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Bundesverband Wasserpfeifentabak (Der Shisha-Verband)

lobbyregister / register_entry 18.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband Wasserpfeifentabak (Der Shisha-Verband) Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Bundesverband Wasserpfeifentabak e. V. vertritt die politisch-regulatorischen Interessen von über 30 Herstellern, Importeuren, Markeninhabern und Händlern von Wasserpfeifentabak in Deutschland sowie die, der sogenannten Shisha-Bars. Als Berufsverband setzen wir uns für eine gesetzeskonforme und transparente Produktion, Vermarktung und Abgabe von Wasserpfeifentabak an Privatkonsumenten und in Shisha-Bars ein, sowie für eine einheitliche Regulierung von Shisha-Bars in Form einer Lizenzierung ein. Ziel des Verbands ist es, in Öffentlichkeit und Politik das Bewusstsein für das Kulturgut Shisha und seinen Beitrag für das soziale Zusammenleben zu stärken und im Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern verbindliche Standards für den legalen und verantwortungsvollen Verkauf von Wasserpfeifentabak zu etablieren. Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Lebens- und Genussmittelindustrie; Verbraucherschutz; Werbung; Kriminalitätsbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Kleine und mittlere Unternehmen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Gesundheitsförderung; Industriepolitik; Lebensmittelsicherheit; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Umwelt" Regelungsvorhaben: - TabStÄndG - Aufhebung der Zusatzsteuer auf WPT: Aufhebung der Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak gem. § 2 Abs 1 Nr. 6 TabStG zur Eindämmung des Schwarzmarktes, zum Konsumentenschutz und zum Schutz der Wirtschaftsbeteiligten. - TabStÄndG - Erlaubnis der Einzelportionsabgabe von WPT in der Gastronomie: Erlaubnis zur Abgabe von Wasserpfeifentabak an Konsumenten in Shisha-Bars in unverschlossenen Einzelportionen (sog. Köpfe) durch Änderung des § 25 TabStG u.w. zur Herstellung der Steuergerechtigkeit und zur Anpassung der Steuergesetzgebung an die Lebensrealität der Wirtschaftsteilnehmer. - Tabakerzeugnisgesetz/Tabakerzeugnisverordnung: Alle Regelungen, die Wasserpfeifentabak jetzt und in Zukunft betreffen, insbesondere aber das geltende Zusatzstoffverbot von Geraniol, Linalool und Cineol. - Vermeidung unverhätlnismäßiger Steuersätze zur Vermeidung des Schwarzmarktes und zum Schutz der Verbraucher: Der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen sieht eine unverhältnismäßige Anhebung der Steuersätze für Pfeifentabak und somit auch für Wasserpfeifentabak über einen Zeitraum von vier Jahren vor. Aufgrund der unmittelbaren Betroffenheit wird bei der Interessenvertretung auf moderate Steuersätze hingewirkt, um eine Abwanderung in den illegalen Beschaffungsmarkt zu verhindern und Konsumenten vor den negativen Auswirkungen von Schwarzmarktprodukten zu schützen.

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