Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 310/26
22.05.26
EU - AIS - FSFJ - R - Vk - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der
Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030
COM(2026) 541 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 205/21 = AE-Nr. 210175
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 6.5.2026
COM(2026) 541 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030
{SWD(2026) 773 final}
2
EINLEITUNG
Rund 90 Millionen Menschen in der EU leben mit einer Behinderung1. Die große
Vielfalt der Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen macht sie zu einer
heterogenen Gruppe mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Eine einfache Tatsache
haben sie jedoch alle gemeinsam: Sie haben die gleichen Menschenrechte wie
alle anderen. Behinderungen ergeben sich aus der Wechselwirkung zwischen
Beeinträchtigungen und einstellungs- oder umweltbedingten Barrieren, die
Menschen mit Behinderungen an der uneingeschränkten, wirksamen und
gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Eine Behinderung kann
schon bei der Geburt vorhanden sein oder erst später im Leben auftreten, auch
infolge des Alterns. Daher wirken sich Behinderungen auf die Gesellschaft als
Ganzes aus: in verschiedenen Lebensabschnitten werden viele Menschen
Situationen erleben, in denen Barrieren ihre uneingeschränkte Teilhabe an der
Gesellschaft erschweren. Behinderungen und die Rechte von Menschen mit
Behinderungen betreffen uns alle.
Zusammen mit anderen Gleichstellungsstrategien der EU trägt die Strategie für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 (im Folgenden „Strategie“) zur
Schaffung einer Union der Gleichheit bei, um Diskriminierung zu bekämpfen und
das Leben von Menschen mit Behinderungen sowohl innerhalb der EU und als auch
über ihre Grenzen hinaus zu verbessern. Die Strategie bietet einen Rahmen für i) die
Umsetzung der Rechte und Maßnahmen der EU; ii) die Beseitigung von Barrieren,
um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, unabhängig zu leben
und gleichberechtigt mit anderen an Gesellschaft und Wirtschaft teilzuhaben; iii) die
Zusammenarbeit mit Interessenträgern und Erzielung von Ergebnissen.
Diese Ziele stehen im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) und der europäischen
Säule sozialer Rechte. Sie entsprechen auch den Zielen des Kompasses für
Wettbewerbsfähigkeit, indem der Beitrag von Menschen mit Behinderungen zur
Wirtschaft und Gesellschaft als Vorteil für eine wettbewerbsfähigere EU aufgewertet
wird2.
Auf halbem Wege der Umsetzung der Strategie muss die EU nun ihre
Maßnahmen verstärken, ein erneuertes Engagement in allen Sektoren im Rahmen
eines Mainstreaming-Ansatzes sicherstellen und sich erneut zu den Kernzielen der
Strategie bekennen, die Selbstbestimmung, Autonomie und Teilhabe zu
unterstützen. Zwar haben sich die in der Strategie festgelegten allgemeinen Ziele
1 Mindestens 16 Jahre alt, im Jahr 2024. Quelle: Schätzung von Eurostat anhand von EU-SILC-
Mikrodaten von 2024. Der globale Indikator für die Aktivitätseinschränkung (GALI) wird als
wichtigste Variable zur Messung von Behinderungen auf EU-Ebene verwendet.
2 Auf der Grundlage der Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung von Diskriminierung in der Europäischen Union werden die
Verluste des Bruttoinlandsprodukts (BIP) infolge der Diskriminierung aufgrund von Behinderungen
auf 0,84 bis 1,42 Mrd. (EUR, Preisniveau von 2022) geschätzt.
3
nicht geändert, es bedarf jedoch verstärkter Maßnahmen, um sie bis 2030 zu
erreichen. Die im Vorfeld dieser Mitteilung durchgeführten Konsultationen, die
Standpunkte anderer EU-Organe3 und die abschließenden Bemerkungen, die der
zuständige VN-Ausschuss 2025 an die EU gerichtet hat, sowie eine Bewertung der
Fortschritte4 tragen dazu bei, die Bereiche zu ermitteln, in denen weitere
Anstrengungen erforderlich sind.
Die Kommission stärkt daher die Strategie, um die EU und ihre Mitgliedstaaten bei
ihrem gemeinsamen Engagement für eine bessere Inklusion von Menschen mit
Behinderungen bis 2030 anzuleiten.
Die geplanten Maßnahmen umfassen Leitinitiativen, durch die die Anstrengungen
auf Schlüsselthemen konzentriert werden sollen. Die Intensivierung der
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, auch durch den Einsatz von EU-Mitteln,
ist Teil dieses erneuerten Engagements.
3 Das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Rat.
4 Halbzeitbericht über die Umsetzung des Strategiepapiers „Union der Gleichheit: Strategie für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“, das dieser Mitteilung beigefügt ist.
4
I. RECHTE IN DIE TAT UMSETZEN
1. Barrierefreiheit – Schlüssel zu Wahrnehmung von Rechten,
Autonomie und Gleichheit
Barrierefreiheit ist von entscheidender Bedeutung, um Menschen mit Behinderungen
die uneingeschränkte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor mit Barrieren in der baulichen
Umwelt, im Verkehr und beim Zugang zu Dienstleistungen, Informationen und
Kommunikation, einschließlich digitaler Räume, konfrontiert.
Digitale Barrierefreiheit und assistive Technologien
Die wirksame Umsetzung wichtiger Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit, auch
durch die Unterstützung von AccessibleEU, wird bis 2030 ein zentraler Schwerpunkt
bleiben. Die Kommission wird die Umsetzung und Anwendung des europäischen
Rechtsakts zur Barrierefreiheit überwachen, unter anderem durch Expertengruppen
und Ausschüsse, und den Normungsauftrag M587 sowie technische Spezifikationen
in Bezug auf die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
weiterverfolgen. Aspekte der Barrierefreiheit werden auch bei der Bewertung der
Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste berücksichtigt. Die Überwachung der
Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften wie der Richtlinie über
Barrierefreiheit im Internet und des Europäischen Kodex für die elektronische
Kommunikation wird bis zu dessen vorgeschlagener Überarbeitung fortgesetzt. Die
Kommission wird die Bemühungen unterstützen, Internetplattformen und digitale
Dienste zugänglicher zu machen, unter anderem durch die Verhaltenskodizes im
Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste.
Um ihre weltweit führende Rolle bei der Barrierefreiheit, insbesondere im digitalen
Bereich, zu behaupten, muss sich die EU ständig an neue Herausforderungen
anpassen. Dies betrifft insbesondere den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI), die ein
großes Potenzial zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen birgt, jedoch
im Hinblick auf etwaige diskriminierende Auswirkungen vorsichtige Ansätze
erfordert5. Der Schwerpunkt auf Barrierefreiheit und dem Schutz der Grundrechte
wird für die Festlegung eines gemeinsamen Ansatzes für den Einsatz von KI im
Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung sein. Die Kommission wird Leitlinien
für die Umsetzung der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) herausgeben und
weiterverfolgen, z. B. zu verbotenen Praktiken der KI, bei denen die Vulnerabilität
einer Person unter anderem aufgrund einer Behinderung auf erheblich schädigende
Weise ausgenutzt wird, sowie zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen.
5 2021 UN Special Rapporteur Report: Artificial intelligence and the rights of persons with
disabilities.
5
KI-Entwicklungen sind besonders wichtig im Bereich der assistiven Technologie,
die für die Gewährleistung von Autonomie und Lebensqualität von entscheidender
Bedeutung ist und mit dem Altern zunehmend an Bedeutung gewinnt. Aus
geschäftlicher Sicht birgt dieser Sektor Herausforderungen im Zusammenhang mit
dem Markteintritt und dem Zugang zu Finanzmitteln, was sich auf die Verfügbarkeit
und Erschwinglichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer auswirken dürfte.
