Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten"
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Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 624/25 (Beschluss)
19.12.25
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen
Berichtspflichten entlasten"
Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 die aus der
Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 624/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen
Berichtspflichten entlasten"
1. Der Bundesrat sieht mit Blick auf die zunehmend steigenden bürokratischen
Anforderungen an Unternehmen dringenden Handlungsbedarf, um gezielt
Entlastungen zu schaffen.
Das Belastungsbarometer des Statistischen Bundesamtes misst die jährliche
Bürokratiebelastung der Wirtschaft durch amtliche Statistiken. Zum Stichtag
1. Januar 2024 lag die Gesamtbelastung durch Statistikpflichten bei rund
324 Millionen Euro.
Das Statistiksystem in Deutschland ist grundsätzlich darauf ausgerichtet,
kleinere Unternehmen weniger zu belasten als mittlere und große Unternehmen. So
müssen beispielsweise nur Betriebe ab 50 tätigen Personen zum Monatsbericht
im Produzierenden Gewerbe berichten, zur Intrahandelsstatistik sind seit dem
1. Januar 2025 nur Unternehmen mit einem Import von mindestens
drei Millionen Euro oder einem Export von mindestens eine Millionen Euro
jährlich verpflichtet. Durch die Anhebung von Meldeschwellen oder die
Verkleinerung von Stichproben ist die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen im
Laufe der Jahre gesunken. Diese Entlastungen, insbesondere zugunsten
kleinerer Unternehmen, sind zu begrüßen.
2. Zugleich ist festzustellen, dass sich die Bürokratiebelastung durch die amtliche
Statistik zunehmend ungleich verteilt. Dies liegt auch daran, dass die Belastung
berichtspflichtiger Unternehmen durch neue Anforderungen im Zeitablauf stetig
gestiegen ist. So ist etwa für die Intrahandelsstatistik seit 2022 zusätzlich bei
Importen die Meldung des Ursprungslands und bei Exporten die Meldung der
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Einführers verpflichtend.
Es ist daher notwendig, gezielt und systematisch Entlastungsmöglichkeiten für
berichtspflichtige Unternehmen zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die
Intrahandelsstatistik, da sie die mit Abstand zeitaufwändigste Primärerhebung ist.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zu prüfen, ob
zur Entlastung der berichtspflichtigen Unternehmen die Intrahandelsstatistik
statt monatlich künftig vierteljährlich erhoben und veröffentlicht werden
könnte.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Daten für den Intrahandel ausschließlich
für statistische Zwecke erhoben werden und insbesondere der Berechnung der
nationalen Zahlungsbilanz und des deutschen Bruttoinlandsprodukts dienen.
Das BIP wird nur vierteljährlich berechnet. Die Zahlungsbilanz wird monatlich
erstellt, doch nur in den Monaten Juni, September und Dezember werden die
Daten aus der Außenhandelsstatistik übernommen. Angesichts der hohen
Bürokratiebelastung, die eine monatliche Erhebung der Intrahandelsdaten in den
berichtspflichtigen Unternehmen verursacht, ist bei der Prüfung das
Nutzerbedürfnis nach monatlichen Intrahandelsdaten kritisch zu hinterfragen. Vielmehr
bedarf es einer belastbaren und nachvollziehbaren Begründung, warum
vierteljährliche Daten nicht ausreichend sein sollten.
Die Bundesregierung wird gebeten, sich auf Grundlage eines positiven
Prüfergebnisses auf EU-Ebene für eine entsprechende Reform der
Intrahandelsstatistik einzusetzen.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, statistische Erhebungen
grundsätzlich so zu gestalten, dass digitale und automatisierte Unternehmensmeldungen
möglich sind, beispielsweise indem – wie bei den unternehmensbezogenen
Arbeitsmarktstatistiken – hauptsächlich Daten erfragt werden, die in den
Unternehmen digital zur Verfügung stehen. Dies fördert eine schnelle, effiziente und
verlässliche Berichterstattung. Die bestehenden Automatisierungspotenziale für
weitere Statistiken müssen nun konsequent und zeitnah erschlossen werden.
5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, bei Statistiken mit
wertmäßigen Meldeschwellen, die Einführung flexibler und dynamischer Schwellenwerte
zu prüfen, um zu verhindern, dass Unternehmen nur aufgrund von Inflation
Schwellenwerte überschreiten und berichtspflichtig werden.
6. Vor dem Hintergrund, dass fast 90,5 Prozent der Unternehmen zu keiner
Statistik meldepflichtig sind, erscheint es sachgerecht, die unangemessene Belastung
eines Unternehmens mit weniger als 50 Beschäftigten durch statistische
Berichtspflichten dauerhaft und rechtssicher auszuschließen. Der Bundesrat fordert
daher die Bundesregierung auf zu prüfen, wie das Bundesstatistikgesetz
(BStatG) und insbesondere § 6 Absatz 4 Satz 1 BStatG zu ändern ist, damit ein
Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten im Kalenderjahr in höchstens
drei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht
einbezogen werden darf. Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine
Senkung der Stichprobenerhebungen von drei auf zwei zu prüfen.
7. Kleine und mittlere Unternehmen wählen bei Finanzierungsfragen vielfach
Banken vor Ort. Diese Banken sind für große Teile der Wirtschaft von hoher
Relevanz. Gerade bei kleinen und nicht komplexen Banken binden allerdings
statistische Meldeanforderungen und -prozesse (wie die monatliche
Bilanzstatistik (BiSta) oder die Kreditnehmerstatistik) erhebliche administrative
Ressourcen, ohne für die Bank einen Nutzen zu haben. Daher fordert der Bundesrat
die Bundesregierung auf, die nationalen statistischen Meldeanforderungen und -
prozesse für diese Institute auf Basis der Relation von Aufwand bei den
Instituten und Erkenntnisgewinn der Aufsichtsbehörden auf den Prüfstand zu stellen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten" (Beschlussdrucksache)