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Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten"

dip / drucksache 05.12.2025 · WP 21 · 624/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten" [... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 624/1/25 05.12.25 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse In - Fz - Wi zu Punkt ... der 1060. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten" - Antrag des Landes Schleswig-Holstein - A Der Finanzausschuss (Fz) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen: 1. Zu Nummer 3 Satz 2, Satz 2a – neu –, Satz 2b – neu – Nummer 3 ist wie folgt zu ändern: a) In Satz 2 ist die Angabe „ , die beide ebenfalls quartalsweise berechnet und veröffentlicht werden“ zu streichen. b) Nach Satz 2 sind die folgenden Sätze einzufügen: „Das BIP wird nur vierteljährlich berechnet. Die Zahlungsbilanz wird monatlich erstellt, doch nur in den Monaten Juni, September und Dezember werden die Daten aus der Außenhandelsstatistik übernommen.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum) Die Änderung dient der Richtigstellung zur Veröffentlichung der Zahlungsbilanz. Diese erfolgt monatlich, doch nur in den Monaten Juni, September und Dezember werden Daten aus der Außenhandelsstatistik übernommen. Die Wi ... Notwendigkeit einer monatlichen Erhebung der Intrahandelsstatistik kann aus dem Datenbedarf der Zahlungsbilanz nicht abgeleitet werden. 2. Zu Nummer 6 Nummer 6 ist durch die folgende Nummer 6 zu ersetzen: „6. Vor dem Hintergrund, dass fast 90,5 Prozent der Unternehmen zu keiner Statistik meldepflichtig sind, erscheint es sachgerecht, die unangemessene Belastung eines Unternehmens mit weniger als 50 Beschäftigten durch statistische Berichtspflichten dauerhaft und rechtssicher auszuschließen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und insbesondere § 6 Absatz 4 Satz 1 BStatG zu ändern ist, damit ein Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten im Kalenderjahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden darf. Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Senkung der Stichprobenerhebungen von drei auf zwei zu prüfen.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum) Die Entschließung fordert statt der bisherigen „Sollgrenze“ für drei Befragungen eine maximale Grenze von zwei Befragungen pro Betrieb. Die Auswirkungen auf Betriebe und Befragungen ist allerdings vollkommen unklar. Daher ist der Anstoß, dieses Verfahren zu hinterfragen und neu aufzustellen, zwar sinnvoll. Eine punktuelle, scharfe Begrenzung ohne Priorisierung innerhalb der Wirtschaftsstatistik sowie gegenüber anderen Statistiken (z. B. Umweltstatistik) wäre aber willkürlich und birgt die Gefahr von Informationsverlusten. Daher wird vorgeschlagen, Nummer 6 in eine Prüfbitte zu ändern. Erstens soll geprüft werden, wie die bisherige „Sollgrenze“ des § 6 Absatz 4 Satz 1 BStatG in eine verbindliche Begrenzung von höchstens drei Strichprobenerhebungen geändert werden kann. Zweitens wird die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, inwieweit eine Absenkung auf höchstens zwei Strichprobenerhebungen pro Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten möglich ist. 3. Zu Nummer 7  neu  Nach Nummer 6 ist die folgende Nummer 7 einzufügen: Wi Fz „7. Kleine und mittlere Unternehmen wählen bei Finanzierungsfragen vielfach Banken vor Ort. Diese Banken sind für große Teile der Wirtschaft von hoher Relevanz. Gerade bei kleinen und nicht komplexen Banken binden allerdings statistische Meldeanforderungen und -prozesse (wie die monatliche Bilanzstatistik (BiSta) oder die Kreditnehmerstatistik) erhebliche administrative Ressourcen, ohne für die Bank einen Nutzen zu haben. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die nationalen statistischen Meldeanforderungen und -prozesse für diese Institute auf Basis der Relation von Aufwand bei den Instituten und Erkenntnisgewinn der Aufsichtsbehörden auf den Prüfstand zu stellen.“ B 4. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung n i c h t zu fassen.]

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