Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.
Text
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Auf der Grundlage christlicher Weltanschauung und getragen von dem Leitbild des bäuerlichen Familienbetriebes geben sich die Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V. nachfolgende Satzung. Dabei gehen sie von der Erkenntnis aus, daß eine starke Berufsvertretung für alle landwirtschaftlichen Bereiche zur Durchsetzung wirtschaftlicher, sozialer, gesellschaftlicher und kultureller Interessen der Bauern und Winzer und zur Stärkung des ländlichen Raumes unverzichtbar ist. Gleichzeitig erstreben sie den Schutz des Grundeigentums, die Aufrechterhaltung bäuerlicher Kultur, der Kulturlandschaft sowie des traditionellen Heimatgedankens und halten ein ausgewogenes Miteinander von Mann und Frau, Jung und Alt sowie Haupt- und Nebenerwerb für sinnvoll.
Die Bäuerinnen und Bauern, die Winzerinnen und Winzer im Bauern und Winzerverband Rheinland-Nassau sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer auf christlichen Werten ruhenden Gesellschaft. Als landwirtschaftliche Unternehmer leisten sie einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und Wertschöpfung.
Sie erhalten und pflegen durch die nachhaltige und Rohstoffe schonende Bewirtschaftung des Bodens die einzigartige Kulturlandschaft an Rhein, Mosel, Nahe und Ahr sowie auf den Höhen von Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus.
Die Erzeugung hochwertiger und gesunder Lebensmittel steht im Mittelpunkt der landwirtschaftlichen Tätigkeit. Bauern leisten zusätzlich ihren Beitrag zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Sicherung des gesellschaftlichen Energiebedarfs. Sie übernehmen Verantwortung für die soziale Stabilität in den Familien und den dörflichen Gemeinschaften. Die Bauern und Winzer achten Menschen, Tiere und Umwelt im Rahmen der täglichen Arbeit und treten im Bewusstsein Jahrhunderte alter Traditionen für die Bewahrung des bäuerlichen Eigentums und der persönlichen Freiheit ein.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau sieht sich diesen Werten verpflichtet und tritt als landwirtschaftliche Vereinigung für die Interessen seiner Mitglieder und des ländlichen Raumes ein. Er fördert unter Beachtung regionaler Vielfalt den Zusammenhalt und die Verbundenheit untereinander sowie die Kommunikation innerhalb der Regionen und mit dem Verbraucher. Durch eine kompetente und zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit stärkt er das Ansehen und die Bedeutung der Bauern und Winzer innerhalb der Gesellschaft.
Die besonderen Anliegen der Landfrauen und Landjugend sind Bestandteil der politischen Arbeit des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau. Er vertritt unter Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Arbeitnehmer die Interessen der landwirtschaftlichen Arbeitgeber und engagiert sich gleichfalls für die Interessen der Jagdrechtsinhaber.
Durch ein geschlossenes und engagiertes Eintreten für seine Werte und Interessen fördert der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau den Erhalt der betrieblichen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Grundlagen der Landwirtschaft und des Weinbaus in Rheinland-Nassau.
Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Allgemeine Energiepolitik; Urheberrecht; Zivilrecht; Klimaschutz; EU-Gesetzgebung; Lebensmittelsicherheit; Kinder- und Jugendpolitik; Rente/Alterssicherung; Gesundheitsförderung; Krankenversicherung; Kultur; Politisches Leben, Parteien; Berufliche Bildung; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; EU-Binnenmarkt; Verkehrspolitik; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Tierschutz; Verkehrsinfrastruktur; Ländlicher Raum; Datenschutz und Informationssicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Rechtspolitik; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Tourismus; Kleine und mittlere Unternehmen; Güterverkehr; Energienetze; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Erneuerbare Energien; Straßenverkehr; Artenschutz/Biodiversität; Gesundheitsversorgung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Unfallversicherung
Regelungsvorhaben:
- Kfz-Steuerbefreiung Land- und Forstwirtschaft, Agrardieselsteuerrückvergütung: Es soll keine Kürzung bei der Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bzw. bei der Agrardieselsteuerrückvergütung stattfinden.
- Einsatz der richtigen Spritztechnik bezüglich des Mosel-Apollo-Falters: Es soll die richtige Spritztechnik gefunden werden, bei der die Interessen der Landwirte und Winzer größtmöglich gewahrt werden und der Mosel-Apollo-Falter geschützt wird.
- Keine gesetzliche Duldungspflicht zur Verlegung von Leitungen bei Anlagen für Erneuerbare Energien: Bezüglich Leitungen, die für den Betrieb von Anlagen für Erneuerbare Energien (z.B. PV-Anlagen, Windkraftanlagen) erforderlich sind, sollen keine gesetzlichen Duldungs- und Entschädigungsregelungen gelten. Vielmehr sollen hierfür privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Grundstückseigentümer getroffen werden.
- Keine Kürzung von GAK-Mitteln zu Lasten der Landwirtschaft: Die vorgesehenen Kürzungen des Bundes bei GAK-Mitteln in Höhe von 293 Mio. Euro auf Bundesebene und in Höhe von 40 Mio. Euro auf Ebene des Landes Rheinland-Pfalz beeinträchtigen die Landwirtschaft über Gebühr. Sie sollen daher nicht umgesetzt werden.
- Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung von Reisekosten saisonabhängiger Beschäftigter: Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sieht vor, dass Arbeitgeber nach § 15 d BeschV - E bei einer saisonabhängigen Beschäftigung aufgrund von Vermittlungsabsprachen 100 Prozent der erforderlichen Reisekosten des Arbeitnehmers tragen. Dies ist aus Sicht der Land- und Forstwirtschaft sowie des Weinbaus eine Belastung über Gebühr und deshalb abzulehnen.
- Erhöhung Finanzmittel für Tierwohlställe: Das BauGB soll dahingehend geändert werden, dass Ställe besser dem Tierwohl entsprechen. Die dafür erforderlichen Finanzmittel dürfen jedoch nicht aus der GAK entnommen werden.
- Ausnahme bezüglich des gesetzlichen Mindestlohns im Sektor Landwirtschaft und Weinbau: Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen sollen die aktuellen Belange für eine starke und existenzfähige Landwirtschaft beachtet werden. Zum Erhalt der landwirtschaftlichen und weinbaulichen Produktion in Deutschland soll eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für die Bereiche Landwirtschaft und Weinbau eingeführt werden.
Relationen
Keine Relationen.