GermanZero e.V.
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GermanZero e.V.
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
GermanZero e.V. wurde 2019 als eingetragener, gemeinnütziger Verein gegründet und agiert seitdem als unabhängiger zivilgesellschaftlicher Akteur mit dem Schwerpunkt auf Klimaschutz in Deutschland. Organisiert ist der Verein über seinen Vorstand und die Mitglieder. Die Inhalte und Interessen des Vereins werden erarbeitet und ausgeführt durch hauptamtlich angestellte Mitarbeiter:innen. Zudem legt GermanZero großen Wert auf transparente und partizipatorische Arbeitsvorgänge. Daher unterstützt eine Vielzahl von Ehrenamtlichen die Arbeit des Vereins auf unterschiedlichen Ebenen.
Das übergeordnete Ziel von GermanZero liegt im Interesse und Sinne der Generationengerechtigkeit, den folgenden Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. Dafür muss das Paris-Ziel eingehalten und die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzt werden, nur so lassen sich die schwerwiegendsten Folgen der Klimakrise abdämpfen.
Ziel der Intneressensvertretung gegenüber Deutschem Bundestag und Bundesregierung ist eine kritische Auseinandersetzung, Aufklärung und Überzeugungsarbeit über die für das Paris-Ziel notwendige klimapolitische Gesetzgebung. Initialpunkt sind Gespräche mit partizipierenden Bürger:innen in den Bürger:innensprechstunden in den Heimatwahlkreisen der MdB. Bei Interesse an der Arbeit führt GermanZero anschließend selbst Gespräche mit den MdB und den zuständigen wissenschaftlichen Fachreferent:innen zu den Themen, zu welchen Beratung gewünscht ist. Im Zuge der Interessensvertretung finden auch politische Diskussionsrunden mit MdB, Infostände auf Events o.ä. unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
Interessenbereiche: Güterverkehr; EU-Gesetzgebung; Verkehrsinfrastruktur; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Personenverkehr; Schienenverkehr; Erneuerbare Energien; Energienetze; Straßenverkehr; Bauwesen und Bauwirtschaft; Land- und Forstwirtschaft; Verkehrspolitik; Staatsorganisation; Rechtspolitik; Allgemeine Energiepolitik; Öffentliches Recht; Klimaschutz; Fossile Energien; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
Regelungsvorhaben:
- Befristung der Nutzung fossiler Brennstoffe in der Industrie: Für bestehende und neue industrielle Anlagen soll ein frühzeitiger Stichtag festgelegt werden, ab dem keine energetiebedingten Treibhausgasemissionen mehr ausgestoßen werden dürfen. Zusätzlich sind Genehmigungsverfahren auf klimaneutralitäts-kompatible Industrieanlagen zu limitieren.
- Ausweitung der Klimaschutzverträge: Staatliche Finanzhilfen im Kontext der Klimaschutz-Transformationen sollen über Programme wie das der Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference), bei denen die Förderung an jeweils geltende CO2-Preise (des Emissionshandels) gebunden werden, vorangetrieben werden und mit umfangreicheren Mittel ausgestattet werden.
- Mittelfristige Begrenzung von Carbon Capture auf prozessbedingte Restemissionen: Bis ausreichend erneuerbare Energie zur Vefügung steht, soll Carbon Capture dynamisch für Restemissionen wie die der Kalzinierung ermöglicht werden, ansonsten aber beschränkt werden. In Bezug auf CCU soll die Gesamtbetrachtung des rohstofflichen Lebenszyklus aufgegriffen werden. Statt einer generellen Anschlussfähigkeit soll der Fokus beim Transportnetz auf industriellen Punktquellen liegen (erst perspektivisch auf dezentralen DAC-Projekten). Transport und Speicherung von CO2 aus Verbrennung fossiler Energieträger sollen grundsätzlich ausgeschlossen werden.
