Mastercard
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Mastercard
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Mastercard ist ein internationales Technologieunternehmen im Zahlungsverkehr. Unser Ziel ist es, eine inklusive, digitale Wirtschaft voranzutreiben, von der alle Beteiligten weltweit profitieren. Deshalb sorgen wir dafür, dass Zahlungen sicher, einfach und smart abgewickelt und für jeden zugänglich gemacht werden. Unsere Innovationen und Lösungen basieren auf sicheren Daten und Netzwerken und helfen Einzelpersonen, Finanzinstituten, Regierungen und Unternehmen, die Bandbreite ihrer Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Im Bereich der politischen Interessenvertretung stehen die Potentiale der Digitalisierung des Zahlungsverkehrs, des Zugangs zu Finanzdienstleistungen sowie die Nutzung von Datendiensten durch den Dialog zwischen dem Handel, den Verbrauchern, der Wirtschaft und der Politik im Vordergrund. Dazu nehmen wir an Veranstaltungen teil, fördern den Diskurs und fördern den Austausch anhand entsprechender Positionen. Wir kommunizieren regelmäßig mit Vertretern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, um die Interessen von Mastercard in Deutschland zu vertreten und zu fördern. Die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung erfolgt dabei durch die Mastercard Europe SA für den Mastercard-Konzern.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Verbraucherschutz; Cybersicherheit; Bank- und Finanzwesen; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; E-Commerce; EU-Gesetzgebung; Kleine und mittlere Unternehmen; Digitalisierung; Handel und Dienstleistungen; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Kinder- und Jugendpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Internetpolitik; Datenschutz und Informationssicherheit
Regelungsvorhaben:
- Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer bei Einführung des digitalen Euro: Mastercard setzt sich für eine offene Infrastruktur, ein faires Kompensationsmodell sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen („Level Playing Field“) ein.
- Gewährleistung hoher Sicherheitsstandards, regulatorischer Klarheit und umfassender Gebührentransparenz in PSD3 und PSR: Mastercard setzt sich für die Implementierung höchster Sicherheits‑ und Innovationsstandards im Rahmen von PSD3 und PSR ein und bringt Empfehlungen insbesondere zu den Regeln zur starken Kundenauthentifizierung (SCA), zu Haftungsfragen sowie zu weiteren Bestimmungen des Vorschlags ein. Dies umfasst auch die technologieoffene und risikobasierte Einordnung zunehmend automatisierter oder KI‑gestützter Zahlungsvorgänge. Fragen der regulatorischen Abgrenzung im Zahlungsverkehr werden adressiert, etwa im Hinblick auf Settlement‑Aktivitäten mit Stablecoins. Mastercard unterstützt die Anwendung der Regeln zu Gebührentransparenz auf das gesamte Zahlungsdienste‑Ökosystem.
- Förderung der Nutzung digitaler Identitäten und Wallets durch Integration europaweit gängiger Zahlungsmethoden: Mastercard setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der EU Digital Identity Wallet in Deutschland europaweit gängige Zahlungsmethoden integriert werden und die Einführung auf bereits etablierte Industriestandards aufbaut. Insbesondere um den Jugendschutz zu stärken, sollten digitale Technologien im Rahmen von digitalen Identitäten und Wallets zur Altersüberprüfung eingesetzt werden.
- Förderung flächendeckender Verfügbarkeit digitaler Bezahloptionen: Mastercard unterstützt die im Koalitionsvertrag verankerte schrittweise Einführung einer digitalen Zahlungsoption zusätzlich zu Bargeld. Dabei setzt sich Mastercard für eine verbrauchernahe Umsetzung echter Wahlfreiheit ein – basierend auf etablierten Zahlungsoptionen, insbesondere kartenbasierten Lösungen –, um die Vielfalt im Zahlungsverkehr nachhaltig zu stärken.
- Förderung digitaler Auszahlung staatlicher Leistungen und Zuschüsse mittels Bezahlkarte: Mastercard unterstützt die Förderung der Digitalisierung bei der Auszahlung staatlicher Leistungen und Zuschüsse durch digitale Technologien, insbesondere mittels Bezahlkarten. Dies umfasst sowohl Sozial- und Unterstützungsleistungen als auch familien- und alltagsunterstützende Dienstleistungen, etwa im Rahmen der Kindergrundsicherung. Mastercard bringt technische Expertise ein und stellt Best-Practice-Beispiele bereit.
- Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen durch das Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit ausbauen: Das Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit sieht unter anderem die Stärkung der staatlichen Cyberabwehr vor. Mastercard setzt sich im Rahmen dieses Regelungsvorhabens dafür ein, den im Gesetzentwurf angelegten Paradigmenwechsel von einer reaktiven hin zu einer proaktiven Cybersicherheitsarchitektur zu stärken und die Berücksichtigung moderner technologischer Verfahren als zentrale Instrumente der Gefahrenabwehr und Bedrohungserkennung im regulatorischen Rahmen zu verankern.
