Ausgestaltung und Zielerreichung der geplanten Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ("Altersvorsorgereformgesetz")
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Ausgestaltung und Zielerreichung der geplanten Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ("Altersvorsorgereformgesetz")
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4898
21. Wahlperiode 23.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau,
Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Sascha Müller, Karoline Otte und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ausgestaltung und Zielerreichung der geplanten Reform der steuerlich
geförderten privaten Altersvorsorge („Altersvorsorgereformgesetz“)
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten
Altersvorsorge – Altersvorsorgereformgesetz – (Kabinettsbeschluss vom 17.
Dezember 2025, Bundestagsdrucksache 21/4088) verfolgt die Bundesregierung nach
eigener Darstellung das Ziel, „ein effizientes ergänzendes Angebot von
Altersvorsorgeverträgen für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“ und die private
Altersvorsorge „kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler,
einfacher und transparenter“ zu machen und damit die Verbreitung zu erhöhen.
Es bleiben jedoch zentrale Fragen hinsichtlich der Zielerreichung und
tatsächlicher Orientierung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger offen.
Nach Auffassung des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 768/25 (B)), vieler
Expertinnen und Experten aus Ökonomie und Verbraucherschutz sowie der
Fragestellenden bleibt der Gesetzentwurf deutlich hinter den Zielsetzungen
zurück. Die strukturellen Probleme der bisherigen Riester-Rente – insbesondere
hohe Kosten, mangelnde Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit in der
Produktwelt, geringe Verbreitung, insbesondere in unteren Einkommensgruppen –
werden nicht grundlegend adressiert.
So sieht der Gesetzentwurf nach vorgebrachter Kritik weiterhin kein
alleinstehendes, einfach zugängliches und provisionsfreies Standardprodukt vor,
welches als echte Default-Option für alle Bürgerinnen und Bürger dienen könnte.
Damit wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (2025,
S. 37) formulierte Ankündigung, „Kern der reformierten Riester-Rente [werde]
ein Anlageprodukt sein, das es auch in Form eines Standardproduktes geben
soll[e]“, unzureichend eingelöst. Denn das vorgesehene „Standarddepot“ stellt
kein einheitliches und vergleichbares Produkt dar, sondern schafft vielmehr
einen Rahmen für sehr unterschiedliche, in Risiko- und Kostenstruktur stark
variierende Angebote (vgl. u. a. Bundesratsdrucksache 768/25 (B)),
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. (vzbv) vom 10.
Dezember 2025, Stellungnahme des Bunds der Versicherten e. V. (BdV) vom 10.
Dezember 2025). Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik betrifft die vorgesehenen
Kostenregelungen. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Kostendeckel von
1,5 Prozent Effektivkosten für das Standardprodukt liegt deutlich über den
Kosten breit gestreuter, passiver Kapitalmarktprodukte wie Aktien-ETFs, die
nach Ansicht des Bundesrats und vieler Sachverständiger als geeigneter Kern
eines echten Standardprodukts in Betracht kämen. Ein Marktüberblick von
Finanzwende e. V. (www.finanzwende.de/themen/verbraucherschutz/riester-rent
e/riester-viel-gebuehren-wenig-rente und Studie-2026_Leider-teuer_Kundennut
zen-bei-Riester-und-Rueruprenten.pdf) zeigt, dass Riester-Produkte viel zu
hohe Effektivkosten von durchschnittlich 1,46 Prozent (bis hin zu 4 Prozent)
aufweisen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der vorgesehene
Kostendeckel von 1,5 Prozent bestehende Kostenstrukturen am Markt
zementiert.
Zudem bleibt Klärungsbedarf hinsichtlich des Ziels der stärkeren Verbreitung
der privaten Altersvorsorge. Internationale Beispiele und Erkenntnisse aus der
Verhaltensökonomie zeigen, dass eine automatische Teilnahme mit Opt-out-
Option zu hoher Akzeptanz und hoher Beteiligung führt und die
Einstiegshürden deutlich senkt. Die Bundesregierung setzt hingegen weiterhin auf
Freiwilligkeit, was nachweislich zu geringerer Verbreitung, insbesondere bei
einkommensschwächeren Gruppen, führt und somit regressiv wirkt.
Die geplanten Regelungen zur Produktinformation, zur Berechnung und
Darstellung von Effektivkosten und zur Anwendung der PRIIP (Packaged Retail
and Insurance-based Investment Products)-Methode werfen Fragen hinsichtlich
Transparenz und Vergleichbarkeit auf.