LEITINITIATIVE – Assistive Technologien und KI: vom Labor zum Markt
Die Kommission wird sich bemühen, den Kenntnisstand zu fördern und den
Binnenmarkt für assistive Technologien und KI-Anwendungen zu stärken. Ziel ist es,
Engpässe zu ermitteln und zu beseitigen, die es Menschen mit Behinderungen
erschweren, von barrierefreien und erschwinglichen Technologien zu profitieren. Die
Initiative umfasst: i) einen Dialog auf EU-Ebene mit Betreibern assistiver
Technologien, an dem Nutzerinnen und Nutzer sowie öffentliche Verwaltungen
beteiligt sind und in dem einschlägige EU-Initiativen zur Unterstützung von
Unternehmen wie das Enterprise Europe Network vorgestellt und
Finanzierungsmöglichkeiten ermittelt werden, um den Übergang vom Labor zum
Markt zu erleichtern; und ii) eine Studie zur Bewertung der Hindernisse beim Zugang
von Menschen mit Behinderungen zu assistiven Technologien und KI und zur
Unterbreitung von Vorschlägen zu deren Beseitigung.
Sichere und zugängliche Produkte und Dienstleistungen
Menschen mit Behinderungen haben als Verbraucherinnen und Verbraucher
Schwierigkeiten aufgrund unzugänglicher Schnittstellen und Funktionen und eines
Mangels an barrierefreier Kennzeichnung und Produktinformationen. Darüber hinaus
schränken Barrieren beim Zugang zu essenziellen Dienstleistungen wie dem
Verkehr, die beispielsweise auf unzugängliche Fahrzeuge und Bahnhöfe und den
Mangel an in Echtzeit zugänglichen Informationen zurückzuführen sind, ihre
Möglichkeiten ein, unabhängig zu sein und in ihren Gemeinschaften mitzuwirken.
Die Kommission wird eine barrierefreie Kennzeichnung in Schlüsselsektoren6
fördern. Die Umsetzung der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit und
der überarbeiteten Rechtsvorschriften über alternative Streitbeilegung wird dazu
beitragen, die Barrierefreiheit und die Sicherheit von Verbraucherinnen und
Verbrauchern mit Behinderungen zu verbessern. Der Schutz von
Verbraucherinnen und Verbrauchern in prekären Situationen ist eine übergeordnete
Priorität der Verbraucheragenda 2030, auch im digitalen Umfeld. Die Kommission
wird die Arbeit der nationalen Verbraucherschutzbehörden und des Netzwerks der
Europäischen Verbraucherzentren koordinieren, um sicherzustellen, dass die
6 Wie Energie, Lebensmittel und Kosmetika. Im Bereich der Energieverbrauchskennzeichnung
werden die von der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung
(EPREL) erstellten Dokumente ab 2026 leichter zugänglich gemacht.
6
Schutzbedürftigkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausgenutzt wird
und dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Verbraucherinnen und
Verbraucher im EU-Recht gewahrt werden.
Laut einem Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für
Menschenrechte über behindertengerechte Infrastruktur, Verkehrsmittel und
Wohnungen können Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu anderen bis zu
15-mal größeren Einschränkungen bei der Teilhabe und Mobilität ausgesetzt
sein. Dies macht deutlich, dass die Maßnahmen verstärkt werden müssen, um die
Barrierefreiheit, Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Verkehrssystemen für
Menschen mit Behinderungen – Herausforderungen, die in ländlichen und
abgelegenen Gebieten besonders akut sind – zu verbessern.
LEITINITIATIVE – Besserer Zugang zu Verkehrsmitteln für Menschen mit
Behinderungen
Die Kommission wird die Barrierefreiheit verschiedener Verkehrsmittel fördern. Die
Initiative zielt auf folgende Ergebnisse ab: i) im Eisenbahnverkehr: Festlegung
gemeinsamer EU-Prioritäten und -Kriterien für die Barrierefreiheitsanforderungen im
Eisenbahnverkehr durch Überarbeitung der technischen Spezifikationen für die
Interoperabilität in Bezug auf Personen mit eingeschränkter Mobilität. In diesem
Zusammenhang wird die Eisenbahnagentur der Europäischen Union Empfehlungen
für die Überarbeitung der technischen Spezifikationen abgeben, z. B. zur
Verbesserung der Bahnsteigstufe, zur Erleichterung des eigenständigen Einsteigens
und zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Nachtzügen; ii) im Straßenverkehr:
Aktualisierung des Referenzmaterials für die Planung nachhaltiger städtischer
Mobilität in Bezug auf schutzbedürftige Gruppen und Veröffentlichung von Leitlinien
zu Sicherheitsmerkmalen der Straßenverkehrsinfrastruktur für schutzbedürftige
Nutzerinnen und Nutzer. Darüber hinaus wird bei der Verordnung über den Aufbau
der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und ihrer bevorstehenden Überarbeitung
angestrebt, die europäischen technischen Normen für die Barrierefreiheit von
Ladestationen für Elektrofahrzeuge einzubeziehen; iii) im Schiffsverkehr:
Überprüfung der Bestimmungen zur Barrierefreiheit im Rahmen der Bewertung der
Richtlinie über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe; und iv) im
Luftverkehr: Zusammenarbeit mit Luftfahrtakteuren und Verbreitung bewährter
Verfahren unter den Betreibern, um das Flugreiseerlebnis für Menschen mit
Behinderungen zu verbessern, z. B. durch Dialoge über den Umgang mit und die
Beförderung von Assistenzhunden und Mobilitätshilfen.
Die Kommission wird auch prüfen, wie die Beteiligung von Menschen mit
Behinderungen an Normungsverfahren verbessert und Normen im Rahmen der
Überarbeitung der Normungsverordnung barrierefreier und inklusiver gestaltet
werden können. Darüber hinaus wird erwartet, dass in der überarbeiteten Richtlinie
7
über die öffentliche Auftragsvergabe die Verpflichtung zum Kauf barrierefreier
Waren und Dienstleistungen wieder festgeschrieben wird.
Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,
die Verbesserung und Umsetzung der Barrierefreiheit bei Normen und
technischen Spezifikationen, auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, zu
unterstützen;
Schulungen zur Barrierefreiheit für einschlägige Fachkräfte in den Bereichen
Bauwesen, Verkehr, Vergabe öffentlicher Aufträge und Informations- und
Kommunikationstechnologien bereitzustellen.
8
2. Wahrnehmung von EU-Rechten
Erleichterung der Mobilität innerhalb der EU
EU-Bürgerinnen und -Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen, genießen
alle Vorteile der Unionsbürgerschaft, wie das Recht, sich frei zu bewegen und
überall in der EU zu leben. Die von der speziellen Expertengruppe unterstützte
Umsetzung und Anwendung des Europäischen Behindertenausweises und des
Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen7 wird von
entscheidender Bedeutung sein, um die Mobilität und Inklusion von Menschen mit
Behinderungen, einschließlich Drittstaatsangehöriger, die sich rechtmäßig in einem
Mitgliedstaat aufhalten, innerhalb der EU zu verbessern. Es bestehen jedoch nach
wie vor administrative Barrieren, auch in Bezug auf den Zugang zu
Behindertenbeihilfe beim Umzug von einem Mitgliedstaat in einen anderen.
Diesbezüglich sind Unterschiede in der Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten
Behinderung definieren und einstufen, ein Hinweis darauf, dass Informationen
ausgetauscht werden müssen, um ein gemeinsames Verständnis zu fördern. Die
Kommission wird daher das gegenseitige Lernen der Mitgliedstaaten in Bezug
auf Methoden zur Einstufung von Behinderungen fördern.
LEITINITIATIVE – Europäischer Behindertenausweis und Parkausweis in Ihrer
(digitalen) Brieftasche
Mit dieser Initiative soll sichergestellt werden, dass die Ausweise in der EU
Wirklichkeit werden, d. h. alle EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Behinderungen
sollten sie in ihrer (digitalen) Brieftasche haben. Dies erfordert: i) QR-Codes für die
physischen Versionen der Ausweise, Merkmale zur Gewährleistung der Sicherheit
der Ausweise und zur Verhinderung von Betrug sowie
Interoperabilitätsanforderungen für die Lesbarkeit in allen Mitgliedstaaten; ii)
barrierefreie digitale Versionen der Ausweise und entsprechende
Interoperabilitätsvereinbarungen; iii) Kommunikationsbemühungen, um über die
Vorteile der Ausweise zu informieren; und iv) eine Bewertung der verbleibenden
Lücken im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen.
