Deutsches Kinderhilfwerk e.V.
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Deutsches Kinderhilfwerk e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. ist eine unabhängige, spendenbasierte Kinderrechtsorganisation. Sie setzt sich für kinderfreundliche Lebensbedingungen und eine Gesellschaft, in der Kinder ihre Interessen selbst vertreten können, ein. Grundlage ihrer Arbeit ist die Konvention über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen. Die Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte auf gesellschaftlicher und politischer Ebene sind Ausgangspunkt der Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes. Durch die Veröffentlichung von Stellungnahmen zu Anträgen und Gesetzesentwürfen sowie entsprechenden Austauschen mit Entscheidungsträger*innen werden politische Forderungen formuliert und adressiert. Daneben leistet das DKHW e.V. Einzelfallhilfe für Kinder und Familien in Armut, arbeitet mit Kommunen zur strategischen Bekämpfung von Kinderarmut und fördert Kinder- und Jugendprojekte.
Interessenbereiche: Cybersicherheit; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Wahlrecht; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Integration; Grundsicherung; Internetpolitik; Sonstige Interessenbereiche; Opferschutz; Familienpolitik; Schulische Bildung; Diversitätspolitik; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Strafrecht; Kinder- und Jugendpolitik; Zivilrecht; Menschenrechte; Asyl und Flüchtlingsschutz; Rechtspolitik; Digitalisierung
Regelungsvorhaben:
- Beachtung der Kinderrechte bei dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen: Ziel der Stellungnahme ist die Umsetzung der Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention im Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen. Insbesondere wird der Blick auf den Schutz der von der Unwirksamkeit der Ehe betroffenen Personen gerichtet und auf mögliche Schutzlücken aufmerksam gemacht.
- Verhinderung von Verschärfungen im Bundesverfassungsschutzgesetz, Asyl- und Aufenthaltsrecht.: Ziel des offenen Briefes ist es die Einführung eines pauschalen Leistungsausschlusses für Asylbewerber*innen (Einführung § 1 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetzes - AsylbLG) zu verhindern.
- Aufrechterhaltung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte: Die Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte durch Änderung des § 104 Absatz 14 Aufenthaltsgesetz soll verhindert werden.
- Berücksichtigung der Kinderrechte bei der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland.: Betrifft die umfassende Reform des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes. Ziel ist es den Gesetzgeber dazu anzuhalten bei der Umsetzung der GEAS-Reform kinderrechtliche bzw. menschenrechtliche Standards einzuhalten. Gemeinsam mit anderen Organisationen wurde ein Rechtsgutachten zur GEAS-Reform in Auftrag gegeben, um die kinderrechtliche Perspektive bei der GEAS-Reform zu beleuchten. In dem Gutachten wird aufgezeigt, an welchen Stellen die Kinderrechte wie beachtet werden können und müssen. Dies kann die MdB's bei dem nationalen Gesetzgebungsverfahren unterstützen.
- Offener Brief "Medienkompetenz statt pauschaler Smartphone-Verbote": Gefordert werden die Stärkung der Medienkompetenz, die Ablehnung pauschaler Medienverbote sowie die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen zur Medienregulierung.
- Stellungnahme zum Call of Evidence EU Democracy Shield: Um der durch KI verstärkten Desinformation zu begegnen, werden eine stärkere Förderung von Medienkompetenz und Demokratieerziehung bereits im Vorschulalter gefordert sowie eine konsequentere Medienregulierung und mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
- Begleitung der Petentin Annemarie Lehmkemper im Petitionsausschuss, für eine Regulierung von Family-Influencing und klarere Leitlinien für Sharenting: Gefordert wird eine Regulierung des kommerziellen Family-Influencings über das Jugendarbeitsschutzgesetz mit klaren Schutzmechanismen vor Kindeswohlgefährdung, einschließlich Mindestalter für Einwilligungen und rechtlicher Absicherung der Kinder.
- Rechte von Kindern und Jugendlichen als Zeug*innen im Strafverfahren beachten: Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechte in diesen Verfahren besser berücksichtigt und Kinder stärker beteiligt werden. Das Policy Paper enthält Empfehlungen an Politik und Justiz, wie der Zugang zum Recht für Kinder und Jugendlichen Strafverfahren verbessert werden kann.
Relationen
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