch Erhalt der Medialeistungen im Rahmen der FFG-Abgabe und angepasste Auswertungsfristen (Kinosperrfrist).
- Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz: Sicherung des Handlungsspielraums privater Medienanbieter: Sicherung des Handlungsspielraums von privaten Medienanbietern durch möglichst weitreichenden Verzicht auf Investitionsverpflichtungen, Quoten und Subquoten und weitere dirigistische Eingriffe in die Vertragsfreiheit (Rechteumfang, Regelungen zu unabhängigen Produzenten) sowie Verhinderung von zusätzlicher Bürokratie (Auskunfts- und Meldeverpflichtungen).
- Steueranreizmodell: Sicherung des Handlungsspielraums privater Medienanbieter: Sicherung des Handlungsspielraums von privaten Medienanbietern durch die Einführung eines wettbewerbsfähigen Anreiz-Modells.
- Gewährleistung eines fairen Urheberechts in den Zeiten von KI: Gewährleistung eines fairen Urheberrechts & der Leistungsschutzrechte in Zeiten von KI und Schutz von Investitionen in Content und Remonetarisierungsmöglichkeiten, u.a. durch kohärente Implementierung der europarechtlichen Vorgaben und Ermöglichung ausgewogener Vergütungsmodelle.
- Kohärenter Online-Verbraucherschutz durch Verzicht auf Digital Fairness Act: Kohärenter Online-Verbraucherschutz durch Verzicht auf Digital Fairness Act und effektive Durchsetzung der bestehenden Regelwerke. Jedenfalls keine zusätzliche Regulierung / Verschärfung der Regulierung der Geschäftsmodelle durch Einschränkungen bei der Refinanzierung (Bsp. Adressierung / Personalisierung) oder der Vertragsgestaltung (Bsp. Ausweitung Widerrufsrechte).
- Vereinfachung der DSGVO im Rahmen des Digital Omnibusses: Vereinfachung der Datenschutzgrundverordnung im Rahmen des Digital Omnibusses, u.a. durch Nachschärfung des Begriffs personenbezogener Daten, Präzisierung von legitimen Auskunftsersuchen und Entschlackung der Informationspflichten. Verhinderung der Einschränkung von Geschäftsmodellen (Bsp. Zentralisierung von Einwilligungen) oder von branchenübergreifender Nutzungsmessung als Basis der Refinanzierung.
- Digital Networks Act: Sicherung von Frequenzzugang und Reichweiten, Verhinderung von Netzgebühren: EU-Vorhaben zur Modernisierung und Harmonisierung der Telekommunikations- und Netzinfrastruktur. Ziel ist Sicherung der Basis für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb z.B. im Bereich der Frequenzvergabe, Verhinderung durch Reichweitenverlust bei Netzmigrationen sowie die Verhinderung der Erhebung oder Weiterbelastung von Netzgebühren an Inhalteanbieter.
Relationen
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