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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030

dip / drucksache 22.05.2026 · WP 21 · 310/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 310/26 22.05.26 EU - AIS - FSFJ - R - Vk - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 COM(2026) 541 final Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 205/21 = AE-Nr. 210175 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.5.2026 COM(2026) 541 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 {SWD(2026) 773 final} 2 EINLEITUNG Rund 90 Millionen Menschen in der EU leben mit einer Behinderung1. Die große Vielfalt der Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen macht sie zu einer heterogenen Gruppe mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Eine einfache Tatsache haben sie jedoch alle gemeinsam: Sie haben die gleichen Menschenrechte wie alle anderen. Behinderungen ergeben sich aus der Wechselwirkung zwischen Beeinträchtigungen und einstellungs- oder umweltbedingten Barrieren, die Menschen mit Behinderungen an der uneingeschränkten, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Eine Behinderung kann schon bei der Geburt vorhanden sein oder erst später im Leben auftreten, auch infolge des Alterns. Daher wirken sich Behinderungen auf die Gesellschaft als Ganzes aus: in verschiedenen Lebensabschnitten werden viele Menschen Situationen erleben, in denen Barrieren ihre uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft erschweren. Behinderungen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen betreffen uns alle. Zusammen mit anderen Gleichstellungsstrategien der EU trägt die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 (im Folgenden „Strategie“) zur Schaffung einer Union der Gleichheit bei, um Diskriminierung zu bekämpfen und das Leben von Menschen mit Behinderungen sowohl innerhalb der EU und als auch über ihre Grenzen hinaus zu verbessern. Die Strategie bietet einen Rahmen für i) die Umsetzung der Rechte und Maßnahmen der EU; ii) die Beseitigung von Barrieren, um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, unabhängig zu leben und gleichberechtigt mit anderen an Gesellschaft und Wirtschaft teilzuhaben; iii) die Zusammenarbeit mit Interessenträgern und Erzielung von Ergebnissen. Diese Ziele stehen im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) und der europäischen Säule sozialer Rechte. Sie entsprechen auch den Zielen des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, indem der Beitrag von Menschen mit Behinderungen zur Wirtschaft und Gesellschaft als Vorteil für eine wettbewerbsfähigere EU aufgewertet wird2. Auf halbem Wege der Umsetzung der Strategie muss die EU nun ihre Maßnahmen verstärken, ein erneuertes Engagement in allen Sektoren im Rahmen eines Mainstreaming-Ansatzes sicherstellen und sich erneut zu den Kernzielen der Strategie bekennen, die Selbstbestimmung, Autonomie und Teilhabe zu unterstützen. Zwar haben sich die in der Strategie festgelegten allgemeinen Ziele 1 Mindestens 16 Jahre alt, im Jahr 2024. Quelle: Schätzung von Eurostat anhand von EU-SILC- Mikrodaten von 2024. Der globale Indikator für die Aktivitätseinschränkung (GALI) wird als wichtigste Variable zur Messung von Behinderungen auf EU-Ebene verwendet. 2 Auf der Grundlage der Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung von Diskriminierung in der Europäischen Union werden die Verluste des Bruttoinlandsprodukts (BIP) infolge der Diskriminierung aufgrund von Behinderungen auf 0,84 bis 1,42 Mrd. (EUR, Preisniveau von 2022) geschätzt. 3 nicht geändert, es bedarf jedoch verstärkter Maßnahmen, um sie bis 2030 zu erreichen. Die im Vorfeld dieser Mitteilung durchgeführten Konsultationen, die Standpunkte anderer EU-Organe3 und die abschließenden Bemerkungen, die der zuständige VN-Ausschuss 2025 an die EU gerichtet hat, sowie eine Bewertung der Fortschritte4 tragen dazu bei, die Bereiche zu ermitteln, in denen weitere Anstrengungen erforderlich sind. Die Kommission stärkt daher die Strategie, um die EU und ihre Mitgliedstaaten bei ihrem gemeinsamen Engagement für eine bessere Inklusion von Menschen mit Behinderungen bis 2030 anzuleiten. Die geplanten Maßnahmen umfassen Leitinitiativen, durch die die Anstrengungen auf Schlüsselthemen konzentriert werden sollen. Die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, auch durch den Einsatz von EU-Mitteln, ist Teil dieses erneuerten Engagements. 3 Das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Rat. 4 Halbzeitbericht über die Umsetzung des Strategiepapiers „Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“, das dieser Mitteilung beigefügt ist. 4 I. RECHTE IN DIE TAT UMSETZEN 1. Barrierefreiheit – Schlüssel zu Wahrnehmung von Rechten, Autonomie und Gleichheit Barrierefreiheit ist von entscheidender Bedeutung, um Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor mit Barrieren in der baulichen Umwelt, im Verkehr und beim Zugang zu Dienstleistungen, Informationen und Kommunikation, einschließlich digitaler Räume, konfrontiert. Digitale Barrierefreiheit und assistive Technologien Die wirksame Umsetzung wichtiger Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit, auch durch die Unterstützung von AccessibleEU, wird bis 2030 ein zentraler Schwerpunkt bleiben. Die Kommission wird die Umsetzung und Anwendung des europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit überwachen, unter anderem durch Expertengruppen und Ausschüsse, und den Normungsauftrag M587 sowie technische Spezifikationen in Bezug auf die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen weiterverfolgen. Aspekte der Barrierefreiheit werden auch bei der Bewertung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste berücksichtigt. Die Überwachung der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften wie der Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet und des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation wird bis zu dessen vorgeschlagener Überarbeitung fortgesetzt. Die Kommission wird die Bemühungen unterstützen, Internetplattformen und digitale Dienste zugänglicher zu machen, unter anderem durch die Verhaltenskodizes im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste. Um ihre weltweit führende Rolle bei der Barrierefreiheit, insbesondere im digitalen Bereich, zu behaupten, muss sich die EU ständig an neue Herausforderungen anpassen. Dies betrifft insbesondere den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI), die ein großes Potenzial zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen birgt, jedoch im Hinblick auf etwaige diskriminierende Auswirkungen vorsichtige Ansätze erfordert5. Der Schwerpunkt auf Barrierefreiheit und dem Schutz der Grundrechte wird für die Festlegung eines gemeinsamen Ansatzes für den Einsatz von KI im Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung sein. Die Kommission wird Leitlinien für die Umsetzung der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) herausgeben und weiterverfolgen, z. B. zu verbotenen Praktiken der KI, bei denen die Vulnerabilität einer Person unter anderem aufgrund einer Behinderung auf erheblich schädigende Weise ausgenutzt wird, sowie zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen. 5 2021 UN Special Rapporteur Report: Artificial intelligence and the rights of persons with disabilities. 