Equinor Deutschland GmbH
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Equinor Deutschland GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Equinor Deutschland GmbH ist die deutsche Tochtergesellschaft der Equinor ASA mit Sitz in Etzel. Equinor ASA ist ein internationales Energieunternehmen mit über 25.000 Mitarbeiter und Sitz in Norwegen. Equinor ist derzeit Europas größter Gaslieferant und zählt zu den emissionsärmsten Öl- und Gasproduzenten der Welt. Equinor entwickelt sich zu einem breit aufgestellten Energieunternehmen, das starke Synergien zwischen Öl, Gas, erneuerbaren Energien, CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) und Wasserstoff nutzt. Die Interessenvertretung der Equinor ASA erfolgt in Deutschland über die Equinor Deutschland GmbH.
Im Mittelpunkt der Aktivitäten von der Equinor Deutschland GmbH stehen die Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene für eine sichere sowie hin zu einer nachhaltigen und emissionsarmen Energieversorgung mit den dafür erforderlichen marktwirtschaftlichen, technologischen und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Erzeugung, Transportinfrastruktur und Anwendungstechnologien und Anlagenbau. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat sich Equinor zum Ziel gesetzt, bis 2050 selbst ein Netto-Null-Emissionsunternehmen zu werden. Dies soll erreicht werden, indem die Emissionen aus dem Betrieb weiter verringert, die Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien ausgebaut, Wertschöpfungsketten im Bereich CO2-Management und Wasserstoff errichtet und CO2-Senken genutzt werden.
Neben den Aktivitäten in den Bereichen Gas und Öl setzt Equinor zunehmend auf erneuerbare Energien. Dazu arbeitet Equinor in ganz Europa an Projekten zur Erzeugung erneuerbaren Energien und von CO2-armem bzw. erneuerbarem Wasserstoff. Zudem ist Equinor ein Pionier im Bereich CO2 Speicherung. Mit neuen Geschäftsmodellen und Wertschöpfungsketten macht Equinor CO2-Speicherung kommerziell nutzbar für eine zukünftige dekarbonisierte Energiewelt.
Um die Rahmenbedingungen für die Transformation des Energiesystems zu schaffen und Lösungen im Rahmen der partnerschaftlichen Energiebeziehungen zwischen Norwegen und Deutschland zu entwickeln, steht Equinor im ständigen Austausch mit Bürgerinnen und Bürger sowie den Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, Medien, Wirtschaft und Politik.
Dazu veranstaltet Equinor Diskussionsrunden und ähnliche dem Austausch dienende Formate. Equinor erstellt Hintergrundinformationen und ist in verschiedenen Verbänden vertreten. Zu diesen Veranstaltungen werden regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Bundes- und Landespolitik sowie Verwaltung eingeladen.
Equinor Deutschland entwickelt und vertritt auf politischer Ebene entsprechende Vorschläge für regulatorische Rahmenbedingungen in Form von Appellen, Stellungnahmen und Positionspapieren. Auch hierzu steht das Unternehmen im regelmäßigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern in Wissenschaft, Medien, Wirtschaft und Bundesbehörden sowie Abgeordneten des Deutschen Bundestages und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Interessenbereiche: Industriepolitik; Klimaschutz; Außenpolitik; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Energienetze; Wettbewerbsrecht; Fossile Energien; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Internationale Beziehungen; EU-Gesetzgebung; Immissionsschutz; Erneuerbare Energien; Allgemeine Energiepolitik
Regelungsvorhaben:
- Nationale Umsetzung der RED III: Quote für H2 für Industrieunternehmen gemäß Art. 22a (1) (5) RED III sollte auf nationaler Ebene umgesetzt werden, nicht auf Unternehmensebene; ggf. zu prüfen, ob Art. 22b RED III in Deutschland in Anspruch genommen werden kann, ohne den Einsatz von CO2-armem Wasserstoff zu begrenzen.
- Anpassung Entschädigungsregelung im EnSiG: § 11 beschreibt die Entschädigung/ Verordnungsermächtigung im Falle einer Enteignung. Die Regelung ist ungenügend ausgestaltet und soll dahin gehend angepasst werden, dass die Entschädigung dem aktuellen Marktpreis enstpricht und klar geregelt wird, welche Behörde die Abwicklung der Entschädigung vornimmt, sowie in welchem Zeitraum die Entschädigung ggü. dem Entschädigungsberechtigten gezahlt wird.
