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Bundesverband Musikindustrie e.V.

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband Musikindustrie e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vertritt die Interessen von rund 150 Tonträgerherstellern und Musikunternehmen, die mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarkts repräsentieren. Der Verband setzt sich für die Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik ein und dient der Öffentlichkeit als zentraler Ansprechpartner zur Musikbranche. Als Interessenvertretung nimmt der BVMI die klassischen Aufgaben eines Wirtschaftsverbandes wahr und setzt sich für die Anliegen der Musikindustrie gegenüber politischen Gremien, Behörden, Institutionen sowie anderen Wirtschaftsverbänden und Marktpartnern ein. Ziele sind unter anderem: - die Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen für einen effizienten Schutz geistigen Eigentums - die Stärkung der Musikindustrie als wesentliche Säule der wachsenden Kreativwirtschaft - die Anerkennung von Musik als wichtigen Kultur- und Wirtschaftsfaktor Interessenbereiche: Öffentliches Recht; Kultur; Internetpolitik; Urheberrecht; Strafrecht; Wettbewerbsrecht; Außenwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Werbung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; EU-Binnenmarkt; Zivilrecht; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Kommunikations- und Informationstechnik; Diversitätspolitik; Rechtspolitik; Datenschutz und Informationssicherheit Regelungsvorhaben: - Entlastung der Wirtschaft beim Abzugsteuerverfahren: Der BVMI appelliert, die seit Juni 2021 durch das Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) entstandenen bürokratischen Hürden abzubauen und die Antragsbearbeitung zu beschleunigen, um diesen (auch innereuropäischen) Wettbewerbsnachteil zu beseitigen. Insbesondere für den Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz keinerlei positive Wirkung. - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Der BVMI setzt sich bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für eine klare Definition des „berechtigten Nachfragers“ ein, um den öffentlichen Zugang zu zuverlässigen WHOIS-Informationen zum Zwecke der Bekämpfung illegaler und schädlicher Online-Inhalte, einschließlich urheberrechtsverletzender Inhalte, und für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Um eine Rechtsverfolgung des „berechtigten Nachfragers“ zu ermöglichen, empfiehlt der BVMI der vermehrten Nutzung von Proxy-Diensten durch Offenlegung der Anbieterdaten entgegenzuwirken und im deutschen Gesetzesentwurf zu implementieren. Zudem schlägt der BVMI Regelungen zur Offenlegung von Registrierungsdaten im Falle des Missbrauchs von Domainnamen vor. - gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Lizenzgebühren in der Musikindustrie: Wir setzen uns für Rechtssicherheit für den zentralen Bereich der Lizenzierung von Musikrechten ein. Bezüglich des stark gewachsenen digitalen Musikvertriebs bestehen noch signifikante Lücken in der Rechtsprechung. Sämtliche branchentypischen Maßnahmen, die im Rahmen der (Vertriebs-)Lizenzverträge erbracht werden, wie z.B. die Komprimierung und Umformatierung von digitalen Datensätzen, sind keine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts gem. §23 UrhG und sollten daher auch nicht als „Veränderung“ o. „Bearbeitung“ im gewerbesteuerlichen Sinne eingeordnet werden. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Musiklizenzentgelten führt zu einer Mehrbelastung der Branche in ohnehin harten wirtschaftl. Zeiten und zudem zu einer Schlechterstellung des Standorts Deutschland im internationalen Vergleich.

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