5 KI-Entwicklungen sind besonders wichtig im Bereich der assistiven Technologie, die für die Gewährleistung von Autonomie und Lebensqualität von entscheidender Bedeutung ist und mit dem Altern zunehmend an Bedeutung gewinnt. Aus geschäftlicher Sicht birgt dieser Sektor Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Markteintritt und dem Zugang zu Finanzmitteln, was sich auf die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer auswirken dürfte. LEITINITIATIVE – Assistive Technologien und KI: vom Labor zum Markt Die Kommission wird sich bemühen, den Kenntnisstand zu fördern und den Binnenmarkt für assistive Technologien und KI-Anwendungen zu stärken. Ziel ist es, Engpässe zu ermitteln und zu beseitigen, die es Menschen mit Behinderungen erschweren, von barrierefreien und erschwinglichen Technologien zu profitieren. Die Initiative umfasst: i) einen Dialog auf EU-Ebene mit Betreibern assistiver Technologien, an dem Nutzerinnen und Nutzer sowie öffentliche Verwaltungen beteiligt sind und in dem einschlägige EU-Initiativen zur Unterstützung von Unternehmen wie das Enterprise Europe Network vorgestellt und Finanzierungsmöglichkeiten ermittelt werden, um den Übergang vom Labor zum Markt zu erleichtern; und ii) eine Studie zur Bewertung der Hindernisse beim Zugang von Menschen mit Behinderungen zu assistiven Technologien und KI und zur Unterbreitung von Vorschlägen zu deren Beseitigung. Sichere und zugängliche Produkte und Dienstleistungen Menschen mit Behinderungen haben als Verbraucherinnen und Verbraucher Schwierigkeiten aufgrund unzugänglicher Schnittstellen und Funktionen und eines Mangels an barrierefreier Kennzeichnung und Produktinformationen. Darüber hinaus schränken Barrieren beim Zugang zu essenziellen Dienstleistungen wie dem Verkehr, die beispielsweise auf unzugängliche Fahrzeuge und Bahnhöfe und den Mangel an in Echtzeit zugänglichen Informationen zurückzuführen sind, ihre Möglichkeiten ein, unabhängig zu sein und in ihren Gemeinschaften mitzuwirken. Die Kommission wird eine barrierefreie Kennzeichnung in Schlüsselsektoren6 fördern. Die Umsetzung der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit und der überarbeiteten Rechtsvorschriften über alternative Streitbeilegung wird dazu beitragen, die Barrierefreiheit und die Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Behinderungen zu verbessern. Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern in prekären Situationen ist eine übergeordnete Priorität der Verbraucheragenda 2030, auch im digitalen Umfeld. Die Kommission wird die Arbeit der nationalen Verbraucherschutzbehörden und des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren koordinieren, um sicherzustellen, dass die 6 Wie Energie, Lebensmittel und Kosmetika. Im Bereich der Energieverbrauchskennzeichnung werden die von der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) erstellten Dokumente ab 2026 leichter zugänglich gemacht. 6 Schutzbedürftigkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausgenutzt wird und dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Verbraucherinnen und Verbraucher im EU-Recht gewahrt werden. Laut einem Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über behindertengerechte Infrastruktur, Verkehrsmittel und Wohnungen können Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu anderen bis zu 15-mal größeren Einschränkungen bei der Teilhabe und Mobilität ausgesetzt sein. Dies macht deutlich, dass die Maßnahmen verstärkt werden müssen, um die Barrierefreiheit, Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Verkehrssystemen für Menschen mit Behinderungen – Herausforderungen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten besonders akut sind – zu verbessern. LEITINITIATIVE – Besserer Zugang zu Verkehrsmitteln für Menschen mit Behinderungen Die Kommission wird die Barrierefreiheit verschiedener Verkehrsmittel fördern. Die Initiative zielt auf folgende Ergebnisse ab: i) im Eisenbahnverkehr: Festlegung gemeinsamer EU-Prioritäten und -Kriterien für die Barrierefreiheitsanforderungen im Eisenbahnverkehr durch Überarbeitung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität in Bezug auf Personen mit eingeschränkter Mobilität. In diesem Zusammenhang wird die Eisenbahnagentur der Europäischen Union Empfehlungen für die Überarbeitung der technischen Spezifikationen abgeben, z. B. zur Verbesserung der Bahnsteigstufe, zur Erleichterung des eigenständigen Einsteigens und zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Nachtzügen; ii) im Straßenverkehr: Aktualisierung des Referenzmaterials für die Planung nachhaltiger städtischer Mobilität in Bezug auf schutzbedürftige Gruppen und Veröffentlichung von Leitlinien zu Sicherheitsmerkmalen der Straßenverkehrsinfrastruktur für schutzbedürftige Nutzerinnen und Nutzer. Darüber hinaus wird bei der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und ihrer bevorstehenden Überarbeitung angestrebt, die europäischen technischen Normen für die Barrierefreiheit von Ladestationen für Elektrofahrzeuge einzubeziehen; iii) im Schiffsverkehr: Überprüfung der Bestimmungen zur Barrierefreiheit im Rahmen der Bewertung der Richtlinie über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe; und iv) im Luftverkehr: Zusammenarbeit mit Luftfahrtakteuren und Verbreitung bewährter Verfahren unter den Betreibern, um das Flugreiseerlebnis für Menschen mit Behinderungen zu verbessern, z. B. durch Dialoge über den Umgang mit und die Beförderung von Assistenzhunden und Mobilitätshilfen. Die Kommission wird auch prüfen, wie die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Normungsverfahren verbessert und Normen im Rahmen der Überarbeitung der Normungsverordnung barrierefreier und inklusiver gestaltet werden können. Darüber hinaus wird erwartet, dass in der überarbeiteten Richtlinie 7 über die öffentliche Auftragsvergabe die Verpflichtung zum Kauf barrierefreier Waren und Dienstleistungen wieder festgeschrieben wird. Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,  die Verbesserung und Umsetzung der Barrierefreiheit bei Normen und technischen Spezifikationen, auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, zu unterstützen;  Schulungen zur Barrierefreiheit für einschlägige Fachkräfte in den Bereichen Bauwesen, Verkehr, Vergabe öffentlicher Aufträge und Informations- und Kommunikationstechnologien bereitzustellen. 8 2. Wahrnehmung von EU-Rechten Erleichterung der Mobilität innerhalb der EU EU-Bürgerinnen und -Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen, genießen alle Vorteile der Unionsbürgerschaft, wie das Recht, sich frei zu bewegen und überall in der EU zu leben. Die von der speziellen Expertengruppe unterstützte Umsetzung und Anwendung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen7 wird von entscheidender Bedeutung sein, um die Mobilität und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Drittstaatsangehöriger, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, innerhalb der EU zu verbessern. Es bestehen jedoch nach wie vor administrative Barrieren, auch in Bezug auf den Zugang zu Behindertenbeihilfe beim Umzug von einem Mitgliedstaat in einen anderen. Diesbezüglich sind Unterschiede in der Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten Behinderung definieren und einstufen, ein Hinweis darauf, dass Informationen ausgetauscht werden müssen, um ein gemeinsames Verständnis zu fördern. Die Kommission wird daher das gegenseitige Lernen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Methoden zur Einstufung von Behinderungen fördern. LEITINITIATIVE – Europäischer Behindertenausweis und Parkausweis in Ihrer (digitalen) Brieftasche Mit dieser Initiative soll sichergestellt werden, dass die Ausweise in der EU Wirklichkeit werden, d. h. alle EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Behinderungen sollten sie in ihrer (digitalen) Brieftasche haben. Dies erfordert: i) QR-Codes für