- Umsetzung EU Methanverordnung: Mit dem Entwurf für eine EU-Verordnung zur Reduzierung von Methanemissionen im Energiesektor (COM/2021/805) vom 15.Dezember 2021 will die Kommission zum ersten Mal den Methanausstoß regulieren. Bis 2030 soll der Methan-Ausstoß in diesen Sektoren um 80 Prozent zurückgehen.
Interessensvertretung findet im Hinblick auf die Konkretisierung von Umsetzungserfordernissen statt:
a) Importeure sind verpflichtet, Informationen über die Herkunft des Gases und die Methanminderungspraktiken zu liefern. Es gibt Gasquellen, bei denen diese Informationen nicht bekannt sind. Wie wird dies gehandhabt?
b) Regulatorische Gleichwertigkeit - Klärung, ob Norwegen die Verordnung übernehmen wird oder nicht.
c) Klärung von Anforderungen an technische Messverfahren
- Einführung und Umsetzung EU-delegierter Rechtsakt zu Artikel 9 EU-Gasmarktrichtlinie: Anforderungen an Methodik zur Bestimmung der THG-Intensität von CO2-armem Wasserstoff, v.a.: Zulassen von verifizierten Daten alternativ zu Standardwert für Upstream-Emissionen von Erdgas; Ermöglichung zur Anrechnung der projektspezifischen CO2-Intensität von Strom aus PPAs; Ermöglichung der Anrechnung von 0 CO2-Intensität für Strom aus erneuerbaren Quellen.
- Verabschiedung eines praxisorientierten Kraftwerkssicherheitsgesetzes: Allgemeine Fragen des Designs der Ausschreibung, Schnelles Inkrafttreten wird begrüßt, Berücksichtigung CO2-armer Wasserstoff in Regelungen, Ausgestaltung der CAPEX- und OPEX-Unterstützung, Sicherstellung des kohärentes Zusammenspiel zwischen den Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie und des geplanten Kapazitätsmechanismus.
- Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See: Genehmigungsbeschleunigung und Anpassung des Ausschreibungsdesigns. Zudem Abstgimmung zu einer Neuregelung des § 81 mit dem die Synchronisierung von Netzanbindung und Offshore Windpark geregelt wird.
- Anpassung des Net Zero Industry Act: Einbeziehung der Speicherprojekte außerhalb des EU-Gebiets, Einbeziehung der Europäischen Wirtschaftszone, Beschleunigter Ausbau einer europaweiten CO2-Infrastruktur, ausreichende Förderung zur Errichtung CO2 Infrastruktur.
- Ausgestaltung Auktionsdesign für Offshore Wind Projekte: Für die nächsten Ausschreibungsrunden im Offshore Wind Bereich gilt es das Ausschreibungsdesign so zu gestalten, dass eine breite Teilnahme der Interessenten möglich gemacht wird.
- Übertragung Artikel 31(3) Richtlinie (EU) 2024/1788 in EnWG: § 114 EnWG-E soll die Regelungen des Artikel 31(3) Richtlinie (EU) 2024/1788 in die deutsche Gesetzgebung übertragen. Es ergeben sich in der Regelung des Gesetzes aber Abweichungen ggü. der englischen Orginalfassung der EU-Richtlinie sowie zur deutschen Übersetzng dieser. Diese Abweichungen führen in der Praxis zu Umsetzungsproblemen. Diese sollen behoben werden.
- Technologieoffene Berücksichtigung von CO2-armen Wasserstoff: Im Moment sieht die deutsche Gesetzgebung einen reine Förderung von erneuerbarem Wasserstoff durch verschiedene Instrumente vor. CO2-armer Wasserstoff, der als Unterstützer im Wasserstoffhochlauf wirken kann, wird dagegen nicht direkt in den Fördermechanismen berücksichtigt. Ziel ist eine gleichberechtigte Berücksichtigung von CO2-armen Wasserstoff im Förder- und Regulierungsrahmen zu erreichen, z.B. durch die Zulassung als Erfüllungsoption bei der THG - Quote ab 2031 und der technologieoffenen Einbeziehung bei Mechanismen der Risikominimierung.
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