Von der Werkhalle bis zur Pflegestation - Die berufliche Bildung als Rückgrat unserer Gesellschaft stärken
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Von der Werkhalle bis zur Pflegestation - Die berufliche Bildung als Rückgrat unserer Gesellschaft stärken
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8123
21. Wahlperiode 22.09.2026
Antrag
der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Denise Loop, Ulle Schauws,
Nyke Slawik, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sandra Stein, Sylvia Rietenberg,
Michael Kellner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Von der Werkhalle bis zur Pflegestation – Die berufliche Bildung als Rückgrat
unserer Gesellschaft stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Eine Berufsausbildung ist nach wie vor die beliebteste Ausbildungsform für junge
Menschen in Deutschland. International gilt das duale Ausbildungssystem
Deutschlands als Vorbild und genießt hohe Anerkennung. Laut der Bertelsmann-
Studie Ausbildungsperspektiven 2026 ist das entscheidende Motiv für die Wahl
einer Ausbildung die sichere Zukunftsperspektive: Für mehr als 98 Prozent der
Auszubildenden war die Aussicht auf einen sicheren und interessanten Job das
wichtigste Kriterium ihrer Entscheidung. Der Großteil der Auszubildenden ist mit
der Entscheidung für eine Ausbildung zufrieden. Das zeigt: Unsere
Ausbildungsbetriebe und unsere Ausbilder*innen leisten überwiegend hervorragende Arbeit
und verdienen unseren Dank und Anerkennung.
Gleichzeitig bestehen erhebliche strukturelle Probleme am Ausbildungsmarkt.
Immer noch finden zu wenig junge Menschen den Weg in die für sie passende
Ausbildung. Laut Berufsbildungsbericht 2026 ist die Zahl der unversorgten
Bewerber*innen weiterhin auf einem Höchststand, zahlreiche Betriebe suchen
händeringend nach Nachwuchs. Auch die Vertragslösungsquote verharrt mit 29,7
Prozent auf einem hohen Niveau. Das Passungsproblem bleibt somit das größte
strukturelle Problem am Ausbildungsmarkt, insbesondere im Bereich der dualen
Ausbildungsberufe. Die kürzlich veröffentlichten besorgniserregenden deutschen
PISA-Ergebnisse verstärken dieses Problem: Fehlende Grundkompetenzen
erschweren jungen Menschen den Einstieg in eine Ausbildung und Betrieben die
Suche nach geeigneten Auszubildenden; viele leisten heute bereits eigene
Nachqualifizierung.
Diese Befunde zeigen: Eine generell hohe Zufriedenheit in der Ausbildung und
strukturelle Probleme am Ausbildungsmarkt schließen sich nicht aus.
Leitgedanke politischen Handelns muss daher die Frage sein, wie junge Menschen
zu den passenden Ausbildungsberufen in den passenden Betrieben finden. Sowohl
Auszubildende als auch Betriebe müssen politisch unterstützt werden,
zusammenzufinden. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung mit
„Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ eines der wenigen
Förderprogramme, das dieses Problem genau adressiert, auslaufen lassen will.
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Die hohe Vertragslösungsquote ist jedoch nicht allein auf Passungsprobleme
zurückzuführen: Laut DGB-Ausbildungsreport 2026 fühlt sich ein substanzieller
Anteil der Auszubildenden stark belastet. Psychische Belastung ist der häufigste
Grund für einen tatsächlichen Abbruch oder für Abbruchgedanken – noch vor
Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen oder inhaltlicher Enttäuschung.
Unter den psychisch besonders belasteten Azubis denken drei Viertel über eine
vorzeitige Vertragslösung nach. Psychische Belastungen wirken sich nicht nur
negativ auf das individuelle Wohlbefinden aus, sie sind somit auch ein relevantes
Ausbildungsrisiko.
Eine gute Betreuung durch Ausbilder*innen und hohe fachliche
Ausbildungsqualität sind Schlüsselfaktoren zur Reduzierung psychischer Belastung. Die
Verantwortung darf dabei nicht allein den Betrieben überlassen werden.
