Bundesverband Alternative Investments e.V.
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Bundesverband Alternative Investments e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) ist die assetklassen- und produktübergreifende Interessenvertretung für Alternative Investments in Deutschland.
Der BAI setzt sich dafür ein, dass professionelle Investoren in Deutschland ihre Kapitalanlage, insbesondere mit Augenmerk auf die langfristige Sicherung der deutschen Altersvorsorge, einfacher und besser in Alternative Anlageklassen diversifizieren können. Wir sehen es als unsere Kernaufgabe, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse unserer Mitglieder und deren Anleger zu erreichen.
Der BAI wirkt auf nationaler und europäischer Ebene an zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben und Konsultationen mit und nimmt an Anhörungen als Sachverständiger teil. Es finden regelmäßig Gespräche mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft und den zuständigen Gremien in Brüssel und Berlin statt. Wir sind in ständigem und intensivem Dialog mit den Aufsichtsgremien (BaFin, Bundesbank, ESMA, EIOPA, IOSCO) und wirken darauf hin, dass auch in der Verwaltungspraxis die Belange unserer Branche gehört werden.
Weiterhin führen wir regelmäßig Umfragen im Bereich AI (BAI Investor Survey) durch, erstellen Due Diligence Questionnaires, Fact Sheets und Informationsbroschüren zu zahlreichen Themen.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Erneuerbare Energien; Rente/Alterssicherung; Bank- und Finanzwesen; EU-Gesetzgebung; Digitalisierung; Außenwirtschaft; Zivilrecht; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Energie"; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"
Regelungsvorhaben:
- Gleichlauf Aufsichtsrecht und Steuerrecht: Derzeit gibt es bspw. unterschiedliche Definitionen von offenen und geschlossenen Fonds im (Investoren-)Aufsichtsrecht und Steuerrecht. Dies ist für Investitionen in Deutschland hinderlich und sollte durch einen Gleichlauf der Definitionen geändert werden.
- Privates Kapital zur Finanzierung von Infrastruktur: Förderung von Infrastrukturinvestitionen auch durch private Kapitalgeber. Einführung einer Vermittlungsplattform, eine (halbstaatliche) Infrastrukturgesellschaft, die durch Bündelung, Standardisierung und Skalierung von Projekten - insbesondere kommunale Infrastruktur - auch für private/institutionelle Anleger - investierbar macht und zu einer deutlichen Absenkung der Transaktionskosten führt. Etablierung geeigneter Governance Strukturen sowie eines geeigneten Fondsvehikels.
- Vorschläge zur WIN-Initiative (Ort der Geschäftsleitung): Der BAI möchte, dass die bloße Verwaltung bzw. Auslagerung nicht zur Begründung einer inländischen Geschäftsleitung führt, wenn sie im Sinne des KAGB erfolgt.
- Anpassungen der AnlV: Die Einordnung von Kreditfonds ist misslungen. Die Beteiligungsquoten und Regelungen zum Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen müssen modifiziert werden. Der Zugang zu Nicht-EU-Fonds ist nur sehr bedingt möglich.
- Einbeziehung weiterer Assetklassen in den gesetzlichen Anwendungsbereich des eWpG: Wir sprechen uns für die Einbeziehung weiterer Assetklassen wie Anleihen oder Fondsanteile in den gesetzlichen Anwendungsbereich des eWpG aus, um die Möglichkeiten für Emittenten und Anleger gleichermaßen zu erweitern und einen weiteren Schritt zur Etablierung der Bundesrepublik Deutschland als Digitalisierungs-, FinTech- und Fondsstandort zu machen.
Auch eine Erweiterung um Vermögensanlagen nach VermAnlG halten wir für sinnvoll und begrüßenswert.
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