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N-ERGIE Aktiengesellschaft

lobbyregister / register_entry 21.02.2022 · Original ↗

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N-ERGIE Aktiengesellschaft Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Im Rahmen der politischen Interessenvertretung soll auf eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, sowie der Erbringung artverwandter Dienstleistungen hingewirkt und erforderliche Rahmenbedingungen und Verbesserungspotenziale thematisiert und aufgezeigt werden. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft ist eine Gesellschafterin der 8KU GmbH - einer bundesweiten Kooperation von acht großen kommunalen Energieversorgungsunternehmen. Gesellschaftsvertraglicher Unternehmenszweck der 8KU GmbH ist u.a. die Vertretung gemeinsamer politischer Interessen der Gesellschafter gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung durch Erstellung von energiepolitischen Positionspapieren zu konkreten Regelungsvorhaben wie auch die Durchführung von Diskussionsveranstaltungen, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie VertreterInnen der Ministerien eingeladen werden. Ziel der Interessenvertretung ist die Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Entwicklung klimafreundlicher Strom- und Wärmeerzeugung für die Kommunen und die Region, der modernen Ausgestaltung der Daseinsvorsorge und der Stärkung der Verbindung von Klimaschutz mit regionaler Wertschöpfung durch nachhaltige, innovative Energieerzeugung. Die 8KU GmbH hat einen eigenen Eintrag im Lobbyregister (Nr. R001157). Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; EU-Gesetzgebung; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz Regelungsvorhaben: - H2ercules-Appell zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes: In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen. - Beschleunigung des Ausbaus der Verteilnetze: Die Stromverteilnetze sind die entscheidende Infrastruktur für die Energiewende. Der Ausbau dieser wird i.W. determiniert durch den Zubau elektr. Leistung auf der Verbrauchs- und auch auf der Erzeugungsseite. Der bisher weitgehend ungesteuerte Zubau gerade von Photovoltaik- und Windkraftanlagen führt zu einer asym. regionalen Verteilung der Erzeugungsanlagen. In Regionen (bspw. wesentliche Teile von Bayern) mit sehr starker Photovoltaikbelegung übersteigt die Erzeugung aus diesen Anlagen den zeitgleichen Verbrauch um ein Vielfaches. Die Abregelung von Anlagen ist unmittelbare Folge des ungesteuerten Zubaus. Durch besseren Technologiemix, korrelierend zum zeitgleichen regionalen Verbrauch, können der Netzausbau signifikant geringer ausfallen und die Kosten für Verbraucher gedämpft werden. - Anpassung des EEG Ausschreibungsdesigns fuer einen systemdienlichen und regional ausgewogenen Windenergieausbau in Sueddeutschland: Das Regelungsvorhaben zielt auf eine Anpassung des EEG‑Ausschreibungsdesigns ab, um eine regionale Schieflage beim Windenergieausbau zu korrigieren. Aktuelle Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass Windenergieprojekte in Süddeutschland trotz vorhandener Flächen und Genehmigungen systematisch unterrepräsentiert sind. Ursache ist ein primär kostengetriebenes Ausschreibungsdesign, das projektbezogene Erzeugungskosten fokussiert und systemische Kosten und Nutzen wie Netzausbau, Redispatch, Übertragungsverluste und Versorgungssicherheit unberücksichtigt lässt. Studien belegen, dass ein stärker verbrauchsnaher Ausbau der Windenergie volkswirtschaftlich effizienter ist. Ziel ist ein systemdienlicher, regional ausgewogener Ausbau durch gezielte Anpassungen im EEG. - Abregelung von Erzeugungsanlagen: Aktuell erfolgt die Abregelung von PV‑Anlagen (<100 kWp) gesetzlich vorgeschrieben am Wechselrichter, wodurch Eigenverbrauch während der Abregelung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Betroffene Anlagenbetreiber müssen Strom teuer zukaufen, was zu Unmut bei Unternehmen, Landwirtschaft und Kommunen führt. Ziel des Regelungsvorhabens ist eine Anpassung der bundesgesetzlichen Vorgaben (insb. EnWG), um eine Steuerung am Netzverknüpfungspunkt zu ermöglichen. Dadurch könnte die Einspeisung reduziert werden, während der Eigenverbrauch erhalten bleibt. Dies würde die Wirtschaftlichkeit verbessern, Akzeptanz steigern und Konflikte reduzieren. Technische Voraussetzungen sind weitgehend gegeben, die gesetzliche Umsetzung steht noch aus. - Nachbesserungen Referentenentwurf EEG 2027: Referentenentwurf zum EEG 2027 und Netzanschlusspaket mit Regelungen zur Netzintegration erneuerbarer Energien, zu Biomasse, Speichern, Netzanschlüssen und Einspeisemanagement, zur Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen, zum Eigenverbrauch sowie zur Vereinfachung energierechtlicher Vorgaben. - EU Industrial Accelerator Act, Vorgaben für die öffentliche Auftragsvergabe: Der Industrial Accelerator Act (IAA) verfolgt das Ziel, die europäische Wertschöpfung zu stärken, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren, die Resilienz strategischer Lieferketten zu erhöhen und darüber hinaus die energieintensive (europäische) Industrie zu dekarbonisieren. Zentrales Instrument zur Umsetzung der Ziele des IAA soll die öffentliche Auftragsvergabe darstellen. Durch Vorgaben für die öffentliche Beschaffung sollen Leitmärkte bzw. eine regulierte Nachfrage geschaffen werden.

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