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Von der Werkhalle bis zur Pflegestation - Die berufliche Bildung als Rückgrat unserer Gesellschaft stärken

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8123 · Antrag · Original ↗

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Von der Werkhalle bis zur Pflegestation - Die berufliche Bildung als Rückgrat unserer Gesellschaft stärken Deutscher Bundestag Drucksache 21/8123 21. Wahlperiode 22.09.2026 Antrag der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Denise Loop, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sandra Stein, Sylvia Rietenberg, Michael Kellner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Von der Werkhalle bis zur Pflegestation – Die berufliche Bildung als Rückgrat unserer Gesellschaft stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Eine Berufsausbildung ist nach wie vor die beliebteste Ausbildungsform für junge Menschen in Deutschland. International gilt das duale Ausbildungssystem Deutschlands als Vorbild und genießt hohe Anerkennung. Laut der Bertelsmann- Studie Ausbildungsperspektiven 2026 ist das entscheidende Motiv für die Wahl einer Ausbildung die sichere Zukunftsperspektive: Für mehr als 98 Prozent der Auszubildenden war die Aussicht auf einen sicheren und interessanten Job das wichtigste Kriterium ihrer Entscheidung. Der Großteil der Auszubildenden ist mit der Entscheidung für eine Ausbildung zufrieden. Das zeigt: Unsere Ausbildungsbetriebe und unsere Ausbilder*innen leisten überwiegend hervorragende Arbeit und verdienen unseren Dank und Anerkennung. Gleichzeitig bestehen erhebliche strukturelle Probleme am Ausbildungsmarkt. Immer noch finden zu wenig junge Menschen den Weg in die für sie passende Ausbildung. Laut Berufsbildungsbericht 2026 ist die Zahl der unversorgten Bewerber*innen weiterhin auf einem Höchststand, zahlreiche Betriebe suchen händeringend nach Nachwuchs. Auch die Vertragslösungsquote verharrt mit 29,7 Prozent auf einem hohen Niveau. Das Passungsproblem bleibt somit das größte strukturelle Problem am Ausbildungsmarkt, insbesondere im Bereich der dualen Ausbildungsberufe. Die kürzlich veröffentlichten besorgniserregenden deutschen PISA-Ergebnisse verstärken dieses Problem: Fehlende Grundkompetenzen erschweren jungen Menschen den Einstieg in eine Ausbildung und Betrieben die Suche nach geeigneten Auszubildenden; viele leisten heute bereits eigene Nachqualifizierung. Diese Befunde zeigen: Eine generell hohe Zufriedenheit in der Ausbildung und strukturelle Probleme am Ausbildungsmarkt schließen sich nicht aus. Leitgedanke politischen Handelns muss daher die Frage sein, wie junge Menschen zu den passenden Ausbildungsberufen in den passenden Betrieben finden. Sowohl Auszubildende als auch Betriebe müssen politisch unterstützt werden, zusammenzufinden. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung mit „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ eines der wenigen Förderprogramme, das dieses Problem genau adressiert, auslaufen lassen will. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die hohe Vertragslösungsquote ist jedoch nicht allein auf Passungsprobleme zurückzuführen: Laut DGB-Ausbildungsreport 2026 fühlt sich ein substanzieller Anteil der Auszubildenden stark belastet. Psychische Belastung ist der häufigste Grund für einen tatsächlichen Abbruch oder für Abbruchgedanken – noch vor Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen oder inhaltlicher Enttäuschung. Unter den psychisch besonders belasteten Azubis denken drei Viertel über eine vorzeitige Vertragslösung nach. Psychische Belastungen wirken sich nicht nur negativ auf das individuelle Wohlbefinden aus, sie sind somit auch ein relevantes Ausbildungsrisiko. Eine gute Betreuung durch Ausbilder*innen und hohe fachliche Ausbildungsqualität sind Schlüsselfaktoren