Um allen jungen Menschen den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung und
den Erwerb eines Berufsabschlusses zu ermöglichen, muss die Politik junge
Menschen und Betriebe bedarfsgerecht unterstützen und Ausbilder*innen und
pädagogische Fachkräfte qualifizieren und sensibilisieren.
Bestehende Unterstützungsangebote müssen bekannter werden und verlässlich,
inklusiv sowie rechtskreisübergreifend ausgestaltet sein. Die 2024 eingeführte
Ausbildungsgarantie sollte allen jungen Menschen unabhängig von Behinderung
oder individuellem Unterstützungsbedarf die Chance auf einen anerkannten
Berufsabschluss eröffnen. Die nun rechtlich verankerten Jugendberufsagenturen
bieten das Potenzial, als zentrale Anlaufstellen Angebote zu bündeln und jungen
Menschen niedrigschwellige Beratung und Unterstützung aus einer Hand zu
ermöglichen.
Mentale Gesundheit darf nicht als individuelles Problem einzelner
Auszubildender verstanden werden. Die Politik muss die Rahmenbedingungen verbessern,
unter denen diese Belastungen entstehen. Dabei spielen auch materielle
Bedingungen während der Ausbildung eine wesentliche Rolle: Die
Mindestausbildungsvergütung muss im ersten und zweiten Lehrjahr deutlich steigen. Um damit jedoch
gerade kleine Betriebe und Handwerksbetriebe in der aktuell wirtschaftlich
schwierigen Lage nicht übermäßig zu belasten, könnte dies mit einer
Ausbildungsprämie kombiniert werden, die Ausbildungsbetriebe finanziell entlastet und
zugleich Anreize für die Ausbildung von benachteiligten Gruppen setzt.
Gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartnern trägt der Bund eine
erhebliche Verantwortung dafür, jetzt die richtigen Rahmenbedingungen für eine
exzellente Ausbildung zu schaffen. Auszubildende, Fachkräfte, Betriebe und die
Sozialpartner müssen von der Politik für neue Herausforderungen wie Strukturwandel,
Fachkräftemangel und schneller technologischer Wandel sowie die steigende
Zahl psychischer Belastungen unter jungen Menschen gestärkt und resilient
gemacht werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz den Pakt für berufliche
Schulen von einer reinen Netzwerk- und Kommunikationsplattform zu
einem echten Bund-Länder-Programm zur Förderung beruflicher
Ausbildungsstätten weiterzuentwickeln und dafür unter anderem Mittel aus dem
Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität für die Sanierung
und Modernisierung von Berufsschulen, Ausbildungszentren und
überbetrieblichen Berufsbildungsstätten bereitzustellen;
2. gemeinsam mit den Ländern die Qualifizierung von Lehr- und
Ausbildungspersonal auszubauen, praxisbezogener zu gestalten, den
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pädagogischen Anteil zu stärken und die sichere Nutzung digitaler
Lerntools und KI-Anwendungen zu vermitteln sowie verbindliche Standards
für die Qualifizierung festzulegen;
3. gemeinsam mit den Ländern, dem Bundesinstitut für Berufliche Bildung
(BIBB) und den Sozialpartnern darauf hinzuwirken, dass
Neuordnungsprozesse von Ausbildungsordnungen entschlackt und beschleunigt
werden und dabei
a. schlanke, flexible und kompetenzorientierte
Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne zu ermöglichen,
b. die Sozialpartner und das BIBB prüfen zu lassen, ob
Ausbildungsordnungen bedarfsgerecht gebündelt werden können, um
mehr berufsübergreifende Grundqualifizierung zu ermöglichen
und Ausbildungsinteressierten eine bessere Orientierung im
Berufsbildungssystem zu erleichtern,
c. den Einsatz von KI zu prüfen;
4. gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartner*innen
Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung in
Ausbildungsordnungen, Lehrplänen und Ausbildungspraxis zu verankern, bestehende
Modellprojekte in den Ländern von Bildungsträgern, Unternehmen und
