DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V.
Text
DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V.
Tätigkeit: Kirche oder andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft
Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) ist eine Organisation, in der sich Oberinnen und Obere von katholischen Ordensgemeinschaften zusammengeschlossen haben, um die Zusammenarbeit untereinander und mit staatlichen und kirchlichen Stellen effektiv zu fördern. In diesem Rahmen verfolgt die DOK politische und rechtliche Entwicklungen in den o.g. Bereichen, die für ihre Mitglieder relevant sind. In seltenen Fällen wird bei politischen Änderungsvorhaben gegenüber Ministerien oder Abgeordneten auf mögliche Konsequenzen für Ordensangehörige und deren durch das Religionsverfassungsrecht geschützte Lebensform hingewiesen. Ebenfalls in seltenen Fällen wird eine Stellungnahme im Rahmen eines Anhörungsverfahrens, ggf. im Verbund mit Partnerorganisationen, eingereicht.
Interessenbereiche: Schulische Bildung; Asyl und Flüchtlingsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Pflege; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Rente/Alterssicherung; Krankenversicherung; Entwicklungspolitik; Sonstige Interessenbereiche; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Unfallversicherung; Pflegeversicherung
Regelungsvorhaben:
- Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Ziele der gemeinsamen Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe, des Deutschen Caritasverbandes und der Deutschen Ordensobernkonferenz zum Referentenentwurf:
Strukturelle Absicherung der staatlichen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) durch gesetzliche Absicherung und Stärkung des Amtes; stärkere ressortübergreifende Befugnisse für den/die Unabhängige/n Bundesbeauftragte/n oder Unabhängiger Bundesbeauftragter; Anregung der Prüfung, ob entsprechende Vorschriften auch für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene gelten sollten.
- Berücksichtigung der ordensgemäßen Pflege von Ordensangehörigen im SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung): Dem SGB XI sollte ein Passus hinzugefügt werden, der die stationär organisierte ordensinterne Pflege für Ordensmitglieder rechts- und systemkonform regelt. Hierbei kann es sich um eine Bestandsschutz- oder Übergangslösung handeln, die allen Ordensgemeinschaften die Möglichkeit einräumt, ihren Mitgliedern eine entsprechende Pflege im Rahmen der geschützten Lebensform auch zukünftig zu gewähren.
- Eindämmung der Folgen des Klimawandels als Fluchtursachenbekämpfung in den Ländern des Globalen Südens: Mitglieder der Koalitionsvertrags-Arbeitsgruppen "Außen und Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte“, „Klima und Energie“ sowie „Innen, Recht, Migration und Integration“ wurden angeschrieben und zu einer entsprechenden politischen Schwerpunktsetzung aufgerufen.
- Nachfolgeregelung zum "Ergänzenden Hilfesystem": Die DOK setzt sich für eine Nachfolgeregelung zum "Ergänzenden Hilfesystem" für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs ein, nachdem die bisherige Regelung von der Bundesregierung als nicht rechtskonform verworfen und beendet wurde.
Relationen
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