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Entschließung des Bundesrates "Technologieoffene Energieerzeugungsmengenziele statt Flächenziele für Windenergie"

dip / drucksache 09.07.2025 · WP 21 · 327/25 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Technologieoffene Energieerzeugungsmengenziele statt Flächenziele für Windenergie" [Bundesrat Drucksache 327/25 09.07.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Freistaats Thüringen Entschließung des Bundesrates „Technologieoffene Energieerzeugungsmengenziele statt Flächenziele für Windenergie“ Freistaat Thüringen Erfurt, 8. Juli 2025 Der Ministerpräsident An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Regierung des Freistaats Thüringen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates „Technologieoffene Energieerzeugungsmengenziele statt Flächenziele für Windenergie“ zuzuleiten. Es wird gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Mario Voigt Entschließung des Bundesrates „Technologieoffene Energieerzeugungsmengenziele statt Flächenziele für Windenergie“ Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: 1. Der Bundesrat setzt auf eine technologieoffene Energiepolitik bei der Energiewende, die sowohl die Versorgungssicherheit als auch die Bezahlbarkeit von Energie gewährleistet. Die Verfügbarkeit von Energie, die Bezahlbarkeit und Planbarkeit einer sozialverträglichen Energieversorgung vor Ort haben Einfluss auf den sozialen Zusammenhalt. Sie sind entscheidende Standortfaktoren und tragen zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung bei. 2. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat es als notwendig an, zur Förderung der Akzeptanz der erneuerbaren Energien, das Windenergieflächenbedarfsgesetz zu evaluieren und in diesem Zusammenhang den Ländern im Rahmen einer Länderöffnungsklausel die Möglichkeit einzuräumen, Flächenziele für Windenergie durch technologieoffene Energieerzeugungsmengenziele hinsichtlich anderer erneuerbarer Energiequellen zu ersetzen. Die grundsätzliche Zielsetzung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien soll daher in der festgelegten Gesamtenergiemenge unberührt bleiben und sich dabei am möglichst flächenschonenden Ausbau orientieren. Insofern sollen anhand der regionalen Bedingungen vor Ort die Potenziale der Sonnen-, Bio- und Windenergie sowie Geothermie, Wasserkraft und Energieeffizienz bestmöglich ausgeschöpft und aufeinander abgestimmt werden. 3. Der Bundesrat stellt fest, dass der Anteil an erneuerbaren Energieträgern bei der Bruttostromerzeugung einen massiven Anstieg vollzogen hat und hierbei der Windkraft eine herausragende Bedeutung zukommt. Begründung Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien muss mit einem klugen Energiemix aus allen erneuerbaren Energiequellen erfolgen und darf sich nicht einseitig auf den Ausbau der Windenergie fokussieren. Nur mit einem Energiemix aus Geo-, Bio-, Solar-, Wasser- und Windenergie sowie zukünftig Wasserstoff kann der Grundstein für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung gelegt werden. Insbesondere der weitere Ausbau der Windenergie muss sich an technologieoffenen Erzeugungsmengenzielen orientieren, die sich am Energiebedarf ausrichten. Denn entscheidend ist die auf geringstmöglich versiegelter Fläche produzierte Energiemenge vor Ort und nicht ein pauschales Flächenziel, das vorrangig am Windpotenzial orientiert ist. Dank des technologischen Fortschritts kann tendenziell auf immer weniger, aber deutlich leistungsstärkere Anlagen zurückgegriffen und damit auf der gleichen Fläche mehr Strom erzeugt werden. Der Stand der Technik moderner Windenergieanlagen sollte daher bei der verbindlichen Zielsetzung für die Länder genauso Beachtung finden, wie das im Koalitionsvertrag angekündigte Monitoring des zu erwartenden Strombedarfs. Realistisch aktualisierte Grundannahmen sind die Voraussetzung für eine konsequente Ausrichtung des Ausbaus erneuerbarer Energien auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit. Die vom Bund angekündigte Evaluierung des Flächenziels 2032 muss sich an diesen Kriterien messen lassen. Sie muss einhergehen mit einer Novellierung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, die eine Ausrichtung des weiteren Windenergieausbaus auf Erzeugungsmengen ermöglicht. Eine solche Umstellung von Flächen- auf Erzeugungsmengenziele kann mit einer Länderöffnungsklausel im Windenergieflächenbedarfsgesetz in die Wege geleitet werden. Das ist auch insofern sachgerecht, als dass die in einigen Ländern schon weit fortgeschrittene Flächenausweisung dadurch nicht aufgehalten wird. Drucksache 327/25 - 2 -]

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