polradar

Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Bundesverband Beteiligungskapital ist die Stimme und das Gesicht der Beteiligungsbranche in Deutschland. Wir machen uns stark für die deutsche Beteiligungsbranche. Wir setzen uns für bessere steuerliche Rahmenbedingungen und einen leichteren Zugang zu Beteiligungskapital ein, damit noch mehr Unternehmen in Deutschland von Beteiligungskapital profitieren können. Wir beziehen Stellung gegenüber der Politik und den Medien, um die wichtige Bedeutung von Beteiligungskapital für die deutsche Wirtschaft zu unterstreichen. Wir beobachten den Markt und analysieren dessen Entwicklungen, denn Beteiligungskapital ist ein Wachstumsmotor für Innovationen, Gründungen und den Mittelstand. Wir fördern den Erfahrungsaustausch zwischen unseren Mitgliedern, sodass die Beteiligungsbranche in Deutschland näher zusammenwächst. Wir haben in unserem Verband über 300 Mitglieder vereint. Rund 200 unserer Mitglieder sind Beteiligungsgesellschaften, die sich mit Venture Capital, Wachstumsfinanzierungen oder im Rahmen von Buy-Outs an deutschen Unternehmen beteiligen. Auch institutionelle Investoren zählen dazu. Zusätzlich vertreten wir knapp 100 Beratungsgesellschaften, Dienstleister und sonstige Institutionen, die mit Beteiligungsgesellschaften zusammenarbeiten. Unser Verband hat seinen Sitz in der Reinhardtstraße 29b, mitten im Regierungsviertel Berlins. Hier wirkt die Geschäftsstelle des BVK, die von Ulrike Hinrichs als geschäftsführendem Vorstandsmitglied geleitet wird. Neben Ulrike Hinrichs gehören dem Vorstand des BVK neun ehrenamtliche Mitglieder an, die die einzelnen Fachbereiche des BVK repräsentieren und im Beteiligungsmarkt tätig sind. Der Sprecher des Vorstandes ist Frank Hüther. Dr. Robert Hennigs und Mark Schmitz sind die beiden stellvertretenden Sprecher des Vorstands. Zusätzlich verfügt der BVK über drei Beiräte: einen Rechtsbeirat, einen wissenschaftlichen Beirat, dessen Mitglieder renommierte Forscher auf dem Feld Finanzmärkte sind, und einen BVK-Beirat, der sich aus namhaften Persönlichkeiten der Private Equity-Branche und dessen Umfeld zusammensetzt. Die Beiräte unterstützen und beraten den BVK. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Versicherungswesen; Bank- und Finanzwesen; Kleine und mittlere Unternehmen Regelungsvorhaben: - Wachstumschancengesetz: Der Gesetzgeber plant, durch das Gesetz eine Reihe von Änderungen bei der Zinsschranke sowie der Zinshöhenschranke. - Referentenentwurf Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetzes: Der BVK begrüßt die geplante Ergänzung des InvStG - E als wichtigen Schritt zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für VC- und PE-Fonds. Er sieht darin mehr Rechtssicherheit, weist jedoch auf fortbestehende Nachteile für Personengesellschaften hin. Zur Rechtsformneutralität fordert der BVK eine gesetzliche Klarstellung sowie sprachliche Präzisierungen in der Begründung zur Erhöhung der Rechtssicherheit. - WIN-Initiative: Der BVK begrüßt die WIN-Initiative. Der BVK empfiehlt in seiner Stellungnahme eine Konkretisierung der Maßnahmen sowie Beteiligungsvehikel für qualifizierte Anleger über private Dachfonds. Zudem wird dafür plädiert, eine gesetzliche Regelung zur steuerlichen Qualifikation von Fonds als vermögensverwaltend und Anreize wie Reinvestitionsprivilegien und Sonderabschreibungen. - Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (§ 6e EStG); Entwurf eines BMF-Schreibens zu § 6e EStG; Anhörung der Verbände: Der BVK lehnt die Einbeziehung von Private Equity- und Venture Capital-Fonds in den Anwendungsbereich der Regelung ab, da deren Strukturen nicht dem missbrauchsverdächtigen Typus entsprechen. Er fordert eine Klarstellung im finalen Schreiben, eine präzise Abgrenzung der Anwendungsbereiche sowie eine sachgerechte Aufteilung der Fondsetablierungskosten. - Einfluss der Fondsverwaltung auf den Ort der Geschäftsleitung: Der BVK empfiehlt zum Zwecke der Herstellung eines Level-Playing-Field für deutsche VC und PE, eine klarstellende gesetzliche Regelung zu erlassen, dass die Wahrnehmung von Fonds-typischen Leistungen z. B. im Wege einer Auslagerung von Verwaltungsleistungen oder einer Beauftragung nicht zur Annahme eines Geschäftsleitungsorts führt. Zudem wird empfohlen, eine allgemeine Regelung zur rechtlichen Absicherung und Gleichbehandlung von Personengesellschaften zu erlassen. - Stellungnahme zum BaFin-Merkblatt zur Anleger-Einflussnahme: Der BVK kritisiert den Entwurf des BaFin-Merkblatts zur zulässigen Einflussnahme von Anlegern als marktfern und potenziell wettbewerbsschädlich. Er fordert Klarstellungen zur Beteiligung von Investorenbeiräten bei Interessenkonflikten, zur flexiblen Handhabung von Anlagegrenzen und zur Zulässigkeit von Excuse-Klauseln sowie eine Übergangsregelung für Bestandsfonds.

Relationen

Keine Relationen.