Verankerung von KI-Kompetenzen in der Hochschulbildung und Konsequenzen des Programmendes "KI in der Hochschulbildung"
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Verankerung von KI-Kompetenzen in der Hochschulbildung und Konsequenzen des Programmendes "KI in der Hochschulbildung"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2975
21. Wahlperiode 27.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller,
Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Rebecca Lenhard und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verankerung von KI-Kompetenzen in der Hochschulbildung und Konsequenzen
des Programmendes „KI in der Hochschulbildung“
Künstliche Intelligenz (KI; Artificial Intelligence [AI]) hat längst Einzug in den
Lern- und Lehralltag von Hochschulen gefunden. Das aktuell vom
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderte Programm
„KI in der Hochschulbildung“ läuft zum Jahresende 2025 aus. Gleichzeitig
zeigen aktuelle Erhebungen, dass KI bereits fester Bestandteil des Studienalltags
geworden ist: Laut einer Befragung des Centrums für Hochschulentwicklung
(CHE) aus dem Wintersemester 2024/2025 nutzen 65 Prozent der Studierenden
KI-Tools wöchentlich oder täglich für Recherchen, Brainstorming, als
Lernpartner oder für Übersetzungen. Trotz dieser intensiven Nutzung besteht eine
erhebliche Diskrepanz zwischen der Praxis und den institutionellen Angeboten:
Die Hochschulen bieten nach Einschätzung der Studierenden keine
flächendeckenden Lernangebote zum Erwerb von KI-Kompetenzen an. Die
bestehenden Angebote werden im Durchschnitt mit nur 2,7 von 5 Sternen bewertet.
Studierende erwarten klare ethische Richtlinien, transparente Regelungen zum
Datenschutz und eindeutige Vorgaben für den Einsatz von KI in Prüfungen.
Erwartungen, denen die Hochschulen derzeit nicht ausreichend gerecht werden.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen in dieser Gemengelage aus
wachsendem Bedarf der Studierenden, fehlenden institutionellen Angeboten und
neuen rechtlichen Anforderungen durch den EU AI Act eine zentrale
hochschulpolitische Herausforderung: Ohne gezielte Förderung drohen ungleiche
Lernvoraussetzungen, ein unkritischer Umgang mit KI-Systemen sowie eine
Gefährdung der Chancengleichheit im Studium. Die curriculare Verankerung
von KI-Kompetenzen, die Entwicklung fachspezifischer didaktischer Konzepte
sowie die Schaffung rechtlicher und ethischer Rahmenbedingungen erfordern
eine langfristige und koordinierte Unterstützung durch den Bund. Ohne die
rechtzeitige Ankündigung und Implementierung eines Nachfolgeprogramms
droht mit dem Auslaufen der Förderung Ende 2025 eine Lücke, die die
dringend notwendige Weiterentwicklung der KI-Kompetenzen an Hochschulen
gefährdet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung ein Nachfolgeprogramm für „KI in der
Hochschulbildung“ nach dessen Auslaufen zum Jahresende 2025, wenn ja, in
welchem zeitlichen Rahmen, mit welcher inhaltlichen Ausrichtung, und
mit welchem Fördervolumen?
2. Wenn kein Nachfolgeprogramm geplant ist, wie begründet die
Bundesregierung diese Entscheidung angesichts der nachgewiesenen Lücken in
der KI-Kompetenzförderung an Hochschulen?
3. Welche alternativen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Hochschulen bei der Integration von KI-Kompetenzen in die Curricula zu
unterstützen, und mit welchem Fördervolumen?
4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele
Hochschulen derzeit systematische Angebote zum Erwerb von KI-
Kompetenzen in ihre Studiengänge integriert haben?
5. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der in der CHE-
Befragung dokumentierten, durchschnittlichen Bewertung von 2,7 von
5 Sternen für die bestehenden Angebote zum Erwerb von KI-
Kompetenzen?
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Qualität der KI-
bezogenen Lehrangebote an Hochschulen zu verbessern?
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die
unterschiedliche Nutzung und ungleichen Zugangsmöglichkeiten zu KI-
Tools zu ungleichen Lernvoraussetzungen und damit zu einer Gefährdung
der Chancengleichheit im Studium führen können?
8. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um einen chancengerechten
Zugang zu KI-Tools für alle Studierenden sicherzustellen, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
9. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass alle
Studierenden grundlegende KI-Kompetenzen erwerben können,
unabhängig von der finanziellen Ausstattung ihrer Hochschule?
10. Wie steht die Bundesregierung zu Ideen, die Digitalisierung der
Hochschullehre strukturierter und systematischer zu stärken, etwa durch eine
Digitalisierungspauschale pro Studierenden, wie von der
Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) vorgeschlagen, oder einen
Digitalpakt Hochschule, wie er in Hessen beispielsweise schon 2020 als
Landesprogramm aufgesetzt wurde?
11. Plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Entwicklung
bundesweiter Leitlinien oder Empfehlungen für den ethischen Umgang
mit KI in der Hochschulbildung, insbesondere im Hinblick auf
Datenschutz, Urheberrecht, Transparenz und Chancengleichheit?
12. Plant die Bundesregierung Unterstützung für Hochschulen bei der
Entwicklung klarer ethischer Richtlinien und transparenter
Datenschutzregelungen zum Einsatz von KI in Prüfungen, wenn ja, welche, und wenn
nein, warum nicht?
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über fachspezifische
Unterschiede in der Nutzung von KI-Tools durch Studierende vor, und wenn ja,
welche?
14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über geschlechterspezifische
Unterschiede in der Nutzung von KI-Tools und im Erwerb von KI-
Kompetenzen unter Studierenden und Lehrenden vor, und welche
Maßnahmen plant sie, um bestehende Gender-Gaps zu schließen, z. B. durch
Gleichstellungsziele oder Gender-Monitoring im möglichen
Nachfolgeprogramm „KI in der Hochschulbildung“?
15. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um fachspezifische didaktische
Konzepte für den Einsatz von KI in der Hochschullehre zu fördern?
16. Plant die Bundesregierung, die Integration von KI-Kompetenzen in die
wissenschaftliche Methodenlehre verschiedener Fachrichtungen zu
unterstützen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
17. Plant die Bundesregierung eine systematische Erhebung und Auswertung
von Daten zur Nutzung von KI durch Studierende und Lehrende an
deutschen Hochschulen?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Evaluation des
auslaufenden Programms „KI in der Hochschulbildung“ gewonnen, und wie
fließen diese in künftige Planungen ein?
19. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die langfristigen Auswirkungen
der KI-Nutzung auf Lernprozesse, Prüfungsformate und
Kompetenzerwerb wissenschaftlich begleiten zu lassen?
20. Plant die Bundesregierung Initiativen zur Förderung innovativer KI-
basierter didaktischer Methoden in der Hochschullehre, und welche Rolle
misst die Bundesregierung hierbei beispielsweise der Stiftung
Innovationen in der Hochschullehre zu?
21. Plant die Bundesregierung, Hochschulen dabei zu unterstützen, das
Potenzial von KI für personalisierte Lernansätze und systematisches Feedback
zu erschließen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
22. Welche Rolle spielt die flächendeckende Förderung von KI-Kompetenzen
bei Lehrenden in den Planungen der Bundesregierung?
23. Welche Rolle spielen die vom Bund im Rahmen der KI-Strategie
geförderten KI-Kompetenzzentren und KI-Professuren, und gibt es Pläne, bei
den genannten Förderprogrammen einen stärkeren Fokus auf den Transfer
zu legen und mehr Disziplinen, wie beispielsweise Geistes- und
Sozialwissenschaften, einzubinden?
24. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von KI-
Kompetenzzentren und KI-Professuren Gleichstellungsziele und
Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in der KI-Forschung?
25. Wie bewertet die Bundesregierung die ggf. derzeitig bestehende
Abhängigkeit deutscher Hochschulen von kommerziellen KI-Anbietern?
26. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der digitalen
Souveränität von Hochschulen im Bereich KI, insbesondere durch die Förderung
eigener datenschutzkonformer Infrastrukturen und Open-Source-
Lösungen?
27. Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung den Hochschulen bei
der Umsetzung der Anforderungen des EU AI Act, insbesondere im
Hinblick auf hochriskante KI-Systeme im Bildungsbereich?
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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