die physischen Versionen der Ausweise, Merkmale zur Gewährleistung der Sicherheit der Ausweise und zur Verhinderung von Betrug sowie Interoperabilitätsanforderungen für die Lesbarkeit in allen Mitgliedstaaten; ii) barrierefreie digitale Versionen der Ausweise und entsprechende Interoperabilitätsvereinbarungen; iii) Kommunikationsbemühungen, um über die Vorteile der Ausweise zu informieren; und iv) eine Bewertung der verbleibenden Lücken im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen. Förderung der Teilhabe an demokratischen Prozessen Menschen mit Behinderungen sollten gleichberechtigt mit anderen an politischen Prozessen, einschließlich Wahlen, teilnehmen können. Zu den Schwierigkeiten, mit denen sie bei der Ausübung ihrer demokratischen Rechte konfrontiert sind, gehören die Beschaffung barrierefreier Stimmzettel und wahlbezogener 7 Mit der Richtlinie (EU) 2024/2842 des Europäischen Parlaments und des Rates auf Drittstaatsangehörige ausgeweitet, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten. 9 Informationen, der Zugang zu elektronischen Behördendiensten, die Teilnahme an Wahlen und die Kandidatur für ein Amt. LEITINITIATIVE – Inklusive Demokratien in der gesamten EU Die Kommission wird im Rahmen des Europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um folgende Ergebnisse zu erzielen: i) Aktualisierung des Leitfadens zu bewährten Wahlpraktiken, die sich mit der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen am Wahlprozess befassen; ii) Förderung gemeinsamer Referenzen und Standards für inklusive Wahlen über das im Europäischen Schutzschild für die Demokratie vorgesehene Archiv; und iii) Austausch bewährter Verfahren zu behinderungsrelevanten Elementen der Empfehlung der Kommission für inklusive und stabile Wahlverfahren und des Berichts der Kommission über die Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 im Rahmen des Europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen. Die Kommission wird ihre Bemühungen fortsetzen, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit Interessenträgern und durch Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung des aktiven und passiven Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2029. Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,  die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an demokratischen Prozessen sowohl als Wählerinnen und Wähler als auch als Kandidatinnen und Kandidaten bei Wahlen zu fördern, unter anderem indem sie Wahlkommunikation und - informationen in barrierefreien Formaten bereitstellen und gewährleisten, dass Wahlmaterialien, -verfahren und -einrichtungen barrierefrei sind. 10 II. BEFÄHIGUNG ZUR SELBSTBESTIMMUNG UND INKLUSION 3. Gute Lebensqualität und unabhängiges Leben Förderung einer eigenständigen Lebensführung und Stärkung der Betreuung in der lokalen Gemeinschaft Die EU fördert seit mehr als einem Jahrzehnt durch politische Maßnahmen und Finanzmittel die Deinstitutionalisierung, unter anderem durch die Leitlinien für eine eigenständige Lebensführung und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft im Rahmen einer Finanzierung durch die EU. Allerdings ist einer aktuellen Schätzung von Eurofound zufolge die Zahl der Kinder, Erwachsenen mit Behinderungen und älteren Menschen in Heimen in den zehn Jahren bis 2022-2023 in der EU auf 1,4 Millionen gestiegen8. Probleme mit der Barrierefreiheit, das Fehlen angemessener Betreuung in der lokalen Gemeinschaft und Einschränkungen der Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit gehören zu den Gründen, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, unabhängig zu leben. LEITINITIATIVE – EU-Allianz für eine eigenständige Lebensführung Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und Interessenträger ermutigen, Informationen auszutauschen, die Erhebung und Verbreitung von Daten zu fördern und das Bewusstsein für Faktoren zu schärfen, die zum Prozess der Deinstitutionalisierung beitragen oder diesen erschweren. Die Initiative wird Folgendes umfassen: i) Schaffung eines Bündnisses von politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern und Interessenträgern, um die Einrichtung nationaler und lokaler Zentren für ein eigenständiges Leben unter Nutzung von EU- Mitteln zu erleichtern; ii) Überwachung des Deinstitutionalisierungsprozesses in den Mitgliedstaaten und Bereitstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse; und iii) Durchführung eines Dialogs über die Umsetzung der eigenständigen Lebensführung. Die Kommission wird außerdem innovative Lösungen für ein eigenständiges Leben durch EU-Mittel fördern, insbesondere durch „Horizont Europa“ und die kohäsionspolitischen Fonds und Programme sowie deren Nachfolger im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit nach 2027. Die Kommission wird eine barrierefreie Unterstützung in der lokalen Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen fördern, unter anderem im Rahmen des Europäischen Sozialfonds+ und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Im Bereich der Sozialdienstleistungen wird die Kommission den im Rahmen der Strategie angekündigten Rahmen für herausragende 8 Paths towards independent living and social inclusion in Europe | Eurofound. 11 Sozialdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen vorstellen und Synergien mit der Aktualisierung des freiwilligen Qualitätsrahmens der EU für Sozialdienstleistungen des Ausschusses für Sozialschutz gewährleisten. Verbesserung des Zugangs zu nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung Die Verbesserung der Inklusion in den Arbeitsmarkt stellt eine wichtige Gelegenheit dar, um die Kompetenzen, Talente und Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen besser zu nutzen und so zu einer inklusiveren und wettbewerbsfähigeren EU-Wirtschaft beizutragen. Allerdings nimmt nur die Hälfte der Menschen mit Behinderungen in der EU am Arbeitsmarkt teil (56,4 % im Jahr 20249), und im Jahr 2024 erreichten die behinderungsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigung 24 Prozentpunkte (23,1 Prozentpunkte im Jahr 2021)10. Zu den Hindernissen für die Teilhabe am Arbeitsmarkt gehören Probleme mit der Barrierefreiheit, das Versäumnis, angemessene Vorkehrungen zu treffen11, Sozialleistungsfallen und das Fortbestehen von Stereotypen. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um Diskriminierung zu bekämpfen und sicherzustellen, dass angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz getroffen werden, im Einklang mit den in der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verankerten rechtlichen Anforderungen der EU. Junge Menschen mit Behinderungen haben Schwierigkeiten beim Übergang ins Erwachsenenleben, da es keine geeigneten Wege zwischen Ausbildung und Beschäftigung gibt, was ihren Beitrag zum Arbeitsmarkt und zum Wirtschaftswachstum verhindert. Neue Herausforderungen am Arbeitsplatz, wie die Auswirkungen des Einsatzes von KI auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen, geben ebenso Anlass zur Sorge wie die intersektionelle Diskriminierung, z. B. von Frauen mit Behinderungen. Gleichzeitig bieten digitale Instrumente und KI Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen auch sinnvolle Möglichkeiten der Barrierefreiheit. Wie in der Empfehlung des Rates zu den Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft hervorgehoben, muss die Sozialwirtschaft, eine treibende Kraft für die Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt, weiter gefördert werden. Auch die Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte in geschützten Beschäftigungsverhältnissen geben weiterhin Anlass zur Sorge. 