Kammern zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit außerschulischen
Akteuren in diesem Bereich zu stärken;
5. gemeinsam mit den Ländern die vollständige Abschaffung von
Schulgeldern in allen Ausbildungsberufen umzusetzen;
6. gemeinsam mit den Ländern einen unbürokratischen Rechtsrahmen für
mehr digitale Bildung und hybride Unterrichtsformate an Berufsschulen
und lernortübergreifend zu schaffen;
7. gemeinsam mit den Ländern, Betrieben und Sozialpartnern
Lernortkooperationen zwischen Betrieben und Berufsschulen zu stärken;
8. die Mindestausbildungsvergütung im ersten und zweiten Lehrjahr auf
mindestens 80 % der durchschnittlichen, tariflich vereinbarten
Ausbildungsvergütungen anzuheben;
9. unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine
Ausbildungsprämie nach österreichischem Vorbild einzuführen, die für
bestimmte Zielgruppen – darunter Frauen in Bereichen mit geringem
Frauenanteil, Auszubildende in Klimaberufen, Geflüchtete, Personen mit
Care-Verpflichtungen sowie am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen –
sowie für Teilzeitausbildungen einen direkten staatlichen Zuschuss an
die Betriebe vorsieht, um Ausbildungsbetriebe finanziell zu entlasten,
Ausbildungsanreize zu setzen und spezifische Zielgruppen sowie
Ausbildungsmodelle gezielt zu fördern;
10. bestehende Unterstützungs- und Förderangebote für
Ausbildungsbetriebe und Auszubildende wie die Assistierte Ausbildung (AsA),
Einstiegsqualifizierungen, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bei der
Ausbildung von Menschen mit Behinderungen oder Programme wie
VerAplus bekannter zu machen, sowie Zugänge zu vereinfachen, besser
miteinander zu verzahnen und die Angebote bedarfsgerecht
weiterzuentwickeln, insbesondere hinsichtlich psychosozialer Beratungsangebote;
11. Programme wie Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen
aufzustocken, langfristig abzusichern, um insbesondere migrantische
Jugendliche bei der Ausbildungssuche zu unterstützen;
12. die bestehende Ausbildungsgarantie zu einer inklusiven
Ausbildungsgarantie weiterzuentwickeln, die allen jungen Menschen unabhängig von
Behinderung oder individuellem Unterstützungsbedarf die Chance auf
eine anerkannte, ihren Fähigkeiten entsprechende Berufsausbildung
eröffnet, und dafür personenzentrierte und rechtskreisübergreifende
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Unterstützungsleistungen sowie flexible und inklusive Ausbildungswege
zu stärken und einen verbindlichen individuellen Anspruch auf
Ausbildung und die erforderliche Unterstützung zu schaffen;
13. gemeinsam mit den Ländern die Teilzeitberufsausbildung nach § 7a
BBiG durch gezielte Informations- und Sensibilisierungskampagnen für
Ausbildungsbetriebe und potenzielle Auszubildende bekannter zu
machen sowie Betriebe bei der organisatorischen Umsetzung zu
unterstützen;
14. gemeinsam mit Ländern und Kommunen Jugendberufsagenturen
flächendeckend zu stärken und weiterzuentwickeln, die
rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen, Jobcentern, Jugendhilfe
und Schulen verbindlicher zu gestalten und jungen Menschen am
Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf niedrigschwellige und
gebündelte Beratungs- und Unterstützungsangebote bereitzustellen;
15. die Zahl der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss durch
abschlussorientierte Nachqualifizierung zu reduzieren und dafür die Instrumente
der Arbeitsmarktförderung und erfolgreiche Praxisprojekte zu stärken;
16. ein Mobilitätsbudget einzuführen, das zur Förderung für ein Dienstrad,
ein Jobticket oder den Erwerb eines Führerscheins genutzt werden kann
und jeweils hälftig durch den Staat und den Arbeitgebenden finanziert
wird;
17. mehr günstigen Wohnraum und soziale Infrastruktur für Auszubildende
zu schaffen und Länder und Kommunen beim Aufbau von Azubiwerken
