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Volkswagen AG

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Volkswagen AG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die Volkswagen AG bewegt sich in einem komplexen und stark regulierten Umfeld. Wir sehen es als unsere Verantwortung, im Dialog mit unseren Stakeholdern den Rahmen für unser wirtschaftliches Handeln und seine Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt aktiv mitzugestalten. Diese Aufgabe übernehmen unsere Verantwortlichen für Außenbeziehungen bzw. Interessensvertretung. Die mit der Interessensvertretung beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkswagen AG bringen die Positionen des Unternehmens in politische Entscheidungsprozesse ein, indem sie Vertreter von Parlament und Regierung wahrheitsgemäß und umfassend informieren sowie kompetent und zuverlässig beraten. Der Bereich Außenbeziehungen der Volkswagen AG steht in unterschiedlichen Formaten im Dialog mit der Politik: vom Fachgespräch mit einzelnen Vertreterinnen und Vertretern des Bundestags und der Ministerien, über die Beteiligung an Anhörungen, bis hin zur Teilnahme an politischen Veranstaltungen mit der Möglichkeit zum Austausch mit Amts- und Mandatsträgerinnen bzw. - trägern. Die Volkswagen AG steht auch über Mitgliedschaften in nationalen und internationalen Organisationen in Kontakt mit der Politik, beispielsweise über Mitgliedschaften in Verbänden. Als Automobilhersteller stehen Themen und Regulierungsvorhaben aus den Bereichen Verkehrs-, Wirtschafts- und Handelspolitik im Fokus. Vertreterinnen und Vertreter der Volkswagen AG handeln bei der Interessenvertretung entsprechend den Grundsätzen der Integrität, der Compliance, der Offenheit und der Nachvollziehbarkeit. Alle Kontakte mit der Politik orientieren sich streng an Recht und Gesetz, den internen Verhaltensgrundsätzen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention sowie des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Im Umgang mit Amts- und Mandatsträgerinnen bzw. -trägern wird insbesondere auf Transparenz, Aufrichtigkeit und Objektivität in der Kommunikation sowie kooperatives Verhalten geachtet. Interessenbereiche: Verkehrsinfrastruktur; Werbung; Personenverkehr; Unfallversicherung; Industriepolitik; Wettbewerbsrecht; Cybersicherheit; Fossile Energien; Energienetze; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Bank- und Finanzwesen; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Parlamentarisches Verfahren; Automobilwirtschaft; Internationale Beziehungen; Urheberrecht; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Datenschutz und Informationssicherheit; Menschenrechte; Internetpolitik; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Digitalisierung; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Allgemeine Energiepolitik; Zivilrecht; Güterverkehr; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Schienenverkehr; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Außenwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verbraucherschutz; Straßenverkehr; Gesundheitsversorgung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Klimaschutz; Außenpolitik; Verkehrspolitik; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; EU-Binnenmarkt; Handel und Dienstleistungen Regelungsvorhaben: - 24.002_Einführung der EU-Verordnung zu standardessentiellen Patenten: Beibehaltung der Fassung, wie abgestimmt im EU-Parlament am 28.02.2024 - 24.004_Veränderungen für die angemessene Umsetzung der EU Regulierung NG eCall: - appropriate type Approval and testing rocedure - exemption from licensing fees, including those making use of packet-switched technology by application of the eCall mandate - scope and entry into force: scheduling the application of the new requirements from January 2029 - 24.005_Einführung EU Regulierung eCall Bestandsflotte, Fokus In-Betrieb-Halten 2G/3G Mobilfunknetz: While the fate of vehicles on EU-roads already fitted with eCall falls outside the scope of the delegated regulation NG eCall, industry wishes to highlight that a full shutdown of 2G&3G networks would render millions of eCall systems useless. In the final report of TRAN Committee (26 Oct. 2022) on the revision of the ITS Directive,the EP supplemented the text proposed by the EC (Amend. 