Die vorliegende Kleine Anfrage soll dazu beitragen, Transparenz über die
Entscheidungsgrundlagen der Bundesregierung zu schaffen und zu klären,
inwieweit der Gesetzentwurf geeignet ist, einen fairen, kostengünstigen und
renditestarken Zugang zur privaten Altersvorsorge für alle Verbraucherinnen und
Verbraucher sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie begründet die Bundesregierung, dass es mit dem Gesetzentwurf
weiterhin kein alleinstehendes, einheitliches Standardprodukt gibt, zu dem
Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und ohne Kosten, die vom
Vertrieb erhoben werden, Zugang erhalten?
2. Sieht die Bundesregierung einen Weg, hohe Vertriebskosten, die zulasten
des Vermögenszuwachses der Vorsorgenden gehen, auszuschließen, wenn
ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
3. Warum weicht die Bundesregierung – auch nach Ansicht des Bundesrates,
der zum Ausdruck bringt, dass der Gesetzentwurf nicht im Einklang mit
dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht, der auf ein
Standardprodukt setzt – vom Koalitionsvertrag ab?
4. Wie möchte die Bundesregierung echte Vergleichbarkeit ermöglichen,
wenn unter dem Begriff „Standarddepot“ faktisch völlig unterschiedliche
Produkte mit unterschiedlichen Kosten- und Risikostrukturen und
Renditechancen angeboten werden dürfen?
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus viel
diskutierten Modellen wie in Schweden, die ein staatlich organisiertes
Standardprodukt als Default-Lösung anbieten, und warum nutzt die
Bundesregierung diese Erfahrungen nicht konsequent, um sicherzustellen, dass die
Effizienz- und Kostenvorteile, die sich hier ergeben, auch den
Vorsorgenden in Deutschland zugutekommen?
6. Inwiefern gibt es Überlegungen oder wurde in Erwägung gezogen, ein
einheitliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild für die private
Altersvorsorge zu etablieren, so wie es auch als Auffangprodukt für die
Frühstartrente bei der Deutschen Bundesbank vorgesehen ist (https://table.
media/berlin/talk-of-the-town/fruehstart-rente-bezug-soll-auf-kinder-in-de
utschland-beschraenkt-werden)?
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus internationalen
Erfahrungen und empirischen Erkenntnissen, auf die sich beispielsweise
der Sachverständigenrat (SVR) Wirtschaft (Jahresgutachten 2025/2026)
bezieht, wonach ein einheitliches Standardprodukt den Wettbewerb stärkt
und insgesamt für kostengünstige und renditestarke Produkte sorgt?
8. Welche konkreten Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit der
Reform hinsichtlich einer Steigerung der Produktqualität, angesichts
dessen, dass der Vertrieb das Nachfragemuster steuert und somit der
Wettbewerb in einem solchen Markt nicht zu optimalen Ergebnissen führen
kann?
9. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass die neuen Altersvorsorgeprodukte sowohl in Bezug auf
Qualität als auch auf Kosten tatsächlich eine Verbesserung gegenüber
bestehenden Angeboten darstellen?
10. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Teilnahmequote an Altersvorsorgeverträgen, jeweils in Form von
a) Standardprodukten,
b) Altersvorsorgedepots,
c) Garantieprodukten mit 80-Prozent-Garantie,
d) Garantieprodukten mit 100-Prozent Garantie,
e) ungeförderten Verträgen?
11. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Zahl der
Personen, die von der vorgesehenen Wechselmöglichkeit aus bestehenden
Riester-Verträgen in neue Altersvorsorgeverträge Gebrauch machen
werden?
12. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um
sicherzustellen, dass die standardisierte Bereitstellung von
Produktinformationen an Dritte tatsächlich zu einer unabhängigen und besseren
Vergleichbarkeit und mehr Transparenz führt, die laut Gesetzentwurf eine
„wesentliche Voraussetzung für eine gut informierte
Vorsorgeentscheidung“ ist?
13. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass „Dritte“,
denen die Produktinformationen standardisiert zur Verfügung gestellt
werden und die Produktvergleiche anbieten können, wirklich
marktumfassende und unabhängige Vergleiche anbieten, angesichts der schlechten
Erfahrung mit einem privaten Portal bei der Einführung einer
Girokontenvergleichswebseite aufgrund gerichtlich festgestellter unzureichender
Marktabdeckung (vgl. www.heise.de/news/Unklare-Rechtslage-Check24-beend
et-zertifizierten-Girokontovergleich-5027767.html)?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft und Transparenz der
Kostendarstellung in den zukünftig vorgeschriebenen
Produktinformationsblättern (PIB), vor dem Hintergrund, dass die PIB zwar die
Effektivkosten als Renditeminderung bis zum Rentenbeginn ausweisen, jedoch
nicht offenlegen, welcher absolute Kostenanteil der eingezahlten Beiträge
und staatlichen Zulagen durchschnittlich tatsächlich für Kosten anfällt?
15. Plant die Bundesregierung, die Transparenz der Kostendarstellung dahin
gehend zu verbessern, dass der absolute Kostenanteil an Beiträgen und
Zulagen für Verbraucherinnen und Verbraucher klar und verständlich
ausgewiesen wird (bitte begründen)?
16. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die
Effektivkostenquoten bei verschiedenen Anbietern einheitlich und vergleichbar
berechnet werden, vor dem Hintergrund, dass diese auf
unternehmensindividuellen PRIIP-Annahmen beruhen?
17. Wie sollen Vorsorgende Kostenunterschiede realistisch vergleichen
können, vor dem Hintergrund, dass zentrale Annahmen zur Rendite und
Kosten nicht einheitlich vorgegeben sind?
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Forderungen der Verbraucherschutzverbände, von der Berechnung nach der PRIIP-
Methode abzusehen und die PIA (Privacy Impact Assessment)-Methode
zu erhalten (vgl. u. a. Stellungnahme des BdV e. V. und vzbv e. V. vom
10. Dezember 2025) und sind dahin gehend Anpassungen vorgesehen
(bitte begründen)?
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
vorgebrachten Einwänden der Verbraucherschutzverbände, dass rein
vergangenheitsbasierte PRIIP-Risikoklassen zu unnötigen Umschichtungen zum
Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher führen können (vgl. ebd.),
und welche Vorkehrungen trifft der Gesetzentwurf, um Umschichtungen
allein aufgrund kurzfristiger Volatilität zu vermeiden?
20. Auf welcher fachlichen Grundlage hat die Bundesregierung den
Kostendeckel für das Standardprodukt auf 1,5 Prozent Effektivkosten festgelegt?
a) Welche konkreten Marktanalysen oder Simulationen wurden dazu
durchgeführt?
b) Inwiefern wurden Erfahrungen aus anderen Ländern mit niedrigeren
Kostenobergrenzen berücksichtigt?
21. Warum soll nach Plänen der Bundesregierung eine Kostenbegrenzung nur
für das Standardprodukt und nicht für alle Produkte gelten?
22. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Kosten (Total Expense Ratio (TER)) der zehn von Anlegerinnen und
Anlegern in Deutschland am häufigsten genutzten ETFs?
23. Welche konkreten Auswirkungen haben Effektivkosten von 1,5 Prozent
langfristig auf die Nettorendite der Sparerinnen und Sparer, und wie hoch
fällt der langfristige Renditeverlust durch Effektivkosten von 1,5 Prozent
im Vergleich zu kostengünstigen ETF-Lösungen aus (bitte jeweils anhand
von Beispielrechnungen erläutern)?
24. Wie rechtfertigt die Bundesregierung einen Kostendeckel, der rund
siebenmal höher liegt als die Kosten eines passiven, breit gestreuten Aktien-
ETF (vgl. Bundesratsdrucksache 768/25 (B)) – obwohl genau solche
ETFs, z. B. laut Bundesrat, als Kern eines echten Standardprodukts
geeignet wären?
25. Welche Ergebnisse hat die Prüfung des Bundesratsvorschlags ergeben,
„die vorgesehene Deckelung der Effektivkosten deutlich abzusenken und
an der internationalen Best Practice auszurichten“, und wird die
Bundesregierung in dieser Hinsicht tätig (bitte begründen)?
26. Auf welcher Grundlage basiert die Annahme, wonach eine niedrigere
Kostenobergrenze zu einer relevanten Verengung des Anbieterkreises
führen würde, nachdem die Bundesregierung den Kostendeckel in
„Abwägung zwischen dem Ziel niedriger Kosten und dem Ziel eines hinreichend
breiten und hinsichtlich der angebotenen Produkte vielfältigen
Anbieterkreises, der für einen funktionierenden Wettbewerb wichtig ist“, festgelegt
hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 40,
Plenarprotokoll 21/49 vom 17. Dezember 2025)?
