Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 798/25 (Beschluss)
06.03.26
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Ein Europäischer Plan für
erschwinglichen Wohnraum
COM(2025) 1025 final; Ratsdok. 17011/25
Der Bundesrat hat in seiner 1062. Sitzung am 6. März 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat nimmt die Mitteilung der Kommission „Ein Europäischer Plan
für erschwinglichen Wohnraum“ zur Kenntnis.
2. Er unterstützt das Grundanliegen der Kommission, Wohnungsnot zu beheben
und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies ist nur im Zusammenwirken von
verschiedenen Maßnahmen umsetzbar, die ein schnelleres, einfacheres und
günstigeres Bauen ermöglichen. Hierzu hat die Kommission verschiedene
Maßnahmen skizziert.
3. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission erstmals einen umfassenden
Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum mit dem Ziel vorlegt, auf die
europaweit zunehmenden Probleme steigender Bau- und Wohn-kosten,
unzureichender Neubautätigkeit sowie wachsender sozialer Spannungen auf den
Wohnungsmärkten zu reagieren.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür
einzusetzen, dass der Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum stärker
zwischen angespannten Wachstumsmärkten und strukturschwachen,
demografisch schrumpfenden Regionen differenziert und Förderinstrumente gezielt auch
auf Bestandsanpassung und Leerstandsabbau ausrichtet. Darüber hinaus sollte
sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene auch dafür einsetzen, dass die
Erreichbarkeit und der Ausbau der Infrastruktur zwischen Ballungsgebieten und
ländlichen Regionen zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte stärker
unterstützt werden.
5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder frühzeitig bei den
von der Kommission in ihrem Plan für erschwinglichen Wohnraum
angekündigten Gesetzgebungsvorhaben einzubinden und sich auf europäischer Ebene
nach Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips für eine restriktive Umsetzung dieser
Vorhaben einzusetzen.
6. Der Bundesrat betont die Zuständigkeit für wohnungspolitische Fragen im
Sinne der Subsidiarität bei den Mitgliedstaaten und fordert die Bundesregierung
auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass sich die EU auf ihre
kompetenziellen Bereiche beschränkt und dort Regelungen mit Augenmaß und
Praxisbezug verfolgt, ohne zusätzlichen Bürokratieaufbau und ohne zusätzliche
Kosten zu verursachen. Ziel muss es insbesondere sein, anstelle von
Bürokratieaufwuchs Vereinfachungen und Beschleunigungen durch die geplanten
Vorhaben zu forcieren, regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen und
Investitionen in Wohnraum sowohl für Kommunen und Unternehmen als auch für
private Bauherren wirtschaftlich tragfähig zu machen.
7. Der Bundesrat sieht insbesondere das von der Kommission für das Jahr 2027
avisierte Paket zur Vereinfachung des Wohnungsbaus als Chance, auf der
Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme derjenigen EU-
Rechtsvorschriften und -initiativen mit Auswirkungen auf das Wohnungsangebot und
die Erschwinglichkeit diese zu verschlanken. In diesem Zusammenhang fordert
der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass
insbesondere die Regelungen zu den energetischen Anforderungen an Gebäude auf den
Prüfstand gestellt und künftig die Treibhausgas-Emissionen (THG) als zentrale
Ziel- und Steuerungsgröße für die energetische Bewertung von Gebäuden und
Quartieren in der EU etabliert werden. Dieser Ansatz bietet aus Sicht des
Bundesrates den Raum für wirksame und zugleich wirtschaftliche Lösungen sowohl
beim Neubau als auch beim Bauen und Sanieren im Bestand. Der Bundesrat
fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, sich im Rahmen des geplanten
Pakets zur Vereinfachung des Wohnungsbaus dafür einzusetzen, dass die
wohnungspolitischen Ziele auf EU-Ebene nicht durch Regelungen anderer
Politikbereiche konterkariert werden. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen,
die Chance der Herstellung von Kohärenz innerhalb des europäischen
Rechtsrahmens zu nutzen. Der Bundesrat hebt hierzu beispielhaft hervor, die
Anforderungen aus der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Verordnung (EU)
2024/1991) an städtische Grünflächen mit den Zielen der Wohnraumschaffung
in Einklang zu bringen, um Zielkonflikte zu vermeiden und bezahlbaren
Wohnraum zu ermöglichen. Bei der Wiederherstellung städtischer Ökosysteme muss
unbedingt darauf geachtet werden, dass das wichtige und dringend nötige Ziel,
ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, nicht aus dem Blick gerät.
Aus Sicht des Bundesrates gilt es daher, Umweltbedürfnisse als auch Ziele der
nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung sowie zentrale wohnungspolitische
Ziele miteinander zu verbinden und die Anforderungen so anzupassen, dass
diese Berücksichtigung finden.
8. Begrüßt werden die von der Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der
Vorschriften über staatliche Beihilfen, um die Finanzierung von
erschwinglichem Wohnraum zu erleichtern, sowie die Vereinfachung von
Vergaberegelungen.
9. Der Bundesrat stellt fest, dass in Deutschland bereits öffentliche Mittel,
insbesondere zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus, bereitgestellt werden. Er
bittet die Bundesregierung, sich für die in der Initiative der Kommission
vorgesehenen Vereinfachungen einzusetzen, um eine Kostendämpfung im
Wohnungsbau zu bewirken. Finanzielle Mehrbelastungen und zusätzlicher
Verwaltungsaufwand, insbesondere durch zusätzliche regulatorische Vorgaben, müssen
vermieden werden.
10. Der Bundesrat stellt jedoch auch fest, dass die Kernzuständigkeiten für Bauen
und Wohnen national bleiben. Wohnungspolitik ist von lokalen Gegebenheiten
und nationalen Märkten geprägt, die einheitliche, EU-weite Lösungen –
außerhalb der Erleichterungen bei Beihilfen und im EU-Vergaberecht –
schwierig gestalten.
11. Dies gilt auch für steuerliche Begleitmaßnahmen. Hier besitzt die EU im
Bereich der direkten Steuern, denen am ehesten eine Lenkungswirkung in Bezug
auf die Behebung von Wohnungsnot und die Schaffung von kostengünstigem
Wohnraum zukommt, keine Gesetzgebungskompetenz. Aus diesen Gründen
wird die Ankündigung der Kommission, die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung
einer Steuerpolitik zu unterstützen, durch die bezahlbarer Wohnraum gefördert
wird, unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzverteilung kritisch gesehen. Dies
gilt insbesondere, soweit die Kommission angekündigt hat, die Auswirkungen
der nationalen Steuergesetzgebung auf den Wohnungsmarkt zu bewerten und
die Mitgliedstaaten bei der Steuergesetzgebung durch praktische Orientierung
zu unterstützen.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Beschlussdrucksache)