Westfalen AG & Co. KG
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Westfalen AG & Co. KG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Westfalen AG ist ein eigenständiges Familienunternehmen, das mittlerweile auf eine 100-jährige erfolgreiche Geschichte zurückschauen kann. Mit der Marke Westfalengas gehört die Westfalen AG zu den führenden Versorgungsunternehmen für Flüssiggas in Deutschland. Die Westfalen Gruppe gestaltet nachhaltige Mobilität, Produktivität, Wärme und Kälte. Westfalen plant mit maßgeschneiderten integrierten Lösungen ein führender Anbieter für strombasierte Wärmelösungen für mittelständische und private Kund:innen zu werden. Wärmepumpen, Photovoltaik, Solarthermie, Wallboxen und Energiemanagementsysteme: Alles soll komplett aus einer Hand erfolgen. Daneben bietet die Westfalen Gruppe auch biogenes Flüssiggas an und verfolgt hiermit einen technologieoffenen Portfolio-Ansatz. Außerdem beliefert sie ihre Kunden seit mehr als 40 Jahren mit Wasserstoff. Die 2.000 Mitarbeiter umfassende Unternehmensgruppe versorgt neben dem industriellen Mittelstand auch Kunden aus dem Mobilitäts- und Wärmebereich mit H2. Darüber hinaus bietet die Westfalen AG eine Vielfalt alternativer Kraftstoffe zur Förderung nachhaltiger Mobilität für PKW sowie für Schwerlast- und Nutzfahrzeugflotten. Als größter konzernunabhängiger Tankstellenbetreiber arbeitet die Westfalen AG daran, die Tankstelleninfrastruktur weiter auszubauen und so umweltfreundliche Kraftstoffe, Ladestrom und Biogase sowie Wasserstoff anzubieten.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung geführt, zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um die Dekarbonisierung des Wärme-, Gebäude- und Mobilitätssektors sowie den Wasserstoffmarkt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden auch Positionspapiere zu relevanten Themen erarbeitet und übermittelt.
Im Dialog mit politischen und gesellschaftlichen Stakeholdern setzen wir uns für wettbewerbsfähige wirtschaftliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Akzeptanz für unser Geschäft ein, mit dem Ziel, uns als starker Partner des industriellen Mittelstandes für die Energiewende und die industrielle Transformation zu etablieren.
Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Fossile Energien; Straßenverkehr; Industriepolitik; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; Automobilwirtschaft; Erneuerbare Energien; Handel und Dienstleistungen; Klimaschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Güterverkehr; Personenverkehr; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Immissionsschutz
Regelungsvorhaben:
- Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Reduzierung der Anforderungen zur Produktion von RFNBO: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Abbau der bürokratischen Produktionskriterien für RFNBO durch eine Verlängerung der Bestandschutz-Klausel im Rahmen des Kriteriums der Additionalität sowie Verzicht auf das Kriterium der stündlichen Korrelation.
Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184
- Stufenweise Einführung der RFNBO-Quote in der Industrie: Einführung eines Stufenmodells bei der nationalen Umsetzung der RFNBO-Quote für die Industrie im Rahmen der nationalen Umsetzung der RED III. Dabei Einführung weiterer Quoten statt der bisher bestehenden 2030er und 2035er Quote.
Nationale Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)
- Förderung von Wasserstoff im Verkehr durch Senkung von Steuern und Abgaben: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Dauerhafte Ausnahme für mit Wasserstoff betriebene Schwerlastfahrzeuge (FCEV/ICE) von der LKW-Maut sowie Anpassung der Steuergesetzgebung zur Befreiung von Wasserstoff-Verbrennern bei der Energiesteuer.
- Überarbeitung des THG-Quotensystems: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Novellierung des BImSchG sowie nachgeordnete Verordnungen zur Durchführung des BImSchG mit dem Ziel der Stabilisierung des THG-Quotensystems durch Anpassung der Minderungsquote, der Einführung ambitionierter Quoten für nachhaltige Energieträger sowie deren Anrechenbarkeit.
- Vorgaben zur Errichtung von E-Ladeinfrastruktur: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Zur Beschleunigung des Ausbaus sollten die ‚technischen Anschlussbedingungen‘ für Ladestationen vereinheitlicht werden. Entscheidend ist zudem der Abbau bürokratischer Hürden und die Einführung beschleunigter Genehmigungsverfahren für den Netzanschluss.
- CO2-basierte Energiebesteuerung für Kraftstoffe: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Einführung einer CO2-basierten Energiesteuer-Reduzierung für HVO, LNG, CNG, BEV, H2-Brennstoffzelle und H2-Verbrenner sowie E-Fuels.
- Technologieoffene CO2-Flottenregulierung: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Anerkennung von CO2-armen Antriebstechnologien im Rahmen der CO2-Flottenregulierung für Pkw sowie Lkw.
Verordnung (EU) 2019/631, Verordnung (EU) 2019/1242
- Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes / Gebäudemodernisierungsgesetzes: Beibehaltung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Beibehaltung der regulatorischen Anreize und des Ambitionsniveaus zur Verstetigung des Markthochlaufs von Wärmepumpen. Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung muss verbindlich, klar und transparent sein.
- Schneller steigender CO2-Preis: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Stärkere Steigerung des CO2-Preises, damit fossile Energieträger im Verhältnis zu Wasserstoff und Wärmepumpen günstiger werden.
ETS-Richtlinie 2003/87/EG und Reform-Richtlinie (EU) 2023/959
- Verstetigung und Vereinfachung der Förderkulisse: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Die Klimaschutzverträge sollen finanziell verstetigt werden und auf Projekte, die fossilen durch nachhaltigen Wasserstoff ersetzen ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen die Förderbedingungen so angepasst werden, dass auch der Mittelstand unbürokratisch partizipieren kann.
Förderrichtlinie Klimaschutzverträge
- Förderung von Wasserstoff Fahrzeugen und Infrastruktur: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Erneute Einführung und Stärkung genannter Förderprogramme, Ergänzung von OpEx- und CapEx-Förderung.
Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur und Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP I & II)
- Förderung und Vereinfachung des Ausbaus von LKW-Ladeinfrastruktur: Einsatz für finanzielle Förderung sowie für vereinfachte und beschleunigte Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein bedarfsgerechter, marktwirtschaftlicher Ausbau unter Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Betreiber.
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Forderungen zur Verbesserung des regulatorischen Umfelds für Wärmepumpen: Die Novellierung gesetzlicher Rahmenbedingungen soll die Wirtschaftlichkeit und Attraktivität von Wärmepumpen durch Preisanpassungen, bundesweite Standardisierung technischer Vorgaben, vereinfachte Anmeldeverfahren, einen beschleunigten Smart Meter-Rollout sowie gezielte Fördermaßnahmen stärken. Zusätzlich sind die Kopplung mit der kommunalen Wärmeplanung und die Rolle von Bio-Propan im Wärmemarkt von zentraler Bedeutung.
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