Deutscher Stahlbau-Verband DSTV
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Deutscher Stahlbau-Verband DSTV
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der DSTV ist die Interessenvertretung deutscher mittelständischer Stahlbauunternehmen. Zum Zwecke der Interessenvertretung nimmt der DSTV direkt Kontakt mit Vertretern der Bundesregierung, Bundesministerien und Mitgliedern des Bundestages durch Versendung von Positionspapieren oder sonstigen Schreiben auf. Zudem tritt der DSTV in Dialoge mit diesen Adressaten ein oder lädt sie im Rahmen verbandseigener Veranstaltungen zu solchen Dialogen ein. Weiterhin erfolgt die Interessenvertretung auch dergestalt, dass der DSTV mit den o.g. Adressaten im Rahmen verbandseigener Gremiensitzungen in direkten Kontakt tritt. Schließlich erfolgt die Interessenvertretung über die Teilnahme an externen Gremien zum Zwecke der technischen Normung, an denen im Einzelfall Vertreter der o.g. Adressaten anwesend sein können.
Inhalte dieser Interessenvertretung ist die Leistungsfähigkeit des deutschen Stahlbaus.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verkehrsinfrastruktur; Bauwesen und Bauwirtschaft; Zivilrecht; Kleine und mittlere Unternehmen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliches Recht; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Beibehaltung der §§ 305ff. BGB in der aktuell geltenden Fassung: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen.
Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
- Sicherstellung der vergabeseitigen Wirkung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes: Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Zweck der Erleichterung des Stahlbaus für Stahlbauunternehmen in Deutschland. Für diese soll die Stahlbauweise vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger werden.
- Praxisgerechter Bürokratierückbau für Stahlbau und Infrastruktur: Der DSTV setzt sich im Regelungsvorhaben zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich dafür ein, dass Entlastungs-, Digitalisierungs- und Beschleunigungsmaßnahmen praxistauglich, mittelstandsfreundlich und rechtssicher ausgestaltet werden. Ziel der Einflussnahme ist, bestehende und gemeinsam erarbeitete technische Regelwerke zu erhalten und zusätzliche Sonderregelungen im Infrastrukturbereich zu vermeiden.
- Praxisgerechter Bürokratierückbau für Stahlbau und Infrastruktur: Der DSTV setzt sich im Regelungsvorhaben zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich dafür ein, dass Entlastungs-, Digitalisierungs- und Beschleunigungsmaßnahmen praxistauglich, mittelstandsfreundlich und rechtssicher ausgestaltet werden. Ziel der Einflussnahme ist, bestehende und gemeinsam erarbeitete technische Regelwerke zu erhalten und zusätzliche Sonderregelungen im Infrastrukturbereich zu vermeiden.
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung: Im weiteren Ressortabstimmungsprozess sollte auf eine Ausgestaltung des Vorhabens hingewirkt werden, die mit den Zielen der Bundesregierung zur Modernisierung und Erneuerung der Verkehrs-, Energie- und Bauinfrastruktur, zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland vereinbar ist.
- Föderalen Modernisierungsagenda: Der DSTV e. V. steht für einen konsequenten Bürokratieabbau im Bauwesen bei der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda ein. Der Verband schlägt in fünf Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen vor: bundesweite Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts (einheitliche Einführung der M-VV TB), risikoorientierte Effektivierung des Prüfwesens mit verbindlichen Prüffristen und Freigabefiktion, Beschleunigung der Genehmigungsverfahren (Ausweitung der Genehmigungsfiktion, digitale Planfeststellung), digitales Bauen und Genehmigen als Regelfall (digitaler Bauantrag, BIM, einheitliche Datenstandards) sowie Entschlackung des Nachweis- und Bescheinigungswesens nach dem Once-Only-Prinzip einschließlich vereinfachter Genehmigungen für Kran- und Schwertransporte.
- Verordnung zur Änderung bauvergaberechtlicher Vorschriften im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge: Interessenvertretung zum Referentenentwurf des BMWE für eine Verordnung zur Änderung bauvergaberechtlicher Vorschriften im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie zu den Änderungen der VOB/A, Abschnitte 2 und 3. Ziel ist die Ausgestaltung einzelner Vorschriften im laufenden Verordnungsverfahren: Beibehaltung des Fachlosgrundsatzes und Begrenzung der Gesamtvergabe auf begründete Ausnahmen (§§ 5, 5a EU), praxisgerechte Regelungen zu Eignungsnachweisen und zur Nachforderung von Unterlagen (§§ 6a, 6b, 16a EU) sowie verbindliche Berücksichtigung des Treibhauspotenzials von Baustoffen und Klarstellung der Zulässigkeit wiederverwendeter Bauprodukte (§§ 7a, 8c EU).
- Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz (InfrGFinÄndG): Die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg werden seit dem 1. Januar 2021 in Bundesverwaltung geführt (Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung). Der Bund bedient sich zur Erledigung dieser Aufgabe auf der Grundlage von Artikel 90 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) und nach Maßgabe des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) einer Gesellschaft privaten Rechts, der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (Autobahn GmbH bzw. Gesellschaft privaten Rechts). Die Finanzierung der Autobahn GmbH erfolgt bisher ausschließlich aus dem Bundeshaushalt (§ 7 Absatz 1 InfrGG) und ist somit an die jährliche Haushaltsaufstellung gebunden.
- Reform der Unterschwellenvergabeordnung 2026: Damit soll die UVgO substantiell vereinfacht und die Auftragsvergabe deutlich beschleunigt werden. Unter anderem wird das Regelwerk von 54 Paragrafen auf 24 Paragrafen reduziert. Das BMWE kommt damit einem Auftrag der Föderalen Modernisierungsagenda, die der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschef der Länder am 4. Dezember 2025 vereinbart haben, nach.
Relationen
Keine Relationen.