Förderung der Teilhabe an demokratischen Prozessen
Menschen mit Behinderungen sollten gleichberechtigt mit anderen an politischen
Prozessen, einschließlich Wahlen, teilnehmen können. Zu den Schwierigkeiten,
mit denen sie bei der Ausübung ihrer demokratischen Rechte konfrontiert sind,
gehören die Beschaffung barrierefreier Stimmzettel und wahlbezogener
7 Mit der Richtlinie (EU) 2024/2842 des Europäischen Parlaments und des Rates auf
Drittstaatsangehörige ausgeweitet, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten.
9
Informationen, der Zugang zu elektronischen Behördendiensten, die Teilnahme an
Wahlen und die Kandidatur für ein Amt.
LEITINITIATIVE – Inklusive Demokratien in der gesamten EU
Die Kommission wird im Rahmen des Europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen
mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um folgende Ergebnisse zu erzielen: i)
Aktualisierung des Leitfadens zu bewährten Wahlpraktiken, die sich mit der Teilhabe
von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen am Wahlprozess befassen; ii)
Förderung gemeinsamer Referenzen und Standards für inklusive Wahlen über das
im Europäischen Schutzschild für die Demokratie vorgesehene Archiv; und iii)
Austausch bewährter Verfahren zu behinderungsrelevanten Elementen der
Empfehlung der Kommission für inklusive und stabile Wahlverfahren und des
Berichts der Kommission über die Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 im
Rahmen des Europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen.
Die Kommission wird ihre Bemühungen fortsetzen, unter anderem durch die
Zusammenarbeit mit Interessenträgern und durch Kommunikationsmaßnahmen zur
Förderung des aktiven und passiven Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen
bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2029.
Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,
die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an demokratischen Prozessen
sowohl als Wählerinnen und Wähler als auch als Kandidatinnen und Kandidaten
bei Wahlen zu fördern, unter anderem indem sie Wahlkommunikation und -
informationen in barrierefreien Formaten bereitstellen und gewährleisten, dass
Wahlmaterialien, -verfahren und -einrichtungen barrierefrei sind.
10
II. BEFÄHIGUNG ZUR SELBSTBESTIMMUNG UND
INKLUSION
3. Gute Lebensqualität und unabhängiges Leben
Förderung einer eigenständigen Lebensführung und Stärkung der Betreuung
in der lokalen Gemeinschaft
Die EU fördert seit mehr als einem Jahrzehnt durch politische Maßnahmen und
Finanzmittel die Deinstitutionalisierung, unter anderem durch die Leitlinien für eine
eigenständige Lebensführung und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in
die Gemeinschaft im Rahmen einer Finanzierung durch die EU. Allerdings ist einer
aktuellen Schätzung von Eurofound zufolge die Zahl der Kinder, Erwachsenen mit
Behinderungen und älteren Menschen in Heimen in den zehn Jahren bis 2022-2023
in der EU auf 1,4 Millionen gestiegen8. Probleme mit der Barrierefreiheit, das Fehlen
angemessener Betreuung in der lokalen Gemeinschaft und Einschränkungen der
Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit gehören zu den Gründen, die
Menschen mit Behinderungen daran hindern, unabhängig zu leben.
LEITINITIATIVE – EU-Allianz für eine eigenständige Lebensführung
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und Interessenträger ermutigen,
Informationen auszutauschen, die Erhebung und Verbreitung von Daten zu fördern
und das Bewusstsein für Faktoren zu schärfen, die zum Prozess der
Deinstitutionalisierung beitragen oder diesen erschweren. Die Initiative wird
Folgendes umfassen: i) Schaffung eines Bündnisses von politischen
Entscheidungsträgerinnen und -trägern und Interessenträgern, um die Einrichtung
nationaler und lokaler Zentren für ein eigenständiges Leben unter Nutzung von EU-
Mitteln zu erleichtern; ii) Überwachung des Deinstitutionalisierungsprozesses in den
Mitgliedstaaten und Bereitstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse; und iii)
Durchführung eines Dialogs über die Umsetzung der eigenständigen Lebensführung.
Die Kommission wird außerdem innovative Lösungen für ein eigenständiges
Leben durch EU-Mittel fördern, insbesondere durch „Horizont Europa“ und die
kohäsionspolitischen Fonds und Programme sowie deren Nachfolger im Rahmen des
mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit nach 2027.
Die Kommission wird eine barrierefreie Unterstützung in der lokalen
Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen fördern, unter anderem im
Rahmen des Europäischen Sozialfonds+ und des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung. Im Bereich der Sozialdienstleistungen wird die Kommission den im
Rahmen der Strategie angekündigten Rahmen für herausragende
8 Paths towards independent living and social inclusion in Europe | Eurofound.
11
Sozialdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen vorstellen und
Synergien mit der Aktualisierung des freiwilligen Qualitätsrahmens der EU für
Sozialdienstleistungen des Ausschusses für Sozialschutz gewährleisten.
Verbesserung des Zugangs zu nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung
Die Verbesserung der Inklusion in den Arbeitsmarkt stellt eine wichtige Gelegenheit
dar, um die Kompetenzen, Talente und Erfahrungen von Menschen mit
Behinderungen besser zu nutzen und so zu einer inklusiveren und
wettbewerbsfähigeren EU-Wirtschaft beizutragen. Allerdings nimmt nur die Hälfte
der Menschen mit Behinderungen in der EU am Arbeitsmarkt teil (56,4 % im
Jahr 20249), und im Jahr 2024 erreichten die behinderungsspezifischen
Unterschiede bei der Beschäftigung 24 Prozentpunkte (23,1 Prozentpunkte im
Jahr 2021)10. Zu den Hindernissen für die Teilhabe am Arbeitsmarkt gehören
Probleme mit der Barrierefreiheit, das Versäumnis, angemessene Vorkehrungen zu
treffen11, Sozialleistungsfallen und das Fortbestehen von Stereotypen.
Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um Diskriminierung zu bekämpfen
und sicherzustellen, dass angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz
getroffen werden, im Einklang mit den in der Richtlinie über die Gleichbehandlung
in Beschäftigung und Beruf verankerten rechtlichen Anforderungen der EU. Junge
Menschen mit Behinderungen haben Schwierigkeiten beim Übergang ins
Erwachsenenleben, da es keine geeigneten Wege zwischen Ausbildung und
Beschäftigung gibt, was ihren Beitrag zum Arbeitsmarkt und zum
Wirtschaftswachstum verhindert. Neue Herausforderungen am Arbeitsplatz, wie
die Auswirkungen des Einsatzes von KI auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen, geben ebenso Anlass zur
Sorge wie die intersektionelle Diskriminierung, z. B. von Frauen mit Behinderungen.
Gleichzeitig bieten digitale Instrumente und KI Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern mit Behinderungen auch sinnvolle Möglichkeiten der Barrierefreiheit.
Wie in der Empfehlung des Rates zu den Rahmenbedingungen für die
Sozialwirtschaft hervorgehoben, muss die Sozialwirtschaft, eine treibende Kraft für
die Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt,
weiter gefördert werden. Auch die Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte in
geschützten Beschäftigungsverhältnissen geben weiterhin Anlass zur Sorge.
9 Europäische Kommission, Employment and Social Developments in Europe 2025.
10 Quelle: Eurostat. Die behinderungsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigung sind ein
Leitindikator im sozialpolitischen Scoreboard, dem wichtigsten Überwachungsinstrument für die
Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, auch im Rahmen des Europäischen
Semesters.
