Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten"
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Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 624/1/25
05.12.25
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
In - Fz - Wi
zu Punkt ... der 1060. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025
Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen
Berichtspflichten entlasten"
- Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
A
Der Finanzausschuss (Fz) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen
zu fassen:
1. Zu Nummer 3 Satz 2, Satz 2a – neu –, Satz 2b – neu –
Nummer 3 ist wie folgt zu ändern:
a) In Satz 2 ist die Angabe „ , die beide ebenfalls quartalsweise berechnet und
veröffentlicht werden“ zu streichen.
b) Nach Satz 2 sind die folgenden Sätze einzufügen:
„Das BIP wird nur vierteljährlich berechnet. Die Zahlungsbilanz wird
monatlich erstellt, doch nur in den Monaten Juni, September und Dezember
werden die Daten aus der Außenhandelsstatistik übernommen.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum)
Die Änderung dient der Richtigstellung zur Veröffentlichung der
Zahlungsbilanz. Diese erfolgt monatlich, doch nur in den Monaten Juni, September und
Dezember werden Daten aus der Außenhandelsstatistik übernommen. Die
Wi
...
Notwendigkeit einer monatlichen Erhebung der Intrahandelsstatistik kann aus
dem Datenbedarf der Zahlungsbilanz nicht abgeleitet werden.
2. Zu Nummer 6
Nummer 6 ist durch die folgende Nummer 6 zu ersetzen:
„6. Vor dem Hintergrund, dass fast 90,5 Prozent der Unternehmen zu keiner
Statistik meldepflichtig sind, erscheint es sachgerecht, die unangemessene
Belastung eines Unternehmens mit weniger als 50 Beschäftigten durch
statistische Berichtspflichten dauerhaft und rechtssicher auszuschließen.
Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie das
Bundesstatistikgesetz (BStatG) und insbesondere § 6 Absatz 4 Satz 1
BStatG zu ändern ist, damit ein Unternehmen mit weniger als 50
Beschäftigten im Kalenderjahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen für
Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden darf. Zudem
fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Senkung der
Stichprobenerhebungen von drei auf zwei zu prüfen.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum)
Die Entschließung fordert statt der bisherigen „Sollgrenze“ für drei
Befragungen eine maximale Grenze von zwei Befragungen pro Betrieb. Die
Auswirkungen auf Betriebe und Befragungen ist allerdings vollkommen unklar. Daher
ist der Anstoß, dieses Verfahren zu hinterfragen und neu aufzustellen, zwar
sinnvoll. Eine punktuelle, scharfe Begrenzung ohne Priorisierung innerhalb der
Wirtschaftsstatistik sowie gegenüber anderen Statistiken (z. B.
Umweltstatistik) wäre aber willkürlich und birgt die Gefahr von Informationsverlusten.
Daher wird vorgeschlagen, Nummer 6 in eine Prüfbitte zu ändern. Erstens soll
geprüft werden, wie die bisherige „Sollgrenze“ des § 6 Absatz 4 Satz 1 BStatG
in eine verbindliche Begrenzung von höchstens drei Strichprobenerhebungen
geändert werden kann. Zweitens wird die Bundesregierung aufgefordert, zu
prüfen, inwieweit eine Absenkung auf höchstens zwei Strichprobenerhebungen
pro Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten möglich ist.
3. Zu Nummer 7 neu
Nach Nummer 6 ist die folgende Nummer 7 einzufügen:
Wi
Fz
„7. Kleine und mittlere Unternehmen wählen bei Finanzierungsfragen vielfach
Banken vor Ort. Diese Banken sind für große Teile der Wirtschaft von
hoher Relevanz. Gerade bei kleinen und nicht komplexen Banken binden
allerdings statistische Meldeanforderungen und -prozesse (wie die monatliche
Bilanzstatistik (BiSta) oder die Kreditnehmerstatistik) erhebliche
administrative Ressourcen, ohne für die Bank einen Nutzen zu haben. Daher fordert
der Bundesrat die Bundesregierung auf, die nationalen statistischen
Meldeanforderungen und -prozesse für diese Institute auf Basis der Relation von
Aufwand bei den Instituten und Erkenntnisgewinn der Aufsichtsbehörden
auf den Prüfstand zu stellen.“
B
4. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung n i c h t zu fassen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten" (Empfehlungen der Ausschüsse)