9 Europäische Kommission, Employment and Social Developments in Europe 2025. 10 Quelle: Eurostat. Die behinderungsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigung sind ein Leitindikator im sozialpolitischen Scoreboard, dem wichtigsten Überwachungsinstrument für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, auch im Rahmen des Europäischen Semesters. 11 Angemessene Vorkehrungen sind jede Änderung einer Arbeitsrolle oder eines Arbeitsumfelds, die erforderlich ist, damit eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit Behinderung die Arbeit ausüben kann. 12 Bessere Umsetzung des Pakets zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen Die Kommission wird auf der Grundlage des Pakets zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen und unter Einbeziehung der Sozialpartner auf einen besseren Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt hinarbeiten. Die Folgemaßnahmen werden Folgendes umfassen: i) Austausch bewährter Verfahren und Herausgabe weiterer Leitlinien, z. B. zu KI und assistiven Technologien am Arbeitsplatz, zum Übergang von der Ausbildung in die Beschäftigung und zur Beschäftigung von Frauen mit Behinderungen; ii) Bewertung des Umfangs, in dem angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz im Einklang mit der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf getroffen werden12; und iii) Veröffentlichung, zusammen mit der OECD, einer Kosten-Nutzen- Analyse zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus wird die Kommission die europäischen Sozialpartner zur möglichen Ausrichtung von EU-Maßnahmen konsultieren, mit denen die Aktivierung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossener Personen unterstützt werden soll. Die Kommission wird mit dem Ausschuss für Sozialschutz und dem Beschäftigungsausschuss des Rates zusammenarbeiten, um nationale Ziele für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen festzulegen. Die Kommission wird außerdem die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz im Rahmen der EU-Plattform der Chartas der Vielfalt fördern. In Bezug auf die Arbeitsbedingungen wird sich die Kommission bemühen, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen ausgesetzt sind, in dem anstehenden Vorschlag für einen Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze im Anschluss an die erste Phase der Konsultation der Sozialpartner und bis zur zweiten Phase der Konsultation zu berücksichtigen. Gewährleistung eines angemessenen Sozialschutzes Das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung ist bei Menschen mit Behinderungen nach wie vor hoch (28,8 % gegenüber 17,9 % bei Menschen ohne Behinderungen im Jahr 2024)13, was ein starker Prädiktor für eine schlechtere Lebensqualität ist. Die steigenden Lebenshaltungskosten in den letzten Jahren haben die Haushalte von Menschen mit Behinderungen noch anfälliger gemacht. Aufbauend auf der Studie über den Sozialschutz von Menschen mit Behinderungen in Europa wird die Kommission Analysen durchführen und Daten erheben, um die zusätzlichen Lebenshaltungskosten für Menschen mit Behinderungen zu quantifizieren, und unter anderem im Rahmen der Plattform für das Thema 12 Unter anderem auf der Grundlage der Arbeit von Eurofound zur Rolle der Sozialpartner bei der Umsetzung angemessener Vorkehrungen am Arbeitsplatz. 13 Quelle: Eurostat. 13 Behinderungen Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten darüber anregen, wie Behinderungen in den verschiedenen Sozialschutzsystemen identifiziert und berücksichtigt werden. Erschwinglicher und barrierefreier Wohnraum Menschen mit Behinderungen sind aufgrund unzureichender Barrierefreiheit und eines geringeren Haushaltseinkommens einem höheren Risiko von Wohnungsproblemen und Energiearmut ausgesetzt als die übrige Bevölkerung. Sie haben auch einen höheren Energiebedarf, insbesondere aufgrund der kritischen Abhängigkeit von Strom für medizinische Ausrüstung, Mobilitäts- und Hilfsgeräte sowie Technologien14. Die Wohnungspolitik und die Energiepolitik sollten daher den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen, um ihnen im Einklang mit den Zielen der Sicherstellung einer fairen und sauberen Energiewende und der Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt15 eine angemessene Lebensqualität zu ermöglichen. Die Kommission wird Aspekte der Barrierefreiheit bei ihrer Bewertung der nationalen Gebäuderenovierungspläne im Rahmen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden berücksichtigen und bewährte Verfahren ermitteln und verbreiten. Darüber hinaus wird sie einen spezifischen Bericht veröffentlichen, in dem die Wohnverhältnisse von Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU beleuchtet werden. Schließlich wird die Kommission einen umfassenden Rahmen für Reformen, Investitionen und Interventionen in den Bereichen nachhaltiger, barrierefreier, sozialer und erschwinglicher Wohnraum und bebaute Umgebung in Verbindung mit dem Neuen Europäischen Bauhaus, dem Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum, dem Bürger-Energiepaket und der Strategie zur Armutsbekämpfung unterstützen, wobei die direkten und indirekten Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden und Barrierefreiheitsanforderungen Rechnung getragen wird. Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,  nationale Ziele zur Förderung einer eigenständigen Lebensführung festzulegen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Entwicklung von barrierefreiem und erschwinglichem Wohnraum und Betreuung in der lokalen Gemeinschaft liegt, einschließlich persönlicher Assistenz, Zentren für eine eigenständige Lebensführung sowie gegenseitiger Unterstützung und anderer Formen individueller Unterstützung – wie unterstützter Entscheidungsfindung – unter Achtung des Willens des Einzelnen; 14 Breaking the cycle: addressing energy poverty among people with disabilities in Europe. 15 Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt. 14  Maßnahmen zu ergreifen, um höhere Beschäftigungsquoten für Menschen mit Behinderungen auf dem offenen Arbeitsmarkt zu erreichen, unter anderem durch die Festlegung nationaler Beschäftigungsziele und die Gewährleistung von angemessenen Vorkehrungen und Rehabilitation;  den Sozialschutz durch Reformen zu modernisieren, um Lücken bei der Abdeckung und Angemessenheit für Menschen mit Behinderungen zu schließen, unter anderem durch den Ausgleich der zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Leben mit einer Behinderung, die Entwicklung einer auf den Menschen ausgerichteten Finanzierung und die Beseitigung negativer Arbeitsanreize. 4. Gleichberechtigter Zugang und Nichtdiskriminierung Inklusive Bildung auf allen Ebenen Lernende mit Behinderungen sind beim Zugang zu regulärer Bildung nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert. Im Jahr 2024 brachen 44 % der 18- bis 24- Jährigen in der EU, die eine schwere Behinderung hatten, die Schul- oder Berufsbildung frühzeitig ab16. Probleme im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit und der Mangel an angemessener Unterstützung und notwendigen Anpassungen hindern Kinder mit Behinderungen daran, uneingeschränkt am Regelschulunterricht teilzunehmen. Eine gezieltere Behindertenpolitik auf der Grundlage der Initiative Wege zum schulischen Erfolg und des Fahrplans zur Gewährleistung des schulischen Erfolgs für alle könnte dazu beitragen, Barrieren für die Verwirklichung vollständig inklusiver Schul- und Berufsbildungssysteme zu erkennen und aufzuzeigen, wie diese Barrieren am besten beseitigt werden können. Im Einklang mit der Empfehlung des Rates zum Humankapital in der EU kann die besondere Berücksichtigung schutzbedürftiger Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, auch zu dem horizontalen Ziel beitragen, die Grundkompetenzen in allen Phasen der Bildung in der gesamten EU zu stärken. LEITINITIATIVE – Behindertengerechtes lebenslanges Lernen Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, eine barrierefreie und inklusive Bildung auf allen Ebenen durch einen lebenszyklusorientierten Ansatz zu fördern. Die Initiative wird Folgendes umfassen: i) Leitlinien für die Lehrplan- und pädagogische Entwicklung in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, um den frühzeitigen Erwerb von Grundfertigkeiten zu unterstützen und die Erkennung von Entwicklungsverzögerungen sowie damit zusammenhängende Maßnahmen zu 16 Quelle: Eurostat. Der Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger unter jungen Menschen mit einer Behinderung lag bei 17,1 % gegenüber 8,0 % bei Menschen ohne Behinderung. 