Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz
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Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Grundlagen der Arbeit der HRK sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, um die Interessen der Hochschulen in Forschung und Lehre und Transfer zu vertreten. Des Weiteren vernetzt die HRK ihre Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Interessenbereiche: Hochschulbildung; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Tierschutz; Digitalisierung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Urheberrecht; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"
Regelungsvorhaben:
- Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI): Technologische und Soziale Innovationen bestimmen immer stärker die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft. Die Hochschulen in Deutschland erzeugen täglich neues Wissen und erforschen neue Technologien. Damit diese Erkenntnisse auch ihren Weg in die Anwendung finden, muss die Förderung der Hochschulen über alle Hochschularten individuell, innovations- und diffusionsorientiert erfolgen.
- Einführung eines Forschungsdatengesetzes: Es besteht ein grundlegender und umfassender Bedarf an Daten für die Forschung, der alle genannten Datenarten umfasst und potentiell übersteigt. Forschung ist per se themenoffen und dynamisch, daher sollte ein Forschungsdatengesetz frei von inhaltlicher Einschränkung oder Festlegung der Datenart sein.
- Nutzung des Sondervermögens Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen für den Hochschulbau: Die Mitglieder der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordern die Bundesregierung, den Bundestag und die Länder dazu auf, rasch und entschlossen die notwendige Sanierung und Modernisierung der Hochschulinfrastrukturen anzustoßen. Vorgeschlagen wird eine Umsetzung, die nach Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Forschungs- und Lehrbetriebs auch ein Verfahren zu der langfristigen Auflösung des Sanierungs- und Modernisierungsstaus durch Bund und Länder vorsieht.
- BAföG-Reform 2025: Die HRK fordert, das BAföG gänzlich neu zu denken. Die HRK-Empfehlungen zielen darauf, das BAföG einer größeren Gruppe von Studierenden zugänglich zu machen, um in der Breite ein erfolgreiches und schnelleres Studium zu ermöglichen. Dazu sollen die Fördersätze auf ein auskömmliches Niveau angehoben, die Elternfreibeträge erhöht, das Antragswesen vollständig digitalisiert und das BAföG insgesamt verlässlich und transparent organisiert werden.
- Cybersicherheit für Hochschulen: Empfehlungen für den Bund, die dazu beitragen sollen, den IT-Betrieb an Hochschulen und die Sicherung besonders schützenswerter Daten auch angesichts der gesteigerten Gefahren und spezifischen Herausforderungen nach der sogenannten Zeitenwende zu gewährleisten.
Relationen
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