UTV Unabhängiger Tanklagerverband e.V.
Text
UTV Unabhängiger Tanklagerverband e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Vertretung der Interessen der unabhängigen Tanklager-Industrie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Politik, anderen Interessenverbänden sowie der Bevölkerung.
Einsatz für die Sicherstellung der Energieversorgung mit flüssigen Energieträgern im täglichen Leben sowie in Krisen-Situationen. Aktive Mitarbeit im Rahmen der Umsetzung der Klimaziele insbesondere durch die Förderung von treibhausgasneutralen und biogenen flüssigen Energieträgern.
Als UTV e.V. setzen wir uns sowohl für die Sicherstellung der Versorgung mit flüssigen Energieträgern als auch der nachhaltigen Emissionsreduzierung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit ein.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen aus Ministerien sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl der die Interessen des Tanklager-Sektors betreffenden Themen geführt. Insbesondere fokussiert sich der UTV auf die Themenfelder "Energiewende", "Cyber-Sicherheit" sowie energiesteuerliche Regelungsvorhaben. Als Instrumente der Kommunikation und des Austauschs mit den zuvor genannten Zielgruppen erstellt der UTV Positionspapiere, Stellungnahmen zu Regelungsvorhaben und sucht zusätzlich das persönliche Gespräch. Die Tätigkeit ist dabei insbesondere darauf ausgerichtet, im Kontext der anstehenden Energiewende die Rolle der Tanklager-Logistik als einen komplementären Baustein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Zukunft herauszustellen.
Interessenbereiche: Erneuerbare Energien; Fossile Energien
Regelungsvorhaben:
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht: Der Referentenentwurf sieht die Streichung des § 60 EnergieStG vor. § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Entlastungsanspruch des Mineralölhändlers wg. Zahlungsausfall. Der Fortbestand dieser Entlastungsmöglichkeit ist insbesondere für mittelständische Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils der Ware geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist. Für die Beibehaltung des § 60 EnergieStG treten wir ein.
- NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz: Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz verfolgt das Ziel, kritische Anlagen nachhaltig gegen Cyber-Angriffe zu schützen. Der UTV möchte erreichen, dass die Verhältnismäßigkeit der Umsetzungsmaßnahmen und die damit verbundenen Investitionen insbesondere für seine mittelständisch geprägre Mitgliederschaft gewahrt bleibt. Darüber hinaus setzt sich der UTV dafür ein, dass den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten ein ausreichender Zeitrahmen für die Umsetzung dieser Maßnahmen eingeräumt wird.
Relationen
Keine Relationen.