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BVI Bundesverband Investment und Asset Management

lobbyregister / register_entry 23.02.2022 · Original ↗

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BVI Bundesverband Investment und Asset Management Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Als deutscher Fondsverband vertreten wir die Interessen der deutschen Fondswirtschaft gegenüber Politik, Aufsichtsbehörden und internationalen Institutionen. Dabei setzen wir uns national und international für eine sinnvolle Regulierung des Fondsgeschäfts und für faire Wettbewerbsbedingungen ein. Wir organisieren die Willensbildung der Branche - gleich, ob die Mitglieder in Wertpapiere oder Sachwerte investieren, aktive oder passive Strategien verfolgen, auf Administration oder Portfoliomanagement spezialisiert sind, institutionelle oder private Anleger ansprechen. Als Kompetenzzentrum und zentraler Ansprechpartner bei der Entstehung und Anwendung neuer rechtlicher Vorgaben vermittelt und berät der BVI zwischen der Fondswirtschaft und der Politik. Wir begleiten ein Gesetz von der politischen Idee bis zu seiner Verabschiedung und später in seiner praktischen Anwendung. An sämtlichen politischen und legislativen Stationen eines Gesetzes wirken wir auf dessen praxisgerechte Ausgestaltung hin. Dazu stehen wir parteiübergreifend im Austausch mit relevanten Ansprechpartnern aus dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und den Landesregierungen. Mit Stellungnahmen, Namensbeiträgen, Interviews, Auftritten auf öffentlichen Fachveranstaltungen und Konferenzen flankieren wir unsere Argumentation und fördern den Dialog zwischen unseren Mitgliedern und der politischen Ebene zu Regulierungsthemen im Fondsbereich. Wir unterstützen unsere Mitglieder bei Anwendungs- und Auslegungsfragen, entwickeln Arbeitshilfen und Muster, stellen eine umfassende Gesamtmarktstatistik bereit und fördern die Weiterbildung über hauseigene Seminare, Webinare und Informationsveranstaltungen. Neben Frankfurt haben wir Standorte in Berlin und Brüssel. Vollmitglieder im BVI können alle Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie deutsche und ausländische Vermögensverwalter und Fondsanbieter mit Bezug zum deutschen Markt werden. Unternehmen, die nicht Vollmitglied werden können, bieten wir eine Informationsmitgliedschaft an. Diese Möglichkeit nutzen zum Beispiel Kreditinstitute, Berater, Kanzleien und IT-Dienstleister. Interessenbereiche: Kommunikations- und Informationstechnik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kriminalitätsbekämpfung; Cybersicherheit; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Außenwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Staatsorganisation; Schulische Bildung; EU-Gesetzgebung; Bank- und Finanzwesen; Rechtspolitik; E-Commerce; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Wettbewerbsrecht; Zivilrecht; Öffentliches Recht; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Digitalisierung; Verbraucherschutz; Versicherungswesen; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verwaltungstransparenz/Open Government; Außenpolitik Regelungsvorhaben: - Vorschläge zur EU-Kleinanlegerstrategie: Der BVI wirbt für den Erhalt des provisionsbasierten Finanzvertriebs und stellt sich gegen ein partielles oder vollständiges Provisionsverbot. Wir sind für die Fortsetzung der konsequenten Angleichung der verbraucherschützenden Regeln zwischen Versicherungs-, Bank-, oder Fondsprodukten im Finanzvertrieb, statt der Einführung neuer wettbewerbsverzerrender Ausnahmetatbestände. Wir stellen insgesamt in Frage, ob die neu vorgeschlagenen Konzepte der Kleinanlegerstrategie wirklich dem Anleger dienen und die Beteiligung von Kleinanlegern am Kapitalmarkt erhöhen und fordern die EU-Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen. - Erleichterung der Umwandlung von mittels Urkunde verbrieften Fondsanteilen in Kryptofondsanteile: Wir streben eine Regelung an, verbriefte Anteilscheine nur durch Zustimmung der BaFin durch elektronische Anteilscheine ersetzen zu können und das bei Verschmelzungstatbeständen die Begebungsform der Anteile oder Aktien einer Verschmelzung nicht entgegensteht. - Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen. - Einführung eines Fondsspardepot in der privaten geförderten Altersvorsorge: Der BVI setzt sich für die Umsetzung der Empfehlungen der Fokusgruppe ein, insbesondere für die Zulassung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds und anderen geeigneten Anlageklassen und den Verzicht auf Garantieanforderungen bei Fondsprodukten und verpflichtende lebenslange Verrentungen. - Flexibilisierung der Anlage- und Auszahlmöglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge: Der BVI setzt sich