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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung - Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten

dip / drucksache 23.05.2025 · WP 21 · 103/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung - Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten [Bundesrat Drucksache 103/25 (Beschluss) 23.05.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung - Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten COM(2025) 75 final; Ratsdok. 6385/25 Der Bundesrat hat in seiner 1054. Sitzung am 23. Mai 2025 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat dankt der Kommission für ihre Mitteilung und erkennt darin die Bestrebung, die Landwirtschaft im Dialog mit gesellschaftlichen Akteuren, insbesondere aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand, aber auch der Wissenschaft und dem Umwelt- und Naturschutz, zukunftsfest aufzustellen. 2. Der Bundesrat unterstützt das Ziel eines attraktiven, wettbewerbsfähigen und ressourcenschonenden Landwirtschafts- und Lebensmittelsektors, der auch in Zukunft die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit gesunden und hochwertigen Lebensmitteln gewährleistet und eine Schlüsselrolle für die globale Ernährungssicherheit einnimmt. 3. Der Bundesrat begrüßt diese Vision für Landwirtschaft und Ernährung in weiten Teilen. Das Herausstellen der zentralen Bedeutung eines attraktiven und zukunftsfähigen Landwirtschaftssektors und der europäischen Ernährungssouveränität sowie die geplanten Vereinfachungen für die Landwirtinnen und Landwirte, das Ziel eines wettbewerbsfähigen, resilienten und nachhaltigen Landwirtschaftssektors, aber auch der Fokus auf lebenswerte attraktive ländliche Räume und die Bedeutung von jungen Landwirtinnen und Landwirten werden ausdrücklich unterstützt. 4. Der Bundesrat betont, dass bei der weiteren Ausgestaltung der Vision die Interessen und Bedürfnisse der Landwirtinnen und Landwirte in den Mittelpunkt gestellt und dabei die Prämissen Einfachheit, Praxistauglichkeit und Planbarkeit zugrunde gelegt werden. Die Ankündigung, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) deutlich zu vereinfachen und damit wieder praxistauglicher zu gestalten, wird daher ausdrücklich begrüßt. 5. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit des Fortbestands eines eigenständigen Budgets für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume. Nur so können die vielfältigen von der Gesellschaft geforderten Leistungen der Landwirtschaft honoriert und die Attraktivität der ländlichen Räume in ihrer gesamten Vielfalt gesichert werden. Dies ist eine wichtige Grundlage, um junge Menschen für die ländlichen Räume und die Unternehmensnachfolge zu gewinnen. 6. Der Bundesrat bekennt sich zu den Prinzipien der unternehmerischen Freiheit und dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Flankierende Regelungen zur Stärkung der Stellung der Landwirtinnen und Landwirte in der Lieferkette über die Gemeinsame Marktordnung oder Anpassung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken müssen sich hieran messen lassen und dürfen nicht zu weiteren bürokratischen Belastungen und Nachweispflichten führen. 7. Auch der Bundesrat betont, dass die Tierhaltung ein wesentlicher Pfeiler für die EU-Landwirtschaft, die Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt ist und begrüßt daher das Bestreben nach einer langfristigen Vision für diesen Sektor, die die Belange Tierwohl, Wirtschaftlichkeit und Umwelt gleichermaßen berücksichtigt. 8. Der Bundesrat schließt sich der Einschätzung der Kommission an, dass die Lebensmittelerzeugung wie kein anderer Sektor auf Natur und Ökosystemen basiert und untrennbar mit diesen verbunden ist. Er schlussfolgert, dass die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft deshalb von funktionsfähigen Ökosystemen und insbesondere von einem intakten Klima, biologischer Vielfalt und gesunden Böden abhängt. Der Schutz natürlicher Ressourcen ist eine unverzichtbare Grundlage für den langfristigen Erfolg der europäischen Landwirtschaft. 9. Der Bundesrat betont jedoch, dass das angekündigte Nachhaltigkeits- Benchmarkingsystem, der Nachhaltigkeitskompass sowie die angestrebten neuen Instrumente zur Förderung und Finanzierung der Transformation zur Nachhaltigkeit wie Naturschutzgutschriften nicht zu neuen bürokratischen Belastungen und Nachweispflichten führen dürfen. Auch darf dies nicht zu einer faktischen Nebengesetzgebung zur Gemeinsamen Agrarpolitik und zu den Fachgesetzen führen.]

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