50): “The functioning of CS eCall systems shall be ensured at least for the duration of the expected life-cycle of the last vehicles placed on the market with such a system.“ The industry would like to understand if this would lead to an agreement with MNOs to keep at least one 2G or 3G network operational in each Member State until a certain date (under voluntary basis, coupled with financial compensation) - 24.006_Freistellung für Patent-Lizenznehmer-Plattformen bzw. Automotive Licensing Negotiation Group: Für Patent-Lizenzgeber-Plattformen sehen die EU-Horizontal-Leitlinien (Leitlinien zur Anwendung von Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) eine "safe harbour"-Regelung vor; Analoges wird für Lizenznehmer-Plattformen angestrebt. Dies könnte auch in der TT-GVO erfolgen oder durch Schaffung einer neuen eigenen EU-IP-Plattform-GVO. - 24.007_Umsetzung der "EU AI-ACT" Verordnung zur Künstlichen Intelligenz: Fahrzeuge sollen weiterhin in Sektor-spezifischer Regulierung behandelt werden. Der AI-Act soll einen innovationsfördernden Rahmen setzen. Die administrative Bürde darf nicht unverhältnismäßig groß werden. - 24.008_Anpassung des PFAS Beschränkungsvorschlages der ECHA in für Industrie umsetzbare Gesetzgebung: Voraussetzung für ein Verbot muss die Verfügbarkeit eines wirtschaftlich darstellbaren Substitutes unter der Berücksichtigung von Vorlaufzeiten für die Umstellung sein. Die nicht substituierbaren Anwendungen sind von einem Verbot auszunehmen bzw. mit hinreichenden Fristen inkl. Review zu versehen. PFAS-haltige Ersatzteile (repair as produced-Prinzip) sind von einer zukünftigen PFAS-Regulierung auszunehmen. - 24.009_Ausgestaltung der EU End of Life Vehicles Regulation: Anpassung der Plastik-Rezyklateinsatzquoten; Anpassung der Ausbaufähigkeit für div. Bauteile; Änderung bei den Extended Producer Responsibilities; Einbeziehung der Aufbautenhersteller bei Multistage Fahrzeugen; Beibehaltung der UN R133 - 24.010_Umsetzung der EU AFIR (Alternative Fuel Infrastructure Regulation): Verbindliche Vorgaben werden begrüßt, jedoch müssen die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur erhöht werden (mehr kW und schnellerer Ausbau). - 24.011_Umsetzung der EU EPBD (Energy Performance of Buildings): Vorgaben für den Ausbau von Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen sind wichtig für den Hochlauf der E-Mobilität (§14). Vorgaben für Nicht-Wohngebäude müssen verhältnismäßig sein (§ 9) . - 24.013_Unterstützung der Möglichkeit, autonome Fahrzeuge zuzulassen ("Gesetz zum autonomen Fahren"): Bundesländerübergreifende Regelung als Ziel: Anpassungen im Verhaltensrecht und verhältnismäßige, wirtschaftlich umsetzbare Gestaltung der Betriebsbereichsgenehmigung. - 24.014_Unterstützung der Verordnung zum Gesetz zum autonomen Fahren ("AFGBV").: Zuständigkeiten & Verfahren bei Genehmigung des Betriebsbereichs vereinheitlichen; Anerkennung bzw. Berücksichtigung bereits erfolgter ODD Genehmigung bei Typprüfung; Qualifikationsanforderungen für Wartungspersonal reduzieren; Redundante Überlappungen zwischen den Sicherheitsprüfungen (z. B. Gesamtprüfung, Erweiterte Abfahrkontrolle, Hauptuntersuchung) - 24.015_Unterstützung der Möglichkeit, autonome Fahrzeuge in Europa zuzulassen: Auflösung der bestehenden Restriktion, nur Kleinserien in Europa zulassen zu können für autonome Fahrzeuge. Flexibilität bei den potentiellen Use-Cases für autonome Fahrzeuge. - 24.016_Nationales Gesetz zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen verhindern: Vermeiden einer Sektor-spezifischen Regulierung: Data Act und existierende gesetzliche Regelungen sind ein bereits bestehender Rahmen, in dem im Fahrzeug generierte Daten zur Verfügung gestellt werden. - 24.017_Nachgelagerte Euro 7 Gesetzgebung schnell und eindeutig umsetzen: Schnelle Wiederaufnahme der Drafting Meeting, damit Industrie umgehend Klarheit über Inhalte und Anforderungen der implementing acts erhält, z.B. bezüglich OBM, Anti-tempering, EVP, OTA Übertragung, Bremsen und