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wpd onshore GmbH & Co. KG

lobbyregister / register_entry 23.02.2022 · Original ↗

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wpd onshore GmbH & Co. KG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Als Entwickler und Betreiber von Windparks an Land sowie von Solarprojekten gestalten wir maßgeblich den Umbau der Energieversorgung mit und tragen zum Schutz unseres Klimas bei. Entsprechend vertreten wir unsere Interessen. Die Interessenvertretungstätigkeit wird durch - Kontaktpflege und -aufbau zu Mitgliedern der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages sowie zu Vertretungen der Verwaltung (Bundesministerien, nachgeordnete Behörden), - persönliche Gespräche, Emails, Briefe und Telefongespräche und Videokonferenzen, - die Übermittlung von Stellungnahmen, Positionen, Hintergründen, Gutachten sowie Gesetzesvorschläge und Gesetzesänderungsvorschläge, - Einladungen an Standorten des Unternehmens und Firmenaktivitäten (z.B. Windparkeröffnungen), - im Rahmen von Verbandsmitgliedschaften auf z.B. (parlamentarischen) Veranstaltungen - bei Messeauftritten und Branchentagen - Besuch von externen Veranstaltungen Dritter (z.B. wissenschaftliche Institute, Wettbewerber, gesellschaftliche Stakeholder) ausgeübt. Interessenbereiche: Erneuerbare Energien Regelungsvorhaben: - Verstetigung der Ausbaupfade im Erneuerbare-Energien-Gesetz: Die am 31.12.2026 auslaufende beihilferechtliche Genehmigung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz muss durch Novelle verlängert werden. Nach der EU-Strommarkt-Verordnung 2024/1747 ist Deutschland zudem verpflichtet, direkte Preisstützungssysteme in Form zweiseitiger Differenzverträge oder gleichwertiger Systeme mit denselben Auswirkungen für Verträge im Rahmen direkter Preisstützungssysteme für Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen einzuführen, die ab dem 17. Juli 2027 geschlossen werden. Hier bedarf es einer planbaren Umsetzung, um einen Fadenriss beim Ausbau von Wind- und Solarenergie zu vermeiden. - Die Synchronisierung des Ausbaus der Übertragungs- und Verteilnetzinfrastruktur mit dem Ausbau von Wind- und Solarenergie muss Hand in Hand gehen.: Hemmnisse durch die Netzbetreiber müssen beseitigt werden. Für die Vergabe von Netzanschlüssen braucht es verbindliche Transparenz nach objektiven Kriterien. Die Ausweisung von sog. „kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten“ (Engpassgebieten) durch die Verteilnetzbetreiber ist abzulehnen. Den Verpflichtungen zum Netzausbau muss zur Auflösung von Engpassgebieten schnellstmöglich nachgekommen und im Fall der Zielverfehlung sanktioniert werden. Projektgenehmigungen sind bis mindestens zwei Jahre über den Zeitraum der Limitierung hinaus einzufrieren, um getätigte Investitionen nicht zu entwerten. Die Einführung eines Redispatch-Vorbehalts ist aus Gründen von Finanzierungs- und Investitionsunsicherheiten abzulehnen. - Das überragende öffentliche Interesse im Infrastrukturzukunftsgesetz auch auf Energie ausweiten: Vorhaben, die wie die Erneuerbaren nach § 2 Erneuerbaren-Energien-Gesetz im überragenden öffentlichen Interesse stehen, sollten im Infrastrukturzukunftsgesetz Berücksichtigung finden.

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