vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
Text
vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. ist die Vereinigung von Wohnungsunternehmen aller Rechtsformen und sonstigen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft dienenden oder die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft fördernden Unternehmen und Institutionen.
Der vdw Sachsen ist Fach- und Interessenverband der sächsischen Wohnungswirtschaft. Zu den Aufgaben des Verbandes gehört es, die Interessen seiner Mitglieder, überwiegend kommunale Wohnungsunternehmen, aber auch genossenschaftliche, kirchliche und private Mitglieder, in den für sie bedeutsamen wirtschaftlichen, rechtlichen, politischen und sozialen Fragen wahrzunehmen und diese Interessen gegenüber staatlichen und politischen Stellen, insbesondere auf Bundesebene gegenüber dem Gesetzgeber, den Bundesministerien und sonstigen bundesweit tätigen Gremien, Institutionen, Parteien und Verbänden sowie gegenüber der Wirtschaft und der Öffentlichkeit zu vertreten. In diesem Rahmen verfolgt der vdw Sachsen insbesondere das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft in Sachsen zu verbessern, um bezahlbares, sicheres und lebenswertes Wohnen auch für künftige Generationen zu gewährleisten.
Im Rahmen seiner interessenpolitischen Tätigkeit nimmt der Verband Koordinierungsfunktionen gegenüber seinen Mitgliedern wahr, fördert den Erfahrungsaustausch zwischen Wohnungsunternehmen und Politik, bündelt Erfahrungen und Entwicklungen und vertritt die daraus resultierenden Forderungen gegenüber politischen Entscheidungsträgern über verschiedene Medien, Pressekonferenzen, Parlamentarische Abende, Fach- und sonstige Veranstaltungen. Der Verband informiert und klärt Gesellschaft, Politik und Wirtschaft über die Ziele und Interessen der sächsischen Wohnungswirtschaft auf und wirbt für eine nachhaltige Wohnungspolitik. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden dazu auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die sächsische Wohnungswirtschaft von großer Bedeutung sind.
Grundsätzliche Positionen der sächsischen Wohnungswirtschaft zielen darauf ab, die Wohnungsmärkte wohnungspolitisch differenziert zu betrachten, die Potenziale ländlicher Räume zu erkennen, den Wohnungsbestand als Garant für bezahlbares Wohnen zu sehen und dabei speziell "ostdeutsche" Themen (Altschulden, niedriges Mietniveau etc.) zu berücksichtigen. Die Wirtschaftlichkeit der Wohnungsversorgung muss gesichert und Planungssicherheit sowie Refinanzierbarkeit geschaffen werden. Die Verteuerung der Bau- und Betriebskosten, insbesondere durch kostenintensive Verwaltungsvorschriften und Bürokratie, muss gestoppt werden.
Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliches Recht; Wohnen; Bauwesen und Bauwirtschaft; Allgemeine Energiepolitik; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Zivilrecht
Regelungsvorhaben:
- Gerechtes Kohlendioxid Kostenaufteilungsgesetz: Wir möchten erzielen, dass nur diejenigen Kosten der CO2-Emissionen der Heizkostenabrechnung und CO2-Kostenaufteilung zugrundegelegt werden, die auch tatsächlich angefallen sind. Kostenfreie Emissionszertifikate der Versorger sollten bei der CO2-Kostenaufteilung herausgerechnet werden. Auch vor Inkrafttreten des CO2KostAufG bestehende Fernwärmeanschlüsse sollten von der Kostenaufteilung ausgenommen werden. Schließlich sollten auch Baudenkmäler ausgenommen werden.
- Vollständiger Erlass der Altschulden, die im Zuge der Wiedervereinigung entstanden sind und Ausgleich für bereits getilgte Altschulden.: Wir treten dafür ein, dass Wohnungsunternehmen einen Ausgleich für die im Zuge der Wiedervereinigung bereits getilgten Altschulden erhalten. Noch bestehende Altschulden sollten vollständig erlassen werden. Dies könnte z.B. durch eine Änderung des AltSchG erzielt werden.
- Keine Verschärfung des Mietrechts: Das Mietrecht sollte nicht verschärft werden und die Refinanzierbarbeit notwendiger Investitionen durch die Miete oder aber ergänzender Fördermaßnahmen gewährleistet werden. Um die Bezahlbarkeit der Mieten für breite Schichten der Bevölkerung in Ansehung der erforderlichen Investitionen dauerhaft zu gewährleisten, ist eine ergänzende Förderung der Mieter oder aber der Vermieter erforderlich.
- Förderung von Rückbau- und Teilrückbaumaßnahmen: Wir befürworten eine Förderung für Rückbau- und Teilrückbaumaßnahmen auf Bundes- und Landesebene.
Relationen
Keine Relationen.