FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk, Sektion der Bundesrepublik Deutschland (FIAN Deutschland)
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FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk, Sektion der Bundesrepublik Deutschland (FIAN Deutschland)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
FIAN Deutschland setzt sich für die Verwirklichung und Förderung von Menschenrechten ein, insbesondere für das Menschenrecht auf angemessene Nahrung und andere wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, wie sie im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verfasst sind, den Deutschland ratifiziert hat.
Zur diesem Zweck, tritt FIAN an Bundestagsabtgeordnete und Regierungsmitglieder heran. Konkrete Anlässe sind geplante Gesetze, Richtlinien, Strategien, die die o.a. Menschenrechte betreffen. Weitere Anliegen sind Positionierungen der Bundesregierung in UN-Verfahren zu neuen internationalen Menschenrechtsdeklarationen und -konventionen. FIAN tritt auch in konkreten Einzelfällen von Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern an Bundestag und Bundesregierung heran, damit diese alle Möglichkeiten ausschöpfen, diese Rechtsverletzungen zu beenden und den Betroffenen Wiedergutmachung zukommen zu lassen.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Öffentliches Recht; Land- und Forstwirtschaft; Entwicklungspolitik; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; Bank- und Finanzwesen; Außenwirtschaft; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Artenschutz/Biodiversität
Regelungsvorhaben:
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 46: Bei der Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes an die EU CSDDD soll die völkerrechtliche Norm beachtet werden, dass hinsichtlich der Realisierung von Menschenrechten Staaten keine Rückschritte machen dürfen.
- Übertragung der EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten (EU CSDDD) in deutsches Recht: Die am 24. Mai 2024 von der EU beschlossene Richtlinie EU Corporate Sustainability Due Diligigence Directive (Eu CSDDD) muss innerhalbvon zwei Jahren in deutsches Recht übertragen werden. Voraussichtlich wird dazu das deutsche LieferkettenSorgfaltspflichtengesertz (LkSG) entsprechend angepasst. FIAN setzt sich dafür ein, dass die Anforderungen des LkSG an Unternehmen im Rahmen dieser Anpassung nicht abgeschwächt werden,.
- UN-Pakt zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty): Der UN-Pakt zu Wirtschaft und Menschenrechten wird seit 12 Jahren im UN-Menschenrechtsrat verhandelt. https://www.ohchr.org/en/business-and-human-rights/bhr-treaty-process Er zielt auf den weltweiten Schutz vor menschenrechtsverletzendem Handeln von WIrtschaftsunternehmen. FIAN Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung sich aktiv und befürwortend an den Verhandlugen bei den UN beteiligt und sich im europäischen Rat dafür einsetzt, dass die EU ein Mandat für die aktive und befürwortende Teilnahme an diesen Verhandlungen erhält.
- Verordnung über ein Verbot der Ausfuhr bestimmter Pflanzenschutzmittel: In Deutschland produzieren Wirtschaftsunternehmen Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung in der EU verboten ist. Diese Pflanzenschutzmittel werden exportiert und führen in den Ländern, in denen sie angewendet werden zu schweren Erkrankungen der Bevölkerung. Das angestrebte Regelungsvorhaben soll den Export solcher Pflanzenschutzmittel verbieten. Der Referentenentwurf wird aber von der Bundesregierung zurückgehalten. FIAN setzt sich dafür ein, dass die geplante Verordnung so formuliert und beschlossen wird, dass Exporte solcher Pestizide künftig verboten sind und dadurch das Menschenrecht auf Gesundheit geschützt wird.
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