- Integration verpflichtender Nachhaltigkeitskriterien im Bereich öffentlicher Beschaffung: Öffentliche Beschaffung soll an verpflichtende Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden. Dabei sollen Lebenszyklusanalysen und Emissions-Folgekosten stärker in preisliche Abwägungen einbezogen werden. Analog zur AVV Klima soll eine Regelung auf Kommunal- bzw. Landesebene geschaffen werden. Außerdem ist die (Teil-)Finanzierung entsprechender Vorhaben aus Bundesmittel zu ermöglichen (ggf. durch eine Grundgesetzänderung). Letztlich sollen Rezyklat-Einsatzquoten und effektivere Produktkennzeichnungen im Sinne der Kreislaufwirtschaft eingeführt werden.
- Implementierung einer Klimaschutz-Endproduktabgabe: Um Kostenanreize für klimaschondendes Verhalten zu setzen, soll eine Endproduktabgabe etabliert werden, die von Konsumenten beim Kauf neu hergestellter Produkte gezahlt wird – unabhängig davon, ob es sich um einheimische oder importierte Produkte handelt. Diese Abgabe berechnet sich anhand der Kosten jener CO2-Emissionen, die über den Lebenszyklus der Produkte verursacht werden.
- Einführung adequater Besteuerung für nicht-energetische Primärnutzung fossiler Energieträger: Auch die nicht-energetische Primärnutzung fossiler Energieträger soll anhand jener Emissionen besteuert werden, die bei der Gewinnung entsprechender Rohstoffe entstehen oder (potenziell) bei nachgelagerter Entsorgung freigesetzt werden.
- Erweiterung von Ökodesign-Regulierung um das Top-Runner-Prinzip: Ein klimaschutzorientiertes Top-Runner-Prinzip, d.h. eine dynamische Anpassung der Mindeststandards, orientiert an den jeweils nachhaltigsten Produkten, soll in die europäische Ökodesign-Verordnung und in davon abgeleitete Reglungen zur Produktion von Waren integriert werden.
- Stärkere Beschränkung der Nutzung von F-Gasen: Emissionen durch die atmosphärische Freisetzung von F-Gasen sollen werden verhindert, indem die Benutzung der Stoffe grundsätzlich und schneller als bisher geplant, untersagt wird.
- Verkauf neuer PKW und leichter Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2027 stoppen: Neue Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse – also Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (LNF) sowie Motorräder, inkl. Hybride – sollen ab 2027 nicht mehr verkauft werden dürfen.
- Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen bislang unbegrenzt freigegebenen Straßen soll begrenzt werden.
- Verkauf neuer LKW und Busse mit Verbrennungsmotoren drastischer reduzieren: Der Verkauf neuer Fahrzeuge (Lkw und Busse) ab 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse mit Verbrennungsmotor sollen ab 2030 drastisch reduziert werden, sodass 75% der Neuwagenflotte emissionsfrei sind. Ab 2035 sollen 90% emmissionsfrei sein, während der Rest emissionsfrei oder hybrid mit Range-Extender (REX) sein soll. Zudem braucht es einen Aufbau der Schnellladeinfrastruktur über die Vorgaben der EU und aktuellen Ziele der Bundesregierung hinaus.
- Erhöhung der Quoten für alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr: Die Treibhausgas-Minderungsquote für fossile Kraftstoffe soll im Straßenverkehr bis 2035 auf 100% erhöht werden (derzeitiges Ziel für 2030 ist 25%). Um die Quote zu erfüllen, braucht es insbesondere eine Ausweitung der Kopperationen mit Ländern in Europa mit Überschuss an erneuerbarem Strom.
- Einrichtung einer staatlichen Energieausbauagentur: Die Schaffung einer Energieausbauagentur soll für bessere Koordinierung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Speicher sorgen und damit flächendeckende und stabile Energieversorgung gewährleisten.
- Beschleunigter Ausbau Photovoltaik: Der Ausbau von Photovoltaikanlagen soll durch die Einführung einer Solarpflicht für Neubauten, sowie durch Förderung für Freiflächen-PV-Anlagen beschleunigt werden.
- Beschleunigter Ausbau Windkraft: Der beschleunigte Ausbau der Windkraft soll über Genehmigungsfiktion, finanzielle Beteiligung von Kommunen, leichterer Nutzung öffentlicher Flächen und verbesserte Investitionsbedingungen vorangetrieben werden.
