Malteser Hilfsdienst e.V.
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Malteser Hilfsdienst e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Malteser Hilfsdienst e.V. ist mit 58.900 ehrenamtlich aktiven Mitgliedern und 4.100 Mitarbeitenden einer der großen karitativen Dienstleister in Deutschland.
Die 1953 vom katholischen Malteserorden und vom Deutschen Caritasverband gegründete Hilfsorganisation ist das größte Hilfswerk des Malteserordens in Deutschland. Der als gemeinnützig anerkannte Verein hat seinen Sitz in Köln. Entsprechend seiner Satzungsziele engagiert sich der Malteser Hilfsdienst e.V. im Katastrophenschutz, im Sanitätsdienst und in der Erste-Hilfe-Ausbildung. Ehrenamtliche Sozialdienste für ältere Menschen oder für Menschen mit Demenz bieten alltagsnahe Hilfen. In der Hospiz- und Trauerarbeit begleiten die Malteser unheilbar kranke Menschen und deren Angehörige. Im Rahmen der Jugendarbeit werden Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert oder im Schulsanitätsdienst ausgebildet. Über Deutschland hinaus wirkt der Auslandsdienst. Das rechtlich zum Malteser Hilfsdienst e.V. zählende Hilfswerk Malteser International leistet humanitäre Hilfe nach Naturkatastrophen oder Kriegen und in Entwicklungsprojekten.
Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder sozialpolitische „Get-Together“ wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um das sozialpolitische Umfeld der satzungsgemäßen Tätigkeiten der Malteser zu verbessern, sozialpolitische Fragestellungen zu den oben genannten Themen zu positionieren, zu klären und den Entscheidungsträgern zu vermitteln. Zudem werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um diese von unseren Positionen zu überzeugen.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Entwicklungspolitik; Migration; Asyl und Flüchtlingsschutz; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Menschenrechte; Pflege; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Integration; Kinder- und Jugendpolitik; Religion/Weltanschauung; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Seniorenpolitik; Gesundheitsförderung; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Internationale Beziehungen; Gesundheitsversorgung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht
Regelungsvorhaben:
- Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes: Stellungnahme zur Neuausrichtung des Rettungsdienstes mit dem Ziel die Kompetenzen im Rettungsdienst zu steigern.
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens: Der Schutzbereich für den erfassten Personenkreis sollte sowohl erweitert als auch konkreter gefasst werden.
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Da Kostengerechtigkeit vor allem im Gesundheitswesen der Garant von Qualität und dauerhafter
Verlässlichkeit ist, gilt es allerdings die Grenzen möglicher Ersparnismaßnahmen so zu bestimmen, dass die vom Gesetz geforderte Leistung dauerhaft wirtschaftlich erbracht werden kann.
Es besteht die Sorge, dass der geforderte Ausgleich zulasten der Versorgungssicherheit im Zusammenspiel der §§ 71 und 133 SGB V verfehlt werden könnte.
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention: Gesetzliche Verankerung von Suizidprävention und die Stärkung suizidpräventiver Strukturen in Deutschland
Relationen
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