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Stiftung KlimaWirtschaft

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Stiftung KlimaWirtschaft Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Stiftung KlimaWirtschaft ist eine Initiative von Vorstandsvorsitzenden, Geschäftsführern und Familienunternehmern. Sie wurde 2011 unter dem Namen Stiftung 2° gegründet und hat sich im Jahr 2021 in Stiftung KlimaWirtschaft umbenannt. Ziel der gemeinnützigen Stiftung ist die Förderung des Klimaschutzes sowie die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Hierfür bündelt und aktiviert die Stiftung KlimaWirtschaft die Verantwortungsbereitschaft, aber auch die Innovationskraft und Lösungskompetenz deutscher Unternehmen. Zum Zwecke der Interessensvertretung formuliert die Stiftung KlimaWirtschaft in Abstimmung mit Akteuren aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft politische Positionierungen. Auf Grundlage dieser Positionierungen organisiert die Stiftung öffentliche und nicht-öffentliche Austauschformate mit Politikern und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung auf allen Hierarchiestufen. Die Stiftung arbeitet hierbei parteiunabhängig sowie sektor- und branchenübergreifend. Interessenbereiche: Energienetze; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Luft- und Raumfahrt; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Industriepolitik; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Güterverkehr; EU-Gesetzgebung; Schienenverkehr; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Land- und Forstwirtschaft; Fossile Energien; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz Regelungsvorhaben: - Errichtung Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität: Erweiterung der Zweckbestimmung im Sinne der der Mobilisierung privaten Kapitals für nachhaltige Investitionen, heimischen Leitmärkte und emissionsarmen Grund- und Baustoffen. Konkretisierung der Investitionen der Länder zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Konkretisierung der Investitionen des Bundes zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, inkl. sektorale Priorisierung, und Konditionalität der Klimaneutralität. Entwicklung der Erfolgskontrollen in Anlehnung an nationale und internationale Klimaschutzabkommen und Gesetze; Erweiterter Kriterienkatalog der Erfolgskontrollen; Implementierung einer begleitentenden wiederkehrenden Governancestruktur zur Umsetzung. - Klimaschutzprogramm der Bundesregierung: Mit dem Klimaschutzprogramm muss die Bundesregierung bis spätestens 1 Jahr nach Beginn der 21. Legislaturperiode einen Maßnahmenkatalog vorlegen, mit dem sie die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaziele gewährleisten kann. In ihrer Stellungsnahme bringt die Stiftung KlimaWirtschaft geeignete Maßnahmenvorschläge in den Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein. - Gebäudemodernisierungsgesetz soll zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaziele führen: Die Stiftung KlimaWirtschaft möchte darauf hinwirken, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich so ausgestaltet wird, dass die nationalen und europäischen Klimaziele erreicht werden können. - Reform des Trassenpreissystems: Das Trassenpreissystem, das den rechtlichen Rahmen für die Festlegung und Genehmigung von Trassenpreisen bildet, sollte grundlegend überarbeitet werden, um die Standortkosten für Schienen-Verlader zu reduzieren und die Voraussetzungen für stabile, planbare Trassenpreise zu schaffen. - Aktionsprogramm zur Umsetzung der NKWS: Das Regelungsvorhaben verfolgt das Ziel, die Kreislaufwirtschaft als zentralen Baustein einer sicheren Rohstoffversorgung und eines resilienten Industriestandorts Deutschland zu stärken. Hierzu sollen die Ziele der Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zeitnah und wirksam umgesetzt sowie faire und verlässliche Wettbewerbs- und Investitionsbedingungen für zirkuläre Geschäftsmodelle geschaffen werden. - Vergabebeschleunigungsgesetz zur Schaffung von Leitmärkten für klimafreundliche Produkte: Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die im Koalitionsvertrag angelegte Schaffung von Leitmärkten für klimafreundliche Produkte umzusetzen. Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu regeln. Dies umfasst unter anderem die Regelung verpflichtender Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen.

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