27. Wie begründet die Bundesregierung ihre Annahme, dass eine größere
Zahl von Anbietern und Produkten für mehr Wettbewerb und damit für
Vorsorgende tatsächlich zu besseren Ergebnissen führt, und ab welcher
Größenordnung sieht die Bundesregierung das Ziel eines funktionsfähigen
Wettbewerbs als erreicht an?
28. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung empirische Befunde zum
sogenannten Choice Overload, wonach eine sehr große Produktvielfalt die
Entscheidungsfindung erschweren und die Teilnahmebereitschaft senken
kann, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für die Höhe des
Kostendeckels und die angestrebte Struktur des Produktangebots?
29. Sieht die Bundesregierung angesichts des eingangs zitierten
Marktüberblicks von Finanzwende zu bestehenden Kostenstrukturen von Riester-
Produkten die Gefahr, dass ein derart hoher Kostendeckel ineffiziente
Kostenstrukturen am Markt zementiert (bitte begründen)?
30. Inwiefern hat die Bundesregierung die wiederholten Hinweise der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf überhöhte und
renditemindernde Kostenstrukturen bei kapitalbildenden
Lebensversicherungen berücksichtigt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für
die Kostenstruktur der neuen Altersvorsorgeprodukte?
31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der
Zulassung von Produkten mit 80‑Prozent-Garantien aus den
Testergebnissen der Stiftung Warentest (12/2023, S. 30), die zeigen, dass ungeförderte
Versicherungsanlageprodukte mit 80‑Prozent-Garantie
überdurchschnittlich hohe Kosten aufweisen und zugleich keine für den langfristigen
Vermögensaufbau ausreichenden Aktienquoten erreichen, und die Stiftung
Warentest daher vor dem Abschluss solcher Produkte warnt, da daran „vor
allem die Versicherer verdienen“ (vgl. ebd.)?
32. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Produkten mit einer
80-Prozent-Beitragsgarantie der Kundennutzen gewahrt bleibt,
insbesondere im Hinblick auf Kosten, Renditechancen und langfristigen
Vermögensaufbau?
33. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Feststellung des vzbv (vgl. Stellungnahme vom 10. Dezember 2025, S. 4), dass
eine Ungleichbehandlung von Verbraucherinnen und Verbrauchern
vorliege, da „Selbstentscheider, die einen geförderten ETF-Sparplan im Rahmen
des Altersvorsorgedepots abschließen, […] bei gleichen Einzahlungen am
Ende des Berufslebens einen um mindestens 50 Prozent höheren
Vermögenszuwachs als Verbraucherinnen und Verbraucher [haben], die über ein
standardisiertes Vorsorgedepot sparen, dessen Kosten sich am Deckel
orientieren“?
34. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
Beratungsbedarf nicht zu schlechteren Vorsorgeergebnissen führt?
35. Inwiefern plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um Fehlanreize
im Finanzvertrieb und damit zusammenhängende strukturelle
Benachteiligungen zu beseitigen?
36. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die neue
Angebotspflicht für das Standardprodukt im Vertrieb berücksichtigt wird und das
Standardprodukt im Verkaufsgespräch tatsächlich angeboten wird?
37. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen
Praxis, Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten Jahren vollständig zu
erheben, im Hinblick auf Frühstornos und Wechselhemmnisse, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die geplante Reform?
38. Warum erlaubt der Gesetzentwurf weiterhin die erneute Erhebung von
Abschluss- und Vertriebskosten beim Anbieterwechsel, obwohl die
bisherige Grundlage der Kostenerhebung wegfällt, da die Kosten zukünftig auf
die komplette Vertragslaufzeit verteilt werden müssen?
39. Inwiefern ist geplant, die Wechselkosten künftig stärker zu begrenzen, um
echten Wettbewerb zu ermöglichen (bitte begründen)?
40. Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, dass ein erheblicher Teil der Riester-Sparerinnen und Riester-
Sparer ihre Verträge aktuell ruhend gestellt hat?