15 fördern; ii) Leitlinien für politische Entscheidungsträgerinnen und -träger im Rahmen des Bildungspakets 2026, die unter anderem den Bedürfnissen schutzbedürftiger Gruppen in der Schule, einschließlich Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen, Rechnung tragen; iii) eine politische Initiative im Jahr 2027 zur Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung für ein breiteres Spektrum von Lernenden, einschließlich Studierender mit Behinderungen, und zur Förderung von Unterstützungsdiensten für das Wohlbefinden von Studierenden; iv) einen Bericht im Jahr 2028 über die Verbesserung der inklusiven Bildung mit Schwerpunkt auf Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf und auf der Bereitstellung angemessener Vorkehrungen; und v) Priorisierung des gegenseitigen Lernens über behindertengerechte Bildung im Kontext des strategischen Rahmens für den europäischen Bildungsraum in Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung. Die EU-Fonds, insbesondere die kohäsionspolitischen Fonds und das Programm Erasmus+, werden weiterhin inklusive und barrierefreie (formale, nichtformale und informelle) Bildung unterstützen, unter anderem um die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Lernmobilität zu erhöhen. Die gestärkte Europäische Garantie für Kinder bietet einen Rahmen für nationale Reformen und Investitionen zur Unterstützung gefährdeter Kinder, einschließlich Kindern mit Behinderungen, durch hochwertige inklusive Bildung. Im Rahmen des anstehenden Fahrplans für die Zukunft der digitalen Bildung und Kompetenzen bis 2030 wird sich die Kommission dafür einsetzen, dass alle Schülerinnen und Schüler vom digitalen Wandel in den Schulen profitieren können. Zu diesem Zweck wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur für die Bildung im Einklang mit den Werten der EU unterstützen. Dazu gehören die ethische und gleichstellungsorientierte Nutzung von KI und der Einsatz sicherer europäischer Bildungstechnologien, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die Barrierefreiheit gerecht werden können. Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung Gesundheitspolitische Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen konzipiert und umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang werden die Leitlinien für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Gesundheitsversorgung ein gemeinsames Verständnis der Herausforderungen beim Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Gesundheitsversorgung sowie bewährte Verfahren fördern, die Veränderungen auf nationaler Ebene bewirken können. 16 Viele Menschen, die an Krebs, seltenen Krankheiten oder chronisch erkrankt sind, sind auch von Behinderungen betroffen. Verschiedene Partnerschaftsinitiativen und Forschungsprojekte konzentrieren sich auf seltene Krankheiten, und das überarbeitete Arzneimittelpaket wird dazu beitragen, Arzneimittel für seltene Leiden leichter zugänglich zu machen. Darüber hinaus wird die Überarbeitung der Verordnungen über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika zusammen mit dem Vorschlag für den Biotech-Rechtsakt auch die Forschung und Innovation im Bereich seltener Krankheiten fördern. Verschiedene gemeinsame Maßnahmen im Rahmen des Programms EU4Health zielen darauf ab, das Bewusstsein für menschenrechtsbasierte Ansätze bei der Behandlung von Problemen der psychischen Gesundheit zu schärfen, im Einklang mit der umfassenden Herangehensweise der Kommission im Bereich der psychischen Gesundheit, Demenz auf ganzheitliche Weise zu bekämpfen und Ungleichheiten bei der Krebsvorsorge, -erkennung und -behandlung zu bekämpfen17. In einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie über die Lebensqualität von Krebspatientinnen und -patienten und -überlebenden werden Indikatoren zur Bewertung der in den EU-Ländern umgesetzten Maßnahmen für die Überwachung und Verbesserung der Lebensqualität entwickelt, die auch Maßnahmen umfassen dürften, die für nach Krebs erworbene Behinderungen relevant sind. Behinderung und Intersektionalität: mehr Mitsprache und Auswahl Frauen, ältere und jüngere Menschen mit Behinderungen sowie Kinder, LGBTIQ+- Personen und Angehörige ethnischer Minderheiten mit Behinderungen erleben sich überschneidende Formen der Diskriminierung und sind in vielen Bereichen einem höheren Risiko von Ausgrenzung und Ungleichheit ausgesetzt18. Die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderungen werden bei der Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030 sorgfältig berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung des Zugangs zur physischen und psychischen Gesundheitsversorgung sowie zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten. Diesbezüglich werden im Rahmen einer Initiative in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation Möglichkeiten erkundet, die Qualität und Barrierefreiheit der Gesundheitsversorgung von Frauen, einschließlich Frauen mit Behinderungen, zu verbessern. Darüber 17 So trägt beispielsweise die Gemeinsame Maßnahme EUCanScreen dazu bei, den Zugang zur Krebsvorsorge für Menschen mit geistigen Behinderungen zu verbessern, unter anderem durch eine Durchführbarkeitsstudie über die Akzeptanz von Selbsttests auf HPV (humanes Papillomavirus) bei Menschen mit einer leichten bis mittelschweren geistigen Behinderung, die seit längerer Zeit nicht an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. 18 Nach einem intersektionalen Ansatz kann sich die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen mit anderen Formen der Diskriminierung aufgrund anderer persönlicher Merkmale oder Identitäten überschneiden. Dazu gehören Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität/-ausdruck oder ethnische Herkunft. Intersektionalität führt zu spezifischen Ungleichheiten und einzigartigen Diskriminierungserfahrungen. 17 hinaus wird die Kommission eine Studie über Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen in der EU in Auftrag geben. Die Kommission wird bei der Umsetzung der einschlägigen Strategien wie der LGBTIQ+-Strategie und der Strategie gegen Rassismus 2026-2030 den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit widmen. Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu Justiz, Rechtsschutz und Sicherheit Um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu ermöglichen, ist es von entscheidender Bedeutung, praktische und rechtliche Hindernisse, z. B. im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit oder der Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit, zu beseitigen und angemessene Vorkehrungen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang umfasst der Zugang zur Justiz die Möglichkeit, an Gerichtsverfahren teilzunehmen und in beruflicher Funktion zum Justizsystem beizutragen. Der Schutz von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen in prekären Situationen, vor Gewalt, Hass, Ausbeutung und Missbrauch, sowohl online als auch offline, bleibt eine Priorität. Opfer mit Behinderungen werden durch die überarbeitete Opferschutzrichtlinie, die neue Bestimmungen über verfahrenstechnische Vorkehrungen enthält, und durch die bevorstehende EU-Strategie für die Rechte von Opfern weiter geschützt und unterstützt. Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden im Rahmen der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterstützt, die spezifische Bestimmungen enthält und einen besonderen Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen vorsieht. Die Kommission wird außerdem die Ausarbeitung von Leitlinien für die Verfahrensunterbringung für alle Opfer mit Behinderungen erleichtern. Das Programm „Justiz“ fördert die justizielle Aus- und Fortbildung zur VN-BRK und zu Behinderungen im Einklang mit den Prioritäten der Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung. Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung wird die Kommission darauf hinwirken, dass auch Personen mit Behinderungen aus einem anderen Mitgliedstaat per barrierefreier Videokonferenz-Technologie an Verhandlungen in Strafverfahren teilnehmen können, unter Gewährleistung der erforderlichen Verfahrensgarantien. Die Kommission wird außerdem die Häufigkeit der Berichterstattung über die Behinderungsthematik im EU-Justizbarometer erhöhen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der künftigen Verordnung über den grenzüberschreitenden Schutz schutzbedürftiger Erwachsener unterstützen und die Anwendung unter uneingeschränkter Einhaltung der VN-BRK fördern. Darüber hinaus wird die Kommission eine Studie über die 18 Entscheidungsfindungssysteme und die Rechtsvorschriften zur Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit in den Mitgliedstaaten veröffentlichen, in der unterstützte Entscheidungsfindungskonzepte zur Förderung der Selbstbestimmung von Menschen mit kognitiven, geistigen und psychosozialen Behinderungen vorgestellt werden. Darüber hinaus wird die Kommission Rechtsvorschriften auf der Grundlage der unter Artikel 83 Absatz 1 AEUV fallenden bestehenden Kriminalitätsbereiche in Betracht ziehen, um die Definition von Hassdelikten im Internet zu harmonisieren, und möglicherweise die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Internet aus Gründen, die derzeit nicht unter das EU-Recht fallen, wie etwa eine Behinderung, aufzunehmen. Das Thema Behinderung wird auch im künftigen Aktionsplan zum Schutz von Kindern vor Kriminalität und in der Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie im Migrations- und Asylpaket durchgängig berücksichtigt. Vorsorge und Notfallmanagement Menschen mit Behinderungen sind unverhältnismäßig stark von Katastrophen betroffen und bei einem Notfall besonders gefährdet. In solchen Situationen haben viele nur begrenzten Zugang zu Frühwarnungen und Warnmeldungen, zu geeigneten Transportmitteln und zu der medizinischen Ausrüstung, die sie oder ihre Betreuungspersonen benötigen. Darüber hinaus sind Ersthelferinnen und -helfer nicht immer geschult und ausgerüstet, um ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Kommission wird sich bemühen, die EU sicherer und widerstandsfähiger gegenüber Bedrohungen zu machen, indem sie ihre Fähigkeit zur Antizipation, Prävention, Vorsorge und Bewältigung von Krisen verbessert. Um dies zu erreichen, wird sie eine stärkere und inklusivere Vorsorgekultur im Einklang mit der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge fördern und dabei das Katastrophenschutzverfahren der Union nutzen. LEITINITIATIVE – Auf alles vorbereitet, für alle vorbereitet Die Kommission wird sich bemühen, Vorsorge und Krisenmanagement behindertengerechter zu gestalten. Die Initiative wird Folgendes umfassen: i) Lückenanalyse und Erfassung der Situation von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Katastrophenbewältigung und -vorsorge durch die Interessenträger; ii) Leitlinien für Ersthelferinnen und -helfer, einschließlich Betreibern der Notrufnummer 11219, sowie für Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuungspersonen zum Vorgehen in Notfällen; iii) Fortbildungspläne für Ersthelferinnen und -helfer zur Erkennung einer Art von Behinderung und zur Festlegung des geeigneten Vorgehens; und iv) die Verleihung einer 19 Die Notrufnummer 112 soll gemäß dem europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in der gesamten EU vollständig barrierefrei sein. 19 Katastrophenschutzmedaille20 auf dem Katastrophenschutzforum für den „außerordentlichen Beitrag zum Katastrophenschutzverfahren der Union im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ im Jahr 2026. Teilhabe an kulturellem Leben, Sport, Reisen und Freizeit Starke Ungleichheiten beim Zugang zu und bei der Teilhabe an Kultur betreffen Menschen mit Behinderungen als Künstler, Kulturschaffende und Publikum. Menschen mit Behinderungen, die an Kultur- und Sportveranstaltungen teilnehmen, haben aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten und Dienstleistungen sowie aufgrund anhaltender Stereotype und zusätzlicher Kosten oft Schwierigkeiten bei Reisen und Freizeit. Dies beeinträchtigt ihre persönliche Entwicklung und verhindert ihre Inklusion in die Gesellschaft. Im Kulturkompass für Europa wurden Hindernisse im Zusammenhang mit Behinderungen als einer der Faktoren genannt, die die Teilhabe an der Kultur beeinträchtigen, und es wurden inklusive kulturpolitische Maßnahmen, nachhaltige Investitionen und eine inklusive und barrierefreie Gestaltung der kulturellen Infrastruktur und Programme gefordert. Bis 2028 wird die Kommission einen Bericht erstellen, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Kultur zu erhöhen. Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, werden zur künftigen EU-Künstlercharta konsultiert. Außerdem wird die Kommission im Rahmen der DiscoverEU-Inklusionsaktion junge Menschen mit geringeren Chancen unterstützen, einschließlich junger Menschen mit Behinderungen. Die Kommission wird Inklusion und Barrierefreiheit im Sport weiter fördern, unter anderem durch die Kategorie „Inklusion“ der #BeActive EU-Sportpreise und die Kampagne zur Europäischen Woche des Sports. 20 Auf der Grundlage von Artikel 20 Buchstabe a des Beschlusses über das Katastrophenschutzverfahren der Union. 20 Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,  die Inklusion von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen mit Behinderungen in die reguläre Bildung zu fördern, indem Barrieren im schulischen Umfeld beseitigt, barrierefreie und angepasste Lernmaterialien zur Verfügung gestellt und individualisierte Lehransätze verfolgt werden;  den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern, unter anderem durch die Schulung von Fachkräften auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und durch die Beseitigung administrativer und praktischer Barrieren;  den Kapazitätsaufbau im Justizsektor im Einklang mit den Anforderungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und sicherzustellen, dass Opfer mit Behinderungen Zugang zur Justiz und zu geeigneten Schutzmaßnahmen haben, einschließlich barrierefreier Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen. 21 III. ENGAGEMENT UND ERGEBNISSE 5. Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit Auswärtiges Handeln Mehr als eine Milliarde Menschen, d. h. 16 % der Weltbevölkerung, haben eine Form der Behinderung21, und diese Zahl dürfte aufgrund des globalen Alterungstrends zunehmen. Konfliktbedingte Verletzungen und die steigende Prävalenz nicht übertragbarer Krankheiten wirken sich ebenfalls auf die Inzidenz von Behinderungen auf der ganzen Welt aus. Zusätzlich zu den auf dem Global Disability Summit 2025 (globaler Gipfel für die Rechte von Menschen mit Behinderungen) eingegangenen Verpflichtungen wird das Thema Behinderung ganz oben auf der Tagesordnung der hochrangigen politischen Dialoge der EU mit Drittländern stehen. Dazu gehören der Austausch einschlägiger EU-Initiativen als bewährte Verfahren bei der Umsetzung der VN- BRK und die Förderung ihrer Ratifizierung und Umsetzung in der ganzen Welt sowie die Förderung der EU-Leitlinien zur Nichtdiskriminierung im auswärtigen Handeln. Die Kommission wird auch weiterhin mit dem VN-BRK-Ausschuss zusammenarbeiten, unter anderem durch die Unterstützung der Mitgliedschaft von EU-Sachverständigen im Ausschuss. Bei der geplanten Überprüfung des Gemeinsamen Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020-2027 wird der Schwerpunkt stärker auf Behinderungen liegen. Die Kommission wird die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei Investitionen in Global Gateway verbessern und die Barrierefreiheit bei Infrastrukturprogrammen fördern, auch beim Wiederaufbau und bei der Erholung nach Konflikten. Die Kommission wird sich darum bemühen, sicherzustellen, dass das von der EU finanzierte auswärtige Handeln nicht zur Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen beiträgt, sondern einen menschenrechtsbasierten Übergang zur Unterstützung in der Familie und in der lokalen Gemeinschaft sowie eine eigenständige Lebensführung fördert. Die Berichterstattung über die durchgängige Berücksichtigung von Behinderungen und gezielte Maßnahmen wird fortgesetzt, wobei der Inklusionsmarker des OECD- Entwicklungsausschusses verwendet wird, um behindertengerechte finanzierte Maßnahmen nachzuverfolgen. 21 Daten von 2022. Quelle: Global report on health equity for persons with disabilities. 22 Humanitäre Hilfe Die Schutzbedürftigkeit und Marginalisierung von Menschen mit Behinderungen wird in humanitären Krisen noch verschärft. Menschen mit Behinderungen werden mit größerer Wahrscheinlichkeit sowohl von Vorsorge- als auch von Krisenreaktionsmaßnahmen ausgeschlossen, und ihre Bedürfnisse werden bei der Gestaltung und Bereitstellung der Hilfe nicht ausreichend berücksichtigt. Aufbauend auf der Bewertung der operativen Leitlinien für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in von der EU finanzierte humanitäre Hilfsmaßnahmen wird die Kommission die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei allen von der EU finanzierten humanitären Maßnahmen stärken und Partner und Personal in dieser Hinsicht unterstützen. Das Engagement für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird auch in der bevorstehenden Mitteilung über humanitäre Maßnahmen der EU in einer sich wandelnden Weltordnung bekräftigt, um sicherzustellen, dass sie sinnvoll einbezogen und ihre Bedürfnisse bei Initiativen der humanitären Diplomatie gebührend berücksichtigt werden, und um inklusive humanitäre Maßnahmen im derzeitigen globalen Kontext zu fördern. EU-Erweiterung Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer für den EU-Beitritt müssen ihre Rechtsvorschriften in den Bereichen Grundrechte und Nichtdiskriminierung, im Einklang mit dem Ansatz „Wesentliches zuerst“ der überarbeiteten Erweiterungsmethodik der EU, sowie im Bereich Barrierefreiheit und Inklusion schrittweise an den EU-Besitzstand und die einschlägigen internationalen und europäischen Standards angleichen. Die Kommission wird die Partnerländer unterstützen und ihre Fortschritte bei der Angleichung und wirksamen Umsetzung der einschlägigen politischen Maßnahmen bewerten, unter anderem im Rahmen des jährlichen Erweiterungspakets. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen müssen besonders im Zusammenhang mit der Ukraine berücksichtigt werden, in der die Prävalenz erworbener Behinderungen infolge des Angriffskriegs Russlands wahrscheinlich zugenommen hat. LEITINITIATIVE – „Nichts über uns ohne uns“ beim Wiederaufbau der Ukraine Die Kommission wird die Bemühungen um einen behindertengerechten Wiederaufbau in der Ukraine unterstützen. Die Initiative wird Folgendes umfassen: i) eine hochrangige Veranstaltung zum Thema Barrierefreiheit im Rahmen einer der Wiederaufbaukonferenzen für die Ukraine im Jahr 2027; ii) Einbeziehung von Behindertenorganisationen in partizipative Prozesse zur Gestaltung und Umsetzung von Projekten des Neuen Europäischen Bauhauses im 23 Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der Ukraine; und iii) Mobilisierung von EU- Mitteln für die Barrierefreiheit beim Wiederaufbau. Darüber hinaus werden Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer in die Arbeit der Plattform für das Thema Behinderungen sowie in andere einschlägige Maßnahmen im Rahmen der verbesserten Strategie einbezogen. Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,  sicherzustellen, dass internationale Entwicklungsprogramme auf Länderebene im Einklang mit den Verpflichtungen des Global Disability Summit 2025 das Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderungen verfolgen und dass finanzielle Unterstützung nicht die Institutionalisierung verfestigt;  sich darum zu bemühen, humanitäre Hilfsmaßnahmen inklusiv und barrierefrei zu machen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Zugang zu humanitären Maßnahmen und eine uneingeschränkte und wirksame Teilhabe daran zu ermöglichen. 6. Effiziente Umsetzung der Strategie Aufbauend auf der Einrichtung der Plattform für das Thema Behinderungen werden ein kohärenter Koproduktionsansatz und eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sein, um wirksame politische Ergebnisse vor Ort sicherzustellen. Eine weitere durchgängige Berücksichtigung von Behinderungen in allen Politikbereichen und in allen Organen und Einrichtungen der EU wird ebenfalls ausschlaggebend dafür sein, dass umfassende Ergebnisse erzielt werden. Die Kommission wird die Plattform für das Thema Behinderungen aufwerten, indem sie den Informationsaustausch über nationale Entwicklungen ausbaut. Die Plattform wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Plänen und Strategien für Menschen mit Behinderungen, die in ihre nationalen und regionalen Partnerschaftspläne im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit nach 2027 (vorbehaltlich der Annahme) einfließen, Herausforderungen und Abhilfemaßnahmen zu ermitteln. Sitzungen für gegenseitiges Lernen über Schlüsselthemen wie die Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit, die Einstufung von Behinderungen und die Arbeitskräftemobilität von Menschen mit Behinderungen werden den Austausch vielversprechender Verfahren ermöglichen. Die Kommission wird weiterhin die Einbeziehung der Gemeinschaft von Menschen mit Behinderungen in die Politikgestaltung auf allen Ebenen im Einklang mit der EU-Strategie für die Zivilgesellschaft fördern, in der es heißt, dass Inklusion und Barrierefreiheit Leitprinzipien eines Dialogs mit der Zivilgesellschaft 24 sind. Die Kommission schlägt vor, Organisationen, die sich im Rahmen des Programms Agora EU für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen einsetzen, im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2028-2034 (vorbehaltlich der Annahme) zu unterstützen. Darüber hinaus wird sich die Kommission für eine verstärkte durchgängige Berücksichtigung von Behinderungen in allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, mit Maßnahmen in allen EU-Agenturen und Schwerpunkt auf der Sensibilisierung, und im Rahmen ihrer Methodik für eine bessere Rechtsetzung einsetzen. Bis 2028 wird ein Vorschlag zur Reform des bestehenden EU-Überwachungsrahmens für die VN-BRK vorgelegt, der auf einschlägigen analytischen Arbeiten aufbaut, um die Überwachung zu verbessern. Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,  bewährte Verfahren aus ihren Plänen und Strategien für Menschen mit Behinderungen sowie Informationen über nationale Entwicklungen über die Plattform für das Thema Behinderungen auszutauschen. 7. Mit gutem Beispiel voran Die Kommission ist entschlossen, Inklusion und Vielfalt nicht nur in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin, sondern auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und Interessenträgern zu fördern, im Einklang mit der Verpflichtung der EU-Organe zur Umsetzung der VN-BRK. Aufbauend auf der Personalstrategie der Kommission wird die Kommission weiterhin die Inklusion von Bediensteten mit Behinderungen fördern. Die Kommission wird sich bemühen, die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Blue-Book-Praktikumsprogramm im Rahmen der bevorstehenden Überarbeitung des Beschlusses über das Blue-Book-Praktikum weiter zu fördern. Dies wird die bereits bestehenden Bestimmungen über Beihilfen für Menschen mit Behinderungen und angemessene Vorkehrungen ergänzen. Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) wird die Barrierefreiheit seiner Kommunikation und Auswahlverfahren verbessern und Chancengleichheit für Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen gewährleisten, unter anderem durch seine Strategie für angemessene Vorkehrungen. Das EPSO wird seine gezielte Öffentlichkeitsarbeit durch die Zusammenarbeit mit EU- Organisationen für Menschen mit Behinderungen und für Vielfalt weiter verstärken, um einen vielfältigeren Pool von Bewerberinnen und Bewerbern anzuziehen. Die Kommission wird ihre Kontakte zu Bediensteten mit Behinderungen und Betreuungspersonen verstärken. Sie wird die Koordinierung zwischen den Diensten, die das Personal unterstützen, weiter straffen. Sie wird ihren 25 Aktionsplan für Vielfalt und Inklusion auf der Grundlage der Ergebnisse einer 2025 durchgeführten Umfrage aktualisieren. Sie wird zudem Initiativen entwickeln, um das Bewusstsein zu schärfen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte zu schulen, unbewusste Voreingenommenheit zu bekämpfen und die digitale und physische Barrierefreiheit sowie angemessene Vorkehrungen zu verbessern. Die Kommission wird auch regelmäßig mit Berufsverbänden zusammenarbeiten, um die Inklusion am Arbeitsplatz weiter zu fördern. Darüber hinaus wird die Kommission ihre Strategie gegen Belästigung umsetzen und dabei besonderes Augenmerk auf schutzbedürftige Gruppen legen, darunter Bedienstete mit Behinderungen sowie Bedienstete mit Pflegeverantwortung für Familienangehörige mit Behinderungen. Auch bei der geplanten Überarbeitung des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems der EU werden die Bedürfnisse von Bediensteten mit Behinderungen sorgfältig berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Kommission einen Aktionsplan für digitale Barrierefreiheit (2026-2030) vorlegen, der ihr gesamtes digitales Ökosystem abdeckt. Sie wird auch die Umsetzung des Arbeitsplans für die Gleichstellung im Zusammenhang mit Infrastruktur und Gebäuden (2021-2030) fortsetzen und bei Bediensteten und einschlägigen Fachkräften das Bewusstsein für physische Barrierefreiheit schärfen. Die Kommission wird sich darum bemühen, Sitzungen und Veranstaltungen in den Konferenzsälen der Kommission in allen EU-Sprachen zugänglicher zu machen und KI-gestützte mehrsprachige Dienste einzuführen. 8. Sensibilisierung, Überwachung und Messung der Fortschritte Sensibilisierung und Verbreitung bewährter Verfahren Die Förderung des Bewusstseins für Behinderungen und die Bekämpfung von Stereotypen sind grundlegende Ergänzungen der Gesetzgebung und Politikgestaltung. Die Kommission wird im Rahmen des Europäischen Tages der Menschen mit Behinderungen weiterhin mit der Behindertengemeinschaft zusammenarbeiten und bewährte Verfahren für die Barrierefreiheit durch den Access City Award fördern, um eine neue praxisbezogene Gemeinschaft unter den Städten zu entwickeln. Sie wird auch weiterhin lokale Gebietskörperschaften, die sich für Inklusivität einsetzen, mit dem Preis „Europäische Hauptstädte für Inklusion und Vielfalt“ feiern und unterstützen. Darüber hinaus wird die Kommission eine Kampagne für die Union der Gleichheit durchführen, die sich auch mit Behinderungen befassen wird. Erhebung von Daten, Überwachung und Messung der Fortschritte Statistiken sind ein notwendiges Instrument zur Bewertung politischer Ergebnisse und zur Gestaltung einer evidenzbasierten Behindertenpolitik. Die Kommission wird die Datenerhebung schrittweise intensivieren und Daten für neue Indikatoren 26 zur Situation von Menschen mit Behinderungen für verschiedene Aspekte des Lebens über das spezielle statistische Online-Gateway der EU veröffentlichen und sich bemühen, die nach Art der Behinderung aufgeschlüsselte Datenerhebung zu verbessern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus wird sie eine Empfehlung zu Gleichstellungsdaten herausgeben und ein hochrangiges Rundtischgespräch organisieren, um deren Erhebung und Nutzung weiter zu fördern, aufbauend auf der Arbeit der Expertengruppe für Gleichstellungsdaten der Hochrangigen Gruppe für Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt. Außerdem wird die Kommission 2027 eine neue Eurobarometer-Umfrage zur Diskriminierung in der EU veröffentlichen. Und sie wird weitere Schritte unternehmen, um die Erhebung von Daten über Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, und die damit verbundenen Kosten zu fördern. Die Kommission wird die Plattform für das Thema Behinderungen nutzen, um Fortschritte zu erörtern und die Rechenschaftspflicht zu stärken, wobei sie, unterstützt durch die bevorstehende Berichterstattung zur Union der Gleichheit und den Überwachungsrahmen für die Strategie, die nationalen Entwicklungen überwacht. Schließlich wird sich die Kommission darum bemühen, dass die Verwendung der EU-Mittel anhand der in der Strategie und in dieser Mitteilung dargelegten politischen Leitlinien überwacht wird. Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,  das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und Stereotypen über sie zu bekämpfen, unter anderem bei der Darstellung von Behinderungen in den Medien;  dafür zu sorgen, dass nach Behinderung aufgeschlüsselte Daten zur Verfügung stehen, auch in Einrichtungen. 27 SCHLUSSFOLGERUNG Die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 ist nach wie vor der wichtigste politische Rahmen der EU für die Verwirklichung einer Union der Gleichheit für Menschen mit Behinderungen. Diese verbesserte Strategie wird das Engagement der Kommission verstärken, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und einschlägigen Interessenträgern sowie mit Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern für den EU-Beitritt eine solide Politik für Menschen mit Behinderungen zu gestalten und umzusetzen. Die Förderung der Rechte und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird den Weg für stärkere Demokratien und wettbewerbsfähigere Volkswirtschaften ebnen und die Rolle der EU als vertrauenswürdiger wichtiger Akteur auf der Weltbühne bekräftigen, indem sie ihr Engagement für die Wahrung der Menschenrechte widerspiegelt. Drucksache 310/26- 27 -

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