11 Angemessene Vorkehrungen sind jede Änderung einer Arbeitsrolle oder eines Arbeitsumfelds, die
erforderlich ist, damit eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit Behinderung die Arbeit ausüben
kann.
12
Bessere Umsetzung des Pakets zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen für
Menschen mit Behinderungen
Die Kommission wird auf der Grundlage des Pakets zur Erhöhung der
Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen und unter Einbeziehung der
Sozialpartner auf einen besseren Zugang von Menschen mit Behinderungen zum
Arbeitsmarkt hinarbeiten. Die Folgemaßnahmen werden Folgendes umfassen: i)
Austausch bewährter Verfahren und Herausgabe weiterer Leitlinien, z. B. zu KI und
assistiven Technologien am Arbeitsplatz, zum Übergang von der Ausbildung in die
Beschäftigung und zur Beschäftigung von Frauen mit Behinderungen; ii) Bewertung
des Umfangs, in dem angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz im Einklang mit
der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf getroffen
werden12; und iii) Veröffentlichung, zusammen mit der OECD, einer Kosten-Nutzen-
Analyse zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Darüber hinaus wird die Kommission die europäischen Sozialpartner zur möglichen
Ausrichtung von EU-Maßnahmen konsultieren, mit denen die Aktivierung vom
Arbeitsmarkt ausgeschlossener Personen unterstützt werden soll.
Die Kommission wird mit dem Ausschuss für Sozialschutz und dem
Beschäftigungsausschuss des Rates zusammenarbeiten, um nationale Ziele für
die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen festzulegen. Die
Kommission wird außerdem die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am
Arbeitsplatz im Rahmen der EU-Plattform der Chartas der Vielfalt fördern. In Bezug auf
die Arbeitsbedingungen wird sich die Kommission bemühen, die Sicherheits- und
Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit
Behinderungen ausgesetzt sind, in dem anstehenden Vorschlag für einen Rechtsakt
für hochwertige Arbeitsplätze im Anschluss an die erste Phase der Konsultation der
Sozialpartner und bis zur zweiten Phase der Konsultation zu berücksichtigen.
Gewährleistung eines angemessenen Sozialschutzes
Das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung ist bei Menschen mit
Behinderungen nach wie vor hoch (28,8 % gegenüber 17,9 % bei Menschen ohne
Behinderungen im Jahr 2024)13, was ein starker Prädiktor für eine schlechtere
Lebensqualität ist. Die steigenden Lebenshaltungskosten in den letzten Jahren
haben die Haushalte von Menschen mit Behinderungen noch anfälliger gemacht.
Aufbauend auf der Studie über den Sozialschutz von Menschen mit Behinderungen
in Europa wird die Kommission Analysen durchführen und Daten erheben, um die
zusätzlichen Lebenshaltungskosten für Menschen mit Behinderungen zu
quantifizieren, und unter anderem im Rahmen der Plattform für das Thema
12 Unter anderem auf der Grundlage der Arbeit von Eurofound zur Rolle der Sozialpartner bei der
Umsetzung angemessener Vorkehrungen am Arbeitsplatz.
13 Quelle: Eurostat.
13
Behinderungen Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten darüber anregen, wie
Behinderungen in den verschiedenen Sozialschutzsystemen identifiziert und
berücksichtigt werden.
Erschwinglicher und barrierefreier Wohnraum
Menschen mit Behinderungen sind aufgrund unzureichender Barrierefreiheit und
eines geringeren Haushaltseinkommens einem höheren Risiko von
Wohnungsproblemen und Energiearmut ausgesetzt als die übrige Bevölkerung.
Sie haben auch einen höheren Energiebedarf, insbesondere aufgrund der
kritischen Abhängigkeit von Strom für medizinische Ausrüstung, Mobilitäts- und
Hilfsgeräte sowie Technologien14. Die Wohnungspolitik und die Energiepolitik sollten
daher den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen, um
ihnen im Einklang mit den Zielen der Sicherstellung einer fairen und sauberen
Energiewende und der Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt15
eine angemessene Lebensqualität zu ermöglichen.
Die Kommission wird Aspekte der Barrierefreiheit bei ihrer Bewertung der nationalen
Gebäuderenovierungspläne im Rahmen der Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden berücksichtigen und bewährte Verfahren
ermitteln und verbreiten.
Darüber hinaus wird sie einen spezifischen Bericht veröffentlichen, in dem die
Wohnverhältnisse von Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU
beleuchtet werden. Schließlich wird die Kommission einen umfassenden Rahmen für
Reformen, Investitionen und Interventionen in den Bereichen nachhaltiger,
barrierefreier, sozialer und erschwinglicher Wohnraum und bebaute Umgebung in
Verbindung mit dem Neuen Europäischen Bauhaus, dem Europäischen Plan für
erschwinglichen Wohnraum, dem Bürger-Energiepaket und der Strategie zur
Armutsbekämpfung unterstützen, wobei die direkten und indirekten Auswirkungen
auf Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden und
Barrierefreiheitsanforderungen Rechnung getragen wird.
Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,
nationale Ziele zur Förderung einer eigenständigen Lebensführung festzulegen,
wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Entwicklung von barrierefreiem und
erschwinglichem Wohnraum und Betreuung in der lokalen Gemeinschaft liegt,
einschließlich persönlicher Assistenz, Zentren für eine eigenständige
Lebensführung sowie gegenseitiger Unterstützung und anderer Formen
individueller Unterstützung – wie unterstützter Entscheidungsfindung – unter
Achtung des Willens des Einzelnen;
14 Breaking the cycle: addressing energy poverty among people with disabilities in Europe.
15 Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem
Wohnungsmarkt.
14
Maßnahmen zu ergreifen, um höhere Beschäftigungsquoten für Menschen mit
Behinderungen auf dem offenen Arbeitsmarkt zu erreichen, unter anderem durch
die Festlegung nationaler Beschäftigungsziele und die Gewährleistung von
angemessenen Vorkehrungen und Rehabilitation;
den Sozialschutz durch Reformen zu modernisieren, um Lücken bei der
Abdeckung und Angemessenheit für Menschen mit Behinderungen zu schließen,
unter anderem durch den Ausgleich der zusätzlichen Kosten im Zusammenhang
mit dem Leben mit einer Behinderung, die Entwicklung einer auf den Menschen
ausgerichteten Finanzierung und die Beseitigung negativer Arbeitsanreize.
4. Gleichberechtigter Zugang und Nichtdiskriminierung
Inklusive Bildung auf allen Ebenen
Lernende mit Behinderungen sind beim Zugang zu regulärer Bildung nach wie
vor mit Hindernissen konfrontiert. Im Jahr 2024 brachen 44 % der 18- bis 24-
Jährigen in der EU, die eine schwere Behinderung hatten, die Schul- oder
Berufsbildung frühzeitig ab16. Probleme im Zusammenhang mit der
Barrierefreiheit und der Mangel an angemessener Unterstützung und
notwendigen Anpassungen hindern Kinder mit Behinderungen daran,
uneingeschränkt am Regelschulunterricht teilzunehmen. Eine gezieltere
Behindertenpolitik auf der Grundlage der Initiative Wege zum schulischen Erfolg und
des Fahrplans zur Gewährleistung des schulischen Erfolgs für alle könnte dazu
beitragen, Barrieren für die Verwirklichung vollständig inklusiver Schul- und
Berufsbildungssysteme zu erkennen und aufzuzeigen, wie diese Barrieren am
besten beseitigt werden können. Im Einklang mit der Empfehlung des Rates zum
Humankapital in der EU kann die besondere Berücksichtigung schutzbedürftiger
Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, auch zu dem horizontalen
Ziel beitragen, die Grundkompetenzen in allen Phasen der Bildung in der gesamten
EU zu stärken.
