Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V.
Text
Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) setzt sich als Dachverband der deutschen Tourismuswirtschaft für die gemeinsamen, übergreifenden Interessen und Bedürfnisse einer der ökonomisch bedeutsamsten Branchen in Deutschland gegenüber dem Bundestag, der Bundesregierung sowie einer breiten Öffentlichkeit ein.
Interessenbereiche: Schienenverkehr; Politisches Leben, Parteien; Zivilrecht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tourismus; Industriepolitik; Verbraucherschutz; Erneuerbare Energien; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Personenverkehr; Luft- und Raumfahrt; EU-Gesetzgebung; Verkehrsinfrastruktur; Arbeitsmarkt; Entwicklungspolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Parlamentarisches Verfahren; Verkehrspolitik; Handel und Dienstleistungen; Wettbewerbsrecht; Klimaschutz; Außenwirtschaft; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen
Regelungsvorhaben:
- Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie zukunftsorientiert gestalten: Im Zuge einer Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie mit Augenmaß sollen Preissteigerungen vermieden werden. Ziel sollte sein, den Anteil an Pauschalreisen perspektivisch weiter zu erhöhen.
- Keine Einbeziehung von Geschäftsreisende
- Beibehaltung der Regelung im Bereich der verbundenen Reiseleistungen
- Bei Click-Through-Buchungen muss die 24-Stunden-Frist erhalten bleiben
- Keine gesetzliche Regelung der Anzahlungsmodalitäten
- Keine Ausweitung der Informationspflichten
- Keine Ausweitung der Rücktrittsgründe
- Beibehaltung der aktuellen Regelung bei Reisehinweisen/Reisewarnungen
- Ablehnung eines Krisenfonds
- Recht auf Vergabe von obligatorischen Gutscheinen bei Großschadensereignissen
- Verhinderung von Doppelabsicherung
- Spürbare Reduzierung der Bürokratielasten vor dem Hintergrund des BEG IV: Der BTW spricht sich für einen konsequenten Bürokratieabbau in Deutschland aus. Hierfür bedarf es weiterer Anpassungen und Änderungen des BEG IV.
- Tourismuspolitische Forderungen zur Bundestagswahl 2025: Gemeinsame Positionierung der Tourismus-, Geschäftsreise-, Messe- und Veranstaltungswirtschaft im Rahmen der Bundestagswahl 2025
- Änderung der Verordnung nach § 57c des Luftverkehrsgesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr: Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant eine Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung (LuftSchlichtVO). Künftig soll die behördliche Schlichtungsstelle entscheiden können, ob sie einen Schlichtungsvorschlag erstellt, wenn ein Luftfahrtunternehmen sich auf einen Passagierantrag nicht äußert.
Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) lehnt diese Änderung ab, da durch die Änderung eine wettbewerbsverzerrende Maßnahme mit negativen Folgen für die SRUV und den Verbraucherschutz entstehen könnte, die zudem weder geeignet noch erforderlich ist.
- Positionierung der Tourismuswirtschaft zum Referentenentwurf "Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb": Aus Sicht der Tourismuswirtschaft ist es von besonderer Bedeutung, dass die neuen Regelungen praxisgerecht, rechtssicher und verhältnismäßig ausgestaltet werden (siehe Stellungnahme).
- Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein 2. Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote: Die Bundesregierung ist verpflichtet, die EU-Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Änderung der Vorgaben aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 in nationales Recht umzusetzen. Diese Umsetzung soll über eine Änderung der §§ 37 a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erfolgen.
- Ressortübergreifender Bürokratieabbau: Die Bundesregierung beabsichtigt, Bürokratie abzubauen, die Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen bremst. Auf Basis einer Umfrage unter unseren Mitgliedern konnte wir überflüssige oder nicht mehr zeitgemäße bürokratische Lasten konkret zu identifizieren und Vorschläge für einen wirksamen Bürokratieabbau zu bündeln.
- Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes: Die Bundesregierung beabsichtigt, die Luftverkehrsteuer wieder auf das Niveau vor der letzten Erhöhung im Jahr 2024 abzusenken. Der BTW begrüßt diese Absicht, weißt aber zugleich darauf hin, dass der angestrebte Satz nicht der tatsächlichen Höhe vor der letzten Erhöhung entspricht.
- Verordnung zur Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024: Die Bundesregierung plant die Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024. Der BTW begrüßt die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben, weist jedoch auf eine Abweichung zur EU-Richtlinie im Hinblick auf mögliche zukünftige Maßnahmen der IMO hin. Er regt außerdem an, die ETS-Erlöse für die Dekarbonisierung des jeweiligen Verkehrsträgers zu nutzen.
- Letter of Intent für ein EU-weites Angebot des Deutschen Nachhaltigkeitskodex: Verbändeallianz spricht sich für ein europaweites Angebot des Deutschen Nachhaltigkeitskodex zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen aus.
- Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung: Schaffung der rechtlichen Rahmenbedinungen der digitalen Fluggastabfertigung ermöglichen
- Nationale Umsetzung des Rahmens für die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet): Die Bundesregierung setzt die europarechtlichen Vorgaben für die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) in nationales Recht um und schafft ergänzende rechtliche Voraussetzungen dafür
- Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes: Bundesweit einheitliche Auslegungen der Förderbedingungen der Corona-Hilfsprogramme. Ein erheblicher Teil der Schlussabrechnungen ist weiterhin nicht abgeschlossen, rechtskräftige Schlussbescheide liegen vielfach noch nicht vor. Es liegt häufig keine verbindliche Klarheit über endgültige Förderhöhen, mögliche Rückforderungen oder Bewilligungen vor.
- Bürokratieabbau im Verkehrsbereich: Abbau von bürokratischen Hürden und Beschleunigung von Vorhaben und Aktivitäten im Verkehrsbereich
- Bürokratieabbau im Verkehrsbereich: Abbau von bürokratischen Hürden und Beschleunigung von Vorhaben und Aktivitäten im Verkehrsbereich
- Flexibilisierung der Arbeitszeit - Wochenarbeitszeit jetzt: In ihrem Koalitionsvertrag hat die regierungsstellende Koalition eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten hin zu einer Wochenarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit vereinbart.
Relationen
Keine Relationen.