Reifen. - 24.018_Nationale Implementierung der RED mit deutlich höheren Quoten für erneuerbare Kraftstoffe.: Bei der Umsetzung der sog. RED III in nationale Gesetzgebung sollten deutlich höhere Mindestquoten für die erneuerbaren Kraftstoffe festgeschrieben werden. Dazu sollten weitere Zwischenziele verbindlich bis 2045 (Klimaneutralität in Deutschland) festgeschrieben werden. - 24.019_Angemessene Umsetzung der "Greening Corporate Fleets Initiative": Es ist sicherzustellen, dass Maßnahmen, die Unternehmensflotten betreffen, anhand fundierter Marktkenntnisse ergriffen werden und es nicht zu negativen Folgen für diesen wichtigen Geschäftskanal kommt. Gleichzeitig ist die Etablierung geeigneter Förderinstrumente und die Entwicklung einer angepassten Ladeinfrastruktur zugeschnitten auf Unternehmensflotten erforderlich. - 24.020_Techn. Kraftstoffnormen u. Verordnungen für erneuerbare Kraftstoffsorten (nach FQD) öffnen: Neue Kraftstoffsorten nach technischen Kriterien definiert für den Bestand nutzbar machen, zum Beispiel E20 Otto. - 24.021_Kraftwerksstrategie der Bundesregierung unterstützen: Kraftwerksstrategie muss gleichermaßen auf die Ziele künftiger Klimaneutralität, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit einzahlen. Die Ziele müssen erreichbar sowie technisch und wirtschaftlich umsetzbar sein. Die Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis gasförmiger Brennstoffe unterstützt gleichermaßen alle Zielsetzungen durch einen hohen Brennstoffnutzungsgrad und dient zusätzlich auch bei der Transformation des Wärmemarktes als notwendiges Back-up-System. Daher sind bestehende KWK-Systeme in die Kraftwerksstrategie zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit während der Transformation zu integrieren. - 24.022_Umsetzung EU ETS2 in nationales Recht mit Ziel der späteren Zusammenlegung von ETS1 und ETS2: CO2 muss in allen Sektoren einen Preis erhalten. Nur durch das "cap and trade" System des ETS ist gewährleistet, dass die politisch vorgegebenen Klimaziele erreicht werden. Die perspektivische Zusammenlegung von ETS 1 und ETS 2 führt zu den volkswirtschaftlich geringsten CO2-Vermeidungskosten. - 24.023_Unterstützung eines ambitionierten EU-Klimaziels 2040: Das Klimaziel muss ambitioniert und erreichbar ausgestaltet sein. Alle Sektoren müssen zur Erreichung beitragen. Die Vorgaben für klimaneutrale Energieträger müssen drastisch erhöht werden. Fossile Energieträger sind auszuphasen. - 24.024_Angemessene Umsetzung des EU Data Act: Unbürokratische Zuständigkeiten und Verfahren der Aufsicht, Klärung offener Interpretationsfragen und ein angemessenes Sanktionsregime. - 24.025_Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur: Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur - 24.026_Behebung der Rechtsunsicherheiten bzgl. der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern: Der Anpassung der Vorschriften über die Betriebsratsvergütung sollte zeitnah zugestimmt werden, um die aktuell bestehende Rechtsunsicherheit zu beenden. - 24.027_Nationale Umsetzung CSRD analog EU: Die nationale Umsetzung der CSRD sollte sich im Ergebnis auf eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränken und keinen bürokratischen Zusatzaufwand für die deutschen Unternehmen verursachen, sondern höchstmögliche Vereinfachungen zugunsten der Unternehmen schaffen. Außerdem sollten doppelte oder gleichgelagerte Berichtspflichten für die Unternehmen vermieden werden. - 24.028_Ausgestaltung der Anpassung des Batt-EU-AnpG: Beeinflussung der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht. Aufgaben, Zuständigkeit und Kompetenzen der nationalen zuständigen Überwachungsbehörde. - 24.029_Ausgestaltung der Anpassung der EU Ökodesignverordnung: Angemessene Gestaltung der Anforderungen an Komponenten von Automobilen und zum Digital Product Passport inklusive DAs und IAs. - 24.030_Ausgestaltung der "EU Regulation on common rules promoting the repair of goods": Angemessene Reparaturvorgaben und Pflichten in Bezug auf Automobile. - 24.031_Ausgestaltung / Interpretation der EU Batterie Regulierung: Interpretation und Auslegung von: Reparatur, Labeling und Begleitdokumenten, Umgang