Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten"
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Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten"
[Bundesrat Drucksache 624/25
04.11.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates „Unternehmen von statistischen
Berichtspflichten entlasten“
Schleswig-Holstein Kiel, 4. November 2025
Der Ministerpräsident
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als
Anlage beigefügten Antrag
Entschließung des Bundesrates „Unternehmen von statistischen
Berichtspflichten entlasten"
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf die Tagesordnung der 1059. Plenarsitzung am 21. November
2025 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung
zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther
Entschließung des Bundesrates „Unternehmen von statistischen
Berichtspflichten entlasten“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat sieht mit Blick auf die zunehmend steigenden bürokratischen
Anforderungen an Unternehmen dringenden Handlungsbedarf, um gezielt
Entlastungen zu schaffen.
Das Belastungsbarometer des Statistischen Bundesamtes misst die jährliche
Bürokratiebelastung der Wirtschaft durch amtliche Statistiken. Zum Stichtag
1. Januar 2024 lag die Gesamtbelastung durch Statistikpflichten bei rund
324 Millionen Euro.
Das Statistiksystem in Deutschland ist grundsätzlich darauf ausgerichtet,
kleinere Unternehmen weniger zu belasten als mittlere und große Unternehmen.
So müssen beispielsweise nur Betriebe ab 50 tätigen Personen zum
Monatsbericht im Produzierenden Gewerbe berichten, zur Intrahandelsstatistik sind
seit dem 1. Januar 2025 nur Unternehmen mit einem Import von mindestens
3 Millionen Euro oder einem Export von mindestens 1 Millionen Euro jährlich
verpflichtet. Durch die Anhebung von Meldeschwellen oder die Verkleinerung
von Stichproben ist die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen im Laufe der
Jahre gesunken. Diese Entlastungen, insbesondere zugunsten kleinerer
Unternehmen, sind zu begrüßen.
2. Zugleich ist festzustellen, dass sich die Bürokratiebelastung durch die amtliche
Statistik zunehmend ungleich verteilt. Dies liegt auch daran, dass die Belastung
berichtspflichtiger Unternehmen durch neue Anforderungen im Zeitablauf stetig
gestiegen ist. So ist etwa für die Intrahandelsstatistik seit 2022 zusätzlich bei
Importen die Meldung des Ursprungslands und bei Exporten die Meldung der
USt-ID des Einführers verpflichtend.
Es ist daher notwendig, gezielt und systematisch Entlastungsmöglichkeiten für
berichtspflichtige Unternehmen zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die
Intrahandelsstatistik, da sie die mit Abstand zeitaufwändigste Primärerhebung ist.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zu prüfen, ob
zur Entlastung der berichtspflichtigen Unternehmen die Intrahandelsstatistik
statt monatlich künftig vierteljährlich erhoben und veröffentlicht werden könnte.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Daten für den Intrahandel ausschließlich
für statistische Zwecke erhoben werden und insbesondere der Berechnung der
nationalen Zahlungsbilanz und des deutschen Bruttoinlandsprodukts dienen,
die beide ebenfalls quartalsweise berechnet und veröffentlicht werden.
Angesichts der hohen Bürokratiebelastung, die eine monatliche Erhebung der
Intrahandelsdaten in den berichtspflichtigen Unternehmen verursacht, ist bei der
Prüfung das Nutzerbedürfnis nach monatlichen Intrahandelsdaten kritisch zu
hinterfragen. Vielmehr bedarf es einer belastbaren und nachvollziehbaren
Begründung, warum vierteljährliche Daten nicht ausreichend sein sollten.
Die Bundesregierung wird gebeten, sich auf Grundlage eines positiven
Prüfergebnisses auf EU-Ebene für eine entsprechende Reform der
Intrahandelsstatistik einzusetzen.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, statistische Erhebungen
grundsätzlich so zu gestalten, dass digitale und automatisierte Unternehmensmeldungen
möglich sind, beispielsweise indem – wie bei den unternehmensbezogenen
Arbeitsmarktstatistiken – hauptsächlich Daten erfragt werden, die in den
Unternehmen digital zur Verfügung stehen. Dies fördert eine schnelle, effiziente und
verlässliche Berichterstattung. Die bestehenden Automatisierungspotenziale
für weitere Statistiken müssen nun konsequent und zeitnah erschlossen
werden.
5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, bei Statistiken mit
wertmäßigen Meldeschwellen, die Einführung flexibler und dynamischer Schwellenwerte
zu prüfen, um zu verhindern, dass Unternehmen nur aufgrund von Inflation
Schwellenwerte überschreiten und berichtspflichtig werden.
6. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können
durch Stichprobenerhebungen mit statistischen Berichtspflichten belastet
werden, möglich sind sogar mehrfache Belastungen durch verschiedene
Stichprobenerhebungen. Vor dem Hintergrund, dass fast 90,5 Prozent der Unternehmen
zu keiner Statistik meldepflichtig sind, erscheint es sachgerecht, die
unangemessene Belastung eines Unternehmens mit weniger als 50 Beschäftigten
durch statistische Berichtspflichten dauerhaft und rechtssicher auszuschließen.
Der Bundesrat fordert daher eine Anpassung des Bundesstatistikgesetzes
(BStatG) und empfiehlt § 6 Absatz 4 Satz 1 BStatG so zu ändern, dass ein
Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten im Kalenderjahr in höchstens
zwei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht
einbezogen werden darf.
Drucksache 624/25 - 2 -]
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