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Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation VITAKO ist die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. Aktuell 61 ausschließlich öffentlich-rechtliche Dienstleister (Rechenzentren, Software- und Serviceunternehmen) bündeln in Vitako ihr Know-how. VITAKO bietet Erfahrungsaustausch und Networking und erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen für Mitglieder, die Fachöffentlichkeit und politische Entscheidungsträger. Der Verein berät und unterstützt die Kommunalen Spitzenverbände bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in allen Fragen der Informations- und Kommunikationstechnik. Zentrale Themen dabei sind die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, die Wahrung der Digitalen Souveränität, die Nutzung von Daten, Gewährleistung von Cybersicherheit und die Unterstützung von Kooperationen aller föderaler Ebenen in der Verwaltungsdigitalisierung. Wir erarbeiten in Arbeitsgruppen und Gremien Stellungnahmen, Positionspapiere, Infobriefe und politische Forderungen mit dem Ziel einer praxisnahen und wirtschaftlichen Leistungserbringung für Kommunen. Hierzu organisieren wir zur Unterstützung politische Empfänge, Messeauftritte, Fachkonferenzen und -kongresse und Gespräche zum Austausch unserer Mitglieder mit politischen Entscheiderinnen und Entscheidern auf allen Ebenen. Interessenbereiche: Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Staatsorganisation; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; EU-Gesetzgebung; Kommunikations- und Informationstechnik; Internetpolitik; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Verwaltungstransparenz/Open Government; Cybersicherheit Regelungsvorhaben: - Praxistaugliche Ausgestaltung des Durchführungsgesetzes der KI-Verordnung (AI Act) auf nationaler Ebene: Berücksichtigung der Interessen kommunalen IT-Dienstleister bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Wir fordern, folgende Punkte zu berücksichtigen, um KI in der Verwaltung effektiv in den Rollout zu bekommen: - Erweiterte Kompetenzen der Marktüberwachungsbehörde zur Schaffung praxisnaher Checklisten und zentralem Wissensmanagement. - Kostenlosen Zugang zu KI-Reallaboren für Kommunen und IT-Dienstleister zur ressourcenschonenden Erprobung, Kosten-Nutzen-Kategorisierung und Zertifizierung von KI-Projekten. - Nachhaltige KI-Anwendungen mit langfristiger Anpassung an technologische Rahmenbedingungen und energieeffiziente Nutzung sowie Souveränität von KI-Systemen fördern. - Aufnahme kommunale Verwaltungs-IT in Entwurf NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz: VITAKO setzt sich dafür ein, dass die kommunale Verwaltungs-IT als kritische Infrastruktur / wichtige Einrichtung klassifiziert wird und Kommunen einheitlich die Vorgaben des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes umsetzen müssen. Dafür müssen sie von Bund und Ländern mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. - BSI zur Zentralstelle auszubauen, um Unterstützung für Kommunen zu ermöglichen: VITAKO setzt sich dafür ein, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Zentralstelle im Bund-Länder-Verhältnis ausgebaut wird. Dies soll so geschehen, dass auch Kommunen und ihre Dienstleister Zugang zu allen relevanten Cybersicherheits-Informationen des BSI erhalten sowie regulär uneingeschränkte Unterstützung des BSI bei Cyberangriffen erhalten können. - Konkretisierungen im Vergabebeschleunigungsgesetz/GWB: VITAKO setzt sich insbesondere für eine Klarstellung und die Auflösung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der Rechtsfragen zu „Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit“ im §108 GWB ein. Ziel ist eine gelingende und effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Gerade das Prinzip der arbeitsteiligen Organisation innerhalb des föderalen Bundesstaats und eine problemlose Nachnutzung von EfA-Leistungen für die Umsetzung des OZG beruhen auf der Notwendigkeit einer effizienten Vergabe im öffentlichen Sektor. Vor diesem Hintergrund begrüßt VITAKO in einer eigenen Stellungnahme im Großen und Ganzen den vorliegenden Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, insbesondere mit Blick auf geplante Änderungen in §108 GWB und fordert an einigen Stellen Nachbesserung und Präzisierung. - Gestaltung des Deutschland-Stacks: VITAKO begrüßt den Aufbau eines Deutschland-Stacks wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Durch die Beteiligung der öffentlichen IT-Dienstleister kann der Aufbau und die Nutzung des Deutschland-Stacks effektiv vorangebracht werden. Darüber hinaus muss der Bund darauf achten, Basiskomponenten wie die Bund-ID sowie deutschlandweite Plattformen wie die Deutsche Verwaltungscloud in den Stack zu integrieren. Öffentliche IT-Dienstleister müssen frühzeitig in die Entwicklung von Basiskomponenten eingebunden werden. Der Bund muss Anreize für die Nutzung des Deutschland-Stacks vorsehen und dabei auf eine Konsolidierung der arbeitsteiligen öffentlichen IT-Dienstleister achten. Darüber hinaus braucht es zusätzliche Mittel für Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des Deutschland-Stacks. - Zukunftsbild für kommunale IT-Dienstleister. Kommunale IT. Kräfte bündeln.: Angesichts wachsender Aufgaben und technologischer Entwicklungen wie Cloud, Automatisierung und KI müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam eine leistungsfähige digitale Infrastruktur aufbauen. Strategische Kooperationen und Bündelung werden zum verbindlichen Regelfall. Die kommunalen IT-Dienstleister sind bereit, sich auf ihre Stärken zu spezialisieren; ein modulares Gesamtsystem kann entstehen. Gefordert sind nun auch Träger und Politik: Sie müssen Strukturveränderungen zulassen und mehr Handlungsfreiheit gewähren

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