- Begrenzung des Imports von LNG: Die Begrenzung des LNG-Imports in Deutschland soll den Verbrauch von verflüssigtem Erdgas (LNG) kontrollieren und reduzieren. Zur Umsetzung dessen soll auf langfristige Lieferverträge für LNG verzichtet werden. Außerdem sind Investitionen in LNG-Infrastruktur zu begrenzen.
- Verbesserung der Vorraussetzungen für lokale Bürgerenergiegesellschaften: Zur Verbesserung der Vorraussetzungen für lokale Bürgerenergiegesellschaften sollen Betreiberpflichten reduziert und finanzielle Anreize erhöht werden.
- Steigerung der Rate und des Tiefegrads energetischer Sanierungen: Für energetische Sanierungen sollen Sanierungsfahrpläne und Klimaberatung verpflichtend werden, die Sanierungstiefe ausgeweitet werden und eine Sanierungsverpflichtung für energieineffiziente Gebäude durchgeführt werden.
- Modernisierungsumlage durch das Drittelmodell reformieren: Die Kosten energetischer Sanierungen sollen nicht mehr nur von den Mietenden gezahlt, sondern gleichmäßig zwischen Vermieter:innen, Mieter:innen und Staat aufgeteilt werden. Bei unzumutbarer Härte sollte die Mieterhöhung über die Wohngeldkasse aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden.
- Umlegung aller CO2-Kosten eines Gebäudes auf Vermietende: Die CO2-Kosten, die sich aus dem energetischen Zustand eines Gebäudes ableiten lassen, sollen vollständig auf Vermietende umgelegt werden
- Einführung des Nullenergiestandard als Vorraussetzung für Neubauten.: Null-Energie-Gebäude sollen anstelle der Niedrigstenergiegebäude als Standard für Neubauten definiert werden. Auf das öffentliche Strom- und Wärmenetz sollen diese Gebäude nur in Ausnahmefällen zurückgreifen müssen.
- Etablierung der Ökobilanz als Kriterium bei der Erteilung von Baugenehmigungen: Die Baugenehmigung für einen Neubau sollte an die Voraussetzung geknüpft werden, dass ein bestimmter Wert in der Ökobilanz über den gesamten Lebenszyklus nicht überschritten werden darf. Der Grenzwert soll anhand eines aktuellen Durchschnittswerts festgelegt und anschließend linear abgesenkt werden.
- Exklusive Förderungen standardübertreffender Gebäude: Nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude sollen nur solche Neubauten gefördert werden, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Standards verwirklichen. Diesbezüglich in Frage kommen Plusenergiehäuser sowie Gebäude mit einem besonders hohen Maß an Kreislauffähigkeit, mit kurzen Transportwegen der verwendeten Baustoffe und mit Verwendung nachwachsender Rohstoffe.
- Abbau rechtlicher Hemmnisse für die Verwendung der Holzbauweise: Abweichungsmöglichkeiten der bestehenden Vorschriften bezüglich des Feuerwiderstands sollen geschaffen werden, um Holz auch in Hochhäusern und Treppenräumen verwenden zu können.
- Einführung der Pflicht zur Rückbauplanung als Vorraussetzung für eine Baugenehmigung: Bei einem Antrag auf eine Baugenehmigung muss die Vorlage einer Rückbauplanung verpflichtend sein. Diese ist so zu erstellen, dass vorrangig eine Wiederverwendung durchgeführt wird und an zweiter Stelle Stoffe dem Recycling zugeführt werden.
- Einführung einer Pficht zum Rückbauplan vor Abriss: Wird eine Abrissgenehmigung beantragt, so soll verpflichtend ein Rückbauplan vorgelegt werden, in dem dargelegt wird, welche Baumaterialien welcher Form der Verwertung zugeführt werden.
- Implementierung einer Quote für Recyclingbaustoffe: Der vorrangige Einsatz von Sekundär- bzw. Recyclingbaustoffen soll gesetzlich verankert werden. In Anlehnung an das Kreislaufwirtschaftsgesetz für Bau- und Abbruchabfälle sollten in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) klare Quoten-Vorgaben für mineralische Recyclingbaustoffe ergänzt werden.