und Kennzeichnung bei Gefahrstoffen / kritischen Rohstoffen, Benennung der zuständigen Behörden und erweiterte Herstellerverantwortung. Zudem Beeinflussung noch offener Delegated und Implementing Acts. - 24.040_Ausgestaltung bzw. Interpretation der Anpassung des EU Critical Raw Material Act: Es sollten umsetzbare Rezyklatquoten und Anforderungen an Produkte gewährleistet sein. - 24.032_Ausgestaltung des EU Delegated Act aus Art. 7 EU Battery Regulation: Erarbeiten einer angemessenen Systematik zur Berechnung des CO2 Fußabdrucks der Batterie - 24.033_Angemessene nationale Umsetzung der EU-Luftqualitätsdirektive 2022/0347 (COD): Vermeiden einer disproportionalen Belastung des Verkehrssektors, statt dessen verursachergemäße Maßnahmen für eine Zielerreichung der Luftqualitätsgrenzwerte. - 24.034_Ausgestaltung der zukünftigen EU CO2 Flottengesetzgebung inkl. CO2 Ziel 2035: Angemessene Ausgestaltung der Anforderungen der EU CO2 Flottengesetzgebung im Rahmen des gesetzlich festgelegten Review im Jahr 2026. - 24.035_Ausgestaltung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen für individuelle Mobilität: Schaffung und Erhalt geeigneter Rahmenbedingungen für motorisierten Individual- und Güterverkehr unter Berücksichtigung der Transformation zur E-Mobilität. - 24.037_Höhere erneuerbare Anteile Kraftstoffe innerhalb bestehender Kraftstoffnormen.: Beimischungsquoten regenerativer Kraftstoffe innerhalb bestehender Normen DIN EN 228 und 590 erhöhen, wie z.B. Ethanol für Otto. - 24.038_WindSeeG - Vergabe künftiger Offshore-Flächen nach Kriterien: Bei der Vergabe von Offshoreflächen müssen die Interessen der Industrie einer Stromversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen mit berücksichtigt werden. Die Vergabe sollte zukünftig anhand von Kriterien erfolgen, welche auch die Förderung der industriellen Transformation umfassen, um die politisch gewünschte Lenkungswirkung zu erzielen. - 24.039_EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Präzisierung des Geltungsbereichs der VO, Klärung des konkreten Umsetzungsverfahrens, ggf. Verschiebung der Umsetzung. - 24.042_Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und UK (TCA): Die Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens sollte die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie in Europa unterstützen. Rechtsunsicherheit für Unternehmen sollte vermieden werden. Planungskontinuität ist für den Volkswagen Konzern essentiell, um die Transformation in Richtung Elektrifizierung in Europa voranzubringen. - 24.043_EU-UK TCA - fehlende Ausnahmevereinbarung: Nachteile bei der Unfallversicherung der Inanspruchnahme von Alterszeit.: Expats, die zeitlich befristet den Sozialversicherungsvorschriften im UK unterliegen, sollen künftig wieder eine gesetzliche deutsche Unfallversicherung sowie eine Möglichkeit zur Nutzung der Altersteilzeit erhalten. - 20.044_Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der dt. Automobilindustrie: Erhöhung der Nachfrage nach BEV- Fahrzeugen, durch staatliche Prämien (u.a.Umweltbonus), steuerliche Anreize und günstigeren Standortbedingungen. - 24.045 Veränderung für eine mögliche Einbeziehung der Arbeitsmedizin bei ärztlicher Versorgung der Mitarbeitenden: Ziel ist eine bessere Verzahnung von arbeitsmedizinischer und hausärztlicher Betreuung über sektorale Grenzen hinaus. Viele Großunternehmen in Deutschland verfügen über ein internes Gesundheitswesen mit angestellten Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. Aktuell existiert eine Mauer zwischen den Aufgaben der ArbeitsmedizinerInnen und dem ambulanten ärztlichen Bereich in der Niederlassung. Die in Unternehmen angestellten MedizinerInnen dürfen aktuell weder verordnen noch weiterführende Behandlungen ausstellen. Im Sinne der Verbesserung der medizinischen Versorgung gilt es zu prüfen, welchen Beitrag die Arbeitsmedizin leisten kann – besonders um schwere oder später potentiell chronische Leiden zu behandeln und heilen. - 24.046_Wesen der EU-Abgasverordnung vor RDE-Einführung beibehalten: Test ausschließlich im NEFZ: Klarstellung durch EU-Kommission, dass RDE nicht rückwirkend auf die Zeit vor 2017 (NEFZ) anzuwenden ist. - 25.001_Entwicklung einer Berechnungsmethode für LCA von CO2-Emissionen für PKW/LDV: Für die Berechnung von LCA in der Automobilindustrie sollte es einen weltweit harmonisierten Standard geben. CO2-Reduktionsvorschriften sollten sektor-spezifisch geregelt werden und eine LCA-Methode freiwillig angewendet werden können, ohne dass es eine Targetierung gibt. - 25.002_Revision der REACH Regulierung für eine vereinfachte, schnellere, und prozesssichere Umsetzung: Die Überarbeitung der REACH Chemikalien-Regulierung für eine vereinfachte, schnellere, und prozesssichere Umsetzung der bestehenden Regeln. Die Regulierung ist gut, bedarf aber einer Vereinfachung und Präzisierung, um sie bei der steigenden Zahl regulierter Stoffe weiterhin prozesssicher umsetzbar zu halten. - 25.003_Forschungs- und Innovationspolitik: Schaffung forschungs- und innovationspolitischer Rahmenbedingungen, Förderprozesse und Forschungs- und Innovationsförderung. Auf Bundes- und EU-Ebene ist agile, digitale und pragmatische Gestaltung der Forschungs- und Innovationsförderung von entscheidender Bedeutung. - 25.004_BDSG Reform - Restrukturierung der Datenschutzaufsicht in Deutschland: VW Group setzt sich dafür ein, dass die Datenschutzaufsicht in Deutschland dahingehend umstrukturiert wird, dass eine verlässlichere, ausgewogenere und einheitlichere Auslegung der vagen Gesetzgebung mindestens für das gesamte Bundesgebiet erfolgt. Hierbei setzen wir uns dafür ein, dass gewisse Kompetenzen der Rechtsauslegung von den Landesbehörden auf die Bundesdatenschutzbeauftragte übergehen. - 25.005_DSGVO und ePrivacy Reform auf EU Ebene: Wir setzen uns dafür ein, dass auf EU Ebene eine Reform der Datenschutzgesetze erfolgt. Unsere Ziele dabei sind dabei allgemeine Änderungen, die eine ausgewogenere und innovationsfreundlichere Auslegung der Gesetzte vorsieht sowie gezielte Anpassungen der DSGVO und der ePrivacy Regelungen, die sich als praxisfern und unnötig innovationshindernd herausgestellt haben. Auch setzen wir uns dafür ein, dass Branchenstandards wie Codes of Conduct eine wichtigere Bedeutung bei der Rechtsumsetzung zukommt. - 25.006_Zur Einführung von Lokalisierungsvorgaben durch die EU ("local content requirements"): Unterstützung bei der Festlegung der strategischen Zielsetzung einer Gesetzgebung. Wenn eingeführt sollten LCR realistisch, wettbewerbsfähig und industriepolitisch kohärent gestaltet werden. Mit einer Einführung sind Herausforderungen verbunden, deren Bewältigung eine Umsetzung spezifischer Maßnahmen erfordert. - 25.007_Realistische Ausgestaltung des angekündigten EU Circular Economy Act: Realistische Ausgestaltung der Anforderungen des EU Circular Economy Act. Z.B. umsetzbare Rezyklingquoten und Rezyklateinsatzquoten anhand von Verfügbarkeitsanalysen mit ausreichendem Vorlauf. Einführung des Prinzipes Repair-as-Produced. Harmonisierung der erweiterten Hersteller-Verantwortung innerhalb der EU. - 26.001_Revision von Umweltregulierugen mit dem Ziel, Bürokratie zu reduzieren (EU-Environmental Omibus): Reduktion der bürokratischen Anforderungen in Umweltgesetzgebungen. Konkret z.B. bei: Kennzeichnung, Dokumentation, Berichte, Nachweise oder Definitionen. Zudem Korrektur von Fehlern in Regulierungen. - 26.002_Made in Europe / Industrial Accelerator Act: "Made in Europe" Strategie. Stärkung des europäischen Binnenmarktes und europäischer Automobilproduktion. Sicherung eruopäischer Wertschöpfungsketten. - 26.003_EU-Bankenpaket CRR III: Angemessene praxisnahe Ausgestaltung der CRR III im Rahmen künftiger europäischer Bankenregulierung - 26.004_Rentenreform: Die Volkswagen AG unterstützt die Reformvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig gilt es, die Bedürfnisse von Unternehmen in der Transformation zu berücksichtigen. Bewährte Instrumente wie das ATZ-Blockmodell sollten erhalten bleiben. - 26.005_Entwicklungen in der Rohstoffpolitik Deutschlands und Europas begleiten: Einsetzen für eine pragmatische, ambitionierte Rohstoffpolitik der Bundesregierung bzw. der EU zur Stärkung der Resilienz des Wirtschaftsstandorts Deutschland

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