Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V.
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Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e. V. ist mit derzeit ca. 2.000 Mitgliedern die einzige wissenschaftliche Fachgesellschaft in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die die Disziplinen Medizinische Informatik, Medizinische Biometrie, Epidemiologie, Medizinische Bioinformatik und Systembiologie gemeinsam vertritt.
Zur Interessenvertretung bringt sie fachliche Expertise in öffentliche Förderprogramme, Standardisierungs- und Normungsprozesse sowie gesetzgebende Maßnahmen ein. Sie erstellt und übermittelt u.a. Stellungnahmen, Positionspapiere, Empfehlungen und Leitfäden zu wissenschaftlichen, regulatorischen, ethischen und bildungspolitischen Fragestellungen. Damit möchte die GMDS die Gesetzgebung, Förderpolitik und Standardisierungsprozesse unterstützen, sodass diese wissenschaftlich fundiert, praxisnah und ethisch verantwortbar gestaltet werden können.
Darüber hinaus organisiert die GMDS-Fachkongresse, Workshops und Dialogformate mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Hierzu wird in der Regel direkt auf politische Interessensvertreter und -vertreterinnen zugegangen, um diese zu den jeweiligen Formaten einzuladen und ggf. für Grußworte gewinnen zu können. Dadurch soll der direkte Austausch zwischen Wissenschaft und Politik gefördert, die frühzeitige Mitgestaltung politischer Rahmenbedingungen ermöglicht und die Sichtbarkeit relevanter Forschungsthemen in der politischen Diskussion erhöht werden.
Interessenbereiche: Datenschutz und Informationssicherheit; Gesundheitsförderung; Arzneimittel; Gesundheitsversorgung; Berufliche Bildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Digitalisierung; Hochschulbildung; Pflege
Regelungsvorhaben:
- Beibehaltung der Zusatzweiterbildung 'Medizinische Informatik' (MWBO): Stärkung der Rolle der Ärzteschaft bei der Ausgestaltung der Digitalisierung der Medizin: Ohne ärztliche Expertinnen und Experten, die sowohl Medizin als auch IT verstehen, könnten neue digitale Lösungen weniger sicher und nicht ausreichend an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet sein.
- Gesetz zur Reform der Notfallversorgung: Notfallversorgung ist nicht auf Versorgungssektoren begrenzt. Der Gesetzentwurf adressiert eine Vernetzung grundsätzlich, braucht aber eine klarere Operationalisierung auf regionaler Ebene, damit die Reformziele (effiziente Ressourcennutzung, bessere Patientensteuerung, höhere Versorgungsqualität) tatsächlich erreicht werden. Gezielte Nachschärfungen können die Reform in der Versorgungspraxis wirksam, messbar und nachhaltig machen.
- Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen: Insgesamt stellt der Referentenentwurf einen wichtigen weiteren Schritt zur datenbasierten Medizin der Zukunft dar. Im Bereich der medizinischen Versorgung ist es richtig, die Resilienz der Telematikinfrastruktur zu verbessern und die Datenverfügbarkeit system-unabhängiger zu gestalten. Die Doppelregelung von Einwilligung und behördlicher Genehmigung zur Nutzung von Krankenkassendaten für medizinische Forschung sollte aufgelöst werden. Die Weiterentwicklung und Stärkung des GDNG sind sehr positiv zu bewerten. Aber insbesondere für Forschungsvorhaben mit mehreren beteiligten Stellen wünschen wir uns einen mutigeren Vorschlag mit einheitlichen Regeln und schnelleren Verfahren, um die Versorgungsforschung zu beschleunigen.
- Medizinregistergesetz (MRG): Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Er bedarf jedoch einer umfassenden Überarbeitung und Nachschärfung, teils redaktioneller, teils sehr grundlegender Art: Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann.
- Revision von MDR und IVDR: Die Verordnung (EU) 2017/745 sowie die Verordnung (EU) 2017/746 wurden eingeführt, um Patientensicherheit zu erhöhen, Innovation zu fördern und einheitliche Standards im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die aktuellen Regelungen in wesentlichen Punkten ihr Ziel verfehlen und stattdessen neue Hürden errichten – insb. für die translationale Forschung in der Universitätsmedizin und für die akademische Verbundforschung und für die Anwendung in der medizinischen Versorgung. In der Interessenvertretung sollen daher Möglichkeiten aufgezeigt werden, um die regulatorischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln – hin zu einem System, das Patientensicherheit mit Innovationsfähigkeit und Forschungsfreiheit in Einklang bringt.
Relationen
Keine Relationen.