- Förderung eines innovationsfreundlichen Rechtsrahmens beim Zugang zu Finanzdaten: Mastercard befürwortet FIDA als innovationsorientierten Rechtsrahmen, der den Zugang zu Finanzdaten verbessert und den Wettbewerb im Finanzsektor fördert. Zentrale Anliegen sind dabei klare Definitionen, regulatorische Kohärenz zur Gewährleistung von Rechtssicherheit sowie marktgetriebene und interoperable Datenteilungsmodelle.
- Anerkennung der Nutzung von kartenbasierten Technologien zur Altersverifikation für die digitale Welt: Im Anschluss an den Beschluss des CDU-Parteitags vom Februar 2026 sowie bezugnehmend auf den Koalitionsvertrag zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes wird die Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für die Nutzung von Social-Media-Plattformen durch Minderjährige sowie eine entsprechenden Altersverifikationspflicht für die digitale Welt diskutiert. Mastercard setzt sich im Rahmen dieses Vorhabens dafür ein, dass kartenbasierte Altersverifikationsverfahren, die auf bestehenden EU-Standards basieren, als datenschutzkonforme, sichere und praktikable Verifikationsmethode für diesbezügliche Anwendungsfälle anerkannt werden.
- Klarstellung der regulatorischen Behandlung der Stablecoin-Abwicklung unter MiCA: Grundsätzlich setzt sich Mastercard für ein technologieneutrales, risikobasiertes Regulierungsumfeld mit Förderung von Interoperabilität ein. In diesem Kontext ist eine verhältnismäßige Regulierung von Stablecoins unter der EU‑Kryptowerte‑Verordnung (MiCA) erforderlich. Insbesondere soll die Abwicklung von Zahlungsvorgängen mittels Stablecoins regulatorisch gleichbehandelt werden mit der herkömmlichen Abwicklung in Fiat‑Währungen. Mastercard unterstützt eine Klarstellung, dass Betreiber von Abwicklungssystemen, die lediglich Abwicklungsregeln vorgeben, aber selbst keine Kryptowerte verwahren oder übertragen, keiner zusätzlichen Autorisierungspflicht unterliegen. Die regulatorische Klarheit betrifft neben MiCA auch die Schnittstelle zur geplanten EU‑Zahlungsdienste‑Verordnung (PSR).
- Förderung eines risikobasierten, technologieoffenen Rahmens im EU-Tech-Sovereignty-Paket (insb. CAIDA), komplementär zu Finanzmarkt-Resilienzregimen: Mastercard setzt sich dafür ein, dass das EU-Tech-Sovereignty-Paket, insbesondere der CAIDA, risikobasiert, technologieoffen und ergebnisorientiert ausgestaltet wird. Zentrale Souveränitätskriterien sollten Kontrolle, Resilienz, Auditierbarkeit sowie Wechsel- und Exit-Fähigkeit sein, nicht die Herkunft von Anbietern. Für kritische Infrastrukturen, insbesondere im Zahlungs- und Finanzmarktbereich, soll das Paket bestehende Aufsichtsrahmen ergänzen, Anbieterdiversität stärken und Konzentrationsrisiken vermeiden. Beschaffungsmechanismen sollten verhältnismäßig, anwendungsfallbezogen und ergebnisorientiert bleiben und private Betreiber in regulierten Märkten nicht indirekt beschränken. Zudem wird eine kohärente, grenzüberschreitende Umsetzung ohne Fragmentierung des Binnenmarkts angestrebt.
- Flächendeckende Ermöglichung des digitalen Bezahlens von Steuern und Gebühren durch Modernisierung der Verwaltungspraxis: Mastercard setzt sich dafür ein, die digitale Bezahlung von Steuern und Gebühren, für die der Bund zuständig oder mitverantwortlich ist, flächendeckend zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht eine Anpassung der Verwaltungspraxis sowie der einschlägigen Verwaltungsvorschriften, die kartenbasierte Zahlungsmittel als zulässigen Zahlungsweg verankert. Mastercard bringt technische Expertise ein und stellt Best-Practice-Beispiele aus dem In- und Ausland bereit.
- Sicherstellung technologieoffener Ausgestaltung des Basisdienstes 'Zahlungsabwicklung' im Deutschland-Stack: Mastercard setzt sich dafür ein, dass der Basisdienst „Zahlungsabwicklung" im Deutschland-Stack technologieoffen und interoperabel ausgestaltet wird und etablierte, breit akzeptierte Zahlungsverfahren – insbesondere kartengestützte Lösungen – als gleichberechtigte Option einbezieht. Zentrale Anliegen sind die Gewährleistung echter Wahlfreiheit für Bürgerinnen und Bürger, offene Schnittstellen sowie eine Architektur, die Anbieterdiversität fördert und Marktkonzentration vermeidet. Mastercard bringt technische Expertise und Best-Practice-Beispiele aus europäischen Referenzprojekten ein.
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