LEITINITIATIVE – Behindertengerechtes lebenslanges Lernen
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, eine
barrierefreie und inklusive Bildung auf allen Ebenen durch einen
lebenszyklusorientierten Ansatz zu fördern. Die Initiative wird Folgendes
umfassen: i) Leitlinien für die Lehrplan- und pädagogische Entwicklung in der
frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, um den frühzeitigen Erwerb von
Grundfertigkeiten zu unterstützen und die Erkennung von
Entwicklungsverzögerungen sowie damit zusammenhängende Maßnahmen zu
16 Quelle: Eurostat. Der Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger unter jungen
Menschen mit einer Behinderung lag bei 17,1 % gegenüber 8,0 % bei Menschen ohne
Behinderung.
15
fördern; ii) Leitlinien für politische Entscheidungsträgerinnen und -träger im Rahmen
des Bildungspakets 2026, die unter anderem den Bedürfnissen schutzbedürftiger
Gruppen in der Schule, einschließlich Schülerinnen und Schülern mit
Behinderungen, Rechnung tragen; iii) eine politische Initiative im Jahr 2027 zur
Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung für ein breiteres Spektrum von
Lernenden, einschließlich Studierender mit Behinderungen, und zur Förderung von
Unterstützungsdiensten für das Wohlbefinden von Studierenden; iv) einen Bericht im
Jahr 2028 über die Verbesserung der inklusiven Bildung mit Schwerpunkt auf
Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und sonderpädagogischem
Förderbedarf und auf der Bereitstellung angemessener Vorkehrungen; und v)
Priorisierung des gegenseitigen Lernens über behindertengerechte Bildung im
Kontext des strategischen Rahmens für den europäischen Bildungsraum in
Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für sonderpädagogische Förderung
und inklusive Bildung.
Die EU-Fonds, insbesondere die kohäsionspolitischen Fonds und das Programm
Erasmus+, werden weiterhin inklusive und barrierefreie (formale, nichtformale und
informelle) Bildung unterstützen, unter anderem um die Beteiligung von Menschen
mit Behinderungen an der Lernmobilität zu erhöhen. Die gestärkte Europäische
Garantie für Kinder bietet einen Rahmen für nationale Reformen und Investitionen
zur Unterstützung gefährdeter Kinder, einschließlich Kindern mit Behinderungen,
durch hochwertige inklusive Bildung.
Im Rahmen des anstehenden Fahrplans für die Zukunft der digitalen Bildung
und Kompetenzen bis 2030 wird sich die Kommission dafür einsetzen, dass alle
Schülerinnen und Schüler vom digitalen Wandel in den Schulen profitieren können.
Zu diesem Zweck wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung einer
gemeinsamen digitalen Infrastruktur für die Bildung im Einklang mit den Werten der
EU unterstützen. Dazu gehören die ethische und gleichstellungsorientierte Nutzung
von KI und der Einsatz sicherer europäischer Bildungstechnologien, die den
unterschiedlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die
Barrierefreiheit gerecht werden können.
Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
Gesundheitspolitische Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung der Bedürfnisse
von Menschen mit Behinderungen konzipiert und umgesetzt werden. In diesem
Zusammenhang werden die Leitlinien für den Zugang von Menschen mit
Behinderungen zur Gesundheitsversorgung ein gemeinsames Verständnis der
Herausforderungen beim Zugang von Menschen mit Behinderungen zur
Gesundheitsversorgung sowie bewährte Verfahren fördern, die Veränderungen auf
nationaler Ebene bewirken können.
16
Viele Menschen, die an Krebs, seltenen Krankheiten oder chronisch erkrankt sind,
sind auch von Behinderungen betroffen. Verschiedene Partnerschaftsinitiativen und
Forschungsprojekte konzentrieren sich auf seltene Krankheiten, und das
überarbeitete Arzneimittelpaket wird dazu beitragen, Arzneimittel für seltene Leiden
leichter zugänglich zu machen. Darüber hinaus wird die Überarbeitung der
Verordnungen über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika zusammen mit dem
Vorschlag für den Biotech-Rechtsakt auch die Forschung und Innovation im Bereich
seltener Krankheiten fördern. Verschiedene gemeinsame Maßnahmen im Rahmen
des Programms EU4Health zielen darauf ab, das Bewusstsein für
menschenrechtsbasierte Ansätze bei der Behandlung von Problemen der
psychischen Gesundheit zu schärfen, im Einklang mit der umfassenden
Herangehensweise der Kommission im Bereich der psychischen Gesundheit,
Demenz auf ganzheitliche Weise zu bekämpfen und Ungleichheiten bei der
Krebsvorsorge, -erkennung und -behandlung zu bekämpfen17. In einer von der
Kommission in Auftrag gegebenen Studie über die Lebensqualität von
Krebspatientinnen und -patienten und -überlebenden werden Indikatoren zur
Bewertung der in den EU-Ländern umgesetzten Maßnahmen für die Überwachung
und Verbesserung der Lebensqualität entwickelt, die auch Maßnahmen umfassen
dürften, die für nach Krebs erworbene Behinderungen relevant sind.
Behinderung und Intersektionalität: mehr Mitsprache und Auswahl
Frauen, ältere und jüngere Menschen mit Behinderungen sowie Kinder, LGBTIQ+-
Personen und Angehörige ethnischer Minderheiten mit Behinderungen erleben sich
überschneidende Formen der Diskriminierung und sind in vielen Bereichen
einem höheren Risiko von Ausgrenzung und Ungleichheit ausgesetzt18. Die
Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderungen werden bei der
Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030
sorgfältig berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der
Mitgliedstaaten bei der Verbesserung des Zugangs zur physischen und
psychischen Gesundheitsversorgung sowie zur sexuellen und reproduktiven
Gesundheit und den damit verbundenen Rechten. Diesbezüglich werden im
Rahmen einer Initiative in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation
Möglichkeiten erkundet, die Qualität und Barrierefreiheit der Gesundheitsversorgung
von Frauen, einschließlich Frauen mit Behinderungen, zu verbessern. Darüber
17 So trägt beispielsweise die Gemeinsame Maßnahme EUCanScreen dazu bei, den Zugang zur
Krebsvorsorge für Menschen mit geistigen Behinderungen zu verbessern, unter anderem durch
eine Durchführbarkeitsstudie über die Akzeptanz von Selbsttests auf HPV (humanes
Papillomavirus) bei Menschen mit einer leichten bis mittelschweren geistigen Behinderung, die
seit längerer Zeit nicht an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.
18 Nach einem intersektionalen Ansatz kann sich die Diskriminierung von Menschen mit
Behinderungen mit anderen Formen der Diskriminierung aufgrund anderer persönlicher Merkmale
oder Identitäten überschneiden. Dazu gehören Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung,
sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität/-ausdruck oder ethnische Herkunft.
Intersektionalität führt zu spezifischen Ungleichheiten und einzigartigen
Diskriminierungserfahrungen.
17
hinaus wird die Kommission eine Studie über Gewalt gegen Frauen mit
Behinderungen in der EU in Auftrag geben. Die Kommission wird bei der
Umsetzung der einschlägigen Strategien wie der LGBTIQ+-Strategie und der
Strategie gegen Rassismus 2026-2030 den Bedürfnissen von Menschen mit
Behinderungen besondere Aufmerksamkeit widmen.
Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu Justiz, Rechtsschutz und
Sicherheit
Um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu
ermöglichen, ist es von entscheidender Bedeutung, praktische und rechtliche
Hindernisse, z. B. im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit oder der Rechts-,
Geschäfts- und Handlungsfähigkeit, zu beseitigen und angemessene
Vorkehrungen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang umfasst der Zugang
zur Justiz die Möglichkeit, an Gerichtsverfahren teilzunehmen und in beruflicher
Funktion zum Justizsystem beizutragen. Der Schutz von Menschen mit
Behinderungen, insbesondere von Menschen in prekären Situationen, vor Gewalt,
Hass, Ausbeutung und Missbrauch, sowohl online als auch offline, bleibt eine
Priorität.