41. Wie viele Personen sind aktuell Riester-förderberechtigt?
42. Warum plant die Bundesregierung, die Prüfung der Ausweitung des
Kreises der Förderberechtigten, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD angekündigt wurde, erst im Jahr 2031 vorzunehmen?
a) Wie rechtfertigt sie diesen späten Zeitpunkt der Prüfung, obwohl
gerade Selbstständige ein deutlich höheres Risiko von Altersarmut
tragen als abhängig Beschäftigte und das Problem daher von vielen
Expertinnen und Experten als dringlich eingeschätzt wird?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Prüfbitte
des Bundesrates, ihren Zeitplan anzupassen und die angekündigte
Prüfung vorzuziehen (bitte begründen)?
43. Welche konkreten Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit der
Reform hinsichtlich einer Steigerung der Verbreitung der privaten
Altersvorsorge, und anhand welcher Zielgrößen misst sie deren Erfolg?
44. Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, erst im Jahr
2031 zu evaluieren, ob die Verbreitung der privaten Altersvorsorge
gesteigert werden konnte und ob die neu eingeführten Altersvorsorgeprodukte –
insbesondere das Standarddepot – von den Vorsorgenden angenommen
werden?
45. Erwägt die Bundesregierung im Zuge der Evaluierung die Einführung
einer automatischen Teilnahme mit Opt-out-Option, und anhand welcher
konkreten Kriterien soll darüber entschieden werden (bitte begründen)?
46. Sind der Bundesregierung internationale Beispiele sowie empirische
Erkenntnisse aus der Verhaltensökonomie bekannt, wonach Opt-out-Modelle
zu hoher Akzeptanz und zu einer hohen Beteiligungsquote führen,
wohingegen Freiwilligkeit zu selektiver Teilnahme führt, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, warum hat die Bundesregierung trotz entsprechender
Erkenntnisse und Erfahrungen auf die Einführung eines Opt-out-Modells
verzichtet?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus aktuellen
Empfehlungen, ein Opt-out-Modell einzuführen, um die Verbreitung
der privaten Altersvorsorge verbindlich zu erhöhen (vgl. z. B.
Stellungnahme des Bundesrats, Jahresgutachten 25/26 des SVR
Wirtschaft, Schikora 2025: „Private Altersvorsorge stärken“ für die
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.)?
47. Welche Verteilungswirkung erwartet die Bundesregierung von der Reform
allgemein und von der geplanten Änderung der Fördersystematik im
Speziellen (nach Einkommensdezilen; bitte begründen)?
48. Welche durchschnittliche Förderquote erwartet die Bundesregierung (bitte
nach den unterschiedlichen Einkommensgruppen und im Vergleich zu den
jeweiligen Förderquoten im bisherigen Riester-Fördersystem
aufschlüsseln)?
49. Welche Annahmen liegen der Aussage im Gesetzentwurf (S. 1) zugrunde,
dass von der vereinfachten staatlichen Förderung „insbesondere die
Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen profitieren“?
50. Erwartet die Bundesregierung mit Blick auf die Förderung
Mitnahmeeffekte, wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um diese zu verhindern,
und wenn nein, warum nicht?
51. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Nutzung
von jeweils Auszahlplänen und Verrentungsangeboten?
52. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus anhaltenden
Vorbehalten gegenüber Verrentungsangeboten der
Versicherungswirtschaft, insbesondere in Bezug auf Rentenfaktoren und Zusatzkosten (vgl.
z. B. Stiftung Warentest 09/25: www.test.de/Riester-Banksparplaene-Wie-
Sie-Riester-Kosten-vermeiden-5897901-0/, Stellungnahme des vzbv vom
10. Dezember 2025, S. 5), sowie vor dem Hintergrund aktueller
einschlägiger gerichtlicher Entscheidungen, wie z. B. dem Bundesgerichtshof
(BGH)-Urteil (Aktenzeichen IV ZR 34/25) zu einseitigen Rentenfaktor-
Klauseln in fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen?
53. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
verbraucherbenachteiligendes Verhalten seitens der Anbieter bei Verrentungsangeboten
künftig zu verhindern?
54. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Transparenz
sowie Vergleichbarkeit der Angebote für die Verbraucherinnen und
Verbraucher in der Auszahlphase zu verbessern?
55. Hat die Bundesregierung den vielfach aus dem Bericht der aus der
Fokusgruppe private Altersvorsorge (2023) abgeleiteten Prüfauftrag zur
Verrentung über die Deutsche Rentenversicherung weiterverfolgt, wenn ja, mit
welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 6. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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