zur Reduzierung psychischer Belastung. Die Verantwortung darf dabei nicht allein den Betrieben überlassen werden. Um allen jungen Menschen den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung und den Erwerb eines Berufsabschlusses zu ermöglichen, muss die Politik junge Menschen und Betriebe bedarfsgerecht unterstützen und Ausbilder*innen und pädagogische Fachkräfte qualifizieren und sensibilisieren. Bestehende Unterstützungsangebote müssen bekannter werden und verlässlich, inklusiv sowie rechtskreisübergreifend ausgestaltet sein. Die 2024 eingeführte Ausbildungsgarantie sollte allen jungen Menschen unabhängig von Behinderung oder individuellem Unterstützungsbedarf die Chance auf einen anerkannten Berufsabschluss eröffnen. Die nun rechtlich verankerten Jugendberufsagenturen bieten das Potenzial, als zentrale Anlaufstellen Angebote zu bündeln und jungen Menschen niedrigschwellige Beratung und Unterstützung aus einer Hand zu ermöglichen. Mentale Gesundheit darf nicht als individuelles Problem einzelner Auszubildender verstanden werden. Die Politik muss die Rahmenbedingungen verbessern, unter denen diese Belastungen entstehen. Dabei spielen auch materielle Bedingungen während der Ausbildung eine wesentliche Rolle: Die Mindestausbildungsvergütung muss im ersten und zweiten Lehrjahr deutlich steigen. Um damit jedoch gerade kleine Betriebe und Handwerksbetriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage nicht übermäßig zu belasten, könnte dies mit einer Ausbildungsprämie kombiniert werden, die Ausbildungsbetriebe finanziell entlastet und zugleich Anreize für die Ausbildung von benachteiligten Gruppen setzt. Gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartnern trägt der Bund eine erhebliche Verantwortung dafür, jetzt die richtigen Rahmenbedingungen für eine exzellente Ausbildung zu schaffen. Auszubildende, Fachkräfte, Betriebe und die Sozialpartner müssen von der Politik für neue Herausforderungen wie Strukturwandel, Fachkräftemangel und schneller technologischer Wandel sowie die steigende Zahl psychischer Belastungen unter jungen Menschen gestärkt und resilient gemacht werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz den Pakt für berufliche Schulen von einer reinen Netzwerk- und Kommunikationsplattform zu einem echten Bund-Länder-Programm zur Förderung beruflicher Ausbildungsstätten weiterzuentwickeln und dafür unter anderem Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität für die Sanierung und Modernisierung von Berufsschulen, Ausbildungszentren und überbetrieblichen Berufsbildungsstätten bereitzustellen; 2. gemeinsam mit den Ländern die Qualifizierung von Lehr- und Ausbildungspersonal auszubauen, praxisbezogener zu gestalten, den V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. pädagogischen Anteil zu stärken und die sichere Nutzung digitaler Lerntools und KI-Anwendungen zu vermitteln sowie verbindliche Standards für die Qualifizierung festzulegen; 3. gemeinsam mit den Ländern, dem Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) und den Sozialpartnern darauf hinzuwirken, dass Neuordnungsprozesse von Ausbildungsordnungen entschlackt und beschleunigt werden und dabei a. schlanke, flexible und kompetenzorientierte Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne zu ermöglichen, b. die Sozialpartner und das BIBB prüfen zu lassen, ob Ausbildungsordnungen bedarfsgerecht gebündelt werden können, um mehr berufsübergreifende Grundqualifizierung zu ermöglichen und Ausbildungsinteressierten eine bessere Orientierung im Berufsbildungssystem zu erleichtern, c. den Einsatz von KI zu prüfen; 4. gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartner*innen Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung in Ausbildungsordnungen, Lehrplänen und Ausbildungspraxis zu verankern, bestehende Modellprojekte in den