SNPC GmbH
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SNPC GmbH
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
Wir entwickeln Strategien und Konzepte zwischen wirtschaftlicher Notwendigkeit in Unternehmen und politischen Anforderungen. In interdisziplinären Teams arbeiten wir wie in einem Think Tank zusammen, um die Aufgabenstellung von allen Seiten betrachten zu können. Durch Integration unserer Experten in die Teams auf Kundenseite erreichen wir Akzeptanz für gemeinsam erarbeitete Konzepte und schaffen mit gezielter strategischer Kommunikation Umsetzungserfolge.
Im Rahmen unserer Interessenvertretung und der unserer Kunden werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt.
Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Fachgespräche durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Rüstungsangelegenheiten; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Industriepolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Pflege; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Luft- und Raumfahrt; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Weiterentwicklung der Krankenhausreform: Im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes soll die Finanzierungssystematik grundlegend verändert werden. SNPC setzt sich dafür ein, dass das Patientenwohl als maßgebliches Leitprinzip bei den Reformvorhaben im Mittelpunkt steht. Dafür sollte die Qualität der medizinischen Versorgung zum Wohle der Patienten in den Fokus gerückt und als zentrale Leitlinie der Weiterentwicklung des Finanzierungssystems etabliert werden.
- Weiterentwicklung des Paragrafen § 130b SGB V im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes: SNPC setzt sich für die Weiterentwicklung des Paragrafen § 130b SGB V im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes ein. § 130b Absatz 2 Satz 1 SGB V sieht vor, dass die Vertragsparteien in der Vereinbarung über den Erstattungsbetrag auch Regelungen zur Anerkennung des Arzneimittels als bundesweite Praxisbesonderheit treffen sollen. Bisher ist dies auf Arzneimittel beschränkt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen festgestellt hat. Diese Regelung soll optional auf Arzneimittel ausgeweitet werden, für die der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen festgestellt hat, bei denen aber die Vereinbarung einer bundesweiten Praxisbesonderheit unter wirtschaftlichen Versorgungsgesichtspunkten sinnvoll sein kann.
- Bessere Verfügbarkeit von Automatisierten externen Defibrillatoren (AED) im öffentlichen Raum: Deutschlands AED-Dichte ist ausbaufähig. Gemeinsam mit seinem Auftraggeber setzt sich SNPC dafür ein, dass der Zugang zu automatisierten externen Defibrillatoren (AED), besonders an Orten mit Öffentlichkeitscharakter, nachhaltig gefördert und verbessert wird.
Ziel ist es, die im europäischen Vergleich niedrige Laienreanimationsquote zu fördern und zu stärken.
- Förderung innovativer Pflegetechnologien zur nachhaltigen Verbesserung der Arbeitssicherheit und Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes: Innovative Pflegetechnologien bieten eine effektive Möglichkeit, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege nachhaltig zu verbessern.
Vor dem Hintergrund der Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes Pflege und zum Schutz von Pflegenden im Krankenhaus setzt sich SNPC gemeinsam mit seinem Auftraggeber dafür ein, innovative Pflegetechnologien sowie technologische Innovationen im Medizinproduktebereich im Rahmen der Krankenhausreform zu fördern und zu stärken.
- Passive Immunprophylaxe als zielgerichtete Prävention im SGB V implementieren: Anders als bei Impfungen fehlt bislang eine indikationsunabhängige gesetzliche Regelung für die passive Immunprophylaxe (nach §2 Abs. 10 IfSG), die den Zugang und die Erstattung dieser Präventionsform für immunsupprimierte Menschen systematisch absichert. Dabei zeigen bereits existierende Beispiele wie die HIV-PrEP, die Covid-19- oder auch RSV-Prophylaxe, dass passive Immunisierung für eine ausgewählte Patient:innengruppe medizinisch und gesundheitspolitisch hoch relevant ist. AstraZeneca setzt sich dafür ein, dass diese gesetzliche Lücke im SGB V geschlossen wird und insbesondere immundefiziente Patient:innen regelhaft einen Zugang zu innovativen Arzneimitteln der Prävention erhalten.
- Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Gesundheitswirtschaftsstandort Deutschland: Die Gesundheitswirtschaft zählt zu den tragenden Säulen der deutschen
Volkswirtschaft und sichert Wertschöpfung, Beschäftigung und Versorgungssicherheit.
SNPC setzt sich dafür ein, die wirtschafts- und standortpolitischen
Rahmenbedingungen für forschende und produzierende Unternehmen der
Gesundheitswirtschaft zu stärken. Im Mittelpunkt stehen verlässliche Investitions-
und Planungsbedingungen, der Erhalt von Produktions- und Forschungskapazitäten
in Deutschland sowie wettbewerbsfähige regulatorische Bedingungen im
europäischen Vergleich.
Relationen
Keine Relationen.