Opfer mit Behinderungen werden durch die überarbeitete Opferschutzrichtlinie, die
neue Bestimmungen über verfahrenstechnische Vorkehrungen enthält, und durch
die bevorstehende EU-Strategie für die Rechte von Opfern weiter geschützt und
unterstützt.
Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden im Rahmen der Richtlinie zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterstützt, die
spezifische Bestimmungen enthält und einen besonderen Schutz von Frauen und
Mädchen mit Behinderungen vorsieht. Die Kommission wird außerdem die
Ausarbeitung von Leitlinien für die Verfahrensunterbringung für alle Opfer mit
Behinderungen erleichtern.
Das Programm „Justiz“ fördert die justizielle Aus- und Fortbildung zur VN-BRK
und zu Behinderungen im Einklang mit den Prioritäten der Strategie für die
justizielle Aus- und Fortbildung. Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie über die
Europäische Ermittlungsanordnung wird die Kommission darauf hinwirken, dass
auch Personen mit Behinderungen aus einem anderen Mitgliedstaat per
barrierefreier Videokonferenz-Technologie an Verhandlungen in Strafverfahren
teilnehmen können, unter Gewährleistung der erforderlichen Verfahrensgarantien.
Die Kommission wird außerdem die Häufigkeit der Berichterstattung über die
Behinderungsthematik im EU-Justizbarometer erhöhen.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der künftigen
Verordnung über den grenzüberschreitenden Schutz schutzbedürftiger
Erwachsener unterstützen und die Anwendung unter uneingeschränkter Einhaltung
der VN-BRK fördern. Darüber hinaus wird die Kommission eine Studie über die
18
Entscheidungsfindungssysteme und die Rechtsvorschriften zur Rechts-, Geschäfts-
und Handlungsfähigkeit in den Mitgliedstaaten veröffentlichen, in der unterstützte
Entscheidungsfindungskonzepte zur Förderung der Selbstbestimmung von
Menschen mit kognitiven, geistigen und psychosozialen Behinderungen vorgestellt
werden.
Darüber hinaus wird die Kommission Rechtsvorschriften auf der Grundlage der unter
Artikel 83 Absatz 1 AEUV fallenden bestehenden Kriminalitätsbereiche in Betracht
ziehen, um die Definition von Hassdelikten im Internet zu harmonisieren, und
möglicherweise die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Internet aus
Gründen, die derzeit nicht unter das EU-Recht fallen, wie etwa eine Behinderung,
aufzunehmen. Das Thema Behinderung wird auch im künftigen Aktionsplan zum
Schutz von Kindern vor Kriminalität und in der Strategie zur Bekämpfung des
Menschenhandels sowie im Migrations- und Asylpaket durchgängig berücksichtigt.
Vorsorge und Notfallmanagement
Menschen mit Behinderungen sind unverhältnismäßig stark von Katastrophen
betroffen und bei einem Notfall besonders gefährdet. In solchen Situationen haben
viele nur begrenzten Zugang zu Frühwarnungen und Warnmeldungen, zu
geeigneten Transportmitteln und zu der medizinischen Ausrüstung, die sie oder ihre
Betreuungspersonen benötigen. Darüber hinaus sind Ersthelferinnen und -helfer
nicht immer geschult und ausgerüstet, um ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht
zu werden.
Die Kommission wird sich bemühen, die EU sicherer und widerstandsfähiger
gegenüber Bedrohungen zu machen, indem sie ihre Fähigkeit zur Antizipation,
Prävention, Vorsorge und Bewältigung von Krisen verbessert. Um dies zu erreichen,
wird sie eine stärkere und inklusivere Vorsorgekultur im Einklang mit der
Strategie für eine Union der Krisenvorsorge fördern und dabei das
Katastrophenschutzverfahren der Union nutzen.
LEITINITIATIVE – Auf alles vorbereitet, für alle vorbereitet
Die Kommission wird sich bemühen, Vorsorge und Krisenmanagement
behindertengerechter zu gestalten. Die Initiative wird Folgendes umfassen: i)
Lückenanalyse und Erfassung der Situation von Menschen mit Behinderungen in
Bezug auf Katastrophenbewältigung und -vorsorge durch die Interessenträger; ii)
Leitlinien für Ersthelferinnen und -helfer, einschließlich Betreibern der
Notrufnummer 11219, sowie für Menschen mit Behinderungen und ihre
Betreuungspersonen zum Vorgehen in Notfällen; iii) Fortbildungspläne für
Ersthelferinnen und -helfer zur Erkennung einer Art von Behinderung und zur
Festlegung des geeigneten Vorgehens; und iv) die Verleihung einer
19 Die Notrufnummer 112 soll gemäß dem europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in der
gesamten EU vollständig barrierefrei sein.
19
Katastrophenschutzmedaille20 auf dem Katastrophenschutzforum für den
„außerordentlichen Beitrag zum Katastrophenschutzverfahren der Union im Bereich
der Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ im Jahr 2026.
Teilhabe an kulturellem Leben, Sport, Reisen und Freizeit
Starke Ungleichheiten beim Zugang zu und bei der Teilhabe an Kultur betreffen
Menschen mit Behinderungen als Künstler, Kulturschaffende und Publikum.
Menschen mit Behinderungen, die an Kultur- und Sportveranstaltungen teilnehmen,
haben aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten und
Dienstleistungen sowie aufgrund anhaltender Stereotype und zusätzlicher Kosten oft
Schwierigkeiten bei Reisen und Freizeit. Dies beeinträchtigt ihre persönliche
Entwicklung und verhindert ihre Inklusion in die Gesellschaft. Im Kulturkompass für
Europa wurden Hindernisse im Zusammenhang mit Behinderungen als einer der
Faktoren genannt, die die Teilhabe an der Kultur beeinträchtigen, und es wurden
inklusive kulturpolitische Maßnahmen, nachhaltige Investitionen und eine inklusive
und barrierefreie Gestaltung der kulturellen Infrastruktur und Programme gefordert.
Bis 2028 wird die Kommission einen Bericht erstellen, um die Mitgliedstaaten dabei
zu unterstützen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Kultur zu
erhöhen. Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, werden zur
künftigen EU-Künstlercharta konsultiert. Außerdem wird die Kommission im
Rahmen der DiscoverEU-Inklusionsaktion junge Menschen mit geringeren Chancen
unterstützen, einschließlich junger Menschen mit Behinderungen. Die Kommission
wird Inklusion und Barrierefreiheit im Sport weiter fördern, unter anderem durch die
Kategorie „Inklusion“ der #BeActive EU-Sportpreise und die Kampagne zur
Europäischen Woche des Sports.
20 Auf der Grundlage von Artikel 20 Buchstabe a des Beschlusses über das
Katastrophenschutzverfahren der Union.
20
Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,
die Inklusion von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen mit
Behinderungen in die reguläre Bildung zu fördern, indem Barrieren im
schulischen Umfeld beseitigt, barrierefreie und angepasste Lernmaterialien zur
Verfügung gestellt und individualisierte Lehransätze verfolgt werden;
den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern, unter anderem durch die
Schulung von Fachkräften auf der Grundlage des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und durch
die Beseitigung administrativer und praktischer Barrieren;
den Kapazitätsaufbau im Justizsektor im Einklang mit den Anforderungen des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen zu stärken und sicherzustellen, dass Opfer mit Behinderungen
Zugang zur Justiz und zu geeigneten Schutzmaßnahmen haben, einschließlich
barrierefreier Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen.
21
III. ENGAGEMENT UND ERGEBNISSE
5. Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
weltweit
Auswärtiges Handeln
Mehr als eine Milliarde Menschen, d. h. 16 % der Weltbevölkerung, haben eine
Form der Behinderung21, und diese Zahl dürfte aufgrund des globalen
Alterungstrends zunehmen. Konfliktbedingte Verletzungen und die steigende
Prävalenz nicht übertragbarer Krankheiten wirken sich ebenfalls auf die Inzidenz von
Behinderungen auf der ganzen Welt aus.
