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Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale e.V. (BKRI)

lobbyregister / register_entry 04.03.2022 · Original ↗

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Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale e.V. (BKRI) Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein 1. Zweck des Bundesverbandes Keramische Rohstoffe und Industrieminerale e.V. (BKRI) ist, die gemeinsamen Interessen der Unternehmen, welche feuerfeste und keramische Rohstoffe sowie Industrieminerale wie Ton, Kaolin, Quarzit, Feldspat, Klebsand, Bentonit, Quarzsand, Kieselerde u. a. im Bundesgebiet gewinnen und/oder aufbereiten, durch einen freiwilligen Zusammenschluss zu fördern und zu schützen. 2. Um diesen Zweck zu erreichen, hat der Verband insbesondere: - die Interessen aller Mitglieder gegenüber Regierung, Behörden, anderen Verbänden und der Öffentlichkeit zu vertreten. Diese Interessenvertretung erfolgt in Deutschland, der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten und auch außerhalb der EU. - diesen Stellen Vorschläge bezüglich der die eigene Industrie betreffenden Angelegenheiten zu unterbreiten, - den Austausch technischer und betriebswirtschaftlicher Informationen zu pflegen. 3. Der Verband betreibt keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und verfolgt keinen politischen Zweck. Interessenbereiche: Staatsorganisation; Öffentliches Recht; EU-Gesetzgebung; Verwaltungstransparenz/Open Government; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Artenschutz/Biodiversität; Energienetze; Verbraucherschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Immissionsschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Industriepolitik; Wettbewerbsrecht; Institutionelle Fragen der EU; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Politisches Leben, Parteien; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt" Regelungsvorhaben: - Nature Restauration Law - Eu Verordnung über die Wiederherstellung der Natur: Für heutige und zukünftige Generationen sind standortgebundene keramische und mineralische Rohstoffe ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge und stehen im überwiegenden/überragenden öffentlichen Interesse, für die keine weniger schädliche Alternativlösung zur Verfügung steht! Die Europäische Kommission stellt den Leitfaden zur Rohstoffgewinnung und Natura 2000 zur Verfügung, der aufzeigt, wie beide Interessen wirtschaftlich und ökologisch in Einklang gebracht werden können. Rohstoffgewinnung muss auch weiterhin möglich sein! - Soil Monitoring Law - EU Bodenüberwachungsrichtlinie: Die Einführung eines europäischen Bodenschutzrechtes ist nicht erforderlich. Nationales Recht (Bundesbodenschutzgesetz) ist vorrangig und ausreichend. Die Umsetzung muss verhältnismäßig bleiben. Rohstoffgewinnung muss auch weiterhin möglich sein! - Förderrichtlinie zum Industriestrompreis: Richtlinie über die Gewährung von Leistungen zur finanziellen Kompensation an strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die Sektorgutachten zum Industriestrompreis unverzüglich an die EU-Kommission übermittelt werden, um den Start der Beihilfe Anfang 2027 für das Abrechnungsjahr 2026 zu gewährleisten.

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