für die Flexibilisierung der Anlagemöglichkeiten bei allen externen Durchführungswegen ein. Zudem werben wir für die flexible Ausgestaltung der Leistungsphase. - Überprüfung der EU-Offenlegungsverordnung: Wir setzen uns für einfachere Transparenzpflichten bei nachhaltigen Anlagen mit Fokus auf Anlageprodukte für Privatanleger ein. Ein freiwilliges System zur Produktkategorisierung nach Nachhaltigkeitsmerkmalen befürworten wir. Dieses sollte mit der Definition der Nachhaltigkeitspräferenzen nach MiFID II und IDD verzahnt und durch umfassende Praxistest begleitet werden. Nachhaltigkeitsberichte auf Unternehmensebene sollten in die CSRD verlagert und im Einklang mit dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit sektorenübergreifend gestrafft werden. Finanzmarktteilnehmer müssen auch nach der Omnibus-I-Revision weiterhin Nachhaltigkeitsdaten zu ihren Zielunternehmen erhalten. - Open Finance im Spezialfondsvertrieb: Wir fordern die Rücknahme, hilfsweise die grundlegende Anpassung des Kommissionsentwurfs zur FiDA-Verordnung. Die aktuellen Vorschläge zur Umsetzung, die eine vereinfachte Weitergabe von Kundendaten über technische Schnittstellen vorsehen, stellen unverhältnismäßige Anforderungen an den Vertrieb von Finanzprodukten, ohne dass ein angemessener Nutzen für den Kleinanleger erkennbar ist. Darüber hinaus finden die Besonderheiten des Fondsvertriebs im B2B-Bereich im Gesetzesentwurf derzeit keine ausreichende Berücksichtigung. Insbesondere im Spezialfondsbereich ist die Vorhaltung der gesamten FIDA-relevanten digitalen Infrastruktur überflüssig und somit unnötig bürokratisch. - Vorschläge zur WIN-Initiative: Wie setzen uns für vereinfachte Korrekturverfahren bei Feststellungserklärungen, eine Vereinfachung für Steuererklärungen bei steuerbefreiten Anlegern und die dauerhafte Gültigkeit bei Statusbescheinigungen ein. - Vorschläge zur EU-Benchmarkverordnung: Indexanbieter von „nicht-signifikanten“ Benchmarks sollen weiterhin die Benchmarkstatements und die Methodik veröffentlichen, damit Nutzer ihre SFDR Anforderungen erfüllen können. - Vorschläge zu Geldwäscheverdachtsmeldungen: Wir begrüßen, dass die Verordnung im Vergleich zu dem bislang geltenden Merkblatt „Allgemeine Anforderungen“ eine höhere Verbindlichkeit, Klarheit und rechtliche Sicherheit schafft. Der Verordnungstext ist nachvollziehbar und klar formuliert. Vor diesem Hintergrund bestehen keine materiellen Anmerkungen zum Verordnungsentwurf. Unter Berücksichtigung der Praxisanforderungen an ein funktionales und rechtssicheres Meldeverfahren regen wir an, dass das vorgesehene elektronische Meldeverfahren mit einer umfassenden, clientseitigen Formularvalidierung ausgestattet wird. Wir empfehlen die Einführung eines systematisch validierten und nutzerfreundlichen Eingabeprozesses, der bereits vor Versand einer Meldung klar und nachvollziehbar auf fehlende oder fehlerhafte Eingaben hinweist. - Vorschläge zur Omnibus-I-Initiative: Wir unterstützen die Vorschläge der Kommission zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen. Gleichzeitig weisen wir auf die Notwendigkeit hin, das richtige Gleichgewicht zwischen dem Abbau bürokratischer Hürden einerseits und einer angemessenen Transparenz über entscheidungsrelevante Nachhaltigkeitsaspekte andererseits zu finden. Zudem setzen wir uns für eine vollständige Integration der internationalen Berichtsstandards des IFRS in die EU-Vorgaben ein. - Vorschläge für eine EU-Indexfamilie: Wir werben für die Bereitstellung einer EU-Indexfamilie, die verschiedene Segmente der EU-Kapitalmärkte abdecken soll. Der Vorschlag kann als Grundlage für Investitionen oder als Benchmark für verschiedene Finanzprodukte und -dienstleistungen dienen. Die EU-Indexfamilie zielt darauf ab, eine standardisierte Benchmark für alle börsennotierten Aktien in der EU bereitzustellen und damit die Harmonisierung und Konsistenz der EU-Finanzmärkte zu fördern. - EU-Investmentlabel, -product, -account: Wir unterstützen das Ziel, private Ersparnisse in den EU-Kapitalmarkt zu lenken, um die europäische Wirtschaft zu stärken. Die grundsätzlichen Vorschläge zu Spar- und Investitionskonten, die benutzerfreundlich und flexibel, digital und steuersubventioniert sind, um bessere Renditen zu bieten, begrüßen wir. Allerdings fehlen auf EU-Ebene die Kompetenzen, über entscheidende Fördermechanismen zu entscheiden. Wir werben daher zunächst dafür, eine EU-Indexfamilie einzuführen. Wir setzen uns zudem dafür ein, in Deutschland prioritär die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu reformieren und die rechtssichere Investition von Fonds in Infrastruktur zu ermöglichen. - Einführung einer Frühstart-Rente: Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rente und setzen uns dafür ein, dass sie Hand in Hand mit einer Reform der privaten geförderten Altersvorsorge geht. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und ein Anschlussvorsorgeprodukt miteinander verbunden werden. Es ist daher sinnvoll, Fondssparpläne verstärkt für den Aufbau einer Frühstart-Rente zu nutzen. - Rechtssicherer Rahmen für Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien: Der BVI setzt sich für Rechtssicherheit für langfristige private Investitionen über Fonds vor allem in die deutsche Infrastruktur ein. Dabei sind die Interessen sowohl der Energiewirtschaft, als auch der Fondsbranche gleichermaßen zu berücksichtigen, um die politischen Ziele der Transformation zu erreichen und privates Kapital zu mobilisieren. - Praxisnahe Bewertungsregeln und Bürokratieabbau bei Grundstücksbewertungen nötig: Wir fordern ein, dass neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch externe Bewerter für die Bewertung von Immobilien in Fonds zugelassen werden, sofern sie bestimmten berufsrechtlichen Standards und Registrierungen unterliegen. - Vorschläge für Änderungen am Gesetz über elektronische Wertpapiere: Der BVI setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für die Erwerbbarkeit von Kryptowertpapieren durch Investmentvermögen und die Begebung von Kryptofondsanteilen durch Publikums- und Spezialfonds zu verbessern, um die Nutzung innovativer Technologie zu fördern. - Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft: Zur Erlangung von Rechtssicherheit hinsichtlich des Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Derzeit ist weder im Gesetz noch seitens der Verwaltung ein allgemeines Verfahren/eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens, Nichtbestehens oder der Beendigung einer Organschaft vorgesehen. Auch ist ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft nicht gesetzlich verankert. Wir setzen uns daher für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein. - Vorschläge zu den Vorschlägen der EU-Kommission zum Market Integration Package (MIP) für den Fonds- und Asset-Management-Sektor: Wir unterstützen die Ziele der Kapitalmarktintegration, warnen aber vor Überregulierung, einer Zentralisierung der Aufsicht u. zusätzlicher Bürokratie. Wir sind gegen die Einführung eines neuen Gruppenbegriffs und zusätzlichen ESMA-Gruppenprüfungen. Wir fordern eine explizite Wettbewerbsmandatierung für ESMA, die Begrenzung von ESMA-Durchgriffsrechten und klare Entlastungen bei Delegations- & Berichtspflichten. Wir begrüßen ein EU‑weit harmonisiertes Zulassungsverfahren, die Abschaffung des UCITS‑KIID, Vereinfachung der Vorvermarktung für Spezialfonds sowie die Harmonisierung von Marketingvorschriften. Wir begrüßen den Aufbau eines CTs und schlagen vor, das CT um eine europäische All‑Shares‑Indexfamilie zu erweitern. Zudem halten wir klarere und robustere Governance‑Struktur für notwendig. - Abbau von Goldplating im WpIG bei Governance-Pflichten kleiner Wertpapierfirmen: Das Wertpapierinstitutsgesetz verpflichtet kleine Wertpapierfirmen zu Governance- und Risikomanagementauflagen, obwohl diese laut der EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen von solchen Pflichten befreit sind. Die Regelung verursacht unnötige Compliance-Belastungen und steht im Widerspruch zum europäischen Recht. Ziel ist die Entfernung dieser überschießenden Vorgaben für mehr Rechtskonformität und Proportionalität. - Vorschläge für Reformen in der Alterssicherung: Wir setzen uns für die Einführung kapitalgedeckter Elemente in der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Vorzuziehen ist ein Modell, bei dem ein festgelegter Anteil des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrags in den Aufbau individueller kapitalgedeckter Ansprüche fließt. In der betrieblichen Altersversorgung sprechen wir uns für die Weiterentwicklung der reinen Beitragszusage aus und fordern die Einführung eines Altersvorsorgedepots nach Vorbild der dritten Säule. Die private Altersvorsorge sollte weiterhin ein attraktives und freiwilliges System bleiben. Dafür braucht es eine dynamisierte Förderung, die an wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird, sowie einen gleichberechtigten Zugang für alle Steuerpflichtigen, um breite Vorsorgeanreize zu setzen und Versorgungslücken zu reduzieren. - BVI-Vorschläge zur Online-Konsultation für einen weiterentwickelten Rahmen für Open Data: Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die Kultur der Datennutzung und des Datenteilens sowie die Datensouveränität zu stärken. Offene und hochwertige Daten sind ein wesentlicher Baustein einer modernen und digitalen Fondsbranche. Sie fördern Innovationen, erhöhen Transparenz und unterstützen datengetriebene Geschäftsmodelle.

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