- Bevorzugte Verwendung von Recyclingbaustoffe bei der öffentlichen Auftragsvergabe: Alle Bundesländer sollen einen Vorrang sekundärer, ökologisch vorteilhafter Baustoffe bei der Auftragsvergabe einführen. Um den Grundsatz der Sparsamkeit trotz zunächst kostenintensiverer Recycling-Baustoffe einzuhalten, kann ein fiktiver CO2-Preis auf Primärmaterialien erhoben werden.
- Reform des nationalen und der europäischen Emissionshandelssysteme: Die europäischen Emissionshandelssysteme I und II sollen mittels Anpassung der jeweiligen Reduktionsfaktoren an wissenschaftlich fundierten Treibhausgas-Restbudgets ausgerichtet werden. Außerdem soll der soziale Ausgleich sichergestellt und die Voraussetzung für sektorale und globale Anschlussfähigkeit geschaffen werden. Die Preise des momentan bestehenden nationalen Emissionshandels sollen derweil an die zu erwartenden Preises des ETS II angepasst werden, um Preisshocks beim Übergang zu verhindern.
- Entzerrung der Tierhaltung durch Flächenbindung: Die räumliche Entzerrung der Tierhaltung soll durch Flächenbindung erfolgen, d.h. durch eine Begrenzung der Tieranzahl pro Fläche.
- Anpassung der gemeinsamen Agrar-Politik der EU im Sinne des Moorschutzes: Ab der nächsten Förderperiode der GAP im Jahr 2027 sollen Landwirt:innen für die Bewirtschaftung trockengelegter Moorflächen keine Flächensubventionen (aktuell 156 Euro pro ha) mehr erhalten, da es sich hierbei um eine klimaschädliche Bewirtschaftung handelt. Stattdessen sollen nur noch Moorflächen, die wiedervernässt bewirtschaftet werden (Paludikultur), diese Förderung der ersten Säule der GAP erhalten.
- Attraktivitätssteigerung des Schienenpersonenfernverkehr (SPFV): Schaffung eines bundesweiten Aufgabenträgers, vergleichbar mit den Aufgabenträgern des ÖPNV, der den Eisenbahnverkehr für unterbediente Strecken und Orte im Rahmen einer gemeinwirtschaftlichen Leistung sicherstellt.
- Attraktivitätssteigerung öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Kommunen müssen ermächtigt werden, eine Arbeitgeberabgabe, Erschließungsabgabe für Bauherren und City-Pkw-Maut einzuführen. Weiterhin sollen die Regionalisierungsmittel, die vom Bund an die Länder bereitgestellt werden, gesteigert werden und dabei an Leistungsziele wie Taktdichte gekoppelt werden.
Zudem muss eine bundesweite Koordinierungsstelle eingerichtet werden, mit dem Ziel autonomes Fahren flächendeckend vor 2030 im ÖPNV und On-Demand-Ridesharing einzuführen.
- Attraktivitätssteigerung Schienengüterverkehr (SGV): Das Ziel der Bundesregierung der Güterverkehrsanteil bis 2030 auf 25% zu steigern soll auf 30% erhöht werden. Um dieses zu erreichen braucht es insbesondere einen bundesweiten Aufgabenträger, vergleichbar mit den Aufgabenträgern des ÖPNV, der den Ausbau von Gleisanschlüssen, des Einzelwagenverkehrs und von Terminals für den kombinierten Verkehr Straße/Schiene im Rahmen einer gemeinwirtschaftlichen Leistung sicherstellt.
- Attraktivitätssteigerung des Schienenverkehrs: Für den Schienenfernverkehr, Schienennahverkehr und den Schienengüterverkehr braucht es eine Kostenentlastung. Dafür sollen die Trassenpreise - "Schienenmaut", die auf allen Strecken und für alle Züge fällig ist - gesenkt werden und die Stromsteuer ganz entfallen. Die Trassenpreise sollen weiterhin nach CO2-Emissionen gestaffelt werden. Nicht zuletzt muss die langfristige Finanzierung für Digitalisierung sowie für Infrastrukturausbau sichergestellt werden.
