AG KRITIS
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AG KRITIS
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Positionspapiere, Konzepte und Stellungnahmen verfasst, sowie Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern geführt, die zur Steigerung der IT-Sicherheit, OT-Sicherheit, Versorgungssicherheit, und Resilienz im Bereich der kritischen Infrastrukturen von Bedeutung sind.
Interessenbereiche: Güterverkehr; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Bank- und Finanzwesen; Sonstiges im Bereich "Energie"; Versicherungswesen; Terrorismusbekämpfung; Kommunikations- und Informationstechnik; Internetpolitik; Schienenverkehr; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; E-Commerce; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Handel und Dienstleistungen; Straßenverkehr; Extremismusbekämpfung; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Energienetze; Luft- und Raumfahrt; Personenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Digitalisierung; Datenschutz und Informationssicherheit; Kleine und mittlere Unternehmen; Gesundheitsversorgung; Allgemeine Energiepolitik; Kriminalitätsbekämpfung; Cybersicherheit
Regelungsvorhaben:
- Berücksichtigung des Sektors Staat und Verwaltung in NIS2: Die AG KRITIS versucht eine sektorübergreifende Harmonisierung, damit Mindestsicherheitstandards auch im Sektor Staat und Verwaltung auf den Ebenen Bund, Land und Kommune für den Staat gelten, zu erreichen.
- Mindestverpflichtungen auch für Staat und Verwaltung sowie die Lieferketten: Die AG KRITIS fordert die Berücksichtigung vor- oder ausgelagerter Produktionsschritte oder Vorleistungen, die zur Erfüllung der kritischen Dienstleistung erforderlich sind. Darüber hinaus fordert die AG KRITIS Verschärfungen und Erhöhungen der Auflagen in den Bereichen Resilienzmaßnahmen der BetreiberInnen, Einrichtungen der Bundesverwaltung sowie Evaluierung.
- Gründung des Cyber-Hilfswerks: Die AG KRITIS fordert die Steigerung der Bewältigungskapazitäten in Cyber-Großschadenslagen durch Schaffung einer überwiegend ehrenamtlich aufgestellten Organisation, ähnlich wie THW oder freiwillige Feuerwehr, in der Fläche der Bundesrepublik, welche die bestehenden, hauptamtlichen Kräfte und Stellen bei der Lagebewältigung kooperativ unterstützen sollen.
- Computerstrafrecht modernisieren: Die AG KRITIS fordert eine Modernisierung des Computerstrafrechts. Wir setzen uns für die Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschende ein, insbesondere für jene, die sich ehrenamtlich und aus
gemeinnützigem Interesse für die IT-Sicherheit in Deutschland engagieren.
- Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen: Im Gesundheitswesen werden besonders schützenswerte Daten verarbeitet. Die AG KRITIS setzt sich für einen angemessenen Schutz dieser Daten ein.
- KRITIS-Dachgesetz: Klare Identifizierung von Kritischen Infrastrukturen: Ein Regelungszweck des KRITIS-Dachgesetzes soll die klare Identifizierung von Kritischen Infrastrukturen sein. Hierfür ist der Vorschlag der AG KRITIS, sich von der bisherigen Systematik der Schwellwerte zu verabschieden: Aus Sicht der Bevölkerung ist entscheidend, dass eine Versorgung mit den kritischen Dienstleistungen stattfindet (bspw. Trinkwasserversorgung, Stromversorgung, stationäre medizinische Versorgung, Kraftstoff- und Heizölversorgung, Sprach- und Datenübertragung, Bargeldversorgung, Siedlungsabfallentsorgung, usw., vgl. BSI-Kritisverordnung). Dabei ist unerheblich, wie viele andere Menschen durch die gleiche physische Infrastruktur noch versorgt werden.
- Gesetz zur Stärkung der Cyber-Sicherheit: Die AG KRITIS setzt sich für eine ersatzlose Streichung der geplanten Hackback-Befugnisse für das BKA und BPol ein. Wir lehnen offensive Eingriffsbefugnisse in IT-Systeme vehement ab.
- Digitale Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit: Die AG KRITIS versucht signifikante Teile dieses Regelungsvorhaben zu verhindern, da die enthaltenen Befugnisse aus unserer Sicht über das verhältnismäßige Maß hinausgehen.
- Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus: Die AG KRITIS versucht signifikante Teile dieses Regelungsvorhaben zu verhindern, da die enthaltenen Befugnisse aus unserer Sicht über das verhältnismäßige Maß hinausgehen.
- Gesetzesentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung): Die AG KRITIS begrüßt dieses Gesetz und möchte, dass dieses wie vorgelegt in Kraft tritt.
- Kritisverordnung - KritisV: Die AG KRITIS setzt sich dafür ein, die Schwellenwerte dieser Verordnung zu verändern, und eine Systematik entlang tatsächlich verfügbarer Ersatzversorgungskapazitäten zur Bestimmung der Schwellenwerte einzuführen.
Relationen
Keine Relationen.