Energieintensive Industrien in Deutschland
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Energieintensive Industrien in Deutschland
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
2009 haben die sechs energieintensivsten Verbände:
- Verband der Chemischen Industrie
- Wirtschaftsvereinigung Stahl
- Wirtschaftsvereinigung Metalle
- Bundesverband Baustoffe-Steine und Erden
- Die Papierindustrie und
- Bundesverband Glasindustrie
die Interessengemeinschaft Energieintensive Industrien in Deutschland ins Leben gerufen. Die Energieintensiven Industrien beschäftigen rund 880.000 Mitarbeiter:innen. Die Energieintensiven Industrien setzen sich gemeinsam für eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik ein. Sie treten für verlässliche Rahmenbedingungen ein, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Die Energiepreise stellen einen entscheidenden Standortfaktor dar. Deshalb setzen sich die Energieintensiven Branchen für eine sichere, preisgünstige und umweltfreundliche Strom- und Gasversorgung, einen effektiven Ausbau der Energieinfrastruktur und für eine Klimapolitik, die den Industriestandort stärkt, sowie einen die Transformation zur Klimaneutralität begünstigenden Rechtsrahmen ein.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Energienetze; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Erneuerbare Energien; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Allgemeine Energiepolitik; Fossile Energien; Kleine und mittlere Unternehmen; Klimaschutz; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Parlamentarisches Verfahren
Regelungsvorhaben:
- Reform Übertragungsnetzentgelte: Reform Übertragungsnetzentgelte
- Einführung eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes: Einführung eines Kraftwerksicherheitsgesetzes
- Reform des Bundesbedarfsplangesetzes: Reform des Bundesbedarfsplangesetzes
- Reform der Stromnetzentgeltverordnung: Reform der Stromnetzentgeltverordnung
- Reform Richtlinie 2003/87/EG: Reform Richtlinie 2003/87/EG
- Reform der Leitlinie für Klima, Energie und Umweltbeihilfe (KUEBLL): Reform der Leitlinie für Klima, Energie und Umweltbeihilfe (KUEBLL)
- Richtlinie (EU) 2023/2413: Richtlinie (EU) 2023/2413
- Industriestrompreis: Einführung eines Industriestrompreises für die energieintensiven Industrien
- Anpassung der ökologischen Gegenleistungen in der SPK: Anpassung der ökologischen Gegenleistungen in der SPK / Anpassung der Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren beziehungsweise Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030
- Weiterentwicklung der AgNes-Reform der Bundesnetzagentur: Weiterentwicklung des Prozesses zur Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS).
- Regelung von Kundenanlagen: Schaffung einer rechtssicheren Folgeregelung für Kundenanlagen
- Entlastung Gasumlage, Energiesteuern und Gasnetzentgelte: Gezielte Entlastungen bei Gasumlagen, Energiesteuern und Gasnetzentgelten
- ETS-1-Erlöse weiterhin für Transformation und Industriestandort nutzen: Die Einnahmen aus dem EU-ETS 1 sollen weiterhin vollständig dem KTF zugeführt und nicht teilweise in den Bundeshaushalt verschoben werden.
Relationen
Keine Relationen.