- Einführung eines Emissionshandel für tierische Produkte: Um den Tierbestand in der Landwirtschaft bis 2030 zu halbieren, soll ein Emissionshandel für tierische Produkte eingeführt werden.
- Schuldenbremsenreform zur Sicherstellung von Finanzmitteln für Klimaschutz: GermanZero e.V. setzt sich für die Schaffung ausreichender Finanzmittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ein. Eine Reform der Schuldenbremse ist unerlässlich, um Investitionen in Klimaschutz, nachhaltige Infrastruktur und soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen. Ziel ist es, Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes so anzupassen, dass insbesondere die Finanzierung klimarelevanter Projekte planbar und nachhaltig gesichert ist. Dies umfasst auch die Einführung klarer Ausnahmetatbestände, wie die Einstufung der Klimakrise als Naturkatastrophe, und die Erweiterung des Investitionsbegriffs, um ökologische und soziale Fortschritte zu berücksichtigen.
- Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz: GermanZero e.V. fordert die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz, um die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für umfassenden Klimaschutz auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu schaffen. Mit einer Ergänzung von Artikel 91a GG sollen Kommunen und Länder in die Lage versetzt werden, notwendige Klimainvestitionen durchzuführen. Dazu gehört die Einführung eines Finanzierungsmechanismus, der die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen fördert.
- Finanzierung notwendiger Klimaschutzmaßnahmen sicherstellen.: Das Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität in Höhe von 500 Mrd. Euro soll laut
Artikel 143h Grundgesetz „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche
Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ verwendet werden. Das Errichtungsgesetz für das Sondervermögen und die kommenden Haushaltsgesetze müssen dahingehend gestaltet werden, dass keinerlei Geldmittel in fossile bzw. klimaschädliche Infrastruktur fließen. Stattdessen müssen die Mittel zusätzliche Klimaschutzinvestitionen finanzieren. Dafür setzen wir uns gegenüber der Bundespolitik ein.
- EnWG im Sinne des Klimaschutzes reformieren und EU-Gaspaket umsetzen.: Bezugnehmend auf die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket, sollen Änderungen vorgeschlagen werden. Kern sind dabei die folgenden Ziele: Klimaneutralität bis spätestens 2045 zu ermöglichen, verpflichtende Stilllegungspläne für Gasnetzbetreiber zu erwirken, Stilllegungsankündigungsfrist von 10 Jahren zu reduzieren, Verbraucherschutz hinsichtlich Gaskostenpreissteigerung zu stärken.
- Klimaschutz im Haushaltsgesetz 2026: Es werden multiple Änderungen anvisiert, die dem Zwecke Klimaschutz bei der Aufteilung des Staatshaushaltes mehr Gewicht einräumen.
- Klimaschutz im Haushaltsgesetz 2025: Es werden multiple Änderungen anvisiert, die dem Zwecke Klimaschutz bei der Aufteilung des Staatshaushaltes mehr Gewicht einräumen.
- Klimaschutz im Haushaltsgesetz 2027: Es werden multiple Änderungen anvisiert, die dem Zwecke Klimaschutz bei der Aufteilung des Staatshaushaltes mehr Gewicht einräumen.
- Anpassungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Zweifel an der Klimaschutzwirkung und der ökonomischer Sinnhaftigkeit der Eckpunkte einer geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz sollen geäußert werden. Anpassungen zugunsten des effektiven Klimaschutzes sollen eingebracht werden.
- Verbindlicher Gasausstieg: Ein verbindlicher Stufenplan zum Gasausstieg soll eingeführt werden, kombiniert mit einkommensabhängigen Zuschüssen und gezielten Förderprogrammen für ärmere Eigentümer:innen. Kommunen und Netzbetreiber sollen verbindliche Gasausstiegspläne vorlegen müssen, die die schrittweise Stilllegung der Gasnetze parallel zur Wärmeplanung vorsehen.
- Stärkung der 65%-EE-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz (GEG): Die 65%-Vorgabe für erneuerbare Energien im GEG soll verbindlich umgesetzt und vor Abschwächungen geschützt werden, um Planungssicherheit zu schaffen und teure Fehlinvestitionen in fossile Heizsysteme zu vermeiden.
Relationen
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