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Fresenius SE & Co. KGaA

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Fresenius SE & Co. KGaA Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Im Geschäftsjahr 2025 erwirtschaftete Fresenius mit über 178.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Jahresumsatz von 22,5 Milliarden Euro. Fresenius bietet Lösungen für die gesellschaftlichen Herausforderungen, die durch eine wachsende und alternde Bevölkerung und dem daraus folgenden Bedarf nach erschwinglicher und hochwertiger Gesundheitsversorgung entstehen. Zu Fresenius gehören die operativen Unternehmensbereiche Fresenius Kabi und Fresenius Helios sowie die Unternehmensbeteiligung an Fresenius Medical Care. Die Interessenvertretung von Fresenius SE & Co KGaA und ihrer operativen Unternehmensbereiche wird durch direkte Gespräche und Treffen mit politischen Entscheidungsträgern, schriftliche Stellungnahmen sowie Teilnahme an Anhörungen und Konsultationen ausgeübt. Dazu gehören auch der Aufbau von Netzwerken und Koalitionen mit anderen Organisationen sowie die Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen. Zusätzlich werden durch den Austausch mit Experten und die Förderung von Forschung fundierte Argumente entwickelt. Die Ziele der Interessenvertretung umfassen die Verbesserung der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Förderung der (industriellen) Gesundheitswirtschaft, die Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems sowie die Gewährleistung einer hochqualitativen Gesundheitsversorgung. Weiterhin zielt die Interessenvertretung auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und die Einbringung praxisnaher Perspektiven in politische Diskussionen, um umsetzbare Lösungen zu entwickeln. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Lebens- und Genussmittelindustrie; EU-Gesetzgebung; Pflege; Arzneimittel; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Industriepolitik; Außenwirtschaft; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Krankenversicherung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung; Handel und Dienstleistungen Regelungsvorhaben: - Sicherstellung der TI-Anbindung für Hilfsmittelleistungserbringer: Frühzeitige Anbindung an die TI-Struktur zur Nutzung der KIM und der damit verbundenen Schaffung der notwendigen gesetzlichen Anpassungen zur Ausgabe von eHBA und SMC-B für (Mitarbeitende der) Hilfsmittelleistungserbringer sowie der sonstigen Leistungserbringer von Medizinprodukten nach § 31 SGB V. - Sicherstellung einer patientenorientierten Notfallversorgung: Ziel einer Reform der Notfallversorgung sollte es sein, teure Doppelstrukturen zu vermeiden und funktionierende Strukturen zu stärken, um eine wirtschaftliche und hochqualitative Patientenversorgung zu gewährleisten. - Einführung eines Anspruchs auf Therapieberatung und Management: Es sollte ein Leistungsanspruch auf Therapieberatung und -management (z. B. § 37d SGB V) in Ausgestaltung des Anspruchs auf ein Versorgungsmanagement (§ 11 SGB V) in das SGB V eingeführt werden. - Schneller Marktzugang von kostengünstigen Arzneimitteln (EU-Pharmapaket): Fresenius befürwortet eine klare, harmonisierte und praxisgerechte Ausgestaltung der Bolar-Klausel. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Pharmastandorts gestärkt und der Zugang der Patientinnen und Patienten zu bezahlbaren Arzneimitteln gesichert werden. - System der Erweiterten Herstellerverantwortung zur Finanzierung 4. Klärstufe: Die jetzt von der UWWTD / KARL vorgesehene Finanzierung der 4. Klärstufe führt in einen Zielkonflikt mit der Gewährleistung einer sicheren Arzneimittel-Grundversorgung. Dieser Zielkonflikt muss gelöst werden. Wir weisen darauf hin, dass die anfallenden Klärwerks-Beiträge für die Hersteller nicht kalkulierbar sind und die Generika-Preise im derzeitigen Generikapreis-Regulierungssystem nicht erhöht werden können. Dies wird zu einer nicht absehbaren Anzahl von Marktrücknahmen führen. - Beibehaltung der MVZ-Trägervielfalt: Beibehaltung von § 95 SGB V in Hinblick auf die Gründung von MVZ - Schaffung von wirksamen Strukturreformen in der GKV: Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt. - Stärkung von Wettbewerb und Versorgungssicherheit bei Biosimilars: Fresenius setzt sich im Rahmen des ApoVWG für eine Ausgestaltung des Biosimilarmarkts ein, die nachhaltigen Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern sichert und damit dauerhaft stabile Preise sowie eine verlässliche Versorgung gewährleistet. Ziel ist es, Marktverengungen und einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden. Hierzu befürwortet Fresenius Open-House-Modelle und spricht sich gegen exklusive Rabattverträge der Krankenkassen aus. - Rechtssichere Cloud-Nutzung im Gesundheitswesen: Klarstellung und Weiterentwicklung der sozial- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Cloud-Infrastrukturen im Gesundheitswesen, insbesondere durch Anpassung von § 393 SGB V. Ziel ist die Schaffung bundesweit einheitlicher, rechtssicherer Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Cloud-Umgebungen, einschließlich konsistenter Regelungen zu internationalen Datentransfers sowie klar definierter technischer und organisatorischer Schutzanforderungen. - Nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Fresenius setzt sich für eine bürokratiearme und praxisgerechte Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht ein. Zentral ist dabei eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne nationale Verschärfungen. Die Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme ist für Fresenius als tarifgebundenes Unternehmen von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus sprechen wir uns für handhabbare Umsetzungsfristen aus, die Unternehmen eine rechtssichere und praktikable Anpassung ihrer Vergütungsstrukturen ermöglichen.

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