Ländern von Bildungsträgern, Unternehmen und Kammern zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Akteuren in diesem Bereich zu stärken; 5. gemeinsam mit den Ländern die vollständige Abschaffung von Schulgeldern in allen Ausbildungsberufen umzusetzen; 6. gemeinsam mit den Ländern einen unbürokratischen Rechtsrahmen für mehr digitale Bildung und hybride Unterrichtsformate an Berufsschulen und lernortübergreifend zu schaffen; 7. gemeinsam mit den Ländern, Betrieben und Sozialpartnern Lernortkooperationen zwischen Betrieben und Berufsschulen zu stärken; 8. die Mindestausbildungsvergütung im ersten und zweiten Lehrjahr auf mindestens 80 % der durchschnittlichen, tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen anzuheben; 9. unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Ausbildungsprämie nach österreichischem Vorbild einzuführen, die für bestimmte Zielgruppen – darunter Frauen in Bereichen mit geringem Frauenanteil, Auszubildende in Klimaberufen, Geflüchtete, Personen mit Care-Verpflichtungen sowie am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen – sowie für Teilzeitausbildungen einen direkten staatlichen Zuschuss an die Betriebe vorsieht, um Ausbildungsbetriebe finanziell zu entlasten, Ausbildungsanreize zu setzen und spezifische Zielgruppen sowie Ausbildungsmodelle gezielt zu fördern; 10. bestehende Unterstützungs- und Förderangebote für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende wie die Assistierte Ausbildung (AsA), Einstiegsqualifizierungen, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bei der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen oder Programme wie VerAplus bekannter zu machen, sowie Zugänge zu vereinfachen, besser miteinander zu verzahnen und die Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, insbesondere hinsichtlich psychosozialer Beratungsangebote; 11. Programme wie Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen aufzustocken, langfristig abzusichern, um insbesondere migrantische Jugendliche bei der Ausbildungssuche zu unterstützen; 12. die bestehende Ausbildungsgarantie zu einer inklusiven Ausbildungsgarantie weiterzuentwickeln, die allen jungen Menschen unabhängig von Behinderung oder individuellem Unterstützungsbedarf die Chance auf eine anerkannte, ihren Fähigkeiten entsprechende Berufsausbildung eröffnet, und dafür personenzentrierte und rechtskreisübergreifende V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Unterstützungsleistungen sowie flexible und inklusive Ausbildungswege zu stärken und einen verbindlichen individuellen Anspruch auf Ausbildung und die erforderliche Unterstützung zu schaffen; 13. gemeinsam mit den Ländern die Teilzeitberufsausbildung nach § 7a BBiG durch gezielte Informations- und Sensibilisierungskampagnen für Ausbildungsbetriebe und potenzielle Auszubildende bekannter zu machen sowie Betriebe bei der organisatorischen Umsetzung zu unterstützen; 14. gemeinsam mit Ländern und Kommunen Jugendberufsagenturen flächendeckend zu stärken und weiterzuentwickeln, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen, Jobcentern, Jugendhilfe und Schulen verbindlicher zu gestalten und jungen Menschen am Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf niedrigschwellige und gebündelte Beratungs- und Unterstützungsangebote bereitzustellen; 15. die Zahl der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss durch abschlussorientierte Nachqualifizierung zu reduzieren und dafür die Instrumente der Arbeitsmarktförderung und erfolgreiche Praxisprojekte zu stärken; 16. ein Mobilitätsbudget einzuführen, das zur Förderung für ein Dienstrad, ein Jobticket oder den Erwerb eines Führerscheins genutzt werden kann und jeweils hälftig durch den Staat und den Arbeitgebenden finanziert wird; 17. mehr günstigen Wohnraum und soziale Infrastruktur für Auszubildende