Zusätzlich zu den auf dem Global Disability Summit 2025 (globaler Gipfel für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen) eingegangenen Verpflichtungen wird das
Thema Behinderung ganz oben auf der Tagesordnung der hochrangigen politischen
Dialoge der EU mit Drittländern stehen. Dazu gehören der Austausch
einschlägiger EU-Initiativen als bewährte Verfahren bei der Umsetzung der VN-
BRK und die Förderung ihrer Ratifizierung und Umsetzung in der ganzen Welt sowie
die Förderung der EU-Leitlinien zur Nichtdiskriminierung im auswärtigen Handeln.
Die Kommission wird auch weiterhin mit dem VN-BRK-Ausschuss
zusammenarbeiten, unter anderem durch die Unterstützung der Mitgliedschaft von
EU-Sachverständigen im Ausschuss. Bei der geplanten Überprüfung des
Gemeinsamen Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020-2027 wird
der Schwerpunkt stärker auf Behinderungen liegen.
Die Kommission wird die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei
Investitionen in Global Gateway verbessern und die Barrierefreiheit bei
Infrastrukturprogrammen fördern, auch beim Wiederaufbau und bei der Erholung
nach Konflikten. Die Kommission wird sich darum bemühen, sicherzustellen, dass
das von der EU finanzierte auswärtige Handeln nicht zur Institutionalisierung von
Menschen mit Behinderungen beiträgt, sondern einen menschenrechtsbasierten
Übergang zur Unterstützung in der Familie und in der lokalen Gemeinschaft sowie
eine eigenständige Lebensführung fördert.
Die Berichterstattung über die durchgängige Berücksichtigung von Behinderungen
und gezielte Maßnahmen wird fortgesetzt, wobei der Inklusionsmarker des OECD-
Entwicklungsausschusses verwendet wird, um behindertengerechte finanzierte
Maßnahmen nachzuverfolgen.
21 Daten von 2022. Quelle: Global report on health equity for persons with disabilities.
22
Humanitäre Hilfe
Die Schutzbedürftigkeit und Marginalisierung von Menschen mit Behinderungen
wird in humanitären Krisen noch verschärft. Menschen mit Behinderungen
werden mit größerer Wahrscheinlichkeit sowohl von Vorsorge- als auch von
Krisenreaktionsmaßnahmen ausgeschlossen, und ihre Bedürfnisse werden bei der
Gestaltung und Bereitstellung der Hilfe nicht ausreichend berücksichtigt. Aufbauend
auf der Bewertung der operativen Leitlinien für die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in von der EU finanzierte humanitäre Hilfsmaßnahmen wird die
Kommission die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei allen von der
EU finanzierten humanitären Maßnahmen stärken und Partner und Personal in
dieser Hinsicht unterstützen. Das Engagement für die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen wird auch in der bevorstehenden Mitteilung über humanitäre
Maßnahmen der EU in einer sich wandelnden Weltordnung bekräftigt, um
sicherzustellen, dass sie sinnvoll einbezogen und ihre Bedürfnisse bei Initiativen der
humanitären Diplomatie gebührend berücksichtigt werden, und um inklusive
humanitäre Maßnahmen im derzeitigen globalen Kontext zu fördern.
EU-Erweiterung
Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer für den EU-Beitritt müssen ihre
Rechtsvorschriften in den Bereichen Grundrechte und Nichtdiskriminierung, im
Einklang mit dem Ansatz „Wesentliches zuerst“ der überarbeiteten
Erweiterungsmethodik der EU, sowie im Bereich Barrierefreiheit und Inklusion
schrittweise an den EU-Besitzstand und die einschlägigen internationalen und
europäischen Standards angleichen. Die Kommission wird die Partnerländer
unterstützen und ihre Fortschritte bei der Angleichung und wirksamen Umsetzung
der einschlägigen politischen Maßnahmen bewerten, unter anderem im Rahmen
des jährlichen Erweiterungspakets.
Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen müssen besonders im
Zusammenhang mit der Ukraine berücksichtigt werden, in der die Prävalenz
erworbener Behinderungen infolge des Angriffskriegs Russlands wahrscheinlich
zugenommen hat.
LEITINITIATIVE – „Nichts über uns ohne uns“ beim Wiederaufbau der Ukraine
Die Kommission wird die Bemühungen um einen behindertengerechten
Wiederaufbau in der Ukraine unterstützen. Die Initiative wird Folgendes
umfassen: i) eine hochrangige Veranstaltung zum Thema Barrierefreiheit im
Rahmen einer der Wiederaufbaukonferenzen für die Ukraine im Jahr 2027; ii)
Einbeziehung von Behindertenorganisationen in partizipative Prozesse zur
Gestaltung und Umsetzung von Projekten des Neuen Europäischen Bauhauses im
23
Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der Ukraine; und iii) Mobilisierung von EU-
Mitteln für die Barrierefreiheit beim Wiederaufbau.
Darüber hinaus werden Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer in die
Arbeit der Plattform für das Thema Behinderungen sowie in andere einschlägige
Maßnahmen im Rahmen der verbesserten Strategie einbezogen.
Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,
sicherzustellen, dass internationale Entwicklungsprogramme auf Länderebene im
Einklang mit den Verpflichtungen des Global Disability Summit 2025 das Ziel der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen verfolgen und dass finanzielle
Unterstützung nicht die Institutionalisierung verfestigt;
sich darum zu bemühen, humanitäre Hilfsmaßnahmen inklusiv und barrierefrei zu
machen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Zugang zu
humanitären Maßnahmen und eine uneingeschränkte und wirksame Teilhabe
daran zu ermöglichen.
6. Effiziente Umsetzung der Strategie
Aufbauend auf der Einrichtung der Plattform für das Thema Behinderungen werden
ein kohärenter Koproduktionsansatz und eine verstärkte Zusammenarbeit mit
den Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sein, um wirksame politische
Ergebnisse vor Ort sicherzustellen. Eine weitere durchgängige Berücksichtigung
von Behinderungen in allen Politikbereichen und in allen Organen und Einrichtungen
der EU wird ebenfalls ausschlaggebend dafür sein, dass umfassende Ergebnisse
erzielt werden.
Die Kommission wird die Plattform für das Thema Behinderungen aufwerten,
indem sie den Informationsaustausch über nationale Entwicklungen ausbaut. Die
Plattform wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, bei der Ausarbeitung und
Umsetzung von Plänen und Strategien für Menschen mit Behinderungen, die in ihre
nationalen und regionalen Partnerschaftspläne im Rahmen des mehrjährigen
Finanzrahmens für die Zeit nach 2027 (vorbehaltlich der Annahme) einfließen,
Herausforderungen und Abhilfemaßnahmen zu ermitteln. Sitzungen für
gegenseitiges Lernen über Schlüsselthemen wie die Rechts-, Geschäfts- und
Handlungsfähigkeit, die Einstufung von Behinderungen und die Arbeitskräftemobilität
von Menschen mit Behinderungen werden den Austausch vielversprechender
Verfahren ermöglichen.
Die Kommission wird weiterhin die Einbeziehung der Gemeinschaft von
Menschen mit Behinderungen in die Politikgestaltung auf allen Ebenen im
Einklang mit der EU-Strategie für die Zivilgesellschaft fördern, in der es heißt, dass
Inklusion und Barrierefreiheit Leitprinzipien eines Dialogs mit der Zivilgesellschaft
24
sind. Die Kommission schlägt vor, Organisationen, die sich im Rahmen des
Programms Agora EU für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen einsetzen,
im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2028-2034 (vorbehaltlich der
Annahme) zu unterstützen.
Darüber hinaus wird sich die Kommission für eine verstärkte durchgängige
Berücksichtigung von Behinderungen in allen Organen, Einrichtungen und
sonstigen Stellen der EU, mit Maßnahmen in allen EU-Agenturen und
Schwerpunkt auf der Sensibilisierung, und im Rahmen ihrer Methodik für eine
bessere Rechtsetzung einsetzen. Bis 2028 wird ein Vorschlag zur Reform des
bestehenden EU-Überwachungsrahmens für die VN-BRK vorgelegt, der auf
einschlägigen analytischen Arbeiten aufbaut, um die Überwachung zu verbessern.
Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,
bewährte Verfahren aus ihren Plänen und Strategien für Menschen mit
Behinderungen sowie Informationen über nationale Entwicklungen über die
Plattform für das Thema Behinderungen auszutauschen.
7. Mit gutem Beispiel voran
Die Kommission ist entschlossen, Inklusion und Vielfalt nicht nur in ihrer
Eigenschaft als Arbeitgeberin, sondern auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern
und Interessenträgern zu fördern, im Einklang mit der Verpflichtung der EU-Organe
zur Umsetzung der VN-BRK. Aufbauend auf der Personalstrategie der Kommission
wird die Kommission weiterhin die Inklusion von Bediensteten mit
Behinderungen fördern.
Die Kommission wird sich bemühen, die Teilnahme von Menschen mit
Behinderungen am Blue-Book-Praktikumsprogramm im Rahmen der
bevorstehenden Überarbeitung des Beschlusses über das Blue-Book-Praktikum
weiter zu fördern. Dies wird die bereits bestehenden Bestimmungen über Beihilfen
für Menschen mit Behinderungen und angemessene Vorkehrungen ergänzen.
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) wird die Barrierefreiheit seiner
Kommunikation und Auswahlverfahren verbessern und Chancengleichheit für
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen gewährleisten, unter anderem
durch seine Strategie für angemessene Vorkehrungen. Das EPSO wird seine
gezielte Öffentlichkeitsarbeit durch die Zusammenarbeit mit EU-
Organisationen für Menschen mit Behinderungen und für Vielfalt weiter
verstärken, um einen vielfältigeren Pool von Bewerberinnen und Bewerbern
anzuziehen.
Die Kommission wird ihre Kontakte zu Bediensteten mit Behinderungen und
Betreuungspersonen verstärken. Sie wird die Koordinierung zwischen den
Diensten, die das Personal unterstützen, weiter straffen. Sie wird ihren
25
Aktionsplan für Vielfalt und Inklusion auf der Grundlage der Ergebnisse einer 2025
durchgeführten Umfrage aktualisieren. Sie wird zudem Initiativen entwickeln, um das
Bewusstsein zu schärfen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte zu
schulen, unbewusste Voreingenommenheit zu bekämpfen und die digitale und
physische Barrierefreiheit sowie angemessene Vorkehrungen zu verbessern.
Die Kommission wird auch regelmäßig mit Berufsverbänden zusammenarbeiten, um
die Inklusion am Arbeitsplatz weiter zu fördern.
Darüber hinaus wird die Kommission ihre Strategie gegen Belästigung umsetzen
und dabei besonderes Augenmerk auf schutzbedürftige Gruppen legen, darunter
Bedienstete mit Behinderungen sowie Bedienstete mit Pflegeverantwortung für
Familienangehörige mit Behinderungen. Auch bei der geplanten Überarbeitung des
Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems der EU werden die Bedürfnisse von
Bediensteten mit Behinderungen sorgfältig berücksichtigt.
Darüber hinaus wird die Kommission einen Aktionsplan für digitale
Barrierefreiheit (2026-2030) vorlegen, der ihr gesamtes digitales Ökosystem
abdeckt. Sie wird auch die Umsetzung des Arbeitsplans für die Gleichstellung im
Zusammenhang mit Infrastruktur und Gebäuden (2021-2030) fortsetzen und bei
Bediensteten und einschlägigen Fachkräften das Bewusstsein für physische
Barrierefreiheit schärfen. Die Kommission wird sich darum bemühen, Sitzungen und
Veranstaltungen in den Konferenzsälen der Kommission in allen EU-Sprachen
zugänglicher zu machen und KI-gestützte mehrsprachige Dienste einzuführen.
8. Sensibilisierung, Überwachung und Messung der Fortschritte
Sensibilisierung und Verbreitung bewährter Verfahren
Die Förderung des Bewusstseins für Behinderungen und die Bekämpfung von
Stereotypen sind grundlegende Ergänzungen der Gesetzgebung und
Politikgestaltung. Die Kommission wird im Rahmen des Europäischen Tages der
Menschen mit Behinderungen weiterhin mit der Behindertengemeinschaft
zusammenarbeiten und bewährte Verfahren für die Barrierefreiheit durch den Access
City Award fördern, um eine neue praxisbezogene Gemeinschaft unter den
Städten zu entwickeln. Sie wird auch weiterhin lokale Gebietskörperschaften, die
sich für Inklusivität einsetzen, mit dem Preis „Europäische Hauptstädte für Inklusion
und Vielfalt“ feiern und unterstützen. Darüber hinaus wird die Kommission eine
Kampagne für die Union der Gleichheit durchführen, die sich auch mit
Behinderungen befassen wird.
Erhebung von Daten, Überwachung und Messung der Fortschritte
Statistiken sind ein notwendiges Instrument zur Bewertung politischer Ergebnisse
und zur Gestaltung einer evidenzbasierten Behindertenpolitik. Die Kommission wird
die Datenerhebung schrittweise intensivieren und Daten für neue Indikatoren
26
zur Situation von Menschen mit Behinderungen für verschiedene Aspekte des
Lebens über das spezielle statistische Online-Gateway der EU veröffentlichen und
sich bemühen, die nach Art der Behinderung aufgeschlüsselte Datenerhebung zu
verbessern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu
halten. Darüber hinaus wird sie eine Empfehlung zu Gleichstellungsdaten
herausgeben und ein hochrangiges Rundtischgespräch organisieren, um deren
Erhebung und Nutzung weiter zu fördern, aufbauend auf der Arbeit der
Expertengruppe für Gleichstellungsdaten der Hochrangigen Gruppe für
Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt.
Außerdem wird die Kommission 2027 eine neue Eurobarometer-Umfrage zur
Diskriminierung in der EU veröffentlichen. Und sie wird weitere Schritte
unternehmen, um die Erhebung von Daten über Menschen mit Behinderungen,
die in Einrichtungen leben, und die damit verbundenen Kosten zu fördern. Die
Kommission wird die Plattform für das Thema Behinderungen nutzen, um
Fortschritte zu erörtern und die Rechenschaftspflicht zu stärken, wobei sie,
unterstützt durch die bevorstehende Berichterstattung zur Union der Gleichheit und
den Überwachungsrahmen für die Strategie, die nationalen Entwicklungen
überwacht. Schließlich wird sich die Kommission darum bemühen, dass die
Verwendung der EU-Mittel anhand der in der Strategie und in dieser Mitteilung
dargelegten politischen Leitlinien überwacht wird.
Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,
das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und Stereotypen
über sie zu bekämpfen, unter anderem bei der Darstellung von Behinderungen in
den Medien;
dafür zu sorgen, dass nach Behinderung aufgeschlüsselte Daten zur Verfügung
stehen, auch in Einrichtungen.
27
SCHLUSSFOLGERUNG
Die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 ist nach
wie vor der wichtigste politische Rahmen der EU für die Verwirklichung einer
Union der Gleichheit für Menschen mit Behinderungen. Diese verbesserte
Strategie wird das Engagement der Kommission verstärken, gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten und einschlägigen Interessenträgern sowie mit Kandidatenländern
und potenziellen Kandidatenländern für den EU-Beitritt eine solide Politik für
Menschen mit Behinderungen zu gestalten und umzusetzen.
Die Förderung der Rechte und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird
den Weg für stärkere Demokratien und wettbewerbsfähigere Volkswirtschaften
ebnen und die Rolle der EU als vertrauenswürdiger wichtiger Akteur auf der
Weltbühne bekräftigen, indem sie ihr Engagement für die Wahrung der
Menschenrechte widerspiegelt.
Drucksache 310/26- 27 -
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Unterrichtung)