zu unterstützen;
18. eine einmalige Ausbildungsstarthilfe in Höhe von 1000 EUR analog zur
Studienstarthilfe für bedürftige Auszubildende einzuführen;
19. gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartner*innen die Jugend-
und Auszubildendenvertretungen (JAV) zu stärken;
20. gemeinsam mit den Ländern den Ausbau multiprofessioneller Teams mit
Schulsozialarbeit und Schulpsycholog*innen an Berufsschulen und
Ausbildungszentren zu fördern;
21. gemeinsam mit den Ländern und Sozialpartnern Mentoring- und
Coachingprogramme in der Ausbildung sowie lebensweltorientierte
Präventionsangebote für die psychische Gesundheit Auszubildender
auszubauen;
22. die betriebliche Gesundheitsförderung zu stärken, damit auch Gruppen
erreicht werden, denen Präventionsangebote nicht auf anderen Wegen
zugänglich sind;
23. gemeinsam mit den Ländern eine zielgerichtetere, klischeefreie,
gendersensible, praxisnähere, effektivere Berufsorientierung, spielerisch schon
ab der Kita, zu ermöglichen, um die Berufswahlkompetenzen von
Heranwachsenden zu stärken und dafür
a. Bildungsketten und das Berufsorientierungsprogramm (BOP)
zügig zu evaluieren und neu aufzulegen sowie die Angebote von
Bund, Ländern und der Bundesagentur für Arbeit besser
aufeinander abzustimmen,
b. die Kooperation mit außerschulischen Akteuren und Betrieben
bundesseitig zu fördern, und dazu insbesondere die
Möglichkeiten des Ganztags zu nutzen,
c. in den Lehrplänen zwei Pflichtpraktika in der Sekundarstufe I
und ein weiteres in der Sekundarstufe II anzubieten,
d. die Berufsberatung so weiterzuentwickeln, dass die berufliche
und die akademische Ausbildung als gleichwertige,
zukunftsfähige Bildungswege vermittelt und empfohlen werden;
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24. angesichts der besorgniserregenden PISA-Ergebnisse stärkere
Verantwortung für die Förderung von Grundkompetenzen bei Auszubildenden
zu übernehmen und Nachholbedarf nicht allein den Betrieben zu
überlassen und dafür
a. Betriebe, Kammern und Berufsschulen bei
Nachqualifizierungsmaßnahmen sowie bei Maßnahmen zum Spracherwerb für
ausländische Auszubildende zu unterstützen,
b. die Sozialpartner, das BIBB und die Länder dabei zu
unterstützen, den Kriterienkatalog Ausbildungsreife zu einem
Kompetenzrahmen für Ausbildungsstartkompetenzen
weiterzuentwickeln,
c. im Haushalt des BMBFSFJ mehr Mittel für Grundbildung und
Alphabetisierung bereitzustellen, anstatt diese jedes Jahr zu
kürzen;
25. zügig einen Gesetzesentwurf für die Verrechtlichung und
Gleichwertigkeit des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) vorzulegen;
26. gemeinsam mit den Ländern Meisterprämien und
Meistergründungszuschüsse einheitlich einzuführen;
27. durch eine umfassende Reform des Aufstiegs-BAföG kostenfreien
Zugang zu Abschlüssen der höherqualifizierenden Berufsbildung zu
ermöglichen;
28. Gründergeist und Selbstständigkeit bereits in der Ausbildung stärker zu
verankern, durch die Einführung einer bundesweiten Initiative zur
systematischen Vorbereitung von Auszubildenden auf die Selbstständigkeit,
die Integration von Gründungskompetenzen in die Lehrpläne der
Berufsschulen, den Ausbau von schulinternen Gründerwerkstätten sowie die
Schaffung direkter Schnittstellen zu den Gründungsberatungen von IHK
und HWK;
29. den Berufsbildungsbericht zu einem politischen Steuerungsinstrument
weiterzuentwickeln und dazu evidenzbasierte Wirkungsanalysen
bestehender Programme und Maßnahmen anhand klar definierter
berufsbildungspolitischer Ziele durchzuführen und eine bessere Datenerhebung zu
individuellen Bildungsverläufen, insbesondere im Hinblick auf
Abbrüche und Übergänge, zu ermöglichen.
Berlin, den 22. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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