zu schaffen und Länder und Kommunen beim Aufbau von Azubiwerken zu unterstützen; 18. eine einmalige Ausbildungsstarthilfe in Höhe von 1000 EUR analog zur Studienstarthilfe für bedürftige Auszubildende einzuführen; 19. gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartner*innen die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) zu stärken; 20. gemeinsam mit den Ländern den Ausbau multiprofessioneller Teams mit Schulsozialarbeit und Schulpsycholog*innen an Berufsschulen und Ausbildungszentren zu fördern; 21. gemeinsam mit den Ländern und Sozialpartnern Mentoring- und Coachingprogramme in der Ausbildung sowie lebensweltorientierte Präventionsangebote für die psychische Gesundheit Auszubildender auszubauen; 22. die betriebliche Gesundheitsförderung zu stärken, damit auch Gruppen erreicht werden, denen Präventionsangebote nicht auf anderen Wegen zugänglich sind; 23. gemeinsam mit den Ländern eine zielgerichtetere, klischeefreie, gendersensible, praxisnähere, effektivere Berufsorientierung, spielerisch schon ab der Kita, zu ermöglichen, um die Berufswahlkompetenzen von Heranwachsenden zu stärken und dafür a. Bildungsketten und das Berufsorientierungsprogramm (BOP) zügig zu evaluieren und neu aufzulegen sowie die Angebote von Bund, Ländern und der Bundesagentur für Arbeit besser aufeinander abzustimmen, b. die Kooperation mit außerschulischen Akteuren und Betrieben bundesseitig zu fördern, und dazu insbesondere die Möglichkeiten des Ganztags zu nutzen, c. in den Lehrplänen zwei Pflichtpraktika in der Sekundarstufe I und ein weiteres in der Sekundarstufe II anzubieten, d. die Berufsberatung so weiterzuentwickeln, dass die berufliche und die akademische Ausbildung als gleichwertige, zukunftsfähige Bildungswege vermittelt und empfohlen werden; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 24. angesichts der besorgniserregenden PISA-Ergebnisse stärkere Verantwortung für die Förderung von Grundkompetenzen bei Auszubildenden zu übernehmen und Nachholbedarf nicht allein den Betrieben zu überlassen und dafür a. Betriebe, Kammern und Berufsschulen bei Nachqualifizierungsmaßnahmen sowie bei Maßnahmen zum Spracherwerb für ausländische Auszubildende zu unterstützen, b. die Sozialpartner, das BIBB und die Länder dabei zu unterstützen, den Kriterienkatalog Ausbildungsreife zu einem Kompetenzrahmen für Ausbildungsstartkompetenzen weiterzuentwickeln, c. im Haushalt des BMBFSFJ mehr Mittel für Grundbildung und Alphabetisierung bereitzustellen, anstatt diese jedes Jahr zu kürzen; 25. zügig einen Gesetzesentwurf für die Verrechtlichung und Gleichwertigkeit des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) vorzulegen; 26. gemeinsam mit den Ländern Meisterprämien und Meistergründungszuschüsse einheitlich einzuführen; 27. durch eine umfassende Reform des Aufstiegs-BAföG kostenfreien Zugang zu Abschlüssen der höherqualifizierenden Berufsbildung zu ermöglichen; 28. Gründergeist und Selbstständigkeit bereits in der Ausbildung stärker zu verankern, durch die Einführung einer bundesweiten Initiative zur systematischen Vorbereitung von Auszubildenden auf die Selbstständigkeit, die Integration von Gründungskompetenzen in die Lehrpläne der Berufsschulen, den Ausbau von schulinternen Gründerwerkstätten sowie die Schaffung direkter Schnittstellen zu den Gründungsberatungen von IHK und HWK; 29. den Berufsbildungsbericht zu einem politischen Steuerungsinstrument weiterzuentwickeln und dazu evidenzbasierte Wirkungsanalysen bestehender Programme und Maßnahmen anhand klar definierter berufsbildungspolitischer Ziele durchzuführen und eine bessere Datenerhebung zu individuellen Bildungsverläufen, insbesondere im Hinblick auf Abbrüche und Übergänge, zu ermöglichen. Berlin, den 22. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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