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TUI AG

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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TUI AG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die TUI AG ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Tourismus. Das Unternehmen deckt die gesamte Wertschöpfungskette des Reisens ab: mit führenden digitalen Reiseplattformen, eigenen Hotels, Kreuzfahrtschiffen, Airlines, Reiseveranstaltern und Reisebüros. Dieses international einzigartige Geschäftsmodell betont Nachhaltigkeit und den Schutz von Natur und Umwelt. Als TUI tragen wir besondere Verantwortung: für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für unsere Partner weltweit, insbesondere in den Schwellen- und Entwicklungsländern. Unser Wissen rund um tourismuspolitische Fragestellungen und nachhaltige Lösungen möchten wir teilen. National und international werden wir um fachlichen Rat auf den verschiedenen politischen Ebenen gebeten. Wir positionieren uns für gerechte wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und einen fairen Wettbewerb. Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit Zukunftsfragen der Branche. Offene Diskussion und Austausch sowie transparente Kommunikation sind für uns dabei selbstverständlich. Wir führen dazu Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages und beziehen Stellung etwa in Positionspapieren. Im Fokus stehen dabei Themen wie die Absicherung der Verbraucher bei der Pauschalreise und bei anderen Reiseformen, Rahmenbedingungen für den deutschen und europäischen Luftverkehr, Bürokratieabbau für Unternehmen sowie faire Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in der Tourismusbranche. Interessenbereiche: Tourismus; Luft- und Raumfahrt; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verbraucherschutz; Verkehrspolitik; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Schifffahrt; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie" Regelungsvorhaben: - Novellierung der EU-Pauschalreiserichtlinie: Die Novellierung der Pauschalreiserichtlinie (PTD) soll das Verbraucherschutzniveau weiter erhöhen. TUI unterstützt die Zielsetzung eines hohen Verbraucherschutzstandards. Pauschalreisen sind schon heute die sicherste Reiseform. Pauschalreiseanbieter sind im Wettbewerbsvergleich bereits hochgradig reguliert. Die Novellierung sollte so ausgestaltet werden, dass die Pauschalreise auch künftig zu attraktiven Konditionen angeboten werden und wettbewerbsfähig bleiben kann. Es bedarf eines ‘level playing fields’ zwischen Reiseveranstaltern und multinationalen Plattform-Anbietern für Einzelleistungen. Zusätzliche Belastungen für Pauschalreisen – die den Verbraucherschutz nicht verbessern – müssen vermieden werden. Alle Anbieter von Reiseleistungen sollten im Grundsatz gleichen Regeln unterliegen. - Weiterentwicklung des "Deutschen Reisesicherungsfonds" (DRSF); Entlastung der Beitragszahler: Die Entgelte für bestehende Beitragszahler sollten deutlich reduziert werden und sich an den tatsächlichen Risiken, der Geschäftsentwicklung, Profitabilität und Liquiditätsprognosen der jeweiligen Unternehmen orientieren. Neue Beitragszahler sollten einen fairen Beitrag zum DRSF leisten und Rückzahlungen an bisherige Beitragszahler ermöglichen. Unternehmen mit unzumutbar hohen Insolvenzrisiken sollte der der Schutz vorenthalten werden. Unnötige Doppelabsicherung (etwa bei Kreditkartenzahlung) sollte durch den Gesetzgeber beendet werden. - Staatliche Standortkosten im deutschen Luftverkehr senken: Staatlich bedingte Standortkosten, die in den letzten Jahren unverhältnismäßig gestiegen sind, bremsen die Entwicklung des deutschen Luftverkehrs aus. Der deutsche Luftverkehr sollte durch Senkung der Standortkosten gestärkt und so auch im EU-Vergleich wieder wettbewerbsfähig werden. TUI sieht die Rücknahme der Erhöhung der Luftverkehrssteuer aus 2024 im Koalitionsvertrag nur als ersten Schritt. Ziel sollte die Abschaffung der Luftverkehrsteuer sein. Darüber hinaus sollten die Gebühren für Flugsicherung und Luftsicherheit dringend gesenkt werden. Neben den aufgeführten Standortkosten sollten auch weitere Zusatzbelastungen für den Luftverkehr abgebaut werden. So plädiert TUI auch für die Abschaffung der deutschen Power-to-Liquid- (PtL)Quote, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. - Reform der EU-Fluggastrechte-Verordnung: Die EU-Kommission hat 2013 eine umfassende Reform der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 angestoßen. Das Thema wird aktuell neu diskutiert. Laut Verordnung steht Reisenden eine Ausgleichszahlung bei ausgefallenen oder verspäteten Flügen zu. Es sei denn, es liegen "außerordentliche Umstände" vor. Für die außerordentlichen Umstände fehlt eine klare Definition. TUI unterstützt den Ansatz der EU-Kommission, eine abschließende Liste "außerordentlicher Umstände" einzuführen. Darüber hinaus unterstützt TUI die Anpassung der zeitlichen Schwellenwerte für Verspätungen, um etwa Ersatzflugzeuge innerhalb einer realistischen Zeitspanne bereitstellen zu können. - Effiziente Prozesse gewährleisten - Gesetz zur Durchführung des Einreise-/Ausreisesystems nach der Verordnung (EU) 2017/2226: TUI plädiert für effiziente Prozesse und eine reibungslose Einführung des EES. Mögliche Hürden für Unternehmen, Mitarbeiter und Reisende sollten im Vorfeld beseitigt werden. So sollte die Kommission das EES erst dann einführen, wenn es an Flughäfen und anderen Grenzübergängen erfolgreich getestet wurde. Die Erfassung biometrischer Daten von Nicht-EU-Besuchern in den Mitgliedstaaten sollte nicht in der Hauptreisezeit eingeführt werden. Mitgliedstaaten sollten Reisenden eine Anwendung zur Vorab-Registrierung zur Verfügung stellen.

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