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Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten"

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · 624/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten" [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 624/25 (Beschluss) 19.12.25 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten" Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 624/25 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten" 1. Der Bundesrat sieht mit Blick auf die zunehmend steigenden bürokratischen Anforderungen an Unternehmen dringenden Handlungsbedarf, um gezielt Entlastungen zu schaffen. Das Belastungsbarometer des Statistischen Bundesamtes misst die jährliche Bürokratiebelastung der Wirtschaft durch amtliche Statistiken. Zum Stichtag 1. Januar 2024 lag die Gesamtbelastung durch Statistikpflichten bei rund 324 Millionen Euro. Das Statistiksystem in Deutschland ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, kleinere Unternehmen weniger zu belasten als mittlere und große Unternehmen. So müssen beispielsweise nur Betriebe ab 50 tätigen Personen zum Monatsbericht im Produzierenden Gewerbe berichten, zur Intrahandelsstatistik sind seit dem 1. Januar 2025 nur Unternehmen mit einem Import von mindestens drei Millionen Euro oder einem Export von mindestens eine Millionen Euro jährlich verpflichtet. Durch die Anhebung von Meldeschwellen oder die Verkleinerung von Stichproben ist die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen im Laufe der Jahre gesunken. Diese Entlastungen, insbesondere zugunsten kleinerer Unternehmen, sind zu begrüßen. 2. Zugleich ist festzustellen, dass sich die Bürokratiebelastung durch die amtliche Statistik zunehmend ungleich verteilt. Dies liegt auch daran, dass die Belastung berichtspflichtiger Unternehmen durch neue Anforderungen im Zeitablauf stetig gestiegen ist. So ist etwa für die Intrahandelsstatistik seit 2022 zusätzlich bei Importen die Meldung des Ursprungslands und bei Exporten die Meldung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Einführers verpflichtend. Es ist daher notwendig, gezielt und systematisch Entlastungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Unternehmen zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die Intrahandelsstatistik, da sie die mit Abstand zeitaufwändigste Primärerhebung ist. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zu prüfen, ob zur Entlastung der berichtspflichtigen Unternehmen die Intrahandelsstatistik statt monatlich künftig vierteljährlich erhoben und veröffentlicht werden könnte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Daten für den Intrahandel ausschließlich für statistische Zwecke erhoben werden und insbesondere der Berechnung der nationalen Zahlungsbilanz und des deutschen Bruttoinlandsprodukts dienen. Das BIP wird nur vierteljährlich berechnet. Die Zahlungsbilanz wird monatlich erstellt, doch nur in den Monaten Juni, September und Dezember werden die Daten aus der Außenhandelsstatistik übernommen. Angesichts der hohen Bürokratiebelastung, die eine monatliche Erhebung der Intrahandelsdaten in den berichtspflichtigen Unternehmen verursacht, ist bei der Prüfung das Nutzerbedürfnis nach monatlichen Intrahandelsdaten kritisch zu hinterfragen. Vielmehr bedarf es einer belastbaren und nachvollziehbaren Begründung, warum vierteljährliche Daten nicht ausreichend sein sollten. Die Bundesregierung wird gebeten, sich auf Grundlage eines positiven Prüfergebnisses auf EU-Ebene für eine entsprechende Reform der Intrahandelsstatistik einzusetzen. 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, statistische Erhebungen grundsätzlich so zu gestalten, dass digitale und automatisierte Unternehmensmeldungen möglich sind, beispielsweise indem – wie bei den unternehmensbezogenen Arbeitsmarktstatistiken – hauptsächlich Daten erfragt werden, die in den Unternehmen digital zur Verfügung stehen. Dies fördert eine schnelle, effiziente und verlässliche Berichterstattung. Die bestehenden Automatisierungspotenziale für weitere Statistiken müssen nun konsequent und zeitnah erschlossen werden. 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, bei Statistiken mit wertmäßigen Meldeschwellen, die Einführung flexibler und dynamischer Schwellenwerte zu prüfen, um zu verhindern, dass Unternehmen nur aufgrund von Inflation Schwellenwerte überschreiten und berichtspflichtig werden. 6. Vor dem Hintergrund, dass fast 90,5 Prozent der Unternehmen zu keiner Statistik meldepflichtig sind, erscheint es sachgerecht, die unangemessene Belastung eines Unternehmens mit weniger als 50 Beschäftigten durch statistische Berichtspflichten dauerhaft und rechtssicher auszuschließen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf zu prüfen, wie das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und insbesondere § 6 Absatz 4 Satz 1 BStatG zu ändern ist, damit ein Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten im Kalenderjahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden darf. Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Senkung der Stichprobenerhebungen von drei auf zwei zu prüfen. 7. Kleine und mittlere Unternehmen wählen bei Finanzierungsfragen vielfach Banken vor Ort. Diese Banken sind für große Teile der Wirtschaft von hoher Relevanz. Gerade bei kleinen und nicht komplexen Banken binden allerdings statistische Meldeanforderungen und -prozesse (wie die monatliche Bilanzstatistik (BiSta) oder die Kreditnehmerstatistik) erhebliche administrative Ressourcen, ohne für die Bank einen Nutzen zu haben. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die nationalen statistischen Meldeanforderungen und - prozesse für diese Institute auf Basis der Relation von Aufwand bei den Instituten und Erkenntnisgewinn der Aufsichtsbehörden auf den Prüfstand zu stellen.]

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